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Nr. 09/2001 - 21. Februar 2001
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Urteil im Opec-Prozess

Hauptsache RZ

von christoph villinger

Fast eineinhalb Jahre saß Rudolf Schindler zu Unrecht angeklagt im Knast. Das ist mit der Urteilsverkündung im Frankfurter Opec-Prozess amtlich. Somit ist auch der Versuch von Hans-Joachim Klein fehlgeschlagen, durch die Belastung Schindlers in den Genuss der Kronzeugenregelung zu kommen. Doch Richter Heinrich Gehrke rechnete ihm seine prinzipielle Aussagebereitschaft ebenso an wie sein Buch »Rückkehr in die Menschlichkeit«, das zehn Jahre vor dem Erlass des Kronzeugengesetzes erschienen ist. So kam er mit neun Jahren für dreifachen Mord davon. Es sei ihm gegönnt.

Der Freispruch für Schindler, der wegen Beihilfe angeklagt war, erfolgte nur aus Mangel an Beweisen. Damit wird über den eigentlichen Skandal, dass wegen einer offensichtlich falschen Anschuldigung überhaupt ein Haftbefehl ausgestellt wurde, locker hinweggegangen.

Trotzdem muss die Tatsache eines Freispruchs anerkannt werden. Noch in den achtziger Jahren wäre Schindler bei einer vergleichbar windigen Anklage ohne Probleme zu etlichen Jahren Knast verurteilt worden. Hauptsache, er war irgendwie bei den Revolutionären Zellen (RZ) dabei. Inzwischen ist die Untersuchungshaft die eigentliche Strafe und die nun fällige Entschädigung von zwanzig Mark pro Tag verdient ihren Namen nicht.

Damit ja keine Freude über den Freispruch aufkommt, erinnerte die Bundesanwaltschaft noch am selben Nachmittag an den zweiten Haftbefehl gegen Schindler. Vor über einem Jahr wurde er auch von dem Berliner Kronzeugen Tarek Mousli beschuldigt, an Aktionen der RZ beteiligt gewesen zu sein. So wird Schindler wohl am 22. März wieder vor Gericht stehen, diesmal in Berlin.

Natürlich geht es um etwas anderes, als Schindler wegen der Knieschüsse auf den Chef der Berliner Ausländerbehörde Harald Hollenberg 1986 und den Asylrichter Günter Korbmacher 1987 anzuklagen, sind doch beide Taten inzwischen verjährt. Denn die deutschen Sicherheitsbehörden haben mit Schindler ein Hühnchen zu rupfen. Sowohl westliche Ermittlungsbehörden als auch ihre konkurrierenden Brüder im Osten hielten und halten ihn seit vielen Jahren für einen führenden Kopf der Revolutionären Zellen.

Fleißig beantwortete eine IM »Beate Schäfer« alle Fragen der Stasi nach dem Who is Who der linksradikalen Szene in Westdeutschland und Berlin und erwähnte dabei auch Schindler. Doch Stasi-Akten sind nach einem BGH-Beschluss kein Beweis. Und die Erkenntnisse der westlichen Seite sind eigentlich auch nicht zu verwerten. Sie beruhen auf den über tausend Seiten dicken Protokollen der Fieberphantasien des schwerverletzten RZ-Mitglieds Hermann Feiling von 1978.

So warten also seit Jahren die Fahnder auf ihre Chance. Und irgendwann findet sich immer ein armes Schwein, das in die Falle tapst. Dreimal lebenslänglich wegen dreifachen Mordes oder ..., lautete das unmissverständliche Angebot an Klein. Was aber im Verhörzimmer genau gesprochen wurde, welche Angebote oder Andeutungen gemacht wurden, wie per non-verbaler Kommunikation auf die richtigen Fotos gedeutet wurde, die der Kronzeuge wiederzuerkennen habe, wird leider nur aus weniger publicity-trächtigen Drogenprozessen bekannt. Aber man kann davon ausgehen, dass die Vermutungen der Ermittler dem Kronzeugen in den Mund gelegt werden.

Doch diese bis weit in die SPD hinein verbreitete Kritik am Kronzeugengesetz wollte Richter Heinrich Gehrke auf keinen Fall gelten lassen. So wurde auch völlig vergessen, dass Klein noch eine weitere Person wegen angeblicher logistischer Zuarbeit zur Opec-Aktion belastet hatte: Sonja Suder, die im Januar vergangenen Jahres im französischen Exil festgenommen wurde. Kaum zu erwarten, dass die Frankfurter Staatsanwaltschaft nach dem Freispruch für Schindler den Auslieferungsantrag zurückziehen wird. Im Gegenteil: Sie ging gegen das Urteil über Schindler und Klein in Revision.



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