Zum Inhaltsverzeichnis / Zum Abo - Coupon / Brief an die Redaktion


"Uns kann nichts passieren"

Interview mit Rechtsanwalt Dieter Hummel zum Bernauer Polizisten-Prozeß

Im Sommer 1994 gelangten Gedächtnisprotokolle von 14 VietnamesInnen an die Öffentlichkeit, in denen detailliert von schweren rassistisch motiviert Mißhandlungen in der Polizeiwache von Bernau bei Berlin berichtet wurde. Im März 1995 erhob die Staatsanwaltschaft dann gegen acht Polizeibeamte der sogenannten D-Schicht Anklage. Den Beamten wird unter anderem in 23 Fällen Körperverletzung im Amt sowie in weiteren Einzelfällen Aussageerpressung, Strafvereitelung und Freiheitsberaubung vorgeworfen.

Als im Januar 1996 der Prozeß vor dem Landgericht Frankfurt/Oder eröffnet wurde, hofften nicht nur die durch Rechtsanwälte als Nebenkläger im Verfahren beteiligten vietnamesischen Opfer auf eine schnelle Entscheidung. Das anfängliche Medieninteresse an dem Prozeß ist jedoch längst eingeschlafen und außer den Opfern scheint niemand mehr an der Verfolgung rassistischer Polizeigewalt interessiert zu sein.

Heike Kleffner sprach mit dem Nebenklägeranwalt Dieter Hummel über den Stand des Bernauer Polizistenprozesses.

Der Bernauer Prozeß dauert nun schon 23 Monate, ohne daß eine Entscheidung abzusehen wäreÖ

Dieses Verfahren ist immer noch in der Beweisaufnahme. Das heißt, das Gericht hört noch ZeugInnen und Sachverständige - mittlerweile sind rund 40 ZeugInnen erschienen. Die Beweisaufnahme zieht sich so lange hin, weil Probleme bestehen, die Zeugen zu Ende zu vernehmen. Zum einen schließt das Gericht die Einvernahme der einzelnen Zeugen nicht ab, das heißt, Zeugen werden mehrfach vorgeladen. Zum anderen sind andere Zeugen aufgrund der Länge des Verfahrens nicht mehr greifbar. Das betrifft insbesondere die vietnamesischen Belastungszeugen, die zum Teil ausgereist sind oder abgeschoben wurden, und denen auch - zumindest im Fall eines Zeugen ist das bekannt - durch das Bundesinnenministerium die Einreise zur Zeugenaussage verweigert wird, da - so die offizielle Version - die Befürchtung besteht, daß dieser dann wieder einen Asylantrag stellen würde.

Von den acht angeklagten Polizeibeamten sind im September vier freigesprochen worden. ..

Die Beweisaufnahme hat gezeigt, daß diesen Beamten die vorgeworfenen Taten nicht nachgewiesen werden konnten. Dazu ist festzustellen, daß es sich bei den freigesprochenen Polizisten nicht um die Haupttäter handelt, sondern um einzelne Beamte, denen in einzelnen Fällen vorgeworfen worden war, mal weggeguckt oder geduldet zu haben, daß die Haupttäter zuschlagen konnten. Das konnte in den einzelnen Fällen nicht nachgewiesen werden.

Wobei auch hier anzumerken ist, daß die Sachaufklärung teilweise nicht mehr erfolgen konnte, weil bereits im Vorfeld Fehler gemacht worden sind. Beispielsweise konnten Zeugenaussagen, die vorher beim ermittelnden LKA Brandenburg oder bei der Staatsanwaltschaft gemacht wurden, im Verfahren nicht verwertet werden. Zum Teil waren auch hier die Belastungszeugen nicht mehr greifbar.

Wie soll dieses Verfahren jetzt weitergehen? Rechnen Sie denn damit, daß es überhaupt Verurteilungen geben wird ? Immerhin hatten die ZeugInnen vor Gericht - und auch unter der harten Befragung der Verteidiger - noch einmal detailliert beschrieben, was sie auch schon in den Gedächtnisprotokollen erklärt hatten: "Wir mußten uns nackt ausziehen, dann wurden wir alle einzeln geschlagen" und "Ich stand vor dem Raum und hörte die Schreie des Mannes, der bei geschlossener Tür geschlagen wurde", und so weiter.

Ich denke, daß es Verurteilungen geben muß. Einfach deswegen, weil die Beweisaufnahme bislang gezeigt hat, daß im Kernbereich die Aussagen zutreffen, daß es Übergriffe gegeben hat. Es sind einzelne Polizeibeamte von den ZeugInnen als Täter wiedererkannt worden. Tatkomplexe konnten einzelnen Polizeibeamten zugeordnet werden. Von daher denke ich schon, daß es da Verurteilungen geben muß. Wie das Verfahren allerdings tatsächlich weitergeht, darüber habe ich ungefähr vor einem Dreivierteljahr aufgehört zu spekulieren.

Der Prozeß ist eines der letzten Verfahren, in denen es um rassistische Polizeibrutalität gegen VietnamesInnen geht. Vergleichbare Verfahren vor allem in Berlin wurden meist eingestellt; in wenigen Fällen kam es zu Hauptverhandlungen, die allerdings häufiger mit Freisprüchen als mit Verurteilungen der angeklagten Polizeibeamten endeten. Hat die Justiz kein Interesse daran, Polizeibrutalität zu verfolgen?

Man kann daraus nicht den Schluß ziehen, daß im Bernauer Prozeß kein Interesse an der Strafverfolgung besteht. Aber insgesamt stimmt die Aussage natürlich schon, daß es kein großes Interesse der Justiz gibt, in diesem Bereich zu ermitteln. Das beruht auf einem alten Verständnis von Zusammenhalt. Im Bereich von Polizeibrutalität gibt es zuerst immer eine Unschuldsvermutung, während Polizeibeamte in der Regel sonst von der Schuldvermutung des Verdächtigen ausgehen. Das führt dazu, daß die ermittelnden Polizeibeamten als erstes immer entlastend ermitteln. Zum zweiten ist es natürlich so, daß auch Richter davon geprägt sind, daß die Polizeibeamten als Mitglieder eines Organs, das öffentliche Ordnung und Sicherheit herzustellen habe, a priori eine größere Glaubwürdigkeit genießen. Außerdem trifft in der Regel ein Beschuldigter beziehungsweise Festgenommener auf einen oder mehrere Polizeibeamte. Die Polizeibeamten halten zusammen, stimmen ihre Aussagen aufeinander ab und dann ist es mit dem Nachweis der Täterschaft naturgemäß immer schwierig.

Wird dieses Verfahren denn trotzdem eine Art Abschreckungseffekt auf prügelnde Polizeibeamte haben?

Ich denke, daß es diesen Effekt nicht mehr hat. Früher hatte ich die Einschätzung, daß solche Verfahren durchaus auch ein aufklärerisches Moment in den Polizeiapparat hineintragen könnten. Diese Einschätzung hatte sich auch ganz wesentlich auf die Ermittlungen im Bernau-Verfahren gestützt, weil dort das LKA Brandenburg relativ unvoreingenommen ermittelt hat. Und wenn sich da ein relativ zügiges Verfahren angeschlossen hätte, hätte der Prozeß aufklärerisch wirken können.

Aber wenn ich in der Zwischenzeit sehe, wie sich dieses Verfahren dahinschleppt und wie im Lauf des Verfahrens die Polizeibeamten, die angeklagt waren, immer selbstbewußter und frecher auftreten, vermittelt dieses Verfahren nach außen hin auch nur die alte Botschaft: Uns kann nichts passieren. Wenn es zu Verurteilungen kommt, dann sind eben drei oder vier Sündenböcke gefunden, die dafür herhalten müssen, aber daß es sich um eine ganze Dienstschicht gehandelt hat, die zugeguckt, von den Vorfällen gewußt, die jetzt auch im nachhinein gemauert hat, wird aus den Augen verloren. Die, die gemauert haben, können sich in ihrer Meinung bestätigt fühlen, daß den meisten nichts passiert, wenn eine Dienstschicht zusammenhält. Das trägt nur wieder zu der alten, eigentlich aufzubrechenden Bunkermentalität bei.

Was würden Sie denn Opfern von polizeilichen Übergriffen raten? Das Bernauer Polizistenverfahren ermutigt Opfer ja nicht gerade dazu, sich überhaupt zu melden.

Ich kann immer nur raten, Anzeigen zu erstatten. Aber bevor man Anzeige erstattet, sollte man sich anwaltlichen Rat holen. Ich plädiere im übrigen immer noch dafür, Übergriffe und Mißhandlungen anzuzeigen und über die Anzeigen auch dafür zu sorgen, daß die Vorfälle öffentlich werden. Immerhin haben die Anzeigen in den Jahren 1994 und 1995 auch bewirkt, daß amnesty international inzwischen sehr genau auf deutsche Polizeidienststellen guckt und mehrfach Rügen ausgesprochen hat.

Ansonsten muß man bei den Erwartungen an Gerichte und Ermittlungsbehörden realistisch bleiben. Es gibt jedoch auch die politische Auseinandersetzung in diesem Bereich, und die kann nur geführt werden, wenn weiterhin Fälle auch öffentlich dokumentiert werden.


Zum Inhaltsverzeichnis / Zum Abo - Coupon / Brief an die Redaktion