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Potentiell verwertbare Ethik
Die sogenannte Bioethik verfolgt vor allem ein Ziel: Das Inakzeptable akzeptabel zu machen Das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) legte sich im Oktober 1996 eine "Arbeitsgruppe Biomedizin" zu. Sie verfaßte für die Vollversammlung der katholischen Laien im April 1997 einen - trotz aller Bedenken - zustimmenden Bericht zur Bioethik-Konvention des Europarats, der schließlich am 29. August in überarbeiteter Form nicht von der Vollversammlung, sondern lediglich von deren Hauptausschuß gebilligt wurde und bereits am 11. September 1997 als offizielle Stellungnahme des ZdK der Bonner Presse überreicht wurde, obwohl der Bericht durch einige bewußte, haarsträubende Fehlinformationen glänzt. Angesichts der Zusammensetzung der damit betrauten "Arbeitsgruppe" kann es nicht verwundern, daß sich die Konventionsbefürworter nun auch an der Spitze des katholischen Verbandes durchgesetzt haben: Cornelia Rudloff-Schäffer z. B. vertritt das für die Konvention zuständige Referat im Justizministerium, Eva-Maria Streier, die den Bericht verfaßt hat, bekleidet einen Posten im Direktorium der deutschen Forschungsgemeinschaft. Nicht fehlen durfte auch Prof. Ludger Honnefelder, langjähriger deutscher Vertreter in jenem Gremium des Europarats, das die Konvention entwickelte und Leiter des ersten deutschen "Bioethik-Instituts" für Wissenschaft und Ethik in Bonn. Die Episode ist typisch für die Umstände der Durchsetzung der Bioethik-Konvention selbst und allgemein für die auf europäischer Ebene eingespielte Produktion von Akzeptanz-Ethik durch Tricks, durch Personal- und Machtmanagement und das Ausbooten institutioneller Kontrollmechanismen. Eine breitere deutsche Öffentlichkeit wurde damit erstmals im November 1995 konfrontiert: Honnefelders Bonner Institut hatte 1 200 deutsche Mediziner befragt, ob und unter welchen Umständen sie bereit wären, Koma- und Wachkomapatienten durch Entzug von Nahrung und Flüssigkeit sterben zu lassen. Der Fragebogen erwies sich als Teil eines von der Europäischen Kommission in Auftrag gegebenen "Forschungsprojekts" und war in dem vom europäischen Parlament gebilligten EU-Forschungsrahmenplan angesiedelt. Honnefelder räumte ein, daß die Europäische Union die "potentielle Verwertung der Ergebnisse", hier also die Umsetzung einer möglichen Euthanasie-Akzeptanz in der Ärzteschaft in rechtliche und politische Routine, im Auge habe. Die aus Steuergeldern bezahlten Ratschläge an die Europäische Kommission würden aber von der Kommission "vertraulich behandelt", also - so darf man ergänzen - der Öffentlichkeit vorenthalten. Das Bonner EU-Projekt war dementsprechend nur die Spitze des Eisbergs. Seit 1991 hat die Europäische Kommission insgesamt 49 bioethische Beratungsprojekte in Auftrag gegeben. Beteiligt sind Hunderte von Experten und Instituten in der Gemeinschaft. Die vertraulichen Ergebnisse drohen hinter dem Rücken der Öffentlichkeit und unter Preisgabe bisher in Verfassungen verbriefter Schutzrechte Grundlage einer künftigen europäischen Gemeinschaftspolitik im Bereich der Humanforschung zu werden. Ein Blick in einige der Projekte enthüllt darüber hinaus die enge inhaltliche und ideologische Abstimmung der EU-Ethik-Forschung mit der Bioethik-Konvention des Europarats. Dies ist kein Wunder, sitzt doch die Generalvertretung der europäischen Humanfoschung als "European Science Foundation" in Straßburg mit am Tisch. In seinem Jahresbericht für 1996, der im Mai 1997 erschien, brüstet sich der Verband damit, er sei es gewesen, der die entscheidenden Änderungen in der Embryonenforschung und der sogenannten fremdnützigen Forschung an nicht einwilligungsfähigen Patienten in der Konvention durchgesetzt habe. Was im Zentralkomitee der deutschen Katholiken vorexerziert wird und was sich derzeit in ganz ähnlicher Form an der Spitze der Evangelischen Kirche Deutschlands abzuspielen scheint, zeigt eines: Die durch die deutsche Forschungsgemeinschaft vertretene interessierte Forschung und die ihr zuarbeitenden Bioethik-Beratungsinstitute sorgen nicht nur für die ideologische Gleichschaltung in EU-Gremien, sondern sind zu Agenten der politischen Exekution ihrer Vorstellungen auch im nationalstaatlichen Kontext geworden. Wenn es einer winzigen Gruppe von Bioethik-Funktionären möglich ist, einen Verband wie das ZdK im Handstreich zu entmündigen, könnte das ein Vorgeschmack auf künftige Coups sein. Viel dringlicher aber könnte die Frage werden, in welchem Zustand sich ein demokratisches Selbstbewußtsein befindet, das einer solchen Strategie nichts entgegenzusetzen hat.
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