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19. Januar 2000
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Schlecht entschädigt

Dass die Häftlinge in den Konzentrationslagern nicht gefaulenzt haben, müssen sie erst mal nachweisen. Und ohne Arbeitsnachweis keine Entschädigung: Das legt das Finanzministerium nach Angaben der Süddeutschen Zeitung im neuen Entwurf zur Errichtung einer Entschädigungsstiftung fest. Außerdem sollen die ehemaligen Zwangsarbeiter beweisen, dass sie rund um die Uhr bewacht wurden. Dass die Bewachung durch die Volksgemeinschaft schon genügte, in der jeder Fremde zwar nicht totgeschlagen, aber doch zumindest denunziert wurde, wird damit vollkommen ignoriert. Verengt wird der Kreis der Anspruchsberechtigten auch durch den Ausschluss der Zwangsarbeiter in den besetzten Gebieten. Die Anwälte der Überlebenden drohten inzwischen damit, das zwischen US- und Bundesregierung vereinbarte Kriterium der Rechtssicherheit für die deutschen Unternehmen unter diesen Umständen nicht mitzutragen. Der Schutz vor Klage sieht vor, dass die ehemaligen Zwangsarbeiter auf alle weiteren Ansprüche gegen deutsche Firmen verzichten, auch wenn diese Forderungen nichts mit Zwangsarbeit zu tun haben.



Gut gesichert

Deutschlands Grenzen werden immer sicherer: Nur noch 95 113 Menschen schafften es 1999, in der Bundesrepublik einen Asylantrag zu stellen. Das sind noch einmal 3,6 Prozent weniger als im letzten Jahr unter dem CDU-Innenminister Manfred Kanther. Wie viele Flüchtlinge es nicht über die deutschen Ost- und Südgrenzen schafften, weil sie vom Bundesgrenzschutz daran gehindert wurden, teilte Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) bei der Präsentation der Zahlen in der letzten Woche nicht mit. Rot-Grün auf Erfolgskurs: Ein geringerer Zugang wurde das letzte Mal 1987 mit damals 57 379 Asylanträgen verzeichnet. Dass von den eingereisten Flüchtlingen lediglich drei Prozent anerkannt werden, spielte bei der Präsentation ohnehin keine Rolle mehr. In welchem Verhältnis anerkannte zu abgelehnten Asylbewerbern stehen, machte jedoch eine Kleine Anfrage der PDS-Bundestagsfraktion deutlich. So gab die Bundesregierung an, dass von 1990 bis 1998 etwa 290 000 MigrantInnen aus Deutschland abgeschoben wurden.



Schnell bestraft

Der Führerschein schon bei Ladendiebstahl weg, für bunte Graffiti an grauen Wänden bald auch Bewährungsstrafen - so haben sich die Grünen das vor einem Jahr gewünscht. Und so soll es auch in einem rot-grünen Gesetzentwurf drinstehen, den die Koalition dieses Jahr in den Bundestag einbringen will, wie die Berliner Zeitung letzte Woche berichtete. Zudem sollen Geld- oder Haftstrafen bis zu einem halben Jahr künftig auch durch »gemeinnützige Arbeit« abgeleistet werden. Kontrolle light: Die neuen Strafen sollten, so der rechtspolitische Sprecher der Grünen-Bundestagsfraktion, Volker Beck, »die Qualität des Strafvollzugs verbessern« - und das Unrechtsbewusstsein beim Täter stärken. Über die persönliche Einsicht zurück in die Gemeinschaft? Die Grünen meinen: ja - und helfen deutschen Richtern beim modernen Umgang mit vermeintlich Kriminellen auf die Sprünge. Was auch die rot-grüne Presse freut: »Mit den Möglichkeiten zu alternativen Strafen kann die Justiz künftig differenzierter auf Straftaten reagieren«, kommentierte die Berliner Zeitung das Konzept.



Schlecht bedeckt

Was haben deutsche Schulbehörden mit Kaisers Drugstore gemein? Beiden sind Kopftuch tragende Musliminnen ein Dorn im Auge. So versetzte die Drogeriemarkt-Kette nach einem Bericht der taz eine junge türkische Angestellte in München in eine andere Filiale, weil sie darauf bestanden hatte, ihr Haar auch während der Arbeit zu bedecken. Eine Kollegin, die sich ebenfalls weigerte, ihr Tuch abzulegen, wurde am selben Tag entlassen.

Mit ähnlichen Schwierigkeiten hat auch eine zum Islam konvertierte Lehramtsanwärterin zu kämpfen. Ihr war die Zulassung zum Schuldienst im Rahmen eines Beamtenverhältnisses verweigert worden, weil sie auch im Klassenzimmer ein Kopftuch tragen wollte. Dagen klagte sie und forderte bis zur endgültigen Klärung Rechtsschutz - was das Verwaltungsgericht Lüneburg letzte Woche aber ablehnte. Anders erging es einem Lehrer in Nordrhein-Westfalen, der 1995 für die rechtsextremen Republikaner kandidiert hatte. Das Verwaltungsgericht Münster entschied jetzt, dass der Mann weiter unterrichten darf. Schon zuvor hatte das Verwaltungsgericht zu Gunsten eines rechten Lehrers geurteilt.



Gut informiert

Die Presse-Erklärung war er so schnell wieder los, wie er sie bekommen hatte: Carsten Hübner, PDS-Bundestagsabgeordneter, hatte noch nicht einmal gelesen, was die Betreiber des im Dezember durchsuchten Berliner Mehringhofes geschrieben hatten, als zwei Polizisten ihm den Zettel wieder aus der Hand rissen. Wie bei solchen Einsätzen üblich, zerrten die Beamten Hübner hinter die erste Polizei-Kette, wo ihm sein Bundestags-Ausweis weitere Unannehmlichkeiten ersparte - im Unterschied zu anderen, die gegen die Untersuchung des Alternativ-Zentrums wegen Verdachts auf ein RZ-Waffenlager protestierten (Jungle World, 52/1/99). »Wir stimmen mit Ihnen aber darin überein«, ließ der Berliner Polizeipräsident Hübner nun wissen, »dass dieses Verhalten der Einsatzsituation nicht angepasst war und die gewünschten Informationen sicher auch auf andere Weise zugänglich gewesen wären.« Stimmt - denn sonst hätte sich die ganze Hausdurchsuchung ja auch nicht gelohnt.


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