Nach dem Krieg ist vor dem Krieg
Ein Beutel fliegt selten allein. Deshalb rufen AntimilitaristInnen für Donnerstag, den 21. Dezember zu einer Solidaritätskundgebung mit Samira auf, gegen die vorm Amtsgericht Bielefeld verhandelt wird. Auf dem Kriegsparteitag der Grünen im Mai letzten Jahres hatte sie Außenminister Joseph Fischer mit einem Farbbeutel am Ohr getroffen. Der Protest von rund 1 000 KriegsgegnerInnen konnte die Zustimmung der Delegierten zum Nato-Angriffskrieg gegen Jugoslawien aber nicht verhindern. Fischer bot der Beutelwerferin nach dem Parteitag an, auf juristische Maßnahmen zu verzichten, sollte sie die Arztrechnung für seine Verletzung begleichen und den Erlös der Kosovo-Hilfe spenden. Samira ging auf das Angebot ein, lehnte aber die Überweisung an die Kosovo-Hilfe ab, weil das »dahingehend missverstanden werden (könnte), dass ich für die Unterbringung von Flüchtlingen in Lagern wäre«. Stattdessen schlug sie Fischers Anwälten vor, das Geld an Nato-Opfer oder deren Angehörige zu überweisen. Nachdem Fischer auf das Angebot nicht einging, verurteilte das Amtsgericht Bielefeld Samira zu einer siebenmonatigen Bewährungsstrafe. Dagegen legten ihre Anwälte Widerspruch ein, der Prozess findet am Donnerstag statt.
Die Kundgebung beginnt am 21. Dezember um 11 Uhr auf dem Platz des Widerstandes. Um 13 Uhr soll vor dem Amtsgericht ein satirisches Kriegerdenkmal enthüllt werden.
Infos unter www.gaarden.net/no_nato oder 030 - 44 01 30 19.
Keine Haftung
Frechheit siegt. In New York sind vor einer Woche die letzten Klagen von NS-Opfern gegen deutsche Versicherer abgewiesen worden. Als Grundlage diente die deutsch-amerikanische Regierungsvereinbarung vom Juni, in der Washington zugesichert hatte, bei Entschädigungsklagen gegen deutsche Unternehmen die jeweiligen US-Gerichte zu einer Abweisung der Verfahren zu bewegen. Im Januar dürften in einem letzten Verfahren auch die Klagen von NS-Opfern gegen deutsche Banken abgewiesen werden. In Deutschland lehnte zudem vorige Woche der Bundesgerichtshof (BGH) die Klage einer Ukrainerin ab, die 1942 bis 1945 Zwangsarbeit in einem deutschen Betrieb leisten musste. Denn Forderungen begleiche künftig nur noch die Stiftung »Erinnerung, Verantwortung und Zukunft«. Damit zeichnet sich ab, was ehemalige Zwangsarbeiter befürchtet haben: Die Opfer haben weltweit keine Möglichkeit mehr, Entschädigungsansprüche gegen die Profiteure des NS einzuklagen. Und das, bevor auch nur ein Mensch einen Pfennig aus dem Entschädigungsfonds - der eigentlich nur für Zwangsarbeiter gedacht war - erhalten hat.
Zellkur in Freiheit
Eigentlich hätte man sich die ganze Inszenierung sparen können. Denn schon wenige Minuten, nachdem der Prozess gegen das angebliche ehemalige Mitglied der Revolutionären Zellen (RZ), Tarek Mousli, am 6. Dezember begonnen hatte, stand das Ergebnis so gut wie fest. Man werde nicht ohne besonderen Grund über den Antrag der Bundesanwälte hinausgehen, teilte Richter Eckhart Dietrich damals mit. Als er den Kronzeugen zu einer zweijährigen Haftstrafe verurteilte, die auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde, musste er also nur bestätigen, was zwischen Mousli und der Bundesanwaltschaft dank seiner umfangreichen Aussagen schon ausgehandelt worden war. Dass zuvor die Zeugin Karmen Tollkühn vor dem Berliner Kammergericht bestätigte, Mousli habe ihr einst erzählt, er sei der Schütze beim RZ-Attentat auf den Bundesverwaltungsrichter Günther Korbmacher im Jahre 1987 gewesen, störte den Richter wenig. Schließlich hatte die Ex-Freundin des Kronzeugen auf mehrmaliges Nachfragen der Bundesanwälte eingeräumt, sie sei sich nicht hundertprozentig sicher. Die zahlreichen Widersprüche in den Aussagen Mouslis mussten freilich keinen energischen Vorhaltungen standhalten. Warum auch? Immerhin hat der Angeklagte dafür gesorgt, verkündete letzte Woche vor Gericht der Referatsleiter RZ beim Bundeskriminalamt, »die Strukturen der RZ in Berlin aufzuhellen«, von denen die Wiesbadener Behörde sonst »überhaupt nichts« wissen würde.
Gewaltfrei ins neue Jahrtausend
»Der Schläger geht, die Geschlagene bleibt.« Mit diesem Satz brachte Justizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) die Maxime ihres Entwurfs für ein neues Gewaltschutzgesetz vorige Woche auf den Punkt. Falls Bundestag und Bundesrat der vom rot-grünen Kabinett vorgelegten Novelle im nächsten Jahr zustimmen, soll es für Frauen einfacher werden, sich rechtlich gegen gewalttätige Partner zu wehren. Bei Gewaltanwendung in der gemeinsamen Wohnung etwa muss der Prügelnde diese verlassen. Auf Antrag kann dem Schläger im Eilverfahren untersagt werden, sich seinem Opfer, dessen Wohnung oder Arbeitsstätte zu nähern. Die frauenpolitische Sprecherin der grünen Bundestagsfraktion, Irmingard Schewe-Gerigk, setzte sogar noch eins drauf: Sie hält das Ganze für eine »Angelegenheit der inneren Sicherheit« und will die vertrauensvolle Aufgabe des Schutzes von Frauen zunächst einmal von der Polizei übernommen wissen, bis das neue Gesetz in Kraft tritt. Ihr größter Wunsch: Die Länder sollen die Polizeigesetze entsprechend ändern.
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