Keine Schätze im
Pharaonengrab der RAF
Nach sieben Jahren in der Illegalität stellten sich jetzt zwei der
versuchten Mitgliedschaft in der RAF Beschuldigte
Die Ermittler standen unter Druck. Seit Jahren hatten die Antiterror-Spezialisten
keinen Fahndungserfolg mehr verbuchen können, die RAF hingegen hatte
gerade erneut ihre Handlungsfähigkeit bewiesen. In einer technisch
perfekt ausgeklügelten Aktion sprengte ein Kommando der bewaffneten
Gruppe den Chef der Deutschen Bank, Alfred Herrhausen, samt seinem gepanzerten
Mercedes in die Luft. Das war am 30. November 1989. Dann kam dieser Hinweis
aus der Bevölkerung: In einer Ferienwohnung nahe der schleswig-holsteinischen
Kleinstadt Husum halten sich zwei Verdächtige auf. Am 7. Dezember
nahm ein Sondereinsatz-Kommando der Polizei (SEK) Holger Deilke und Ute
Hladki fest. Die Strafverfolger beschlagnahmten gefälschte Fahrzeugpapiere,
eine Waffe und schriftliche Unterlagen. "Ein Pharaonengrab", kommentiert
Hamburgs Verfassungsschutzchef Christian Lochte, habe sich aufgetan, das
"ganz neue Einblicke in die Organisationsstruktur der RAF" ermögliche.
Eine der neuen Spuren führte in eine Bauernkate im schleswig-holsteinischen
Lasbek. Dort sollen die Festgenommenen mit weiteren Personen gelebt haben.
Doch bevor eine Woche später eine SEK-Einheit den vermeintlichen RAF-Stützpunkt
stürmte, konnten zwei zunächst Unbekannte flüchten.
Nach über sieben Jahren haben sich diese beiden jetzt, am 19. Juli,
der Bundesanwaltschaft (BAW) gestellt. Ausschlaggebend für diese Entscheidung
der 39jährigen Corinna K. und des 45jährigen Karl-Heinz G. aus
Hamburg, berichtet die Karlsruher Behörde, sei "im wesentlichen der
angegriffene Gesundheitszustand der Beschuldigten K." und der Wunsch gewesen,
aus jahrelanger Illegalität in geordnete Lebensverhältnisse zurückzukehren.
Bei den Strafverfolgern, so scheint es auf den ersten Blick, reagierte
man mit ungewöhnlicher Großzügigkeit: auf Antrag der BAW
hat der Ermittlungsrichter beim Bundesgerichtshof gegen Meldeauflagen den
Haftbefehl außer Vollzug gesetzt. "Die persönlichen Verhältnisse
und die Tatsache, daß sie sich selbst gestellt haben, lassen das
zu", erklärte BAW-Sprecher Rolf Hannich.
Doch gerade die persönlichen Verhältnisse waren den Fahndern
nach der Polizeiaktion in Schleswig-Holstein auf ganz andere Art gelegen
gekommen. Rund 3000 Beamte von Polizei und Bundesgrenzschutz durchsuchten
am 15. Mai 1990 im Auftrag der BAW mehrere Häuser in der Hamburger
Hafenstraße. Hintergrund: Karl-Heinz G., mittlerweile nach Paragraph
129 a gesucht wegen "Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung
(RAF)", war in den damals noch besetzten Gebäuden polizeilich gemeldet.
Zudem soll der Personalausweis, den Holger Deilke bei seiner Festnahme
bei sich hatte, aus einem Auto vor den Häusern gestohlen gewesen sein.
Eine Woche später legte Generalbundesanwalt Kurt Rebmann nach:
Man habe eine Wohnung in der Hafenstraße entdeckt, die "nach Anlage
und Ausstattung" als Schaltzentrale der RAF in Norddeutschland zu bewerten
sei. Eine "Staatsschutzlüge der BAW", kommentierte die RAF selbst:
"Es gibt keine ÝlegalenÜ Mitglieder der RAF". Doch weitere
Durchsuchungen folgten. In der Hansestadt, in Stuttgart und in Münster.
Quer durch die Republik sollten vermeintliche RAF-Helfer und -Helferinnen
im Auftrag der bewaffneten Gruppe potentielle Opfer ausspioniert haben.
Auch die vier "Illegalen" vom Bauernhof Lasbek, den Karl-Heinz G. unter
seinem tatsächlichen Namen angemietet hatte, hätten dieses Ziel
verfolgt. Schließlich habe der Präsident des Bundesverbandes
der Deutschen Industrie, Tyll Necker, im nur zehn Kilometer entfernten
Bad Oldeslohe seinen Wohnsitz.
Heute ist von all den aufgeblasenen Vorwürfen wenig geblieben:
Die Ermittlungsverfahren in Hamburg, Stuttgart und Münster wurden
nicht weiter verfolgt, die RAF-Schaltzentrale in der Hafenstraße
hat mittlerweile ordentliche Mietverträge, und aus den Lasbeker "Mitgliedern
der Kommandoebene" (Verfassungsschützer Lochte) wurde dann auch juristisch
nicht so richtig die RAF. 1993 verurteilte das Hamburger Oberlandesgericht
Deilke, der sich gemeinsam mit Ute Hladki einem Prozeß wegen Werbens
für eine terroristische Vereinigung entzogen und deshalb illegal auf
dem Hof gelebt hatte, zu zwei Jahren und zwei Monaten Haft. Lediglich Diebstahl,
Urkundenfälschung und ein Vergehen gegen das Waffengesetz konnte dem
Detmolder zur Last gelegt werden.
Bei Corinna K. und Karl-Heinz G. sind diese Vorwürfe seit dem 16.
Mai 1997 verjährt. Nun erwartet die beiden lediglich ein Verfahren
wegen "versuchter mitgliedschaftlicher Betätigung in einer terroristischer
Vereinigung". Schließlich habe sich die Gruppe damals bemüht,
Anschluß an die RAF zu finden, erläutert BAW-Sprecher Hannich
die Anklage. Zu diesem Zweck hätten sie unter falscher Identität
in Lasbek gelebt und "Vorbereitungen für die Begehung terroristischer
Anschläge nach dem Vorbild der RAF getroffen".
Ob der Vorwurf einer "versuchten Mitgliedschaft" bisher jemals verhandelt
wurde, konnte der Karlsruher Behördensprecher allerdings nicht sagen.
Mit einer Verurteilung müssen die beiden wohl kaum rechnen. Schon
im Prozeß gegen Holger Deilke hat das Hamburger OLG in zweiter Instanz
entscheiden, nicht nach Paragraph 129 a zu bestrafen.
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