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Oktober01

Aus dem Inhalt
Der 11. September
Aktuell: Vorabdruck Nr. 206

Zivilgesellschaftliche Alternativen zum Dienstleistungsabkommen der WTO (1)

Wem dient GATS?

Ziel des GATS ist es, weltweit den Weg für die Privatisierung der öffentlichen Dienstleistungen freizumachen. Nichts Öffentliches ist sicher vor GATS - Erziehung, Gesundheitswesen, Sozialeinrichtungen, Postdienst, Museen und Büchereien, öffentlicher Verkehr - alles wird den Unternehmensinteressen erschlossen werden. GATS ist gut für Unternehmensprofite und eine schlechte Nachricht für die Menschen.

"Im Grunde wird der GATS/WTO-Prozess nicht aufhören, bevor Ausländer endlich beginnen, wie Amerikaner zu denken, wie Amerikaner zu handeln und - am wichtigsten - wie Amerikaner einzukaufen", so ein hochrangiger US-amerikanischer WTO-Funktionär.

Von Christoph Strawe, Stuttgart - Kennen Sie GATS? - Eine Umfrage würde bei über 99% der befragten Bürger sicher nur ein Kopfschütteln hervorrufen: "Nie gehört". Und doch handelt es sich bei GATS um etwas, das tief eingreifen wird in unser aller Leben, viel tiefer als die Ereignisse auf jenen politischen Entscheidungsebenen, auf die unsere Aufmerksamkeit von den Nachrichtenredakteuren gelenkt wird. Es sei denn, es gelingt uns, Alternativen zu diesem "Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen" durchzusetzen, über das im Rahmen der Welthandelsorganisation WTO verhandelt wird (GATS = General Agreement on Trade in Services).

Durch die Gründung der WTO 1995 wurde das bereits durch das GATT (2) proklamierte Prinzip des freien Warenverkehrs um die Liberalisierung des Handels mit Dienstleistungen (GATS-Abkommen) und die Ordnung der kommerziell relevanten Aspekte des geistigen Eigentums (TRIPS-Abkommen) ergänzt. (3) GATS ist Bestandteil der seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs systematisch vorangetriebenen und mit dem Fall der Mauern 1989 dramatisch beschleunigten Globalisierungsentwicklung, also der weltweiten Vernetzung der Gesellschaften und der vollen Herstellung des Weltmarkts, bei unerhörter Mobilität des Kapitals, was zur weltweiten Konkurrenz der Standorte geführt hat.

Der ehemalige Direktor der WTO Renato Ruggiero hat etwas durchaus Alarmierendes gesagt: "Das Dienstleistungsabkommen GATS umfasst Bereiche, die noch nie zuvor als Handelspolitik angesehen wurden. Ich vermute, dass weder die Regierungen noch die Geschäftswelt die volle Reichweite und den Wert der eingegangenen Verpflichtungen erkannt haben." (4) Das Abkommen bezieht in der Tat tendenziell alle Tätigkeiten, die bisher als nicht-kommerziell ("Non-Profit-Sektor") betrachtet wurden, in die wirtschaftliche Gütersphäre ein. Diese wieder soll strikt im Sinne der Ideologie des Neoliberalismus geordnet werden.

Gesundheits- und Bildungswesen, die Medien, Pflege und Altenbetreuung: nichts, was nicht zum privatwirtschaftlichen Geschäftszweig erklärt würde. Die Frage "cui bono" ist nicht allzu schwer zu beantworten: Seit einigen Jahren wird über den sogenannten sechsten Kondratieff-(Konjunktur)Zyklus gesprochen (5), in dem die neuen Megatrends durch wachsenden Bedarf im Bereich Gesundheit, Umwelt und Bildung gesetzt werden. Wenn es gelingt, diese Wachstumsfelder in die Sphäre der Shareholder-Value-Ökonomie zu ziehen, winken gewaltige Profite für Unternehmen in der Medizin- und Biotechnologiebranche, aber auch im Umweltbereich (Gewinnung neuer Energien, Abfallentsorgung etc.).

Wieweit es von diesem Grundsatz, dass alle Dienstleistung privatwirtschaftlicher Natur sei, geduldete Ausnahmen geben wird, ist durchaus unklar, auch wenn Regierungsvertreter beschwichtigend auf solche möglichen Ausnahmen verweisen. Klar ist dagegen, dass es Mechanismen geben soll, welche die Einhaltung der GATS-Regeln notfalls erzwingbar machen.

Maude Barlow hat Recht, wenn Sie in Ihrem Artikel "Die letzte Grenze" ("The Ecologist", Februar 2001 (6)) schreibt, dass damit das Ende der Idee gemeinnütziger Dienste bevorstehen könnte. In der britischen Zeitschrift "The Observer" vom 15. April des Jahres erschien ein Artikel, in dem aus einem vertraulichen Dokument des WTO-Sekretariats zitiert wird. Demzufolge ist die Schaffung einer internationalen Agentur geplant, die gegenüber Entscheidungen einzelner Staaten oder Parlamente über Umwelt, Gesundheit, Bildung etc. ein Vetorecht haben soll, sofern diese Entscheidungen Verstöße gegen die durch GATS festgeschriebene Liberalisierung des Handels mit Dienstleistungen darstellen. Dies sei, so der "Observer", offensichtlich ein Plan, die "altmodische politische Idee der Demokratie" zu beseitigen.

Angesichts solcher Entwicklungen sind große Teile der organisierten Zivilgesellschaft wach geworden. Im Internet zirkuliert eine Fülle von Informationen über die Gefahren von GATS, es gibt Aufrufe gegen das Abkommen. So wurde ein Appell "Stop the GATS Attack" bereits von 430 Nicht-Regierungs-Organisationen aus 53 Ländern unterzeichnet. (7) Vielleicht gelingt es, gegen GATS eine ähnliche breite Bewegung zu entfachen wie jene, welche das internationale Investitionsschutzabkommen MAI zu Fall brachte und diejenige, die zum Scheitern des WTO-Gipfels von Seattle führte.

Fortsetzung auf Seite 7

 

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Stand: 07. August 2008