Deregulierung statt
Recht auf Bildung
Bund und Länder gemeinsam für eine neoliberale Hochschulreform
Überraschend haben Bundesbildungsminister Rüttgers und seine
Länderkollegen Hns Zehetmair (CSU Bayern) und Jürgen Zöllner
(SPD Rheinland-Pfalz) in der vergangenen Woche den Bund-Länder Kompromiß
zur Novellierung des Hochschulrahmengesetzes präsentiert.
Diesem Kompromiß waren monatelange Verhandlungen, vor allem innerhalb
der SPD, vorausgegangen. Erst im Juni diesen Jahres gelang es der SPD,
sich während einer Klausurtagung zu einer einheitlichen Position durchzuringen.
Das Positionspapier "Hochschulen als Stätte der Innovation für
das 21. Jahrhundert" versprach eine ebenso harte Auseinandersetzung mit
der CDU/CSU wie in der Steuerreform. Nicht zuletzt hatten die sozialdemokratischen
BildungsministerInnen verkündet, die Hochschulrahmengesetznovelle
untrennbar mit einer grundlegenden Strukturreform des Bundesausbildungsförderungsgesetzes
(BAFöG) zu verbinden, da "eine grundlegende Reform der Ausbildungsfinanzierung
eine unverzichtbare Voraussetzung für eine wirkliche Hochschulreform
darstellt".
Bereits in der sozialliberalen Koalition hatte sich die SPD eine Hochschulreform
vorgenommen. Ausgangspunkt waren weniger politische Konflikte mit dem herrschenden
Hochschulsystem, wie sie sich in der Denkschrift des Sozialistischen Deutschen
Studentenbundes (SDS) "Hochschule in der Demokratie" widerspiegelten, sondern
vielmehr die Unfähigkeit der Universitäten auf die steigende
Nachfrage nach akademischen Nachwuchskräften zu reagieren. Daß
zur Überwindung der Stagnation innerhalb der Hochschulen die Standesuniversität
abgeschafft werden sollte, war also mehr ökonomischen Notwendigkeiten
als Demokratisierungsabsichten geschuldet. Das Hochschulrahmengesetz konnte
jedoch erst 1976 verabschiedet werden. Bis zu diesem Zeitpunkt hatte die
CDU-Mehrheit im Bundesrat alles versucht, ein Inkrafttreten des Gesetzes
zu verhindern. Zudem klagten 1973 mehr als einhundert Professoren vor dem
Bundesverfassungsgericht gegen die vermeintliche Einschränkung ihrer
grundgesetzlich garantierten Wissenschafts- und Forschungsfreiheit, die
sie durch die jüngst eingeführte gleichberechtigte Mitbestimmung
aller Statusgruppen innerhalb der Hochschule gefährdet sahen. Das
Bundesverfassungsgericht gab der Klage statt und konservierte mit seiner
damaligen Grundsatzentscheidung zur Partizipation und Mitbestimmung in
den Hochschulen die bis heute gültige absolute Mehrheit der ProfessorInnen
in den Selbstverwaltungsgremien.
Auch der nunmehr präsentierte Entwurf eines neuen Hochschulrahmengesetzes
rückt ökonomische Interessen in den Vordergrund der Novellierung.
Das wichtigste Stichwort heißt "Deregulierung". Ein Großteil
der Paragraphen, die bislang in die Rahmenkompetenz des Bundes fielen und
dafür Sorge tragen sollten, daß sich die Länder in der
Ausgestaltung der Hochschulen nicht zu weit von einander entfernen, wird
entfallen. Begründet wird diese Entwicklung mit vermeintlichem Sachzwang,
der eine Effektivierung der Hochschulen, also eine noch stärkere Übernahme
ökonomischer Effizienzkriterien in den Wissenschaftsbetrieb unvermeidlich
machen würde. Diese Entwicklung ist weitgehend unhinterfragt.
Auch innerhalb der Grünen gehört es mittlerweile zum guten
Ton, statt die inhaltliche Einflußnahme der Gesellschaft auf die
in den Hochschulen praktizierte Forschung zu fördern, von der internationalen
Konkurrenzfähigkeit des "Standortes Deutschland" zu schwadronieren.
An der Spitze steht der neue hochschulpolitische Sprecher der grünen
Bundestagsfraktion Berninger mit seiner Forderung nach Etablierung eines
positiven Elitenbegriffs und die Einrichtung einer deutschen Hochschule
zur Elitenförderung in Frankfurt am Main. Unter dem Stichwort "Innovation"
vereinigen sich zunehmend über Parteigrenzen hinweg junge "Modernisierer"
aus Wirtschaft, Politik und Gesellschaft zu einer unheilvollen Mischung.
Die Erhöhung akademischer Grade und die Orientierung am angelsächsischen
Hochschulsystem gerät darüber zum Selbstzweck.
Vermeintliche argumentative Widersprüche werden dabei in Kauf genommen.
Obwohl die Hochschulen beispielsweise zunehmend autonomer gegenüber
staatlichen Einfluß agieren sollen, wird mit dem neuen Hochschulrahmengesetz
die staatliche Regulation des Studienverhaltens verschärft. Zwar konnte
sich die CDU mit ihrem Wunsch nach Zwangsexmatrikulationen bei Überschreitung
der Regelstudienzeit nicht durchsetzen, doch werden alle Studierenden nach
neun Semestern zur Zwangsberatung gehen müssen. Darüber hinaus
werden die Hochschulen künftig in die Lage versetzt, 20 Prozent der
Studierenden selbst auszuwählen.
Diese Erhöhung der mit dem Numerus Clausus bereits bestehenden
Hürden zum Studienzugang und der Selektionsmechanismen während
des Studienverlaufes klären den angenommenen Widerspruch. Die beklagten
Massenuniversitäten sollen Zug um Zug verkleinert werden. Umgesetzt
wird dieser Prozeß durch die Unterteilung zwischen elitärer,
wissenschaftsorientierter Universität, die auch Geld kosten kann und
sich zunehmend staatlich unabhängig über Stiftungsprofessuren,
Drittmittel aus wirtschaftsnaher Forschung, Erhöhung des Körperschaftsvermögens
und selbstverständlich Studiengebühren finanzieren soll und berufsorientierter,
"billiger" Fachhochschule.
Die SPD hat sich mit der Zustimmung zum Bund-Länder-Kompromiß
zwischen zwei sich einander ausschließenden Bildungskonzeptionen
entschieden. Sie ist den Weg der britischen New Labour gegangen, die Bildungspolitik
in das utilitaristische Konzept "Arbeit, Arbeit, Arbeit" einordnet. Die
Vorstellung von einer Bildungspolitik, die einen ungehinderten Bildungszugang
als individuelles Grundrecht und Emanzipationsvoraussetzung schafft, hat
die SPD zu diesem Zweck fallen gelassen.
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