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26. Januar 2000
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Göktepe-Urteil bestätigt

Das Revisionsgericht in Ankara hat am Donnerstag vergangener Woche letztinstanzlich das Urteil bestätigt, mit dem sechs Polizisten wegen Beteiligung an der Tötung des linken Journalisten Metin Göktepe zu siebeneinhalb Jahren Haft verurteilt worden waren. Deren Vorgesetzter Seydi Battal Köse kann mit einem noch niedrigeren Strafmaß rechnen. Er hatte den Journalisten mit den Worten »Du redest zu viel« in die Sporthalle geschickt, die ihm zur Todesfalle wurde. Köse wird sich lediglich wegen Amtsmissbrauch verantworten müssen, worauf höchstens drei Jahre Gefängnis stehen.

Göktepe hatte 1996 versucht, zu der Beerdigung von Gefangenen zu gelangen, die bei einer Gefängnisrevolte von Wärtern erschlagen worden waren. Die Polizei von Eyüp hatte die Beerdigung verhindert und 500 Menschen festgenommen, die alle in der Sporthalle vernommen und misshandelt wurden. Göktepe wurde dort von mehreren Polizisten zu Tode geprügelt, weil er sich mit dem Hinweis, er sei Journalist, gegen seine Verhaftung gewehrt hatte. 45 Polizisten waren zunächst angeklagt worden, elf blieben schließlich übrig, sechs wurden verurteilt. Die Angehörigen Metin Göktepes protestierten nach der Urteilsverkündung gegen das niedrige Strafmaß und kündigten an, vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu gehen. Sie wiesen darauf hin, dass nur einfache Polizisten, aber keine Verantwortlichen verurteilt wurden. Nach Göktepes Tod hatten alle Verantwortlichen vom Polizeichef bis zum Innenminister behauptet, der Journalist sei beim Sturz von einer Mauer umgekommen.


Gebeugtes Recht

»Keine Beihilfe zum Völkermord«, urteilte das Schweizer Bundesgericht am letzten Freitag und wies die Entschädigungsklage eines ehemaligen jüdischen KZ-Häftlings gegen die Schweizer Bundesregierung ab. Joseph Spring hatte 1943 zusammen mit zwei Cousins versucht, die Schweizer Grenze zu überqueren. Sie wurden von Grenzbeamten aufgegriffen, der SS im besetzten Frankreich ausgeliefert und von dort nach Auschwitz gebracht. Nur Spring überlebte das Vernichtungslager. Die Auslieferung sei vom damaligen Recht gedeckt gewesen, hieß es. Zudem seien die Ansprüche verjährt. Dennoch sprachen die Richter Spring eine Entschädigung von 100000 Schweizer Franken zu. Nur der Gerichtspräsident bezeichnete die Nichtanerkennung von Juden als Flüchtlinge als Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot in der Schweizer Verfassung. Erst im Dezember hatte der Bergier-Bericht die Abweisung jüdischer Flüchtlinge an der Schweizer Grenze kritisiert. Dem Bericht zufolge war der in der Schweiz weit verbreitete Antisemitismus ein Grund für dieses Vorgehen.


Bomben in Madrid

Gleich zwei Autobomben gingen am Freitag in Madrid hoch. Einer der Sprengsätze war sorgfältig platziert und explodierte in einem Stadtteil, in dem viele Angehörige des Militärs wohnen. Ein Oberstleutnant der spanischen Armee kam zu Tode: Pedro Antonio Blanco Garcia starb sofort, als die Bombe in seinem Auto explodierte. Außerdem wurden vier Personen verletzt. Etwa 45 Minuten später zündete in der Nähe eine zweite Bombe, mit der wahrscheinlich der Fluchtwagen in die Luft gejagt wurde. Auch ohne das Auto gelang den Tätern die Flucht. Die spanische Polizei geht davon aus, dass es sich bei den beiden Bomben um einen Anschlag der Eta handelt. Die Eta hatte am 3. Dezember ihren 14monatigen Waffenstillstand aufgekündigt. Ein Sprecher der im Baskenland regierenden Nationalistenpartei PNV bezeichnete das Attentat als »absurd«.


Hartnäckige Fahnder

Nie wieder Deutschland, dachten sich wohl Sonja S. und Christian G. und tauchten zunächst mal unter, als ihnen die Bundesanwaltschaft Mitgliedschaft in den Revolutionären Zellen (RZ) vorwarf. Das war 1978. Vergangene Woche nun wurden sie mit Hilfe von Zielfahndern des Bundeskriminalamtes in Paris festgenommen. Ihnen wird vorgeworfen, an drei Brand- und Sprengstoffanschlägen in den Jahren 1977 und 1978, unter anderem auf das Heidelberger Schloss, beteiligt gewesen zu sein. Wie die Ermittler auf die Spur der beiden gekommen sind, wollte Job Tilmann, der Sprecher der Frankfurter Staatsanwaltschaft, der Jungle World nicht verraten. Die Verhaftung sei jedenfalls nicht auf Aussagen des ehemaligen RZ-Mitglieds und heutigen Kronzeugen Hans-Joachim Klein zurückzuführen. Lediglich der Vorwurf, Sonja S. sei wie Klein am Anschlag auf die Wiener Opec-Konferenz beteiligt gewesen, geht nach Angaben Tilmanns auf den Kronzeugen zurück. Wie lange Sonja S. und Christian G. im französischen Knast bleiben werden, ist noch offen: Die deutsche Justiz bereitet derzeit die Auslieferungsanträge vor, denen die Franzosen mit Sicherheit stattgeben werden. Also doch wieder Deutschland, über zwanzig Jahre später.

Merkwürdige Allianzen

Eine Tobin-Steuer auf internationale spekulative Kapitalbewegungen wird es in Europa nicht so schnell geben. Die Steuer soll das internationale Wirtschaftssystem regulieren. Letzte Woche scheiterte jedoch im Europaparlament (EP) der Antrag, die Tobin-Steuer auf die Tagesordnung zu setzen. Bei der Abstimmung bildeten sich einige merkwürdige Allianzen. So stimmten neben den Sozialisten, Kommunisten und Grünen auch die rechten Abgeordneten um Charles Pasqua und Philippe de Villiers, die die »nationale Souveränität« Frankreichs gegen EU und Globalisierung verteidigen, für die Tobin-Steuer. Die liberal-konservative Rechte hingegen stimmte fast geschlossen gegen den Antrag, ebenso die EP-Abgeordneten der britischen Labour Party. Auch die französische linksradikale Lutte Ouvrière (LO) stimmte gegen die Reform: Jeder nicht-revolutionäre Versuch, die kapitalistische Ökonomie zu verändern, sei abzulehnen. Die ebenfalls linksradikale LCR enthielt sich der Stimme, da der Antragstext ein »Loblied auf die Marktwirtschaft« beinhalte.


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