| Blutiger Sonntag
Eigentlich sollte in Belfast die von den Nordiren selbst gewählte Regionalverwaltung mitregieren, und gleichzeitig sollte, als eine Art nordirische Wahrheitskommission, in der katholischen Hochburg Derry ein internationales Tribunal nochmals die Geschehnisse des 30. Januar 1972, des berüchtigten »Bloody Sunday«, untersuchen. Damals kartätschten Angehörige einer britischen Fallschirmjäger-Einheit eine Demonstration gegen die Internierung rebellischer Jugendlicher nieder; 14 Menschen fanden den Tod. Ein von der britischen Regierung eingesetztes Sondergericht sprach die Militärs wenige Monate später von allen Vorwürfen frei: Sie hätten in Notwehr gehandelt, denn sie seien vorher von IRA-Heckenschützen beschossen worden. Beweise für diese Behauptung gibt es bis heute nicht, obwohl die Polizei aus einem Hubschrauber das Geschehen filmte und außerdem ein Kamerateam und zehn Fotografen im Einsatz hatte. Keines der Todesopfer war bewaffnet.
Das Geschehen am »Bloody Sunday« brannte sich ins kollektive Gedächtnis der nordirischen Katholiken ein, und seine Aufklärung sollte auch die miteinander verfehdeten Bevölkerungsgruppen der Insel versöhnen. Man plant das größte Untersuchungsverfahren der britischen Geschichte. Zwei Jahre lang soll das Gericht unmittelbar am Ort des Geschehens in der Guild Hall von Derry tagen, während der eineinhalbjährigen Vorermittlungen wurden mehr als 100 000 Seiten Akten und 5 000 Fotos ausgewertet und 1400 Zeugen in allen Erdteilen befragt. Das Verfahren wird auch das bisher teuerste werden: bis zu 100 Millionen britische Pfund könnte es am Ende kosten. Das Einzige, was ihm jetzt noch fehlt, ist sein politischer Zweck: Der ist nämlich weggebrochen, seit die Selbstverwaltung in Dublin vor sechs Woche aufgelöst wurde. Jetzt hängt das Verfahren merkwürdig in der Luft: Wie soll man durch Wahrheitsfindung versöhnen, wenn gleichzeitig wieder Menschen sterben?
Aus für die Dreckschleuder
Nicht aus ökologischen, sondern nur aus ökonomischen Gründen, wie die britische Regierung betont, könnte Sellafield zur Halde werden. Die Wiederaufbereitungsanlage für Atommüll in Nordengland scheint nicht länger haltbar. Geplant ist, Sellafield nur noch als Endlager zu verwenden. Seit sechs Monaten geht es bergab mit der nuklearen Dreckschleuder. Als bekannt wurde, dass aus Sellafield Brennelemente mit gefälschten Papieren geliefert worden waren, verlor die Betreiberfirma British Nuclear Fuels Ltd. mit Japan, Schweden, Deutschland und der Schweiz seine wichtigsten Kunden. Auch die USA haben bereits damit gedroht, ihre Aufträge zu stoppen. Ein mysteriöser Sabotage-Akt innerhalb der Anlage hat das ramponierte Image von Sellafield weiter in Mitleidenschaft gezogen: Unbekannte hatten Ende März die Kabel zu ferngesteuerten Werkzeugen durchtrennt, die für hoch radioaktive Glasblöcke verwendet werden. Um der Entscheidung der britischen Regierung nachzuhelfen, wollen Dänemark, Island und Irland im Juni unter Berufung auf das Abkommen zur Begrenzung radioaktiver Emissionen (Ospar) die Wiederaufbereitung in Sellafield stoppen lassen.
Schweiz: Eingeladener Ausländer
Endlich ein Land, das Wolfgang Schüssel als den neuen österreichischen Bundeskanzler würdigt: Die Schweiz hat Schüssel zum offiziellen Händeschütteln ins Ausland eingeladen. Eine gute Gelegenheit für Bern, Distanz zu demonstrieren: Noch ist das Alpenland der EU nicht beigetreten. Immerhin 600 Schweizer demonstrierten in Bern gegen den »Handschlag mit dem Rassismus«.
Schweiz: Ausgeladene Ausländer
Emmen (Jungle World, 13/00) ist kein Einzelfall. 1997 hatte die Gemeinde Pratteln im Kanton Basel fast alle Einbürgerungsgesuche von Türken und Ex-Jugoslawen abgelehnt. Sechs der abgelehnten Türken klagten gegen die Entscheidung - und bekamen Recht: Das Baseler Verfassungsgericht konnte keine anderen Gründe für die Ablehnung entdecken als die Nationalität und Religionszugehörigkeiten der Einbürgerungswilligen. Damit sei die Entscheidung willkürlich und somit verfassungswidrig gefällt worden.
Schweizer Rechte
Jahrzehnte lang konnte der Lausanner Altfaschist Gaston-Armand Amaudruz ungestört rassistische und den Holocaust leugnende Bücher vertreiben - kein Tatbestand nach dem Schweizer Gesetz. Auch das Buch »Die Auschwitzlüge« von Thies Christophersen fand durch Armaudruz' Bücherversand breiten Absatz. Erst mit dem Inkrafttreten der Rassismus-Strafnorm machte sich Amaudruz strafbar. Als er im März 1995 in seinem Blättchen Courrier du continent den Holocaust als »Mythos« bezeichnete, erstattete der Schweizerische Israelitische Gemeindebund (SIG) Strafanzeige. Im Juni 1995 titelte Amaudruz weiter: »Ich glaube nicht an Gaskammern«. Bei einer Hausdurchsuchung beschlagnahmte die Polizei im September 1995 schließlich verschiedenste einschlägig lieferbare Bücher, darunter Amaudruz eigene rassistische Schriften. Diese Woche beginnt in Lausanne der Prozess gegen den 80jährigen Altfaschisten.
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