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5. Januar 2000
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Ankara - Strasbourg - Ankara

Nun bleibt nur noch das Parlament: Die oberste türkische Staatsanwaltschaft hat das Todesurteil gegen Abdullah Öcalan, den Chef der Arbeiterpartei Kurdistans, am vergangenen Donnerstag bestätigt. Der juristische Weg ist mit der Entscheidung von Generalstaatsanwalt Vural Savas, neue Ermittlungen nicht zuzulassen, beendet. Das im Juni in erster Instanz gegen Öcalan gefällte Todesurteil war bereits im November von der türkischen Justiz bestätigt worden. Nach Ansicht von Savas kann »der Fall Öcalan« nun dem türkischen Parlament überstellt werden, dieses soll dann über eine Hinrichtung entscheiden. Allerdings hat die türkische Regierung angekündigt, eine Entscheidung aus Strasbourg abzuwarten: Auf Antrag von Öcalans Anwälten befasst sich der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte mit dem Fall des PKK-Chefs. An eine hier getroffene Entscheidung ist die Türkei aber nicht gebunden.

Dialektik im 21. Jahrhundert

Dialektisch denkt die portugiesische Regierung über ihre EU-Ratspräsidentschaft im ersten Halbjahr 2000 nach. Denn wie jedes Land möchte auch Portugal seinen Vorsitz einem speziellen Thema widmen und hat sich dafür etwas ganz Besonderes ausgedacht: Sie will in Europa die »Konkurrenzfähigkeit der Wirtschaft« stärken und dieses Vorhaben gleichzeitig mit dem Kampf gegen »soziale Ausgliederung« verbinden, erklärte Ministerpräsident António Guterres vergangene Woche in Lissabon.
Außerdem sollen während der portugiesischen Amtszeit die Beitrittsgespräche mit sechs zusätzlichen Staaten aufgenommen werden; sieben weitere Kandidaten, unter anderem die Türkei, stehen noch auf der Warteliste. Vielleicht kommt im Laufe des Jahres noch ein weiteres Land hinzu. Als 14. Beitrittskandidaten kann sich der EU-Kommissar für Erweiterung, Günter Verheugen, nach dem Ende der Ära von Franjo Tudjman Kroatien vorstellen. An eine »konkrete Beitrittsperspektive« für die übrigen Staaten des westlichen Balkans sei hingegen vorerst nicht zu denken.

Halleluja!

Mit dem Jahreswechsel wurde nun auch im fortschrittlichen Schweden die Scheidung von Staat und Kirche vollzogen. Noch bis 1996 war in dem skandinavischen Land jeder Säugling von Geburt an automatisch Mitglied der evangelisch-lutherischen Staatskirche. Seit dem ersten Januar sind die 3 300 Pastoren nun keine Staatsdiener mehr. Das schwedische Parlament hat nicht nur ihnen gegenüber alle personalrechtlichen Befugnisse aufgegeben. Auch der Ernennung der 13 Bischöfe und des Erzbischofs sind die weltlichen Institutionen in Zukunft enthoben. Die Kirche verliert damit zwar auch ihr Recht, Steuern einzutreiben, sie kann aber weiter wie andere Religionsgemeinschaften über die staatliche Steuerbehörde Mitgliederbeiträge einziehen.

Slobo solo

Der Zerfall Jugoslawiens ist noch nicht zu Ende. Als letzte der fünf Teilrepubliken versucht nun auch Montenegro den Absprung von Serbien. Die montenegrinische Führung kündigte an, dass im neuen Jahr ein Referendum über den Verbleib in der jugoslawischen Föderation entscheiden soll. Überraschend milde zeigte sich der jugoslawische Präsident Slobodan Milosevic zum Jahreswechsel. In einem Interview mit Politika erklärte er am Freitag: »Wenn das Volk Montenegros entscheidet, dass ein Leben außerhalb Jugoslawiens besser ist, hat es das Recht, ein solches Leben zu wählen«. Bereits im Herbst hatte Montenegro durch die Einführung der D-Mark als unabhängige Währung einen wichtigen Schritt in Richtung Abspaltung getan. Sollte Montenegro die Unabhängigkeit erlangen, kann die Staatsbezeichnung Jugoslawien endgültig gestrichen werden: Vom ursprünglichen Staat wäre nur noch die Republik Serbien übrig.

Heilsames Haschisch

Mit zwei Kilo Haschisch in den Taschen am Flughafen erwischt zu werden hat normalerweise unangenehme Folgen. Die bleiben jedoch einem 54jährigen krebskranken Österreicher erspart, der im Juli wegen Drogenschmuggels am Flughafen in Barcelona festgenommen worden war. Das zuständige spanische Gericht hat erstmals anerkannt, dass Haschisch auch als ein Heilmittel eingesetzt werden kann. Die Richterin verwies auf wissenschaftliche Belege dafür, dass sich mit dem Rauschmittel die unangenehmen Nebenwirkungen einer Chemo-Therapie wie Schwindel und Übelkeit lindern lassen. Es gebe keine Hinweise darauf, dass der an Magenkrebs leidende Österreicher mit dem Haschisch Drogenhandel betreiben wollte. Nach der Urteilsverkündung wurde der Kranke, der bereits fünf Monate in Untersuchungshaft verbracht hat, auf freien Fuß gesetzt.


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