| Arbeit für alle
Bürokratischer Schlamassel ist, wenn sich deutsche Behörden zwischen profitabler Vernutzung und ethnischer Homogenisierung nicht so recht entscheiden können. Ruft der Kanzler noch im Namen des Standortes nach dem hochbegabten Inder, will die Bundesanstalt für Arbeit die hiesigen ausländischen HochschulabsolventInnen lieber wieder loswerden. Eine entsprechende Anweisung erließ die Behörde letzte Woche. Existierte bislang noch ein gewisser Ermessensspielraum für eine Verlängerung des Aufenthaltsrechts, zieht sich die Schlinge um den Hals der in Deutschland studierenden AusländerInnen nun enger. Den Widerspruch zum Greencard-Vorhaben der Regierung formulierte Reiner Schlatt aus dem Arbeitsministerium lakonisch: Künftiges Recht sei eben kein geltendes Recht. Relativ einig ist man sich hingegen beim Zugang zum Niedriglohn-Sektor: Das Arbeitsverbot für AsylbewerberInnen soll fallen. Pissoirs, die weder von Deutschen noch von EU-BürgerInnen geputzt werden, können dann nachrangig auch von Flüchtlingen gesäubert werden.
Fiktive Fakten
Es hätte so schön werden können. Am vergangenen Mittwoch wollte der Bund der Vertriebenen (BdV) Thüringen wie in jedem Jahr seinen Parlamentarischen Abend im Thüringer Landtag durchführen. Doch es kam anders als geplant. Denn der Ältestenrat des Landtages pfiff die Vertriebenen zurück, der Parlamentarische Abend wurde abgeblasen. Der Grund: Der Landesvorsitzende des BdV Thüringen, Paul Latussek, hatte am Rande einer Ausstellung im Erfurter Parlamentsgebäude »Informationsmaterial über das Unrecht, das dem deutschen Volke angetan wurde«, ausgelegt. Darin war vom »Völkermord an den ostdeutschen Stämmen« und von »unmenschlicher Behandlung der deutschen Soldaten durch die Amerikaner« am Ende des Zweiten Weltkrieges die Rede. Nach Ansicht des SPD-Fraktionsvorsitzenden Heiko Gentzel zeugen die Äußerungen von »nationalistischem Gedankengut« und bieten »Nährboden für Handlungen, wie wir sie erst vor kurzem mit dem Brandanschlag auf die Synagoge in Erfurter tragen mussten«. Latussek, so war im Vorfeld gefordert worden, hätte sich für den Inhalt des Flugblattes entschuldigen sollen. Doch das wollte er nicht. Denn er könne nicht etwas zurücknehmen, was »Tatsache« sei, rechtfertigte Latussek sich. Er habe nichts als Fakten verbreitet.
Haft mit Handy
Der Prozess gegen die sieben kurdischen Besetzerinnen und Besetzer des griechischen Generalkonsulats in Leipzig ist überraschend abgeschlossen worden. Die Staatsanwaltschaft wollte die sieben Angeklagten eigentlich als Hauptverantwortliche für die Aktion, bei der im Februar letzten Jahres drei Angestellte eines Steuerberatungsbüros festgehalten worden waren, verurteilen. Beweise dafür konnten jedoch während des Prozesses keine erbracht werden.
Letzte Woche kam es dann zum einvernehmlichen Verfahrensende: Alle Angeklagten legten Geständnisse ab, an der Besetzung beteiligt gewesen zu sein, das Gericht erklärte sie daraufhin der minder schweren Geiselnahme und des schweren Hausfriedensbruchs für schuldig und verhängte Strafen zwischen zwei Jahren Jugendhaft auf Bewährung und drei Jahren Haft: je nachdem, ob die Täter nun beim Fahneschwenken oder Parolenrufen am Fenster gesehen worden waren, oder doch nur das Handy betätigt hatten. Da sowohl Staatsanwaltschaft als auch Angeklagte auf Revision verzichteten, ist das Urteil rechtskräftig.
Bares nach dem Brand
Sieben Jahre hat es gedauert - aber immerhin: Drei der Überlebenden des Solinger Brandanschlags von 1993 werden nun finanziell entschädigt. Das entschied in der vergangenen Woche das Landgericht Wuppertal. Demnach müssen die 1995 verurteilten vier Brandstifter an drei der Angehörigen der Familien Genc und Ince Schmerzensgeld zahlen - zwischen 18 000 und 250 000 Mark. Ungeklärt bleibt allerdings weiterhin, wer die Hintermänner des Anschlags sind, bei dem an Pfingsten 1993 fünf Menschen ums Leben kamen. Nicht anders in Lübeck: Vier Jahre nach dem Anschlag auf das Asylbewerberheim wurde in der Stadt am Wochenende ein Gedenkstein enthüllt, der an die zehn Toten erinnern soll. Flüchtlingsinitiativen forderten dazu auf, endlich Ermittlungen im rechtsextremen Milieu aufzunehmen, damit die Täter verurteilt werden können.
Huckepack mit Handlungszwang
Nein, einen Handlungszwang will der Karlsruher Staatsanwalt Zimmermann bis heute nicht erkennen. Nur weil Manfred Huck am Rande einer antifaschistischen Theater-Aufführung am 6. Mai auf einen 40jährigen Mann eingestochen hat, müsse der landläufig bekannte Neonazi doch nicht gleich in Haft genommen werden. Messerstechereien passierten schließlich jeden Tag, erklärt der Strafverfolger vergangenen Donnerstag. »Kein Mensch wird dabei eingesperrt.«
Dass Huck nach Angaben des Verletzten während seines Angriffs Zuschauern damit gedroht hatte, »euch alle« umzubringen, konnte auch die Karlsruher Polizei nicht beirren. Weder interessierten sich die Beamten für die Aussagen des Opfers, noch fand der Vorfall Erwähnung im Polizeibericht. Von einer Tötungsabsicht könne keinesfalls ausgegangen werden, erklärte Behördensprecher Gramlich, obwohl der Rechtsradikale das Herz des Angegriffenen nur um zwei bis drei Zentimeter verfehlte. Huck, der auf beste Kontakte zu führenden Neonazis wie Christian Worch oder Günther Deckert zurückgreifen kann und derzeit mit den militanten Faschisten der Karlsruher Kameradschaft kungelt, hat freilich nach eigenen Ausführungen in Notwehr gehandelt. Da wollte auch Staatsanwalt Zimmermann nicht widersprechen, auch wenn das Opfer unbewaffnet war und einzig Huck selbst seine Version des Tatvorgangs auf dem Karlsruher Kronenplatz bestätigen kann.
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