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16. Februar 2000
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Deutschland AG ruiniert

Jubel bei Bankern, Unternehmern und Aktionären: Nach der vergangene Woche vom Bundeskabinett verabschiedeten Steuerreform könnte es bald losgehen mit dem großen Handeln. Vor allem der Beschluss, nach dem Gewinne aus dem Verkauf von Unternehmensbeteiligungen künftig steuerfrei sein sollen, dürfte für regelrechten Aufschwung auf dem Kapitalmarkt sorgen. Finanzprofis sprechen schon von einer »wirtschaftspolitischen Revolution«.

Nationalisten dürften dagegen sauer sein. Denn eines ist klar: Die »Deutschland AG«, jenes von Großindustrie, Banken und Versicherungen getragene korporatistische Modell der Bundesrepublik, wird bald das Zeitliche segnen. War es bisher angesichts 50prozentiger Besteuerung wenig lukrativ, die gegenseitigen Verflechtungen deutscher Aktiengesellschaften aufzulösen, soll künftig ge- und verkauft werden können, was das Zeug hält. Auch für ausländische Investoren werden die deutschen Traditionsunternehmen also interessanter, ebenso können sich deutsche Banken dank größerem finanziellen Spielraum besser im internationalen Geschäft einbringen.

Günstiger wird's freilich insgesamt für Großverdiener: Bis zum Jahr 2005 soll der Spitzensteuersatz von 53 auf 45 Prozent, die Körperschaftssteuer von 30 für einbehaltenen und 40 für ausgeschütteten Gewinn auf einheitliche 25 Prozent gesenkt werden. Ob die Sache durch den Bundesrat geht, steht allerdings noch in den Sternen. Schließlich lehnt die Union - im Einklang mit den Gewerkschaften und der PDS - die geplante Steuerfreiheit für Konzerne als »zu weitgehend« ab.



Ausweisung unfreiwillig unterschrieben

Nein, freiwillig will keiner von ihnen ausreisen: Rund hundert Bürgerkriegsflüchtlinge aus dem ehemaligen Jugoslawien protestierten vergangenen Samstag am Berliner Alexanderplatz dagegen, dass sie mit Lügen und Drohungen dazu genötigt worden waren, Deutschland bis zum 1. April »freiwillig« zu verlassen. »Wir lassen uns nicht das Recht nehmen, selber zu bestimmen, wo wir leben wollen«, erklärten die Flüchtlinge und verbrannten Papiere, die sie unfreiwillig hatten unterschreiben müssen. Auf Sozialämtern der Hauptstadt waren sie gezwungen worden, den Bezug von Sozialhilfe als Grund für ihre Flucht nach Deutschland anzugeben. Um nicht sofort abgeschoben zu werden, mussten sie sich zudem schriftlich verpflichten, freiwillig auszureisen, alle Klagen zurückzuziehen und auf Rechtsmittel zu verzichten.



Kronzeugen auf sicherer Distanz

Keine Frage: Wer durch die Aussagen von fragwürdigen Kronzeugen belastet wird, die nicht einmal vor Gericht erscheinen müssen, kann schuldig gesprochen werden. Zu diesem Ergebnis kam der Bundesgerichtshof (BGH) am Freitag vergangener Woche. Die Karlsruher Richter hatten über einen Antrag von Monika Haas zu entscheiden, die 1988 zu einer fünfjährigen Haftstrafe verurteilt wurde, da sie an der Entführung des Lufthansa-Flugzeugs »Landshut« im Herbst 1977 beteiligt gewesen sein soll.

Weil sich die Richter des Oberlandesgerichts Frankfurt/Main in ihrem Urteil auf die Angaben des Arabers Said Slim stützten, hatte die 51jährige geklagt. Slim musste nicht vor Gericht aussagen, weshalb es für die Verteidigung unmöglich gewesen sei, seine Glaubwürdigkeit zu überprüfen. Für ähnlich fragwürdig hielt Haas die Tauglichkeit von Angaben geheim gehaltener Informanten von Bundeskriminalamt und Verfassungsschutz, die damals im Prozess eingebracht worden waren.

Die Karlsruher Richter ließen sich allerdings nicht beirren. Im Gegenteil: Solche »Zeugen vom Hörensagen« seien zweifellos zulässig. Schließlich erfordert die Bekämpfung des internationalen Terrorismus die Ausschöpfung aller vorhandenen Beweismittel, wie der Senats-Vorsitzende Klaus Kutzer erklärte.



Verbotenes Geständnis verurteilt

Nun kann wirklich nichts mehr schiefgehen. Maik W. hat seine juristische Absolution. Am Dienstag vergangener Woche verurteilte das Amtsgericht Neustrelitz den 21jährigen wegen nachgewiesener Falschaussage. Der Grund: Maik W. hatte im Februar 1998 zunächst seinen Mitgefangenen im Neustrelitzer Knast, dann einem Anstalts-Mitarbeiter, dann Lübecker Staatsanwälten und zu guter Letzt auch noch dem Spiegel berichtet, wie er im Januar 1996 gemeinsam mit drei Grevesmühlener Freunden die Flüchtlingsunterkunft in der Lübecker Hafenstraße in Brand gesetzt hatte.

Zwar wollte ihm damals niemand glauben, obwohl er schon zuvor mehrmals die Tat gestanden hatte, trotzdem muss der Knacki jetzt wegen seiner angeblich falschen Selbstbezichtigung sechs Monate hinter Gitter. Er sei, so rechtfertigte Maik W. vor dem Neustrelitzer Schöffengericht sein Geständnis, von seinen Mitgefangenen erpresst worden. Außerdem sei er immer darauf bedacht gewesen, dass die Ermittler die »Unlogik« seiner Behauptungen erkennen würden. So habe er angegeben, seine Kumpels hätten Molotow-Cocktails ins Haus geworfen, obwohl doch der Brand, bei dem am 18. Januar 1996 zehn Menschen starben, nachweislich von innen gelegt worden sei. Davon gehen aber lediglich die Strafverfolger aus.

Und denen kommt das Urteil nun gerade recht. Denn nur wenige Tage vor der Verhandlung gegen Maik W. hat Gabriele Heinecke, die Verteidigerin des ehemals der Urheberschaft des Brandes beschuldigten Safwan Eid, ein Klageerzwingungsverfahren gegen die tatverdächtigen Grevesmühlener eingeleitet. Nachdem die Lübecker Staatsanwaltschaft bereits zweimal die Ermittlungen gegen die vier Männer eingestellt hat, muss nun die schleswig-holsteinische Generalstaatsanwaltschaft darüber entscheiden, ob doch Anklage erhoben wird. Das ist natürlich mehr als fraglich. Und so ließ Generalstaatsanwalt Erhard Rex auch schon mal vorab wissen, es bestehe kein hinreichender Tatverdacht. Mit einer endgültigen Entscheidung rechnet er frühestens in vier bis acht Wochen.


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