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| | NachrichtenMilitärische Traditionspflege Hartes Los für fünf Unteroffiziere der Bundeswehr: Seit letzter Woche dürfen sie keine Uniform mehr tragen. Außerdem wurden sie vom Dienst suspendiert. Wie das Verteidigungsministerium am 3. Dezember auf Nachfragen bestätigte, hatten sie 1993 zusammen mit einem weiterem Soldaten - heute Unteroffizier der Reserve - in der Franz-Josef-Strauß-Kaserne eine besondere Art von Traditionspflege betrieben. In einer mit Reichskriegsflagge und Hitler-Bildern "geschmückten" Unterkunft, betranken sie sich und grölten rechtsextreme Parolen. Ein Sprecher des Verteidigungsministeriums gestand, es habe in Altenstadt bereits mehrere "Vorfälle dieser Art in der Vergangenheit" gegeben. Trotzdem betonte der oberste Dienstherr Volker Rühe, es handle sich um einen Einzelfall und warnte vor einer pauschalen Verurteilung der Bundeswehr. Kompetente Fortbildung Schon 160 "besondere Vorkommnisse" mit rechtsextremistischem Hintergrund zählte die Wehrbeauftragte des Bundestags, Claire Marienfeld, in diesem Jahr. Von einem besonders besonderen Vorkommnis aus dem Jahr 1995 berichtete jetzt der Spiegel. Unter dem unverdächtigen Titel "Übersiedlung von Rußlanddeutschen in den Raum Königsberg" hatte die Führungsakademie der Bundeswehr zur Weiterbildung geladen und hatte einen wahrlich kompetenten Referenten zu bieten: Manfred Roeder. Glaubt man den ersten Stellungnahmen der Bundeswehr, so hat man Roeder eingeladen, ohne von seiner besonderen Qualifikation für das Thema zu wissen - welch ein Glücksgriff dann. Schließlich ist Roeder nach seiner Entlassung aus dem Gefängnis 1990 vor allem als Handlungsreisender für die "germanische Wiederbesiedlung" des ehemaligen Ostpreußen unterwegs. Vorher hatte er acht Jahre wegen Bildung einer terroristischen Vereinigung, den "Deutschen Aktionsguppen", abgesessen. Und 1996 wurde er zu 4 500 Mark Geldstrafe verurteilt, weil er Tafeln der Ausstellung über die Verbrechen der Wehrmacht mit den Worten "Lüge" und "Hetze" besprüht hatte. Eine Aktion, die in der Bundeswehr durchaus auf Sympathie stoßen könnte - aber sie will ja von nichts gewußt haben. Springende Gene Der Chemischen Industrie geht die Arbeit nicht aus. Nach dem Totalherbizid "Basta" muß bald ein noch totaleres Herbizid her. Wie Untersuchungen des niedersächsischen Landesamts für Ökologie zeigen, übertragen gentechnisch veränderte Rapspflanzen Gene auf unveränderten Raps und vermutlich auch auf verwandte Arten. Die Wissenschaftler fanden noch in 200 Meter Entfernung eines Versuchsfeldes der Hoechst/Schering-Tochter AgrEvo herbizidresistenten Raps. Über Wind und Insekten hatte sich der Pollen der transgenen Pflanzen verbreitet. Sie vermuten jetzt, daß sich der herbizidresistente Raps auf dem gleichen Weg auch in Wildkräuter einkreuzt. Damit wäre dann auch Unkraut gegen "Basta" resistent. Eheliche Pflichten Am 7. Dezember wurde Mary Kling (Foto rechts) festgenommen, jetzt droht ihr die Abschiebung. Ihre Scheinehe in der Lindenstraße war aufgeflogen, weil ihr eigener Ehemann sie bei der Ausländerbehörde denunzierte. Nur zwei Tage zuvor hatten die EU-Staaten beschlossen, künftig entschlossener gegen Scheinehen vorzugehen. Verdachtsmomente seien mangelnde Sprachkenntnisse, das Getrenntleben der Ehepartner, aber auch "das Fehlen eines angemessenen Beitrags zu den" - nicht näher definierten - "Verpflichtungen der Ehe". In Deutschland, das auf die EU-weite Angleichung an seine rigide Praxis drängte, sind schon heute teilweise Schnüffeltrupps unterwegs, um das Privatleben von Ehepaaren auszuspionieren - vorausgesetzt ein Ehepartner ist kein EU-Bürger. Spätes Geständnis Ernst H. hat sein Gedächtnis wiedergefunden. Am 5. Dezember gestand er vor dem Kölner Landgericht, daß er im Sommer 1942 bei der Erschießung von christlich-jüdischen "Mischlingskindern" in der Ukraine als Wachposten eingesetzt war. In den vorangegangenen Verhandlungstagen wollte er sich an diese Erschießung nicht erinnern. Jetzt sagte er aus, er sei zur Bewachung des Dorfplatzes eingesetzt gewesen, als etwa 40 bis 60 Juden und Jüdinnen im Morgengrauen zusammengetrieben worden seien. Ihm sei klar gewesen, "daß diese umgebracht werden sollten". Später habe er sogenannte Mischlingskinder abtransportieren müssen. Ihm sei gesagt worden, daß die Kinder in ein Heim kämen. Außerhalb der Ortschaft habe er dann jedoch als Wachposten Stellung beziehen müssen, während in etwa 80 bis 100 Metern Entfernung die Kinder erschossen worden seien. Unerwünschte Fahrgäste Im Landkreis Zittau werden die Taxifahrer knapp. Gegen 22 von insgesamt 73 laufen Ermittlungsverfahren wegen der Beförderung von illegal eingereisten Ausländern, mehrere wurden bereits verurteilt. Zuletzt verurteilte das Amtsgericht Zittau am 2. Dezember einen Taxifahrer zu zwei Jahren und zwei Monaten ohne Bewährung. Er hatte es versäumt, die vom Bundesgrenzschutz geforderte Denunziation seiner Fahrgäste zu leisten. In einer Handreichung des BGS wird den Fahrern "empfohlen", bei den geringsten Verdacht, ihr Fahrgast könne ein illegaler Grenzgänger sein, ein Codewort an die Zentrale zu funken, damit der Grenzschutz die unerwünschten Gäste gleich aus dem Taxi heraus festnehmen kann. Für den 16. Dezember wollen Taxigenossenschaften aus Berlin und Hamburg Verstärkung für ihre Zittauer Kollegen organisieren: Sie rufen zur Prozeßbegleitung bei der an diesem Tag vor dem Landgericht Görlitz beginnenden Berufungsverhandlung gegen ihren am 2. Dezember verurteilten Taxifahrer auf.
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