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Die wahre Geschichte der Thui Thi Ha
Wie eine vietnamesische Vertragsarbeiterin in Deutschland kriminalisiert wird.
Seit fast zehn Jahren lebt die ehemalige Vertragsarbeiterin Thui Thi Ha (Name von der Redaktion geändert) in Berlin, doch von einem gesicherten Aufenthaltsrecht ist sie weiter entfernt als je zuvor. Als sie Anfang 1988 aus Hanoi nach Berlin kam, schien der Fall der Mauer unvorstellbar. Thui Thi Ha wurde als Näherin in der VEB-Fortschritt eingesetzt, wo sie bei Wechselschicht auf einen monatlichen Durchschnittsverdienst von 600 bis 800 DDR-Mark kam. Ihre zweite Einnahmequelle waren DDR-BürgerInnen, die nach Feierabend in die Wohnheime der VertragsarbeiterInnen kamen, um sich maßgefertigte Kleidungsstücke nähen zu lassen. Das Geld investierte sie in Konsumgüter, die in Vietnam Mangelware waren - ein Fahrrad, Stoffe, ein Fernseher - und schickte sie über Umwege zu ihrer Familie nach Vietnam. Das Ende der DDR wirkte sich unmittelbar auf ihre Lebenssituation aus. Die Schwierigkeiten begannen schon mit der Währungsunion: Da die VertragsarbeiterInnen in der DDR kein Konto besitzen durften, war der 1:2 Umtausch von DDR-Mark in D-Mark oft mit großen Schwierigkeiten verbunden. 1990 wurde der VEB Fortschritt in die Becon Classic GmbH umgewandelt. Ende 1990 begannen die Entlassungen der dort beschäftigten VietnamesInnen. Thui Thi Ha erhielt ihre Kündigung im August 1991, obwohl ihr Fünf-Jahres-Arbeitsvertrag erst Ende 1992 ausgelaufen wäre. Legalisiert wurden die Kündigungen durch eine Änderung des Regierungsabkommens von 1980, die die letzte DDR-Regierung unter Ministerpräsident Lothar de Maizière im März 1990 mit der Volksrepublik Vietnam ausgehandelt hatte. Mit dieser Änderung hatten die Betriebe eine Blankovollmacht zur Entlassung aller VertragsarbeiterInnen in der Hand. Angesichts der Doppelmoral der DDR-Behörden im Spannungsbogen zwischen Theorie (Internationalismus) und Praxis (Ausbeutung und rassistische Diskriminierung) verwunderte der Änderungsvertrag niemanden mehr: Die Sicherung deutscher Arbeitsplätze hatte eben auch für gute Ex-Kommunisten Vorrang vor den Rechten der ArbeitsmigrantInnen. Mit ihrer Kündigung brach die Existenzgrundlage der damals 31jährigen alleinstehenden Frau zusammen. Nach Vietnam zurückzukehren erschien der gelernten Grundschullehrerin nicht vorstellbar. Sie hatte sich an den vergleichsweise größeren Spielraum im europäischen Ausland gewöhnt; außerdem war ihre Familie in Hanoi von dem Zusatzeinkommen der Tochter abhängig. In der ersten Zeit ihrer Arbeitslosigkeit erhielt Thui Thi Ha nach zähem Ringen mit dem zuständigen Sachbearbeiter 110 Mark wöchentliches Arbeitslosengeld. Im Sommer 1993 lebte sie - nach der Geburt einer Tochter - von 360 Mark Arbeitslosenhilfe im Monat. Ihre Miete war um genau 1 000 Prozent gestiegen. Für das 20 qm große Zimmer in einem der Wohnheime in Berlin-Lichtenberg, das sie sich zu DDR-Zeiten mit drei Kolleginnen teilen mußte, hatte sie bis 1990 monatlich 30 DDR-Mark Miete gezahlt. Jetzt wohnte sie mit ihrer Tochter alleine in dem Zimmer und zahlt 300 Mark. Nach ihrer Kündigung begann Thui Thi Ha mit dem Verkauf unverzollter Zigaretten: "Wir kannten die neuen Gesetze nicht, und außerdem gab es viele Deutsche, die die Zigaretten auf der Straße kaufen." Für Thui Thi Ha war der Zigarettenverkauf die einzige Einkommensquelle. Doch sie hatte Pech: Sechs Mal wird sie zwischen Ende 1991 und Mitte 1992 an ihrem Verkaufsort an einem Berliner S-Bahnhof von der Polizei festgenommen: Die Zigaretten und die Tageseinnahmen aus dem Verkauf beschlagnahmten die Polizeibeamten. Wie gegen andere VietnamesInnen auch, die mehr als einmal beim Zigarettenhandel festgenommen wurden, leitete die Staatsanwaltschaft Berlin gegen Thui Thi Ha ein Verfahren wegen "gewerbsmäßigen Handels" ein. Im August 1993 wird sie wegen sechs Fällen von "gewerbsmäßiger Steuerhehlerei" zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Monaten Haft auf Bewährung verurteilt - als Strafe für den Verlust von insgesamt genau DM 2 592 an Steuereinnahmen für Theo Waigel. Nach den Kategorien der Berliner Ausländerbehörde hatte Thui Thi Ha durch die Verurteilung wegen "Steuerhehlerei" den willkommenen Anlaß geliefert, sie nach den Paragraphen 45-47 des Ausländergesetzes auszuweisen. Nach ihrer Verurteilung hörte Thui Thi Ha mit dem Zigarettenverkaufen auf: Mit viel Glück, einer neuen Sachbearbeiterin beim Arbeitsamt und Unterstützung durch eine Beratungsstelle erhielt sie eine einjährige Umschulungsmöglichkeit zur "Fachgehilfin im Gastgewerbe" - und damit ein eigenes Einkommen, eine der wichtigsten Voraussetzungen für die Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung. Doch die anderen Kriterien der Bleiberechtsregelungen konnte Thui Thi Ha nicht erfüllen. Ihr Strafmaß liegt über der Höchstgrenze von 50 Tagessätzen, auch wenn die Taten, für die sie verurteilt wurde, wie von der Bleiberechtsregelung gefordert, vor 1992 liegen und sie seitdem nicht wieder straffällig geworden ist. Nach dem Ende der Umschulung Anfang 1995 verlor Thui Thi Ha auch ihre befristete Arbeitserlaubnis. Ihre Klage vor dem Berliner Verwaltungsgericht auf ein Aufenthaltsrecht blieb jedoch erfolglos. Auch in ihren Unterlagen befindet sich die Standardrechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Berlin: "Der weitere Aufenthalt der Antragstellerin beeinträchtigt erhebliche Interessen der Bundesrepublik Deutschland. (Ö) Der hauptsächlich von Ausländern betriebene Handel mit unverzollten Zigaretten (führt) zu großen Steuerausfällen; er ist mit einer umfangreichen, teils schwerwiegenden Begleitkriminalität verbunden. (Ö) Dem massenhaften illegalen Zigarettenschmuggel kann wirksam nur durch eine kontinuierliche Ausweisungspraxis begegnet werden, die auch Kleinhändler erfaßt. Es ist daher rechtlich nicht zu beanstanden, wenn der Antragsgegner (d.h. die Ausländerbehörde) Ausweisungen in der Regel schon dann ausspricht, wenn der Ausländer sechs oder mehr Stangen unverzollter Zigaretten anbietet. Besondere Gründe (Ö), insbesondere persönliche, wirtschaftliche und sonstige Bindungen des Antragstellers im Bundesgebiet sind nicht dargetan. Vielmehr muß sie wegen des Auslaufens ihrer Aufenthaltsbewilligung in wenigen Monaten ohnehin mit dem Ablaufen ihres Aufenthaltes rechnen." Anfang 1996 flatterte Thui Thi Ha dann der Ausreisebescheid der Berliner Ausländerbehörde ins Haus. Sie habe Deutschland mit ihrem Kind sofort zu verlassen, heißt es da. Doch dieses "sofort" ist dehnbar. Da Vietnam insbesondere bei der Wiederaufnahme von ehemaligen VertragsarbeiterInnen riesige Hürden errichtet, gehört Thui Thi Ha zu denjenigen VietnamesInnen, die "ihr Leben im Wartesaal" verbringen. Ohne Aufenthaltsgenehmigung, ohne Arbeitsgenehmigung - immer von der Angst vor einer möglichen Abschiebung bedroht. Nach zähen Verhandlungen beim Sozialamt erhält sie jetzt den auf 60 Prozent gekürzten Sozialhilfesatz, auf den sie als "ausreisepflichtige Ausländerin" nach dem Asylbewerberleistungsgesetz Anspruch hat. Das Geld reicht kaum, um sich selbst und die mittlerweile vier Jahre alte Tochter durchzubringen. Pläne für einen Kindergarten- oder Schulbesuch der Tochter in Berlin macht Thui Thi Ha nicht mehr. Sie grübelt über ihre Rückkehr nach Vietnam und den Empfang durch ihre Familie nach, wenn sie als unverheiratete Frau mit einer Tochter nach Hause kommt - in Vietnam nicht nur in den ländlichen Regionen nach wie vor ein Tabubruch. In einem Brief, der 1990 in der Wochenzeitung Sonntag veröffentlicht wurde, beschreibt eine nach Vietnam zurückgekehrte Frau ihre Erfahrungen: "Die Verhaltensnormen der traditionellen vietnamesischen Dorfgemeinde waren streng geregelt und ihre Befolgung unmittelbar Voraussetzung für die Existenz in der Gesellschaft. Wurde eine unverheiratete Frau schwanger, so mußte sie harte Strafen und Beleidigungen über sich ergehen lassen. Ihr wurde der Kopf geschoren und mit Kalk eingestrichen, und sie wurde aus dem Dorf vertrieben. So verteidigte die Gesellschaft ihre 'Tugend' und 'moralische Reinheit'. In der DDR wurden wir mit einem wesentlich anderen Geschlechterbewußtsein konfrontiert. In den ersten Tagen des Aufenthalts in der DDR bekamen wir, alle vietnamesischen Frauen egal welchen Alters, die Anti-Baby-Pille in die Hand gedrückt. Auf diese Weise wurde uns unmißverständlich klar gemacht, daß Intimbeziehungen zwischen Mann und Frau schon außerhalb der Ehe normal sind, daß für uns aber die Bedingung gilt, daß keine Frau schwanger werden darf. (Ö) Da wir aufgrund mangelnder Belehrung kaum etwas über die Wirkungsweise der Pille wissen, wurden bei einigen von uns schon mehr als einmal Schwangerschaftsunterbrechungen vorgenommen. In etlichen Fällen, wenn die Frist zur Unterbrechung aus unterschiedlichen Gründen bereits überschritten ist (z. B. aufgrund des Fehlens eines Dolmetschers), versuchen die Betroffenen selbst, eine Fehlgeburt herbeizuführen (Ö). In solchen Notsituationen scheuen die Frauen auch die gefährlichsten Mittel nicht, um zu vermeiden, in diesem Zustand nach Vietnam zurückgeschickt zu werden. Denn ein unverheiratetes schwangeres Mädchen ist in Vietnam nach wie vor unerwünscht und wird, vor allem auf dem Lande, als Schande angesehen" (Sonntag, 21/1990). Thui Thi Ha versteht nach wie vor nicht, warum die Bleiberechtsregelung auf sie nicht zutrifft. "Nach zehn Jahren in Deutschland erhalten andere ausländische Arbeiter doch unbefristete Aufenthaltsgenehmigungen." Für Rechtsanwalt Martin Rubbert, der seit mehreren Jahren versucht, der Berliner Ausländerbehörde Aufenthaltsbewilligungen für ehemalige VertragsarbeiterInnen abzutrotzen, ist der Fall von Thui Thi Ha beispielhaft für die Willkür der Bleiberechtsrichtlinien. "Die Bleiberechtsregelung ist ein Rechenschiebermodell, das für Härtefälle keinen Spielraum läßt", kritisiert der Anwalt. Doch die Chancen für eine liberalere Regelung - und einen dauerhaft gesicherten Aufenthalt von Thui Thi Ha in Deutschland - stehen schlecht.
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