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Ankommen und Abreisen

17 Jahre VietnamesInnen in Deutschland. Eine Chronik

April 1980: Die Regierungen der DDR und Vietnams unterzeichnen ein Abkommen "über die zeitweilige Beschäftigung und Qualifizierung vietnamesischer Werktätiger". Für Vietnam ist dies eine Möglichkeit, den heimischen Arbeitsplatzmangel auszugleichen und den Staatshaushalt zu subventionieren, da zwölf Prozent des Lohnes aller VertragsarbeiterInnen direkt an die vietnamesische Regierung überwiesen werden. Die DDR erhält vor allem billige, rechtlose und flexible Arbeitskräfte. Die insgesamt 60 000 VietnamesInnen machen einen Großteil der 192 000 AusländerInnen aus, die vor dem Mauerfall in der DDR leben.

Mitte der achtziger Jahre ändert sich die DDR-Praxis zunehmend. Zunächst werden die VietnamesInnen in der Regel noch ausgebildet, später setzt man sie nach einem kurzen Sprachkurs direkt in der Produktion ein. Arbeitsverträge gelten meist für fünf Jahre. Das Abkommen regelt eine umfassende Kontrolle der VertragsarbeiterInnen und ein Schwangerschaftsverbot für vietnamesische Frauen. Auch bei Arbeitspflichtverletzungen droht die Abschiebung. Die ArbeiterInnen werden in der Regel unter schlechten Bedingungen in Wohnheimen untergebracht.

März 1990: Die letzte DDR-Regierung unter Lothar de Maizière ändert das Regierungsabkommen mit Vietnam. Die Betriebe erhalten somit eine Blankovollmacht zur Entlassung aller VertragsarbeiterInnen. Bei betriebsbedingten Kündigungen sollen sie innerhalb von drei Monaten ausreisen. Es kommt zu massenhaften Kündigungen und Betriebsauflösungen. In den nächsten Jahren reisen rund 45 000 VietnamesInnen in ihre alte Heimat zurück.

Januar 1991: Das BRD-Ausländerrecht wird auch in der ehemaligen DDR gültig. Die VertragsarbeiterInnen bekommen lediglich eine Aufenthaltsbewilligung, die an die Fortführung des ursprünglichen Arbeitsverhältnisses geknüpft ist. Viele VietnamesInnen, die arbeitslos werden, "flüchten" ins aussichtslose Asylverfahren. Eine Aufenthaltsberechtigung dürfen nur diejenigen VertragsarbeiterInnen beantragen, die schon länger als acht Jahre in Deutschland sind.

August 1992: Ein rassistischer Mob von Neonazis und normalen Bürgern greift in Rostock mit Steinen und Brandsätzen ein Wohnheim vietnamesischer VertragsarbeiterInnen an. Die Polizei schaut dem Pogrom tatenlos zu.

Juni 1993: Nach massiven Protesten von VertragsarbeiterInnen und UnterstützerInnen beschließt die Innenministerkonferenz eine sogenannte "humane Bleiberechtsregelung". Human ist daran allerdings nichts: Alle VietnamesInnen, die bis zum 17. Dezember 1993 keine Arbeit haben, irgendwann einmal straffällig geworden sind oder noch einen Asylantrag laufen haben, sollen Deutschland verlassen. Die anderen können eine Aufenthaltsbewilligung beantragen. Eine eingeschränkte Arbeitserlaubnis erhalten die Betroffenen allerdings erst im September. Bis zum Dezember stellt die Ausländerbehörde in Berlin 3 000 Ausweisungen aus. Die Frist wird nach Protesten um vier Monate verlängert. Die Regierung in Hanoi weigert sich in der Folge, zwangsweise abgeschobene VietnamesInnen aufzunehmen. Zwischen beiden Regierungen beginnen langwierige Verhandlungen.

Januar 1995: Hanoi und Bonn einigen sich auf ein Rückführungsabkommen für rund 40 000 in Deutschland lebende VietnamesInnen, darunter rund 10 000 ehemalige VertragsarbeiterInnen, 10 000 Flüchtlinge und 20 000 abgelehnte AsylbewerberInnen. Hanoi verpflichtet sich, in bestimmten jährlichen Quoten bis zum Jahr 2000 alle Abgeschobenen aufzunehmen.

Der BRD ist die Abschiebung der AusländerInnen so wichtig, daß sie im Gegenzug 100 Millionen Mark jährliche Entwicklungshilfe und Investionshilfen für die deutsche Wirtschaft verspricht. Das Abkommen wird im Juli paraphiert, doch umgesetzt wird es kaum. Hanoi besteht darauf, jeden Einzelfall zunächst genau zu prüfen.

April 1996: Grenzschützer bringen fünf Vietnamesen nach Hanoi, müssen sie aber wieder mit zurücknehmen, weil die nötigen Papiere fehlen.

Mai 1996: Über 8 000 Rückführungsersuchen sprachen die Ausländerbehörden bisher aus, davon wurden 4 000 Anträge nach Hanoi übermittelt, dort erkannte man aber nur 287 an. 69 Abschiebungen fanden tatsächlich statt. Die vietnamesischen Behörden bestehen auf kompletten Angaben über die Abzuschiebenden. Außenminister Klaus Kinkel droht, die Entwicklungshilfe wieder einzufrieren, wenn das Rückführungsabkommen weiter sabotiert werde. Vietnam reagiert gekränkt: Die Drohung sei "beleidigend, unfreundlich und inakzeptabel". Zahlreiche VietnamesInnen wandern derweil in andere Länder aus, die keine Rückführungsabkommen mit Vietnam haben.

Mai 1997: Bis zum Dezember hätten nach dem Abkommen 13 500 VietnamesInnen abgeschoben werden sollen. Bis Ende Mai hat die BRD 19 000 Rückführungsersuchen gestellt. Nach genauer Prüfung hat Hanoi davon 6 800 Fälle anerkannt, bei 3 500 Namen kann eine vietnamesische Staatsbürgerschaft nicht festgestellt werden. 2 300 Personen wurden tatsächlich abgeschoben. Von den von Abschiebung Bedrohten sind 40 bis 50 Prozent untergetaucht.

November 1997: Das Ausländerrecht wird geändert. Bei VertragsarbeiterInnen, die eine Aufenthaltsbefugnis haben, werden nunmehr auch die Aufenthaltszeiten aus den Jahren vor 1993 und aus der DDR-Zeit anerkannt. Das bedeutet für viele VietnamesInnen, daß sie nun eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung beantragen können.

  •  Zusammengestellt von Ivo Bozic


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