Josephs Jüngster wieder
nicht versetzt
Richter entscheiden: 60 000 Kruzifixe müssen weiter in Bayerns Klassenzimmern
rumhängen
Muß man nun nicht nur als HIV-Infizierter oder Bürgerkriegsflüchtling,
sondern auch als Bürgerkriegsflüchtling, sondern auch
als Mohammedaner oder Atheist das bigotteste aller Bundesländer
- den Freistaat Bayern - großräumig umfahren? Gleich zwei Meldungen
der vergangenen Woche legen diese Befürchtung nahe: Da forderten die
drei CSU-Bundestagsabgeordneten Norbert Geis, Johannes Singhammer und Benno
Zierer eine Verschärfung des Strafrechts, um auch "Beschimpfungen
eines religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses" mit Gefängnis
oder Geldbuße bestrafen zu können. Geschützt werden sollen
damit natürlich vor allem die Christlichen Kirchen und das "christliche
Weltbild" der CSU, denn daß es sich CSU-Politiker in Zukunft verkneifen
wollen, gegen Scientology zu hetzen oder etwa Kommunisten oder Anarchisten
kräftig zu beschimpfen, ist kaum anzunehmen.
Nur vier Tage nach dem Vorstoß der Bonner Abgeordneten legte der
Bayerische Verfassungsgerichtshof in München nach: Das Gremium, das
zu 80 Prozent aus Richtern besteht, die von der CSU gewählt wurden,
lehnte erwartungsgemäß eine Klage des Bundes für Geistesfreiheit
und neun Landtagsabgeordneter der Grünen gegen das Kruzifix-Gesetz
der Bayerischen Staatsregierung ab. Demnach müssen auch weiterhin
in allen 60 000 Klassenzimmern an Bayerns allgemeinbildenden Schulen Kruzifixe
hängen. Nur wenn ein Erziehungsberechtigter aus "ernsthaften und einsehbaren
Gründen des Glaubens oder der Weltanschauung" verlangt, daß
der Balkensepp abgehängt wird, kann der Schulleiter dies verfügen.
Mit dem am 1. Januar 1996 in Kraft getretenen Kruzifix-Gesetz hatte sich
die Staatsregierung über ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes
hinweggesetzt, das ein Abhängen der Kreuze verlangt hatte.
Selbst in Bayern ist es indes den meisten ziemlich egal, ob an den Klassenzimmerwänden
nun Kruzifixe hängen oder nicht. Es mag vielleicht wenig ästhetisch
sein und so manchem den Appetit auf das Pausenbrot verderben, im Mathe-Unterricht
ständig auf die Nachbildung eines ausgemergelten, gemarterten Leichnams
blicken zu müssen. Und einige mögen sich dadurch - durchaus zu
Recht - in ihrer eigenen Glaubensfreiheit eingeschränkt sehen. Für
die CSU hat die Auseinandersetzung um die Kruzifixe an Bayerns Schulen
und das Anheizen des Streits vor allem taktische Gründe: Ein Jahr
vor den Landtagswahlen sieht die allmächtige Staatspartei angesichts
des innerparteilichen Streits, der finanziellen und politischen Krise der
Bonner Koalition und zahlreicher politischer Niederlagen ihre Felle davonschwimmen.
Schon der Aufschrei nach dem im Mai 1995 gefällten Kruzifix-Urteil
des Bundesverfassungsgerichtes hatte vor allem eines zum Ziel: Die Autorität
des höchsten deutschen Gerichtes im Vorfeld des anstehenden Urteils
zur Asylrechtsänderung zu untergraben und damit kräftig Druck
auf die Richterinnen und Richter auszuüben. Daß nun die Münchner
Verfassungsrichter nach der Pfeife der Staatskanzlei tanzen würden,
konnte von niemandem ernsthaft bezweifelt werden. Und es ist ein wahrer
Eiertanz geworden, den die Richter aufführten, um der CSU - nach dem
Verfassungsgerichtsurteil zur bayerischen Abtreibungsregelung und dem Erfolg
des Volksbegehrens zur Abschaffung des Senats - eine neuerliche bittere
Niederlage zu ersparen. So stellt ein Kruzifix im Klassenzimmer nach Ansicht
der Richter "kein staatliches Bekenntnis zu den durch das Symbol des Kreuzes
ausgedrückten Glaubensinhalten oder Bekenntnishandlungen im Sinne
einer Identifikation dar". Ein Verfassungsverstoß liege erst dann
vor, "wenn der Staat sich mit den darin symbolhaft verkörperten Ideen
oder Institutionen identifizieren würde".
Petra Münzel, die Sprecherin der Landtagsfraktion der Bündnisgrünen,
kommentierte die Verbeugung des Gerichtshofes vor der Staatskanzlei mit
den Worten: "Seine Entscheidung darf als Bestätigung dafür verstanden
werden, daß richterliche Unabhängigkeit in diesem überproportional
von der CSU besetzten Gericht eine relative Größe ist." Dabei
hatten die Grünen gar nicht gegen die Pflicht zum Kreuze-Aufhängen
an sich geklagt, sondern lediglich gegen die Verpflichtung der Eltern,
ihre religiöse Anschauung preiszugeben, wenn sie nicht wollen, daß
ihr Kind unter dem Kreuz unterrichtet wird. Dieser Zwang zur Offenbarung
verstoße gegen das Grundgesetz, argumentierten die Grünen.
Die Münchner Verfassungsrichter stellten in ihrer Urteilsbegründung
dagegen sogar fest, daß die Preisgabe des eigenen Bekenntnisses nicht
genüge, um ein Abhängen der Kreuze zu erreichen. Wer den Gottessohn
von der Wand haben will, muß vielmehr darlegen, "inwieweit sich aus
der von ihm vertretenen Weltanschauung ernsthafte Gründe gegen das
Kreuzsymbol ableiten". Kultusminister Hans Zehetmair ist mit dem Münchner
Urteil natürlich hochzufrieden und mit dem Erfolg des Kruzifix-Gesetzes
ebenfalls: Seit Inkrafttreten des Gesetzes vor anderthalb Jahren hat es
bislang nur ein einziger Erziehungsberechtigter gewagt, gegen das Kreuz
im Klassenzimmer aufzubegehren.
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