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Produktivgenossenschaften

PRODUKTIVGENOSSENSCHAFTEN

Perspektiven für mehr Beschäftigung

Unter Produktivgenossenschaften im engeren Sinn werden produktive Unternehmungen gewerblicher oder landwirtschaftlicher Art verstanden, bei denen die ArbeiterInnen zugleich UnternehmerInnen sind, also die Geschäftsführung selbst ausüben, den Geschäftsgewinn teilen und gemeinsam das betriebliche Risiko tragen. Im weiteren Sinn versteht man darunter alle Vereinigungen Gleichberechtigter zu gemeinsamer Produktion unter gleicher Teilung des Gewinns.

von Michael Bock, Berlin - Insbesondere durch Lasalle und Schulze-Delitzsch wurde seit 1848 (Märzrevolution) eine erste Gründungswelle von Produktivgenossenschaften in Deutschland eingeleitet. Die Höchstzahl von ca. 1.200 Produktivgenossenschaften gab es in den 20er Jahren dieses Jahrhunderts. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurden in Westdeutschland sogenannte Versehrten- und Aussiedlergenossenschaften gegründet. In der ehemaligen DDR kam es bereits ab 1946 zur Gründungen von Einkaufs- und Liefergenossenschaften des Handwerks auf breiter Basis. Ab 1953 wurden verstärkt Produktionsgenossenschaften in Handwerk, Landwirtschaft und Fischerei gegründet.

Genossenschaften werden durch die drei »S« bestimmt: Selbsthilfe, Selbstverantwortung und Selbstverwaltung. Im Gegensatz zu anderen Unternehmensformen verfolgen sie den Zweck der Förderung ihrer Mitglieder. In einer Produktivgenossenschaft kann dies z.B. durch die Bereitstellung von Arbeitsplätzen erfolgen.

Qualifizierungs- bzw. Beschäftigungsgesellschaften sind seit der Wende v.a. in den neuen Bundesländern überwiegend in der Form der GmbH oder gGmbH gegründet worden, d.h. als Kapitalgesellschaften, bei denen einige wenige Kapitaleigner diese Betriebe besitzen. Die Beschäftigten sind i.d.R. als abhängig Beschäftigte ohne Kapitalanteile hinzugekommen.

Im Unterschied dazu sind in einer Produktivgenossenschaft die Beschäftigten am Kapital und damit auch am Erfolg des Betriebes beteiligt. Das erhöht die Arbeitsmotivation und die Leistung und verbessert das Betriebsklima.

Anstatt Arbeitslosigkeit zu finanzieren, wäre es sinnvoll, durch geeignete Förderung von Produktivgenossenschaften (was mit den vorhandenen Instrumentarien bereits jetzt möglich ist) Arbeitslose in Selbstverantwortung sich zusammenfinden und am Markt Leistungen anbieten zu lassen.

In den Wirtschaftsministerien der neuen Bundesländer wird die MitarbeiterInnenbeteiligung in der sozialen Marktwirtschaft als wichtiger Baustein für die Herausbildung eines starken Mittelstandes, für die Stärkung der Motivation und Leistungsbereitschaft der MitarbeiterInnen sowie die Beteiligung der ArbeitnehmerInnen am Produktivvermögen und Kapital zur Stärkung der Eigenkapitalausstattung der Unternehmen gewertet.

In den fünf neuen Bundesländern geht es mittlerweile nicht mehr nur darum, die zusammengebrochenen Strukturen der DDR-Industrie u.a. durch klein- und mittelständische Unternehmen nach und nach zu ersetzen, auch die nach der Wende neu aufgebauten Strukturen beginnen u.a. wegen Kapitalmangel wieder zusammenzubrechen. Die Selbständigen dieser Betriebe sind vielfach nicht sozial abgesichert. Durch Produktivgenossenschaften wäre die Möglichkeit gegeben, z.B. in Konkurs gegangene MeisterInnen aufzunehmen, eventuell mehrere Kleinbetriebe zusammenzufassen und die aufgebauten Strukturen zu erhalten.

Es gibt bereits jetzt einige genossenschaftliche Unternehmen, die zur Abwendung drohender Arbeitslosigkeit gegründet wurde. Auf dem Kongreß in Berlin sollen Modelle vorgestellt werden, z.B. eine Bau- und Möbeltischlerei aus Anklam.

Michael Bock ist Vorstandsmitglied im Prüfungsverband der klein- u. mittelständischen Genossenschaften e.V. mit Sitz in Berlin: pkmg@vossnet.de

 

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Stand: 07. August 2008