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08. März 2000
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Krasser Betrug

»Aus dem Bremer Asylmissbrauch lernen«, forderte die FAZ am vergangenen Donnerstag. Mehr als 500 Personen hatten durch die Angabe falschen Nationalität über Jahre hinweg ungesetzlich Sozialhilfe vom Stadtstaat Bremen erhalten, wie Innensenator Bernt Schulte (CDU) berichtete. Doch der Senat lernte schnell: 24 Personen, denen es gelungen war, durch Verbergen ihrer türkischen Staatsangehörigkeit doppelt Asylhilfe zu beziehen, wurden letzte Woche abgeschoben. Auch der bayerische Landtag folgte der Aufforderung der FAZ: Um »Fälle von Asylmissbrauch wie den soeben in Bremen aufgedeckten krassen Sozialhilfebetrug« künftig zu verhindern, verlangte Innenminister Günther Beckstein (CSU) die Einführung einer Chipkarte. Neben dem digitalen Fingerabdruck der Asylbewerber und anderen identitätssichernden Daten soll die Karte eine Auflistung der bezogenen Leistungen enthalten. Die Chipkarte würde die Überwachung der Asylbewerber und die Vernetzung der Ausländerbehörden untereinander optimieren - vor allem deshalb, weil »wegen großer und komplexer Familienstrukturen« (FAZ) immer mehrere Ausländerbehörden an den Verfahren beteiligt sind.



Entschädigung light

Sollte es wirklich das vorletzte Treffen der beiden gewesen sein, wie der Berliner Tagesspiegel letzte Woche vermutete? Michael Witti jedenfalls, Münchener Rechtsanwalt, der bei den Entschädigungsverhandlungen die Interessen der ehemaligen NS-Zwangsarbeiter vertritt, zeigte sich nach einem Treffen mit dem US-Verhandlungsführer Stuart Eizenstat vorsichtig optimistisch. So stand nach seinen Angaben kurz vor der entscheidenden Verhandlungsrunde diese Woche in Washington fest, dass die individuellen Entschädigungen doch etwas mehr als acht Milliarden Mark (bisher 7,7 Milliarden) betragen sollen. Da die deutsche Seite jedoch nicht daran denkt, mehr Geld beizusteuern, müssen andere Beiträge gekürzt werden: So soll der Fonds für Vermögensschäden von einer Milliarde auf 900 Millionen zusammengestrichen, der Zukunftsfonds auf 500 Millionen Mark halbiert werden. Vor allem die Vertreter der osteuropäischen Opfer fordern höhere individuelle Zahlungen. Sie werden nun auf die Entschädigungsverhandlungen mit Österreich verwiesen. Kritik gibt es weiterhin daran, dass nur die Arisierungsopfer Geld bekommen sollen, die »Vermögensschäden im Sinne des Wiedergutmachungsgesetzes« vorweisen können. Dieses Gesetz könnte man aber eher als Nicht-Wiedergutmachungsgesetz bezeichnen: Schließlich sind in den letzten 50 Jahren viele Anträge auf Wiedergutmachung mit fadenscheinigen Begründungen abgelehnt worden - z.B., weil Opfer nicht beweisen konnten, dass ihr arisierter Besitz in das alte Reichsgebiet gebracht wurde. »Viele Opfer, die auf späte Gerechtigkeit hofften, gehen damit leer aus«, meinte Witti.



Schafft zwei, drei, viele Ämter

Was ist grün und stinkt nach Fisch? Nein, nicht nur der heimliche Vorsitzende - die gesamte Führungsriege der Grünen plant für ihren Parteitag nächste Woche einen faulen Kompromiss: Die ursprünglich geplante Entsorgung der basisdemokratischen Altlasten - die Aufhebung der Trennung von Amt und Mandat - soll es nun doch nicht geben, bzw. nicht so richtig. In einem offenen Brief an die Delegierten, den Vorstandssprecherin Antje Radcke und Bundesgeschäftsführer Reinhard Bütikofer verfasst haben, wird der Vorschlag des Parteivorstandes, nach dem künftig für drei der sechs Vorstandsposten die Trennung nicht mehr gelten soll, rhetorisch etwas abgeschwächt: Von einer Auflockerung der »kategorischen« Trennungsregel ist jetzt die Rede. Schließlich schwäche die Trennung von Amt und Mandat »die Führung der Bundespartei, weil sie zu viele fähige BewerberInnen mit parlamentarischer Erfahrung ausschließt«. Joseph Fischer reicht das trotzdem nicht: Sollte die Strukturreform light scheitern, warnte der Grünen-Frontmann am Wochenende, dann sei die »Institutionalisierung der Partei in der Parteienlandschaft« nicht hinzubekommen. Viel zu tun also für die Delegierten in Karlsruhe.



Brother Mehmet

War es Zufall oder die ganz große Verschwörung? Auf jeden Fall startete am Mittwoch letzter Woche die Reality-Soap »Big Brother« just an jenem Tag, als Deutschlands bösester Bube, der 15jährige Muhlis A., genannt »Mehmet«, knapp anderthalb Jahre nach seiner Abschiebung in die Türkei wieder nach München zurückkehrte. Die Fernsehleute bei Gericht, vor dem »Mehmet« gegen die Nicht-Verlängerung seiner Aufenthaltsgenehmigung klagte, spielten den großen Überwacher jedenfalls perfekt: Muhlis beim Winken am Flughafen, Muhlis beim Aufs-Klo-Gehen. Die Klage selbst wurde übrigens abgewiesen und »Mehmet« zurück nach Istanbul geflogen.

Bayerns Innenminister Günther Beckstein (CSU), der vor zwei Jahren mit »Mehmet« einen ganzen Wahlkampf bestritten hatte, freute sich natürlich: »Das unterstreicht im Ergebnis die Bedeutung der Inneren Sicherheit und den Schutz der Bevölkerung vor ausländischen jugendlichen Serientätern.« Auch der CSU-Fraktionsvorsitzende im Münchener Stadtrat, Hans Podiuk, war's zufrieden: Schließlich sei mit dem Urteil »die Rechtmäßigkeit unseres Bescheides bestätigt« worden. »Mehmets« Anwalt Alexander Eberth beteuerte derweil, der rechte Hardliner Beckstein habe damals zu Wahlkampfzwecken audrücklich einen unter 14jährigen Ausländer gesucht, um Stimmung zu machen: »Beckstein hat mir selbst gesagt, er hat lang einen suchen müssen.«


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