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Monatszeitung für Selbstorganisation

 

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Januar 2006

Aus dem Inhalt
Free-Boxen

DER KNAST - EINE INSTITUTIONALISIERTE PERVERSION?

Zensur und Repression

Die "gute" Presse

Süsse heilige Censur, 
Lass uns gehn auf deiner Spur; 
Leite uns an deiner Hand 
Kindern gleich, am Gängelband!

Die Lithografie von unbekannter Hand aus dem Jahr 1847 zeigt die Arbeitsbedingungen der Journalisten vor der Revolution: Allen voran trägt der blinde Maulwurf das Banner der Zensur, die auch in dem angeführten Gedicht getadelt wird. Es folgt die Schere im Kopf, die nicht nur den Schreibern den Griffel führt. Und als Nachhut wacht ein von einem Obrigkeits-Schaf geführter Spitz(el). Dazwischen die Schar der Journalisten, die sich zerknirscht fügen muss. 

"Meinungs-, Informations-, Pressefreiheit, Kunst und Wissenschaft"

Art. 5. des Grundgesetzes

(1) jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre. 

Zensur hat viele Facetten und über Sinn oder Unsinn wird immer wieder in allen möglichen Zusammenhängen diskutiert: die Zensur von Büchern, Zeitungen, Zeitschriften, von Film und Fernsehen. Aber auch die Zensur in der Schule, bekannt als Notengebung, dient zur Auslese im gesellschaftlichen Klassensystem. Die schwerwiegendste Form von Zensur war wohl die politisch motivierte Bücherverbrennung und der religiöse Index.

Von Gerhard Kern, Knastredaktion - Nicht zuletzt, aber häufig für den Normalbürger unbemerkt, gibt es die Zensur der Informationen an und von Inhaftierten in den Zuchthäusern, kurz und knackig Knast genannt. Immer jedoch ist sie Mittel zur Steuerung des Gehorsams der Untertanen (heute Bürger genannt). Besonders brutal und offen tritt sie in autoritären Gesellschaften auf. Auch im demokratischen Staatswesen hat sie ihren wichtigen Stellenwert für die Regierung und ihre Organe. Zwar heißt es im GG: "jeder hat das Recht seine Meinung in Wort und Bild frei zu äußern....", doch diese Freiheit wird im nächsten Passus gleich wieder relativiert mit "Diese Rechte finden ihre Schranken...". Hier wird den Zensoren der Weg zur Willkür eröffnet und wie im realen Leben gibt es bekanntlich die Definitionsmacht, die in der Regel auch im Bereich der Justiz nicht beim Bürger liegt.

Damit dennoch die meist berechtigten Kritiken und Vorwürfe der Inhaftierten an die Öffentlichkeit gelangen können, sind z.B. die RedakteurInnen von Knastzeitungen oft abenteuerliche Wege gegangen, um ihr Anliegen an die Öffentlichkeit zu bringen. "Haberfeld", eine Zeitung von RedakteurInnen von drinnen und draußen gemacht, transportierte z.B. eine Ausgabe als Schrift eines Kardinal Josef Moser mit dem Titel "Der Herr ist die Kraft meines Lebens" in die Öffentlichkeit. Im Jahrbuch '87 der Knastzeitschrift "Haberfeld" wurde dann informiert: "Anstelle der sauren Pflicht haben wir die süße Lust, den Zensoren ein Schnippchen zu schlagen gewählt". Die Autoren Koch/Vomberg (1) berichten, dass die mit einer Auflage von 2.000 Exemplaren erschienene Gefangenenzeitung "Kuckucksei" einen offenen Brief an den damaligen Ministerpräsidenten von Nordrhein-Westfalen Johannes Rau schrieb, mit der Forderung nach Rücktritt des Justizministers. Der Grund des Schreibens waren unzumutbare Zustände im Knast. Die unverhüllte Kritik führte dazu, dem Anstaltsleiter und verantwortlichen Redakteur die Herausgabe der Zeitung zu entziehen, nicht aber den zuständigen Justizminister zu entlassen.

Wir von der Knastredaktion der Monatszeitung CONTRASTE hatten schon im Oktober 2004 in einem Themenschwerpunkt unter Mitarbeit von Menschen, die eine Haftstrafe absolvier(t)en, die teils unmenschlichen Bedingungen auch im deutschen Knast thematisiert.

Im September 2005 platzte dem Mitarbeiter des "Autonomen Knastprojektes Koeln" (AKK) Michael Deutschewitz der Kragen, als die Initiativenzeitung "kumm erus" aus Köln mit einer Beilage der "Unbequemen Nachrichten" (UN) in der JVA Tegel nicht an einen Gefangenen ausgeliefert wurde. Das war u.a. der Grund, sich mit dem Thema der Zensur zu befassen.

Unser Interesse hier in der heilen Welt ohne Mauern war und ist nicht nur Solidarität, sondern auch ein humanitär politisches Interesse. Dieses wird gespeist aus Wahrnehmungen und Kontakten mit denen da drinnen und so zu einem gemeinsamen Interesse. Wir möchten ganz einfach, dass die straffällig Gewordenen so behandelt werden, dass ihre Menschenwürde gewahrt oder ermöglicht wird. Wir möchten, dass sie mit ihren Leuten drinnen und draußen offen und ehrlich kommunizieren können, dass Zeitungen und Bücher und möglichst vielfältige Kommunikationswerkzeuge zur Verfügung stehen.

Wie leicht ein Mensch im Knast landen kann, belegen viele Beispiele (2). Selbst nach der gängigen Rechtsauffassung stehen Tat und Strafe nicht immer (3) in einem adäquaten Verhältnis und für die soziale Rehabilitation ist der Informationszugang und die Meinungsäußerung unabdingbar.

Anmerkungen:

1) Helmut H. Koch/Anja Vomberg: Gefangenenzeitungen - Was dem Zensor zum Opfer fällt. (Grundrechtereport 1997), siehe auch: www.aks-ev-.net/aks/ziele.html

2) GL: "Wie ich Verbrecher wurde" Beitrag in diesem Schwerpunkt

3) Über Sinn und Unsinn von Strafe zu diskutieren, ist hier nicht der Raum

Schwerpunktthema Seite 7 bis 10

 

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Copyright © 1999 CONTRASTE Monatszeitung für Selbstorganisation
Stand: 07. August 2008