Angehörigen Info

Nr. 189, 23.12.1996

Herausgegeben von Angehörigen, Freunden und Freundinnen politischer Gefangener in der BRD



Kurzinfos zum Hungerstreik der baskischen politischen Gefangenen

Es sind zur Zeit weiterhin 60 baskische politische Gefangene im Hungerstreik. Seit dem 21.12.95, also seit inzwischen einem Jahr, unterstützen wöchentlich etwa 15 Menschen aus verschiedenen Bevölkerungsschichten die Gefangenen mit einem eigenen Hungerstreik. Erst kürzlich haben die Angehörigen der baskischen Gefangenen anläßlich einer internationalen Konferenz in Dublin einen Solidaritätshungerstreik durchgeführt.

Wie wir in Erfahrung bringen konnten, laufen zur Zeit Verhandlungen zwischen den Gefangenen aus GRAPO und PCE(R) und der spanischen Regierung. Die Gefangenen fordern ihre Amnestie. Von beiden Seiten wurde der Kontakt bestätigt. (d. Red.)


Solidarität mit den politischen Gefangenen in den Knästen des türkischen Regimes

Grüße an die Samstagsmütter, Solidarität mit den Gefangenen!

Lage der Gefangenen in türkischen Gefängnissen unverändert

Am 11. November kamen 800 Menschen zu einer Kundgebung vor dem E-Typ-Gefängnis in Aydin, zu der die "Demokratie-Plattform" aufgerufen hatte. Sie forderten in Parolen den Rücktritt des Justizministers Kazan und "Freiheit für die Gefangenen".

Am 12. November. wurde der Hungerstreik in Aydin ebenso wie in den Gefängnissen Konya, Amasya und Erzurum beendet, nachdem sich die Verhandlungsdelegationen von Anwälten den IHD und der Gefängnisleitung auf die Erfüllung der Forderungen der Hungerstreikenden geeinigt hatten, allerdings fehlte noch die Unterschrift Kazans auf den Protokollen.

Der Sprecher der PKK-Gefangenen im Gefängnis Malatya, Necati Keklih, erklärte, daß die mit dem letzten 35tägigen Hungerstreik erkämpften Rechte von der Gefängnisleitung schon wieder verletzt werden.

Der Rechtsanwalt Cetin Bingölballi erklärte nach einem Besuch im E-Typ-Gefängnis in Ucak, daß die an den Hungerstreiks getroffenen Vereinbarungen nicht eingehalten werden. Anträge von Gefangenen werden nicht behandelt, ihre Briefe, Zeitungen und Bücher beschlagnahmt, die Zellen werden nicht geheizt, Lebensmittel, die von Angehörigen mitgebracht werden, werden beschlagnahmt, und die Besucher werden schikaniert.

Die Sprecher der PKK-Gefangenen im Gefängnis Elbistan erklärten, daß auch dort die Vereinbarungen nach dem Hungerstreik seitens der Gefängnisleitung verletzt werden. Neue Gefangene werden gegen ihren Willen in die Abschwörer-Blocks gebracht, wo Druck auf sie ausgeübt wird und sie unter Mißhandlungen leiden, auch Prügel durch Gendarmeriekräfte während Transporten ins Krankenhaus und zum Gericht gehen weiter, ihre Briefe und Zeitungen werden beschlagnahmt.

Am 19. November wurden während eines PKK-Prozesses vor dem Staatssicherheitsgericht (DGM) in Izmir die Angeklagten im Gerichtssaal von Polizisten und Soldaten mit Knüppeln zusammengeschlagen und mit Mord bedroht.

Bei dem Prozeß wurden zwei Angeklagte freigesprochen, die anderen sechs wurden während des Rücktransports ins Gefängnis Buca erneut von Soldaten schwer mißhandelt.

Am 22. November wurden drei Gefangene aus dem Gefängnis Tokat-Zile während der Behandlung im Staatskrankenhaus von Soldaten beschossen. Der 21-jährige Özdemir Kacahal und der 23-jährige Rodi Bilgin wurden durch die Schüsse ermordet, ein dritter Gefangener schwer verletzt. Die Behörden behaupten, die drei Gefangenen wollten flüchten und hätten dabei einen Unteroffizier umbringen wollen.

Die PKK-, TDKP- und DHKP-C-Gefangenen protestierten gemeinsam gegen die Ermordung ihrer Mitgefangenen. Zur Beerdigung von Özdemir Kacahal in seinem Heimatdorf Kurtdereli im Kreis Pazarcik kamen 2.000 Leute.

Nach einem Besuch im Gefängnis Bayrampasa wurden am 23. November zehn Angehörige festgenommen und zur Sicherheitsbehörde in Istanbul gebracht. Nur ein Teil der Festgenommenen wurde später wieder freigelassen.

Der Verein TUHAD (Solidaritätsverein der Angehörigen politischer Gefangener) in Diyarbakir wurde einen Tag nach dem letzten Polizeiüberfall am 15. November auf die Vereinsräume durch Beschluß des Gouverneurs von Diyarbakir und einem Gerichtsbeschluß jetzt endgültig verboten und versiegelt.

Der Verein wurde vorher schon unter dem Vorwand, daß sich auch Nichtmitglieder dort aufgehalten haben, für einen Monat verboten. (aus: "Biji" Nr. 111)

Mißhandlungen von politischen Gefangenen in der Türkei

Die Sprecherin der weiblichen PKK-Gefangenen im Gefängnis Urfa, Semiha Alankus, erklärte, daß sich ihre 25jährige Mitgefangene Fikriye Govala Muhammed in der Nacht des 19. November, während die anderen Frauen schliefen, selbst aufgehängt hat, aus Protest gegen die Unterdrückung in den Gefängnissen. Die PKK-Gefangenen traten am 22. November in einen fünftägigen Protesthungerstreik gegen die Zustände, die zu dieser Aktion geführt haben.

Die Angehörigen der politischen Gefangenen, die aus dem Gefängnis Bayrampasa bei Istanbul in das "Abschwörer"-Gefängnis Kirklareli zwangsverlegt worden waren, erklärten am 27.11. bei einer Pressekonferenz mit dem IHD, daß der Hungerstreik für die Verlegung nach Gebze seit 16 Tagen weitergeht und sie selbst draußen in einen Solidaritätshungerstreik treten werden, wenn die Gefangenen nicht aus dem "Abschwörer"-Gefängnis, wo sie ständigen Bedrohungen und Terror ausgesetzt sind, wegverlegt werden.

Der am 21. November im Gefängnis Zile nach der Ermordung von zwei politischen Gefangenen im Staatskrankenhaus begonnene Hungerstreik wurde am 1.12. nach Verhandlungen einer Delegation bestehend aus dem CHD (Verein fortschrittlicher Juristen), IHD, der Partei EP und des Rechtshilfebüros des Volkes mit der Gefängnisleitung und der Staatsanwaltschaft beendet. Einer Anwältedelegation wurde die Aufnahme von Untersuchungen im Gefängnis erlaubt.

Der am 7. November von den 17 PKK-Gefangenen in Budur begonnene Hungerstreik wurde nach 20 Tagen am 27. November beendet, nachdem die Gefängnisleitung zugesagt hat, ihre Forderungen nach gleichen Rechten, wie sie die politischen Gefangenen in den anderen Gefängnissen mit den Hungerstreiks erkämpft hatten, zu erfüllen.

Die Angehörigen der politischen Gefangenen in Mersin wandten sich an die Öffentlichkeit. Sie erklärten, daß neue Gefangene nackt ausgezogen und von Soldaten verprügelt werden. Bei ihren Besuchen werden die Angehörigen von knüppelschwingenden Gendarmeriekräften bedroht, mitgebrachte Zeitungen zerfetzt und Lebensmittel vermischt.

Während der Verhandlung vor dem 2. DGM (Staatssicherheitsgericht) Ankara wurde der wegen Mitgliedschaft in der PKK angeklagte Zana Mazlak am 20. November. von der Gendarmerie zusammengeschlagen und aus dem Gerichtssaal gezerrt, weil er eine politische Verteidigungsrede hielt. Während Mazlak auf dem Rückweg zum Gefängnis weiter mißhandelt wurde, verurteilte ihn das Gericht wegen Paragraph 125 ("Separatismus") zum Tode.

Das 2. DGM in Istanbul verurteilte den Herausgeber der Tageszeitung Demokrasi, Veli Mükyen, zu 291 Millionen 708 Tausend TL Geldstrafe und die Zeitung zu einem fünftägigen Erscheinungsverbot wegen eines Artikels vom 1. Mai, in dem eine vom PKK-Vorsitzenden A. Öcalan im Fernsehen abgegebene Erklärung zu den Friedensangeboten der PKK wiedergegeben war..

Vor dem 3. DGM in Istanbul hat am 2. Dezember. der Prozeß gegen die 1086 Intellektuellen und Schriftsteller begonnen, die als demonstrative Aktion gegen die Zensur in der Türkei für das Buch "Gedankenfreiheit" als Herausgeber zeichneten.

Unter den Angeklagten sind zwei Schriftsteller, die wegen anderer Veröffentlichungen schon in Haft sind, Ünsal Öztürk und der Soziologe Dr. Ismail Besikci, der bereits zu ungefähr 100 Jahren Gefängnis verurteilt ist.

Die Herausgeber des Buches forderten in einer öffentlichen Pressekonferenz vor dem Gericht die sofortige Freilassung der beiden.

(aus: "Biji" Nr. 112)

Grußadresse an die Samstags-Mütter

Wir sind Mütter und Angehörige von Gefangenen aus der RAF und haben Euren Aufruf gelesen.

Wir fühlen mit Euch mit Eurer Sorge um Eure Kinder. Wir denken an Euch und Eure Angehörigen schon lange Zeit und an Eure Sehnsucht, endlich auch die in der Haft Verschwundenen wiederzufinden.

Euer Ruf nach Gerechtigkeit muß endlich hier und auch in anderen Teilen der Welt Gehör finden!

Wir wünschen es Euch und uns allen.

Für eine gerechtere Welt!

Liebe und Kraft Euch und den kämpfenden Gefangenen!

Angehörige der Gefangenen aus der RAF, 11.11.96

Preis für "Samstagsmütter"

Am Wochenende wurde der Carl-von-Ossietzky-Preis der "Internationalen Lige für Menschenrechte" im "Haus der Kulturen" in Berlin an die "Samstagsmütter" verliehen, die seit 2 Jahren jeden Samstag in mehreren türkischen Städten gegen das Verschwindenlassen durch Staatskräfte und für die Aufklärung des Schicksals der Verschwundenen demonstrieren. 60 kurdische Frauen vom Solidaritätskomitee der Samstagsmütter Berlin, die entgegen der deutschen Politikerprominenz nicht zur Preisverleihung eingeladen waren und denen es auch verwehrt wurde, durch eine Delegation eine Erklärung zu verlesen, führten vor dem Gebäude einen Sitzstreik durch. (aus: "Biji" Nr. 113)

Wieder Hausdurchsuchungen gegen Kurden

Am 3.12. wurden erneut 30 Wohnungen und Büros von Kurden in den Bundesländern Bayern, Baden-Württember, Hessen und Rheinland-Pfalz und der Deutsch-Kurdische Freundschaftsverein in Mainz von der Polizei "durchsucht". In dem Verein kam es zu Sachbeschädigungen durch die Polizei. Die Polizeiaktion ging von der Staatsanwaltschaft Koblenz aus, begründet wurde sie mit Paragraph 20 Vereinsgesetz, die Betroffenen seien "verdächtig, den organisatorischen Zusammenhalt der PKK unterstützt" zu haben.

Der verantwortliche Oberstaatsanwalt Erich Jung gab auf eine Beschwerde der Grünen-Abgeordneten von Rheinland-Pfalz, Frau Grüzelmacher, die die Polizeiaktion als "Mißbrauch des Rechtsstaates" verurteilte, zu, daß sechs Objekte ohne Erlaubnis durchsucht worden seien. Er log, es sei niemand festgenommen worden. Der Deutsch-Kurdische Freundschaftsverein erklärte jedoch, daß ein Kurde sofort in die Türkei abgeschoben wurde und es noch keine Nachricht über sein Schicksal gibt, er sich bei seinen Verwandten noch nicht gemeldet hat. Außerdem wurden bei der Polizeiaktion in Abensberg bei Regensburg in einer Asylunterkunft die Flüchtlinge Osman Acar, Zülfü Burumlu, Kures Pehlivan, Ali Balaban und Veysel festgenommen und ihre Zimmer von der Polizei versiegelt. Wohin sie gebracht wurden und warum sie festgehalten werden, war bei Redaktionsschluß noch nicht bekannt.

Hannover. Bereits vor mehreren Wochen wurde in der Viktoriastraße die Wohnung eines kurdischen Vereinsmitglieds des Deutsch-Kurdischen Freundschaftsverein Hannover e. V. durchsucht. Es wurden Unterlagen des Vereins beschlagnahmt, unter anderem Anträge u. ä. über eine Arbeitsstelle im Verein nach dem Bundessozialhilfegesetz. Auch Adressenlisten wurden mitgenommen. Die Wohnung wurde fotografiert und gefilmt.

(aus: "Biji" Nr. 112)

Urteile im Münchner 129a-Prozeß gegen Kurden

Am 5.12. wurden im Münchner 129a-prozeß gegen die kurdischen Politiker Kemal Coskun, Fevzi Alkan und Erhan San, denen vorgeworfen wurde, "Gebietsleiter der PKK" gewesen zu sein, die Urteile gesprochen. Das Oberste Landesgericht verurteilte die drei als "führende PKK-Mitglieder" wegen "Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung" zu je einmal 22 Monaten Gefängnis. Bei zweien wird die Strafe auf 2 Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Konkrete Gewalttaten waren den dreien nicht zur Last gelegt worden. Der ganze Prozeß wurde im Schnellverfahren durchgezogen, viele Anklagepunkte von der Staatsanwaltschaft fallengelassen und der Prozeß früher abgeschlossen, als er terminiert war. Große Teile der Anklageschrift wurden im Prozeß nicht verhandelt, sondern im sog. "Selbstleseverfahren" durchgezogen. Die Staatsanwaltschaft forderte zwei Jahre Gefängnis für die kurdischen Politiker.

(aus: "Biji" Nr. 112)

Polizeiangriff auf Aktion gegen Verbote von PKK und ERNK

Am 6. Dezember 1996 klebten einige AntifaschistInnen im Rahmen einer bundesweiten Kampagne auf einer eigens dafür angemieteten Werbewand Plakate gegen das Verbot der PKK (Arbeiterpartei Kurdistans) und der ERNK (Nationale Befreiungsfront Kurdistans). Nachdem sie die Aktion beendet hatte, wurden sie von mehreren Polizeibeamten angegriffen und festgenommen. Ein weiterer Antifaschist, der sich zufällig in der Innenstadt aufhielt, wurde von der Polizei auf dem Weg zur Wache ebenfalls "mitgenommen".

Die Aktion reiht sich ein in eine von der Informationsstelle Kurdistan e.V. aus Bonn initiierten bundesweiten Kampagne für die Aufhebung des "PKK-Verbotes". Bei dieser am dritten Jahrestag des "PKK-Verbotes" begonnenen Kampagne lassen sich Prominente des öffentlichen Lebens und demokratische Organisationen mit dem Symbol der ERNK fotografieren. Damit solidarisieren sie sich offen mit dem legitimen Befreiungskampf des kurdischen Volkes.

Das Verbot war die logische innenpolitische Konsequenz der imperialistischen bundesdeutschen Außenpolitik im Nahen Osten. Die BRD versucht nun auch, verschärft die Solidaritätsbewegung mit dem kurdischen Befreiungskampf anzugreifen und zu diffamieren. In diesem Zusammenhang muß auch der Angriff auf die Plakataktion der AntifaschistInnen aus Braunschweig gesehen werden.


Todesdrohung gegen Antifaschisten

"Ihr habt schon beim letzten Mal den Kürzeren gezogen, beim nächsten Mal machen wir Euch richtig fertig." (Polizeibeamter)

Mit diesen Worten wurden die Antifaschisten bei der Festnahme bedroht. Der gleiche Polizeibeamte tat sich bereits Anfang Oktober '96 beim Auflauern von AntifaschistInnen am Antifaschistischen Cafe Cyriaksring hervor. Damals beschimpfte er Antifaschisten mit den Worten "Jetzt haben wir euch, ihr Zecken" und schoß mit seiner Dienstwaffe auf sie.

Im Rahmen der Repression gegen Antifaschistinnen und Antifaschisten schafft die Polizei ein Klima, welches ein immer brutales Vorgehen vorbereitet. Mehr als dreißig Verfahren laufen zur Zeit gegen den antifaschistischen Widerstand in Braunschweig. Dieses Vorgehen ist ein eindeutiger Versuch, Antifaschistinnen und Antifaschisten zum Schweigen zu bringen und durch staatsterroristische Maßnahmen die antifaschistische und internationalistische Öffentlichkeitsarbeit zu verhindern.

Presseerklärung vom 7.12.96 der Kurdistan Solidarität Braunschweig, Cyriaksring 55, 38118 Braunschweig


Zur angeblichen Festnahme von Gabriele Kanze

Solidaritätskomitee Benjamin Ramos Vega protestiert gegen Verleumdung der Berlinerin

Am 26.11.1996 war in zahlreichen spanischen Tageszeitungen zu lesen, daß Juan Luis Aguirre Lete zusammen mit Frau Gabriele Femilie Kanze in Frankreich auf der Autobahn Bayonne-Pau in einem Fahrzeug mit deutschem Nummernschild festgenommen wurde. Auch in der deutschen Presse war davon zu lesen. Juan Luis Aguirre Lete soll bewaffnet gewesen sein und beide trugen angeblich gefälschte Ausweise mit sich. Nach der Festnahme ließen die spanische Polizeibehörde und das spanische Innenministerium verlauten, daß Juan Luis Aguirre Lete einer der führenden Köpfe von ETA und Gabriele Emilie Kanze "ein sehr aktives Mitglied von ETA" sei (Zitat des spanischen Innenministeriums vom 26. 11.1996).

Gabriele Emilie Kanze ist die Frau des im Juni 1996 wegen angeblicher Kollaboration mit dem Kommando Barcelona von ETA an Spanien ausgelieferten Benjamin Ramos Vega. Von Januar 1995 bis zum Zeitpunkt seiner Auslieferung hatte er in Berlin-Moabit in Auslieferungshaft gesessen. Gegen Gabriele Emilie Kanze besteht ein internationaler Haftbefehl von seiten Spaniens, weil behauptet wird, daß sie ebenfalls mit dem Kommando Barcelona kollaboriere. Seit über zwei Jahren lebt sie legal in Berlin, und das ist sowohl den deutschen als auch den spanischen Behörden bekannt. Auch zum Zeitpunkt ihrer angeblichen Festnahme war und ist sie in Berlin.

Wir protestieren hiermit entschieden gegen diese von den spanischen Polizeibehörden und dem spanischen Innenministerium lancierten Rufmordkampagnen!

Die Absichten, die damit verbunden werden, sind offensichtlich: Im Vorfeld des in absehbarer Zeit beginnenden Prozesses gegen Benjamin Ramos Vega wird die öffentliche Stimmung angeheizt. Und nicht zuletzt damit, daß Juan Luis Aguirre Lete ein führendes Mitglied von ETA und Ex-Mitglied des Kommandos Barcelona sein soll, werden die Vorwürfe gegen Benjamin Ramos Vega in ein anderes Licht gerückt. Für Benjamin Ramos Vega sollte ein Zustand der Verwirrung geschaffen werden, da es ihm nicht ohne weiteres möglich war, sich davon zu überzeugen, daß es sich bei der Festgenommenen nicht um seine Frau gehandelt hat. Für Gabriele Emilie Kanze und uns ist diese Veröffentlichung von Unwahrheiten als Signal zu werten, daß die spanischen Behörden nach wie vor ein Interesse haben, Gabriele Emilie Kanze zu verhaften und ganz offensichtlich nicht davon begeistert sind, daß eine deutsche Staatsangehörige nicht aus der BRD ausgeliefert werden kann.

Das Geschehene ist allerdings auch vor dem Hintergrund zu werten, daß es Bestrebungen einer Rechtsnovelle gibt, bei der dann auch z. B. deutsche Staatsangehörige aus der BRD ausgeliefert werden können. Die beabsichtigte Vorverurteilung von Gabriele Emilie Kanze kann auch mit Richtigstellungen nicht vollständig aus dem Weg geräumt werden. Die am 26.11.1996 begonnene Rufmordkampagne gegen sie ist in der Öffentlichkeit mit Sicherheit breiter aufgenommen worden, als diese Richtigstellung.

In diesem Zusammenhang wurden wir uns ebenfalls über die offensichtlich sehr unkritische Haltung der spanischen Medien, die ungefragt jedwede Information, die sie erreichen, aufnehmen.

Berlin, den 28.11.1996

gez. Solidaritätskomitee Benjamin Ramos Vega


Aufruf für die belgischen politischen Gefangenen

Am 16.Dezember 1986 wurden vier militante Mitglieder der Kämpfenden Kommunistischen Zellen (CCC), Pascale Vandegeerde, Didier Chevolet, Bertrand Sassoye und Pierre Carette, verhaftet. Im Oktober 1988 wurden sie zu lebenslänglicher Zwangsarbeit verurteilt. Heute haben sie ihr zehntes Jahr im Knast vollendet. Das bedeutet, daß sie gemäß dem Gesetz "Lejeune" sofort freigelassen werden können. Ohne sich auf den einen oder anderen Standpunkt gegenüber den Taten oder Ideen dieser vier kommunistischen Gefangenen festlegen zu lassen, stellen die Unterzeichner dieses Aufrufs fest, daß die Handlungen, für die die Gefangenen bestraft wurden, politisch sind.

Es ist offenkundig, daß ihre Handlungen nicht durch ein egoistisches Interesse motiviert waren, sondern im Gegenteil durch ein bestimmtes kollektives Interesse und insbesondere durch die Interessen der Arbeiterklasse. Ihr Prozeß hat dies anschaulich erläutert, wie er ebenso den Beweis erbracht hat, daß die Toten des 1. Mai 1985 nichts mit den Absichten der CCC zu tun hatten. (Anläßlich des internationalen Kampftags der Arbeiterklasse griffen die CCC das Hauptquartier des belgischen Unternehmerverbands in Brüssel an. Die Unfähigkeit der Gendarmerie und unglückliche Umstände kosteten damals zwei Feuerwehrleuten das Leben. Anm. d. Übersetzers)

Die Erfahrung der vergangenen zehn Jahre (34 Monate davon in vollständiger Isolationshaft, die auch durch zwei lange Hungerstreiks nicht durchbrochen werden konnte, ein von zahlreichen Ungereimtheiten überschattetes Prozeßspektakel usw.) zeigt, wie das belgische Justizministerium den politischen - kommunistischen - Charakter des Falles praktisch betrachtet: als erschwerenden Umstand, der als solcher bestraft werden muß. Unser Aufruf zielt einzig darauf ab, die antidemokratischen Strukturen zu durchbrechen, welche dafür verantwortlich sind, daß die Gefangenen nicht mehr nur wegen der ihnen vorgeworfenen Taten im Knast sitzen, sondern wegen ihrer Überzeugung.

Wir fordern deshalb die Justizbehörden auf, die Anwendung des Gesetzes bezüglich der vorzeitigen oder bedingten Freilassung gegenüber den kommunistischen Gefangenen genauso zu handhaben wie gegenüber allen anderen Gefangenen.

Association des Parents et des Amis des prisonniers communiste APAPC


Irische politische Gefangene in britischer U-Haft protestieren

Besuche ohne Trennscheibe und angemessene medizinische Versorgung!

Der folgende Bericht wurde gemeinsam von folgenden irischen politischen Gefangenen, die sich derzeit im Londoner Gefängnis Belmarsh in Untersuchungshaft befinden, verfaßt:
John Crawley, Martin Murphy, Eoin Morrow, Pat Martin, Frank Rafferty, Donal Gannon, Gerry Hanratty (ehemaliger irischer politischer Gefangener in der BRD).
Hauptsächlich geht es um die Abschaffung der "closed visits" - also der Trennscheibe bei Besuchen - und gegen die allgemeinen unmenschlichen Haftbedingungen in den Special Secure Units, den englischen Hochsicherheitstrakten.

Unter wohl einzigartigen Umständen versuchen wir hier unsere Argumente deutlich zu machen: Das System der "closed visits" (Besuche mit Trennscheibe) hat mit Sicherheitsaspekten im Gefängnis überhaupt nichts zu tun, sondern nur mit institutioneller Paranoia. Es wird als eine Art der Bestrafung angewandt. Da wir in Untersuchungshaft sind und noch kein Urteil haben, wir uns Hunderte von Kilometern weit entfernt von unseren Familien befinden und aufgrund finanzieller Probleme wenige Besuche bekommen können, außerstande, über unsere Liebe und Zuneigung zu denen, die wir lieben, zu kommunizieren, sind wir in einem hohen Maße von der Außenwelt abgeschnitten. Wir glauben außerdem, daß Michael Howard (Innenminister) und die Gefängnisleitung zynisch mit der Psyche der Gefangenen und den psychologischen Auswirkungen auf unsere Familien (besonders auf unsere Kinder) umgehen. Dasselbe gilt für das Recht von Gefangenen auf einen vernünftigen Anwaltsbesuch und um uns auf unseren nahe bevorstehenden Prozeß entsprechend vorbereiten zu können.

Wir wollen nicht bevorzugt behandelt werden, sondern nur genauso wie Tausende andere Gefangene, indem uns dieselben Besuchsrechte gewährt werden. Wir sind fest davon überzeugt, daß Menschenrechte, normale Besuche mit unseren Angehörigen und unseren Kindern sowie ein ungehinderter Anwaltskontakt nicht voneinander zu trennen sind.

Anwaltsbesuche

Wir als Einzelpersonen und als gemeinsam Angeklagte konnten bisher die Hilfe von AnwältInnen nur unvollständig und unoffen in Anspruch nehmen. Wir wurden (am 31. Oktober) einem Gericht überstellt, ohne daß wir juristischen Rat einholen hatten können, was wohl ein bisher einmaliges Szenario darstellt. Auch war es aufgrund des grotesken "closed visit"-Systems - das im Moment, von insgesamt über 56.000 Gefangenen, nur auf eine Handvoll irische Untersuchungshäftlinge angewandt wird - nicht möglich, AnwältInnen zu unterweisen.

Falls die jetzige Situation andauert, wird uns eine Verteidigung unmöglich gemacht werden und somit ein fairer Prozeß ausgeschlossen sein.

Angehörigenbesuche

Das System der "closed visits" macht es uns, unseren Partnerinnen, unseren Kindern und Familien unnötig schwer. Unsere häuslichen Beziehungen und Bindungen mit unseren Partnerinnen und Kindern werden dadurch stark belastet und leiden darunter unweigerlich.

Auch hier - wie bei den Anwaltsbesuchen - wollen wir nichts weiter als normale Besuchsrechte. Unter normalen Umständen können sich irische Familien es sich nur einige Male im Jahr leisten, ihre Angehörigen, die in englischen Gefängnissen festgehalten werden, zu besuchen. So können doch wohl ein paar Besuche kaum als Thema von besonderem Sicherheitsinteresse gelten angesichts der Tatsache, daß alle BesucherInnen einen Prozeß durchlaufen müssen, in dem sie von den verschiedensten Institutionen (Irish/English Special Branch - irische und englische Geheimdienste; Prison Service Security - gefängnisinterner Sicherheitsdienst; British Home Office - britisches Innenministerium) durchleuchtet werden.

Das gegenwärtige System der "closed visits" betrifft nur sehr wenige Gefangene, von denen die Mehrzahl irisch ist. In den "Special Secure Units" in Belmarsh sind wir äußerst ausgefeilten Sicherheitskontrollen und Durchsuchungen unterworfen. Dies schließt mit ein:

Ganzkörperdurchungen, indem der Körper von oben bis unten abgetastet und mit einem Metalldetektor überprüft wird; den Gang durch ein Metalldetektorportal; komplette Nacktdurchsuchungen inklusive Durchsuchung von Mund, Nase und Ohren sowie einen vollständigen Wechsel der Kleidung. Selbst angesichts der obigen Sicherheitsprozeduren würde ein offener Besuch ebenfalls miteinschließen, daß ein oder mehrere Schließer direkt neben uns sitzen würden, um jedes gesprochene Wort mitzuverfolgen. Es ist uns, unseren AnwältInnen und Familien klar, daß das System der "closed visits" völlig unberechtigt ist und keinem Sicherheitszweck dient, sondern nur als pure Bestrafung benutzt wird, die hauptsächlich gegen irische Gefangene - die sie als politisch ansehen - gerichtet ist. Wie bei den Anwaltsbesuchen gibt es kein gesetztes Kriterium, wann Besuche mit Trennscheibe durchgeführt werden, und somit können wir dagegen keinen Einspruch erheben.

Medizinisches

Seit wir in Belmarsh gefangen sind, haben wir die Erfahrung gemacht, daß seitens der Gefängnisverwaltung nur mit Widerwillen für schnelle medizinische Hilfe gesorgt wird, sogar wenn der Gefängnisarzt es angeordnet oder verschrieben hat. Das Hauptproblem scheint eine Abneigung dagegen zu sein, Gefangene in das Gefängniskrankenhaus außerhalb der SSUs zu verlegen, entweder aus Sicherheitsüberlegungen oder Personalgründen. Zum Beispiel wollte Pat Martin den Arzt im Juli sehen, der wiederum anordnete, seinen Kopf und sein Ohr, die während seiner Verhaftung verletzt worden waren, vollständig untersuchen zu lassen. Bis zum 1. November hat keine Untersuchung stattgefunden.

Mehrere Männer, die um einen Zahnarztbesuch baten, mußten zwei oder mehr Monate darauf warten, obwohl offensichtlich war, daß bei ihnen bereits Füllungen herausgebrochen waren und sie deshalb starke Zahnschmerzen hatten. Bei zumindest drei Gelegenheiten hat der Arzt Röntgenuntersuchungen von Verletzungen angeordnet, und es dauerte zwischen sechs Wochen und zwei Monaten, bevor sie gemacht wurden. Wiederholte Anfragen einiger Männer, einen Optiker sehen zu wollen, sind nur auf taube Ohren gestoßen, obwohl ein Optiker regelmäßig ins Gefängnis kommt. Diese Anträge stehen seit mehr als drei Monaten aus.

Regelmäßig und fortdauernd gibt es Schwierigkeiten mit einer glutenfreien Spezialdiät für Donal Gannon. Dies muß sich ändern, und wenn der Arzt eine Spezialdiät aus medizinischen Gründen angeordnet hat, sollte dies auch professionell umgesetzt werden.

Allgemeine Gesundheit

Das Gefängnissystem erzeugt Platzangst. Uns wird jegliche soziale Interaktion untersagt, außer mit Leuten auf unserem Flügel (auf unserem Flügel, A1, gibt es sieben Gefangene). Formelle Bildungskurse, die die beengende Atmosphäre ausgleichen würden, sind verboten. Zellenhobbys oder Musikinstrumente sind nicht erlaubt. Unsere Sportübungen müssen wir in Käfigen machen, das heißt, daß keiner von uns direktes Tageslicht gesehen hat, seit wir verhaftet worden sind.

Egal, wo wir uns innerhalb der SSU aufhalten (außer in den Einzelzellen), werden wir von CCTV überwacht. Alle unsere Bewegungen, egal wie klein sie auch sein mögen, werden überwacht und aufgezeichnet. Die meisten der Anfragen, die uns vernünftig erscheinen, wurden bisher abgelehnt. Dies verstärkte bei uns das Gefühl von Isolation und Klaustrophobie.

Folgende Anträge wurden abgelehnt:

Akkus und ein Ladegerät (um die finanziellen Kosten für unsere Familien zu verringern); Hobbys in der Zelle, wie z. B. Stickereien (als Ausgleich zum Schlafen); eine Schreibmaschine (für die Post an Angehörige und AnwältInnen und um die Zensur zu beschleunigen); Musikinstrumente wie Gitarren und Harmonikas (damit wir üben können und als Freizeitbeschäftigung); eine Fußmatte und ein Springseil für den Flügel (damit wir mehr Möglichkeiten haben, uns physisch und somit geistig fit zu halten); Familien- und private Videos (damit wir unsere Familienbindungen aufrechterhalten können und aktuelle Filme zum Entspannen); ein geräuschreduzierendes Dach für das Telefon auf dem Flügel (eine Privatsphäre kann unter diesen Umständen nicht überbetont werden); Zusammenlegung mit unseren Landsmännern in anderen Flügeln (damit wir mehr Möglichkeiten zu angemessener sozialer Interaktion haben).

Keiner der obigen Anträge kann als Sicherheitsrisiko gelten, und würden sie mit allgemeinem Menschenverstand angegangen, könnten sie leicht umgesetzt werden.

Allgemeine Schlußfolgerungen

Angesichts des Aufbaus des Hochsicherheitstraktsystems haben wir das starke Gefühl, daß es keine Möglichkeit gibt, eine juristische Verteidigung durchzuführen, und wir und unsere RechtsanwältInnen sind in äußerster Sorge und haben starke Zweifel daran, daß es eine faire Anhörung während des Prozesses geben wird. Was wir wollen, ist nicht mehr oder weniger als das, was in jedem europäischen Staat - außer Britannien - durch das Gesetz garantiert wird. Wir sind besorgt, daß die Politik der "closed visits" bei U-Häftlingen auf irische Nationalisten gemünzt ist. Die beliebige Art, in der Gefangene Anwaltsbesuche mit Trennscheibe durchführen müssen, ist eine offene politische Einmischung in das juristische Feld, was auf eine pure Bestrafung abzielt und eine Stigmatisierung vor und während des Prozesses bedeutet. Dies wird das gleiche Ergebnis zur Folge haben wie bei anderen "irischen Fällen" zuvor.

Es ist grundlegend falsch, daß wir unsere Partnerinnen, unsere Angehörigen und unsere Kinder nicht sehen können. Und noch wichtiger ist, daß Kinder ein Recht darauf haben, sich mit ihrem Vater zu treffen. Kinder und Partnerinnen leiden in einer Situation, in der die Paranoia von Innenministerium und Gefängnisverwaltung blüht, während der einfache gesunde Menschenverstand in bezug auf Gefängnisorganisation abgestorben ist. Gute medizinische Hilfe sollte nicht Sicherheitspersonalfragen oder dem Mangel an medizinischen Einrichtungen innerhalb der SSUs geopfert werden.

Die Gesundheit von Gefangenen, sowohl physisch also auch psychisch, sollte vom Innenministerium wie von der Gefängnisverwaltung ernst genommen werden. Der Mangel an Sonnenlicht, sozialer Interaktion, geistiger Stimuli und die völlige Zerstörung von Familienbindungen sind ein sicheres Rezept für die Beeinträchtigung unserer Psyche.

(aus: An Phoblacht/Republican News, 14. November 1996. Übersetzung: Irland-Archiv im Papiertiger/Berlin)


Demonstration für Mumia Abu-Jamal im Wallstreet-Viertel


Zum 15. Jahrestag der Verhaftung des afroamerikanischen Journalisten und Todesstrafengefangenen Mumia Abu-Jamal beteiligten sich am Montag über 1000 Menschen an einer ganztägigen Kundgebung im New Yorker Bankenviertel Wall Street. Die Kundgebung war Teil eines internationalen Aktionstages unter dem Motto "Freiheit für Mumia Abu-Jamal - Abschaffung der Todesstrafe". Eine ursprünglich geplante ganztägige Blockade der New Yorker Börse konnte angesichts eines polizeilichen Verbots und massiver Absperrungen nicht durchgeführt werden. Auch in Kopenhagen und in Paris hatten Manifestationen stattgefunden. Auch in der Bundesrepublik gab es Aktionen.

Auf der New Yorker Kundgebung machte Abu-Jamals Anwalt Len Weinglass erneut deutlich daß bei einer negativen Entscheidung des Pennsylvania Supreme Court über Abu-Jamals Wiederaufnahmeantrags mit der Unterzeichnung eines neuen Hinrichtungsbefehls durch Pennsylvanias Gouverneur Thomas Ridge gerechnet werden muß.

(aus: "junge Welt", 11.12.96)


Mitteilung der Angehörigengruppe

Das Angehörigen Info macht sich zur Aufgabe, über die Haftbedingungen zu berichten von politischen Gefangenen in der BRD und international.
Seit der Verhaftung von Michael Steinau und Bernhard Falk hat das Info auch über ihre Haftbedingungen berichtet und Erklärungen dazu veröffentlicht.
Inzwischen sind der Redaktion des Infos eine ziemlich große Zahl von Erklärungen zu und von den beiden Gefangenen zugeschickt worden.
Ich will heute auch für die Angehörigengruppe, die Herausgeber des Infos, etwas dazu sagen.

Unser Begriff von politischen Gefangenen bezieht sich auf diejenigen, denen der Staat und seine Justiz die Freiheit nimmt und versucht, ihre Identität und ihr Leben zu zerstören, WEIL sie für Befreiung und Selbstbestimmung und ein gesellschaftliches Leben ohne Ausbeutung und Unterdrückung kämpfen.
Das ist die innere Beziehung der Angehörigengruppe zu Gefangenen aus der RAF und zu allen Gefangenen weltweit, die in diesem Sinn ihr Leben einsetzen.
Ich kann in dem, was von Michael Steinau und Bernhard Falk zu hören bzw. zu lesen ist, diese innere Beziehung nicht mehr finden. Der subjektive Hintergrund und die Entfremdungen von Teilen der Linken dahingestellt, ist die Identifikation oder Sympathie z.B. mit der iranischen Regierung eine Grenzüberschreitung. Mit unserer Vorstellung von Selbstbestimmung hat das nichts mehr zu tun.

Sie sympathisieren mit einer Macht, die sich zwar punktuell gegen imperialistische Staaten stellt, aber dabei die brachialste Unterdrückung vor allem der Frauen als Instrument benutzt und als Doktrin proklamiert für die Stabilisierung der eigenen Herrschaftsstruktur.
Die Redaktion des Angehörigen Infos wird, wenn es notwendig ist, weiterhin über zerstörerische Haftbedingungen gegen die beiden Gefangenen informieren.

Einen weitergehenden Bezug kann es nicht geben.

Christa Eckes,
für die Angehörigengruppe


Die Kriminalisierung geht weiter ... Erneutes Verfahren nach 129 in Lübeck!

Zensur von der schlimmsten Sort' ist die Angst vorm eigenen Wort (Heinrich Heine)

(oder: Gegen die Schere im Kopf - für eine unzensierte, linksradikale Widerstandspresse!)

Im Zusammenhang mit den Verfahren gegen die "radikal" gibt es nun ein weiteres Verfahren:
Dem im Sinne des Pressegesetzes Verantwortlichen der Antifaschistischen Zeitung für Lübeck und Umland wird vorgeworfen, für eine Vereinigung, deren Zwecke oder deren Tätigkeit darauf ausgerichtet sind, Straftaten zu begehen, geworben zu haben.

Die Staatsanwaltschaft hat sich die Nr. 2/96 herausgegriffen und behauptet, daß der auf den Seiten 16-20 abgedruckte Text dem Sachverhalt des Werbens für eine kriminelle Vereinigung entspricht.
Dieser Text, von dem hier die Rede ist, wurde von einem der im "radikal"-Verfahren Beschuldigten geschrieben und setzt sich unter anderem mit dem Knastsystem auseinander.
Darüber hinaus wird aber in diesem Text auch die "radikal" thematisiert; warum und weshalb sie illegal organisiert wurde und wird und welche Funktion und Wichtigkeit sie für die Diskussion um militante und linksradikale Politik nach wie vor hat:

"Seit 1984 hat sich die radikal nach den ersten Kriminalisierungsversuchen in der Illegalität organisiert. Nicht zum Selbstzweck, sondern um auch weiterhin militante, linksradikale Politik und Diskussion ohne Zensur, ohne Schere im Kopf, vorantreiben zu können.
Und genau in dieser Funktion liegt bzw. kann die Wichtigkeit der radikal liegen. Die radikal kann ein wichtiges Forum sein, um perspektivische, linksradikale Konzepte zu diskutieren. Und letztendlich auch ein Forum, um militante Politik als unabdingbaren Bestandteil revolutionärer Veränderungen zu entwickeln."
Und genau auf diese Passage im Text fährt die Staatsanwaltschaft ab und stellt sie in der Anklage heraus.
Es wird von der Staatsanwaltschaft im weiteren behauptet, daß durch den abgedruckten Hinweis auf "Veranstaltungsreihen gegen die Kriminalisierung des linken politischen Widerstandes" und dem abgedruckten Spendenaufruf für die Zeitung "radikale Zeiten" der Angeklagte für die Vereinigung "radikal" werben will.
Dieser Passus in der Anklageschrift, der die "radikal" und die Solidaritätsbewegung in einem Atemzug nennt, läßt keine andere Interpretation zu, als daß ein eindeutiges Kriminalisierungsinteresse auch gegen die Solidaritätsbewegung seitens des Staatsschutzes und der Justiz besteht.
Desweiteren wird in der Anklageschrift vorverurteilt, daß "A. E., der ersichtlich Mitglied der kriminellen Vereinigung, die die linksradikale Untergrundzeitung verfaßt hat, ist".
Dabei phantasiert der Staatsanwalt in seinem Verfolgungswahn die Verurteilung von Leuten herbei, die noch nicht einmal einen Prozeß hatten.
Und um dem Ganzen noch eins draufzusetzen, wurden natürlich auch noch andere "zwielichtige" Themen in der Antifaschistischen Zeitung benannt.
So sei dort ein DIN-A-4-Blatt eingelegt, auf dem die sofortige Freilassung von Hanna Krabbe verlangt wird, und beigefügt
eine Unterschriftenliste für diese Forderung.
Die Freilassungsforderung einer politischen Gefangenen, die seit über 20 Jahren in den Knästen der BRD gesessen hat, scheint der Staatsanwaltschaft so bedeutend und erwähnenswert, daß sie dies in ihrer Anklageschrift aufnimmt.
Auch die Postkarte der Roten Hilfe mit einem an die Bundesregierung adressierten vorgedruckten Text, der eine Solidaritätserklärung mit dem zu der Zeit in Berlin in Auslieferungshaft sitzenden Benjamin Ramos Vega enthält, scheint der Staatsanwaltschaft so bedeutend, daß sie in der Anklageschrift Erwähnung findet.
Die Kriminalisierung von Menschen, die positiv Stellung beziehen zu linksradikalen Themen und politischen Projekten, hat nach wie vor Hochkonjunktur.
Klar ist für uns, daß wir nicht nur weiterhin für die Einstellung aller Verfahren streiten werden, sondern selbstverständlich auch dafür, daß solche Sätze wie in der AZ 2/96 nicht nur gedacht, sondern auch geschrieben, gedruckt und verteilt werden können und in eine emanzipatorische Praxis münden!
Linksradikale Politik ist nicht kriminell, sondern führt zu Selbstbestimmung, Kollektivität und Befreiung!!!
Lebt & lest radikal!
29.11.96
Soliplenum Schleswig-Holstein


5 Monate Beugehaft für Ursel aus Saarbrücken

Bei einem Verhör durch den Bundesgerichtshof in Karlsruhe am Donnerstag, den 28. November, verweigerte Ursel Quack die Aussage und wurde umgehend zu 5 Monaten Beugehaft und 800 DM Geldstrafe verdonnert.
Sie befindet sich zur Zeit in der JVA Bühl, ihre Verlegung ins Saarland wurde schon beantragt.
Ursel wurde erst im Juni wegen Unterstützung der RAF zu 120 Tagessätzen verurteilt, weil bei Birgit Hogefeld ein Brief von ihr gefunden wurde, nachdem sie schon vorher deshalb in U-Haft gesessen hatte.
Sie sollte vor dem BGH gegen Klaus Steinmetz aussagen. Was sie dazu gegenüber der Linken zu sagen hatte, zu ihrem fast vierjährigen Kontakt und zu ihrer politischen Verantwortung, wurde schon im August '94 in der Aufarbeitung zur Krise der revolutionären Linken "Lika a rolling stone ..." veröffentlicht.

Ihre Adresse:
JVA Bühl,
Hauptstr. 94,
77815 Bühl.

(aus: "Interim Nr. 400)


für die gefangenen aus der raf, für alle politischen gefangenen aus linken bewegungen weltweit

perspektive freiheit

Die Hamburger "gruppe lotta" hat ein Plakat entworfen, das wir aufgrund seines Formats - ca. 29,7 x 84 cm - auch verkleinert nicht im Info nachdrucken können. Neben einer als Filmstreifen gestalteten Reihe von Fotos u. a. aus Kuba, Vietnam, von der Black Panther Party und von verschiedenen Demonstrationen in der BRD sind auf dem Plakat Fotos der Gefangenen abgebildet sowie eine kurze Textauswahl von einigen der Gefangenen abgedruckt. Wir wollen zur Veranschaulichung hier zumindest die Fotos der Gefangenen und die Texte dokumentieren. Das Plakat ist zweifarbig (wahlweise mit gelbem oder rotem Hintergrund) und kann gegen eine Spende bestellt werden bei: gruppe lotta, c/o Schwarzmarkt, Kleiner Schäferkamp 46, 20357 Hamburg.

der deutsche staat und sein verfolgungsapparat haben gegen unseren kampf von anfang an maßnahmen eingesetzt, die nur ein ziel hatten: uns zu vernichten und mit uns jeden gedanken an die möglichkeit und perspektive des bruchs mit diesem system. grundrechte, menschenrechtskonventionen waren und sind für sie nur fetzen papier, wenn es darum geht, dieses ziel zu erreichen. wir sind jetzt bis zu 21 jahre gefangen. einige von uns das zweite oder dritte mal für diesen kampf, und wir haben alle das recht, nach diesen ganzen jahren isolation freizukommen; wir haben das recht auf zusammenlegung und politische diskussion. wir verstehen unter "lösung" für uns die durchsetzung dieser rechte, und dafür werden wir weiter kämpfen. wir vertrauen dabei auf uns und auf alle draußen, die gegen den reaktionären durchmarsch in der "neuen weltordnung" arbeiten, ein internationaler kampf. und es ist auch eine frage an die antifaschistischen und fortschrittlichen menschen hier, die außerhalb des traditionellen linken spektrums arbeiten, wie sie sich dazu stellen: ob sie akzeptieren, daß dieser staat systematisch menschenrechte verletzt und den sogenannten rechtsstaat außer kraft setzt für unsere bekämpfung und heute ja weit über uns raus.

Eva Haule, November '93

was ich meine, liegt tiefer - das grundverhältnis, aus dem wir uns selbst bestimmen und wie wir uns eine politik, die radikale veränderungen erkämpfen kann, vorstellen. das ist nicht "nur" das verhältnis zum staat, sondern der gesamte existentielle widerspruch mensch-kapitalsystem, aus dem man anfängt, etwas anderes zu suchen und zu versuchen, die existentielle erfahrung, daß leben, lebensqualität und lebenssinn nur gegen diese realität des systems möglich wird. das ist für mich immer die wurzel unseres kampfs und unserer identität gewesen. wenn wir heute sagen, die probleme sind so viele und so zugespitzt, so brennend, daß überall lösungen sofort notwendig sind, die auch nur zusammen mit einer neuen gesellschaftlichen basis und gesellschaftlichen intervention erkämpft werden können - eben von allen kräften, die eine umkehrung der entwicklung durchsetzen wollen -, dann kann das ganz sicher nicht heißen: ohne diese identität, ohne dieses verhältnis. das ist doch das schwere hier "im herzen der bestie", im stakkato von leistung und konsum, sinnentleertem leben, zerstörten menschlichen beziehungen und menschlichen werten, überhaupt erst zu sich zu finden, den sinn vom eigenen leben zu bestimmen und darum zu kämpfen, ihn zu realisieren, die menschen zu suchen, die für das gleiche ziel aufgestanden sind und darum kämpfen wollen: für eine menschliche welt, im einfachsten sinn. also identität herstellen gegen die leere, die eigene achse finden und im politischen rangehen wiederzufinden, die trennung zwischen eigenem leben und kampf um veränderung, die hier die härteste blockierung von wirklicher politischer entwicklung ist, ganz aufzulösen. ich glaube, daß es in der auseinandersetzung um eine neue politische grundlage jetzt ganz entscheidend darum gehen wird, dieses "übermachtsdenken" aufzubrechen - daß der staat so stark ist, daß wir doch nie durchkommen mit unseren zielen - und das subjekt neu herauszuholen im ganzen politischen begriff und bewußtsein.

Brigitte Mohnhaupt, Februar '93

in der metropole ist weiterhin revolutionäre politik politik der bewußten minderheit! wenn "sich öffnen" die perspektive wendet hin zu einer vorstellung von "mehrheiten gewinnen" im rahmen der metropolengesellschaft, ist die sache grundsätzlich verloren. im gefolge taumeln unweigerlich die vielen gestalten des opportunismus ins bild. wovon das abgeschmackteste das vom revolutionär als dem "guten menschen" ist. wer hierzulande von der einsamkeit zu sehr beeindruckt ist oder in furcht lebt, in dieser bürgerumwelt nicht mehr vermittelbar zu sein, ist in seiner politischen handlungsfähigkeit neutralisiert. opportunismus ist es, anziehungskraft der revolutionären sache innerhalb der kapitalistischen mentalitäten gewinnen zu wollen.

Christian Klar, August '93

es brauchte eine gemeinsame politische kultur, eine spürbare andere welt, um das herrschende realitätsmonopol in seiner alles und jedes umfassenden bedrohlichkeit aufzubrechen und so nicht zuletzt subjektive spielräume und entwicklungsmöglichkeiten zu schaffen, um mit anderen zusammenzukommen.

Lutz Taufer, Januar '94

was ist antirassistische, antifaschistische politik eigentlich - ist das das recht, hier geduldet zu werden, solange menschen für die verwertungsinteressen des großen geldes, der multinationalen konzerne, ausbeutbar sind - menschenrechte, die, nach den verwertungsbedingungen des kapitals quotiert, mal proklamiert, dann außer kraft gesetzt werden, oder damit ihre exportgeschäfte nicht gefährdet werden? ich denke, antirassistischer, antifaschistischer kampf ist etwas anderes, ist der gemeinsame kampf mit allen völkern um befreiung.

Heidi Schulz, Januar '93

der bewaffnete kampf war doch nicht der inhalt der raf. der inhalt der raf war, wenn man es auf den punkt bringt, befreiung.

Helmut Pohl, Frühjahr '96


Anklage gegen den presserechtlich Verantwortlichen der "antifaschistischen Zeitung" (AZ) Lübeck

Presseerklärung von Andreas Ehresmann

Am 15. November 1996 wurde mit Schreiben des Landgerichts Flensburg dem presserechtlich Verantwortlichen der antifaschistischen Zeitung (AZ) Lübeck, Christoph Kleine, eine Anklageschrift wegen des Werbens für eine kriminelle Vereinigung zugestellt.

Hintergrund ist ein Artikel, der in der März-April-Ausgabe der AZ (2/96) erschien. In diesem habe ich, Andreas Ehresmann (laut BAW und OLG Koblenz Redakteur der linksradikalen Zeitschrift radikal) die Erlebnisse meiner Untersuchungshaft vom 13. Juni bis 5. Dezember 1995 (wegen o.g. Vorwurf der Redaktionsmitgliedschaft in der radikal) sowie meine damalige Einschätzung über die Hintergründe des Staatsschutzangriffes vom 13. Juni 1995 geschildert.

Durch den Abdruck der folgenden Passage:

"... Seit 1984 hat sich die radikal nach den ersten Kriminalisierungsversuchen in der Illegalität organisiert. Nicht zum Selbstzweck, sondern um auch weiterhin militante, linksradikale Politik und Diskussion ohne Zensur, ohne Schere im Kopf, vorantreiben zu können.

Und genau in dieser Funktion liegt bzw. kann die Wichtigkeit der radikal liegen. Die radikal kann ein wichtiges Forum sein, um perspektivische linksradikale Konzepte zu diskutieren.

Und letztendlich auch ein Forum, um eine militante Politik als unabdingbaren Bestandteil revolutionärer Veränderungen zu entwickeln ..."

sieht das Landgericht Flensburg ein "... Vergehen, strafbar gemäß 129 Abs. 1 StGB ..."

Militante Richter

Zur Erklärung führt das Landgericht weiter aus (wir geben das folgende - anders als im Original - in indirekter Rede wieder - d. Red.): Durch den Abdruck dieses Beitrages in der vorliegenden Druckschrift habe der Angeschuldigte für die kriminelle Vereinigung um die Untergrundzeitschrift "radikal" geworben i.S.d. 129 Abs. 1 StGB. Dies ergebe sich auch insbesondere unter Berücksichtigung des weiteren Inhaltes der Druckschrift, u. a. ein auf Seite 15 abgedruckter Hinweis auf "Veranstaltungsreihen gegen die Kriminalisierung des linken politischen Widerstandes" sowie dem auf Seite 9 befindlichen Spendenaufruf für die Zeitung "radikale Zeiten" (Zeitung gegen die Verfahren wegen radikal, Komitee, AIZ und RAF).

Daran und an der gesamten Anklageschrift wird deutlich:
1. Das Landgericht Flensburg nimmt durch die Formulierungen in der Anklageschrift die zu erwartende Verurteilung durch das OLG Koblenz vorweg und schreibt bereits jetzt fest, daß das radikal-Redaktionskollektiv eine "kriminelle Vereinigung" ist, deren Mitglied ich laut LG bin.
2. Daß von Seiten der Justiz konsequent jegliche Solidarisierung und solidarische Auseinandersetzung mit der radikal kriminalisiert werden soll. Bereits im März kam es zu einem Ermittlungsverfahren gemäß
129a Abs. 1 StGB gegen einen Unterstützer aus der Lübecker Solidaritätsgruppe. Ihm wurde vorgeworfen, ein Flugblatt mit der kriminalisierten Erklärung einer radikal-Gruppe zu dem Repressionsschlag vom 13. Juni 1995 an Ralf Milbrand (ebenfalls der radikal-Redaktionstätigkeit beschuldigt) und an mich in die Gefängnisse, in denen wir uns zum damaligen Zeitpunkt in U-Haft befanden, geschickt zu haben.
In diesem Zusammenhang ist auch das besondere Hervorheben der Anzeige für die radikalen Zeiten zu sehen. Die Soliarbeit gegen die Kriminalisierung, die selbstverständlich eine politische ist, wird selbst zum Objekt der Kriminalisierung.
3. Das "Presserecht" wird außer Kraft gesetzt. Es gilt nur für die bürgerliche Presse. Linke Zeitungsprojekte werden, sobald sie die reine Berichterstattung regionaler Ereignisse verlassen und die Diskussion über einen linksradikalen Politikansatz, der auf die Überwindung des Systems abzielt, ermöglichen und sich solidarisch mit kriminalisierten Menschen oder Projekten zeigen, von Kriminalisierung bedroht.
Erinnert sei nur, daß das Lübecker Bündnis gegen Rassismus (BgR), die Herausgeberin der AZ, im August 1996 durchsucht wurde und ein Verfahren wegen Beleidigung erhielt, da das BgR den rassistischen Medienkonsens über den faschistischen Brand-anschlag in Lübeck nicht mitträgt, den Prozeß gegen Safwan Eid beobachtet und kritisch darüber berichtet sowie die herrschende Vorverurteilung angreift. Auf einem Demoaufrufplakat wurde der leitende Staatsanwalt Böckenhauer abgebildet. Dieser fühlte sich persönlich beleidigt und erstattete Anzeige gegen das BgR, seine rassistische einseitige Ermittlung wird außer acht gelassen.
Ich setze mich in dem kriminalisierten Text, neben einem langen Teil über die U-Haft, in kurzen Passagen mit der radikal, ihrer Bedeutung für die linksradikale Szene und mit der Notwendigkeit von Militanz gegen das herrschende System auseinander.
Gegen ein System, wo der Widerstand gegen die Asylgesetzgebung kriminalisiert wird, nicht die rassistische Gesetzgebung.
Wo der militante Widerstand gegen die Atomindustrie kriminalisiert wird, nicht die menschenverachtende Atommafia.
Wo der antifaschistische Widerstand kriminalisiert wird, nicht der vorhandene Rechtsruck in Politik und Gesellschaft, die revisionistische, kapitalistische Landnahme in Polen und der ehemaligen SU, nicht die aggressive Außenpolitik der BRD.
Wo der legitime kurdische Widerstand mit dem sog. "Vereinigungsparagraphen" 129a kriminalisiert wird, nicht die militärische und wirtschaftliche Unterstützung des faschistischen türkischen Regimes durch die BRD und der bundesdeutsche Stellvertreterkrieg gegen die kurdische Opposition hier in der BRD.
Von daher ist dieser weitere Kriminalisierungsversuch auch nicht weiter verwunderlich. Dieses System wird jegliche linke Fundamentalopposition, die auf eine Abschaffung der herrschenden Verhältnisse abzielt, bekämpfen.

Genau so, wie der Staat die bloße Ermöglichung der Diskussion darüber in Medien wie z. B. der AZ kriminalisiert.
Die zahlreichen Prozesse der jüngsten Vergangenheit sprechen eine deutliche Sprache. Die Herrschenden versuchen, in dieser Phase der linken Schwäche den geringen konsequenten Widerstand, den es noch gibt, zu kriminalisieren und die - unsere - antiimperialistische und autonome Geschichte abzuwickeln und umzuschreiben. Auch in den bevorstehenden radikal-Prozessen vor den OLGs Koblenz und Düsseldorf werden die Herrschenden versuchen, die Geschichte der radikal "abzuarbeiten". Wir werden uns dieser Angriffe zu erwehren wissen. Die erfolgreiche, zwanzigjährige Geschichte der linksradikalen Zeitschrift radikal, die klar auch von Rückschlägen, Fehlern und der ständig vorhandenen staatlichen Repression geprägt ist, werden wir uns nicht nehmen lassen. Wir, die linksradikale Szene, und letztendlich die radikal selbst bestimmen den Zeitpunkt, wann, wo und wie wir über das Projekt radikal diskutieren.
Der Gang der radikal in die Illegalität, um so auch weiterhin unzensiert berichten und diskutieren zu können, zeigt einen Weg, um der staatlichen Repression zu entgehen. Auch bei dem Angriff vom 13. Juni 1995 hat der Staat es nicht geschafft, das erklärte Ziel, die radikal zu zerschlagen, umsetzen zu können. Trotz des massiven Angriffes sind mit der Nr. 153 und Nr. 154 neue radikal-Ausgaben erschienen, hoffentlich erscheinen noch viele weitere.
Die Organisierung in der Illegalität ist ein möglicher Ansatz. Sicherlich nicht das anzustrebende Ziel, aber bis zu einer radikalen Veränderung der gesellschaftlichen Verhältnisse ein legitimes Mittel, um den notwendigen Kampf gegen dieses System zu führen.
In den anstehenden radikal-Prozessen gegen uns Hauptbeschuldigte wird ein Schwerpunkt der 129 StGB (Bildung einer kriminellen Vereinigung) sein.
Das Konstrukt Zeitungsredaktion = kriminelle Vereinigung soll in diesen Verfahren höchstrichterlich festgeschrieben werden. Dies wäre ein Präzedenzfall, durch den eine Kriminalisierung weiterer linker und linksradikaler Zeitungen und Projekte vereinfacht und möglich gemacht wird.
Durch jeden erfolgreichen Repressionsschlag gegen ein einzelnes Projekt der radikalen Linken wird sich der politische Raum für alle einengen. Also müssen wir alles versuchen, um diesen Raum zu erhalten, das Konstrukt 129 zu kippen und die Repression gemeinsam zurückzuschlagen.
Neben diesem Gesamtzusammenhang ist es notwendig, die Legitimität eines Projektes wie der radikal und die Legitimität einer illegalen Organisierung immer wieder zu thematisieren. Egal ob der/die einzelne nun mit der Zeitung ganz konkret etwas anfangen kann oder nicht, egal ob der/die einzelne Kritik an der radikal hat oder nicht.
Die lange Repressionsgeschichte gegen die radikal zeigt, daß die Illegalität notwendig war und ist und auch weiterhin notwendig sein wird, um das Projekt auch weiterhin zu gewährleisten.

Für eine vielfältige Widerstandspresse!

Für die sofortige Einstellung des Verfahrens gegen Christoph Kleine, verantwortlicher Herausgeber der Antifaschistischen Zeitung Lübeck.

Einstellung aller Verfahren vom 13. Juni 1995!

Hamburg, den 28.11.96


Andreas Ehresmann

(Angeklagter aus dem radikal-Verfahren vom 13. Juni 1995)

Weitere Nachfragen oder Post bitte an den Informationsdienst Schleswig-Holstein, Bahnhofstr. 44, 24534 Neumünster


Am 11. Dezember 1996 um 9.50 Uhr fand in Vaals (Niederlande) bei Aachen eine Hausdurchsuchung statt. Die Hausdurchsuchung wurde durchgeführt von zehn niederländischen ortsansässigen Polizisten, einem Rechter Comissaris in Strafsakten von der Rechtsbank Maastricht (Ermittlungsrichter), 2 LKA- und 2 BKA-B.

Die insgesamt 16 deutschen und niederländischen Staatsdiener verschafften sich mit Hilfe eines Schlüsseldienstes Zutritt zur Wohnung.

Die zu diesem Zeitpunkt einzig anwesende Mitbewohnerin wurde erst auf die Durchsuchung aufmerksam, als schon das Nebenzimmer durchwühlt wurde. Auf wiederholtes Nachfragen wurde ihr weder von niederländischer noch von deutscher Seite der Grund der Durchsuchung mitgeteilt.

Dabei berief sich die deutsche auf die niederländische Seite und umgekehrt. Auf weiteres Drängen hin wurde lediglich mitgeteilt, daß der Durchsuchungsbefehl von der Generalbundesanwaltschaft in Karlsruhe ausgestellt wurde.

Bei der zwei Stunden dauernden Aktion wurden zwei PCs, Disketten, Fotos, ein Flugblatt und Radikal-Aufkleber beschlagnahmt.

Während der ganzen Zeit wurde nicht klar, gegen wen sich die Aktion richtete und weshalb durchsucht wurde.

Erst als nach der Durchsuchung ein weiterer Mitbewohner von der Arbeit nach Hause kam und seine Mutter (in Aachen, BRD) anrief, klärte sich der Sachverhalt. Wie sich herausstellte, fand auch bei der Mutter eine Durchsuchung statt. Beschlagnahmt wurde dabei nichts.

Hier waren 6 LKAler am Werk. Als Grund dieser Durchsuchung wurde ein Hinweis, der angeblich bei der Durchsuchung in Vaals gefunden wurde, angegeben.

In der bei der Mutter hinterlassenen Begründung heißt es:

"Es wurden anläßlich der Durchsuchung der Wohnung des Beschuldigten (...) am heutigen Tag Unterlagen festgestellt, aus denen hervorgeht, daß der Beschuldigte auch die Wohnung seiner Mutter (...) mitbenutzt." Diese "Unterlagen" sind ein in Vaals aufgefundener Fahrzeugbrief der Mutter.

Als Ziel der Durchsuchung wurde im gleichen Schriftstück folgendes angegeben:

"Auffinden der Druckschrift Radikal, Abonnentenlisten, Abrechnungsbelege".

Vorgeworfen wird dem Beschuldigen, an der Herstellung und Verbreitung der ausschließlich in der BRD verbotenen Zeitschrift Radikal mitgearbeitet zu haben. Die daraus für die BAW resultierenden Straftatbestände sind: Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung, Werbung und Unterstützung einer terroristischen Vereinigung sowie sonstige Straftaten.

Die unterstellte Mitarbeit an einer politischen, in der BRD kriminalisierten Zeitschrift reicht den niederländischen Behörden aus, um Handlangerarbeiten für die deutschen Verfolgungsbehörden zu leisten.

Hierbei führt die deutsche Rechtsauffassung in bezug auf den Inhalt einer Zeitschrift zur gemeinsamen Verfolgung eines in den Niederlanden lebenden Spaniers. Und dies, obwohl die Zeitschrift Radikal in den Niederlanden nicht kriminalisiert wird.

Die Dimension der Zusammenarbeit zwischen der BRD und den Niederlanden im Rahmen der neuen europäischen "Sicherheitspolitik" spiegelt sich an diesem Fall deutlich wider.

Somit stellen die Vorfälle einen Versuch dar, eine neue Qualität in der Verfolgung politisch unliebsamer Menschen über Grenzen hinweg zu etablieren.

Presseerklärung vom 11.12.96

Ermittlungsausschuß Aachen, Vereinsstr. 25, 52062 Aachen


Politische Verfolgung in Deutschlan

17.000 Ermittlungsverfahren

Das Solidaritäts-Komitee für die Opfer der politischen Verfolgung in Deutschland zog auf seiner jüngsten Tagung in Berlin Bilanz über die bisher durchgeführten politischen Verfahren gegen Soldaten und staatliche Vertreter der ehemaligen DDR.

Bisher fanden 69 Verfahren gegen Grenzsoldaten statt. Darin wurden 162 Personen angeklagt, 139 Mannschaftsdienstgrade, 11 Offiziere, 12 Generale. Die Strafen bewegen sich zwischen zwei und sechseinhalb Jahren.
In 88 Verfahren wurden 159 Juristen angeklagt, in 80 Fällen gab es bisher Urteile. Hier bewegen sich die Strafen zwischen drei Monaten und vier Jahren. Außerdem gab es zwei hohe Geldstrafen. In 21 Fällen gab es Freisprüche.
Gegen Mitarbeiter des Ministeriums für Staatssicherheit gab es 107 Verfahren. Bisher wurden Gefängnisstrafen von zwei bis sieben Jahren verhängt. 10 Angeklagte mußten freigesprochen werden.
Der Generalstaatsanwalt Schaefgen teilte kürzlich mit, daß allein in Berlin 17.000 Ermittlungsverfahren eingeleitet wurden.
Diese Zahlen legte der Sprecher des Komitees, Klaus Feske, auf der gutbesuchten Tagung am 2. November in Berlin vor.
Die Teilnehmer der Tagung befaßten sich mit den bislang gemachten Erfahrungen bei der Entwicklung der Solidaritätsbewegung für die Opfer der politischen Verfolgung.
So haben Freunde der Solidarität in Argentinien an die deutsche Botschaft und an die UNO Protestbriefe gesandt. In Schweden hat die Zeitung "Proletarier" eine ganze Seite protestierender Zuschriften gegen die politische Justiz in Deutschland veröffentlicht. In Kanada berichtete "Peoples Voice" über ein Meeting des dortigen Soli-Komitees. Auch in Frankreich bemühen sich Juristen um Solidarität mit den Betroffenen in Deutschland.
Als kürzlich in Berlin eine internationale Juristen-Vereinigung, der 4000 Rechtsanwälte und Richter aus allen Teilen der Welt angehören, tagte, schrieben Heinz Keßler und Egon Krenz und andere einen Brief an den Präsidenten dieser Vereinigung, J. Ross Harper, in dem es heißt:
"Die notwendige politische Aufarbeitung der deutschen Nachkriegsgeschichte kann nicht mit den Mitteln des Strafrechts erfolgen. Im Interesse der Vollendung der deutschen Einheit muß mit der Verfolgung von ehemaligen Bürgern der DDR Schluß gemacht werden."
Auf Initiative des Komitees werden sich führende Politiker der ehemaligen DDR, darunter Prof. Dr. Manfred Gerlach, Dr. Günther Maleuda, Dr. Hans Reichelt, Gerald Götting, Prof. Dr. Gerhard Fischer und Dr. Hans Modrow an internationale Persönlichkeiten wenden.
In einem Memorandum dazu heißt es:
"Wir Deutschen haben eine sehr wechselvolle Geschichte. Um so mehr sehen unsere europäischen Nachbarn den jetzigen Gang der Ereignisse auf deutschem Boden mit Skepsis und Sorge. Es kann nicht der europäischen Zukunft dienen, wenn in Deutschland auch und gerade durch Strafjustiz gegen DDR-Bürger im Namen von Recht Unrecht geschieht und immer neue Gräben zwischen West und Ost aufgerissen werden."
Die Berliner Tagung des Komitees beschloß einen Offenen Brief an Kanzler Kohl. Darin wird der Bundeskanzler aufgefordert, sich für einen Schluß der politischen Strafverfolgung einzusetzen.
Teilnehmer der Tagung berichteten von Veranstaltungen in Erfurt, Suhl, Aue, Göttingen, Strausberg und Chemnitz, auf denen Betroffene über ihre Verfahren berichteten.
Weitere Veranstaltungen werden vorbereitet. In Aachen, Regensburg und Hamburg, auch hier werden von der Rachejustiz Verurteilte sprechen.

(aus: "unsere zeit", 15.11.96)


Solidaritätskomitee für die Opfer der politischen Verfolgung in Deutschland

Liebe Freunde der Solidarität,

wie bekannt, wurde Generaloberst a.D., Chef der Grenztruppen der DDR, Klaus-Dieter Baumgarten aufgrund des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichtes wegen Fluchtgefahr in Untersuchungshaft genommen (das Urteil der 36. Kammer ist noch nicht rechtskräftig) und befindet sich zur Zeit im Haftkrankenhaus Moabit.

Übt Solidarität!

Schreibt an: Klaus Dieter Baumgarten, JVA Moabit, Alt-Moabit 12 A, 10559 Berlin.
Schickt Eure Proteste an den Vorsitzenden der 36. Kammer beim Landgericht Berlin, Herrn Föhrig, der den Haftbefehl unterschrieben hat.
Anschrift:
Landgericht Berlin,
36. Kammer, Herrn Föhrig,
Turmstr. 91,
10559 Berlin.

Nach der Ablehnung der Verfassungsbeschwerde von Heinz Keßler, Fritz Streletz und Hans Albrecht durch das Bundesverfassungsgericht mußte nun der Verteidigungsminister der DDR, Heinz Keßler, 76 Jahre alt, der von den Faschisten in Abwesenheit zum Tode und von der Klassenjustiz zu siebeneinhalb Jahren verurteilt wurde, die Haft antreten.
Ebenfalls mußte nun der stellvertretende Verteidigungsminister der DDR, Fritz Streletz, 70 Jahre alt, der zu fünfeinhalb Jahren verurteilt wurde, die Haft antreten.

Ebenfalls mußte nun Hans Albrecht, 77 Jahre alt, der zu fünf Jahren und einem Monat verurteilt wurde, die Haft antreten.

Übt Solidarität! Schickt Eure Solidaritätsgrüße an:

- Heinz Keßler, Justizvollzugsanstalt, Kiefheider Weg 68, 13503 Berlin;

- Fritz Streletz, Justizvollzugsanstalt, Kiefheider Weg 68, 13503 Berlin;

- Hans Albrecht, Justizvollzugsanstalt, Friedrich-Olbricht-Damm 16, 13627 Berlin.


Solidaritätspost an Kundschafter für den Frieden, die im Gefängnis sitzen:

- Rainer W. Rupp, zu 12 Jahren verurteilt, JVA Lerchesflurweg 37, 66119 Saarbrücken;

- Karl Gebauer, zu 12 Jahren verurteilt, JVA Grünfeldstr. 1, 49716 Meppen;

- Klaus Kuron, zu 12 Jahren verurteilt, an Familie schreiben: Kurfürstenstr. 21, 50259 Pulheim;

- Ulrich Steinmann, an Familie schreiben: Fontainengraben 42, 53123 Bonn.

Verstärken wir unsere Solidarität mit den von der Siegerjustiz Verfolgen!

(Klaus Feske, Sprecher des Komitees)

Kontaktadresse:
Klaus Feske,
Togostr. 11,
13351 Berlin,
Tel./Fax: (0 30) 4 51 30 63.


12.1.97 - Keine Kriminalisierung der LLL-Demonstration und der Kundgebung!

Keine Kriminalisierung der Opfer des Polizeiüberfalls vom 14.1.1996

Am 14. Januar 1996 nahmen insgesamt 100 000 Menschen an der traditionellen Gedenkkundgebung anläßlich der Ermordung von Karl Liebknecht und Rosa Luxemburg an der Gedenkstätte der Sozialisten in Berlin-Friedrichsfelde teil. 8000 Menschen beteiligten sich außerdem an einer Lenin-Liebknecht-Luxemburg-Demonstration, die am Leninplatz (zur Zeit Platz der Vereinten Nationen) ihren Ausgangspunkt nahm und ebenfalls zur Gedenkstätte hinführte und das traditionelle Gedenken mit aktuellen politischen Inhalten und Forderungen verband.

Die friedliche Demonstration wurde auf ihrem Weg nach Friedrichsfelde mehrfach von der Polizei überfallen, wobei mehrere Demonstrierende zum Teil erhebliche Verletzungen erlitten und/oder festgenommen wurden.
Der Vorwand, unter dem diese Angriffe ausgeführt wurden, wurde mit zwei im Demonstrationszug mitgeführten Fähnchen der kurdischen Befreiungsfront ERNK begründet.
Der Polizei ging es jedoch nicht tatsächlich um die (nicht erfolgte) Beschlagnahmung erwähnter Fähnchen, vielmehr dienten diese als vorgeschobener Grund, immer wieder die Demonstration angreifen zu können.
Wer nun geglaubt hatte, die allgemeine Achtung vor dem Wesen einer Gedenkstätte würde dem Wüten der staatlichen Einsatzkräfte Einhalt gebieten, wurde eines Schlechteren belehrt.
Ohne einen äußeren Anlaß stürmte eine Einsatzgruppe der Polizei gegen 13.00 Uhr den Vorplatz und griff unvermittelt ein in Vorbereitung befindliches antifaschistisches Theaterstück der Göttinger Autonomen Antifa (M) an. Als sich KundgebungsteilnehmerInnen der Polizei in den Weg stellten, wurde von der Polizei abermals brutal auf sie eingeschlagen. Polizeiverstärkungen wurden über den Platz zugeführt, welcher innerhalb kürzester Zeit einem Trümmerfeld glich. Unter den alten und jungen TeilnehmerInnen gab es viele Verletzte und vierzehn Festnahmen - gegen die Festgenommen wurden Anklagen erhoben, die von Widerstand gegen die Staatsgewalt über Körperverletzung bis hin zu schwerem Landfriedensbruch reichen.
Einige der Angeklagten müssen nun mit Verurteilungen zu hohen Strafen rechnen. Erste Verurteilungen liegen schon vor, in Kürze werden weitere Verfahren stattfinden.

Die Medienöffentlichkeit schwieg oder log

Unter Einbeziehung der Tatsache, daß die Vorgänge vom 14. Januar 1996 in den meisten Medien unerwähnt blieben oder durch kritik- und kommentarlose Übernahme des Polizeiberichts entstellt wiedergegeben wurden, ist es eine wichtige solidarische Aufgabe der Linken allgemein, die Geschehnisse um die LLL-Demonstration und die Großkundgebung öffentlich zu machen.
Aber nicht nur darum geht es: Es ist zu befürchten, daß kommende Demonstrationen unter ein Totalverbot gestellt werden. Der Polizeiüberfall verfolgte vor allem das Ziel, die Demonstration in "friedliche" und "unfriedliche" Demonstrierende zu spalten und so die in der BRD einmalige Breite dieses Gedenkens zu zerschlagen. Diese Polizeistrategie ging nicht auf!
Deshalb versucht die Polizei jetzt auf einem zusätzlichen Weg, sogar die Großkundgebung mit ihrem friedlichen Charakter durch Schikanen und das volle Ausschöpfen bürokratischer Mittel zu zerstören.
Bei der kommenden Demonstration und Großkundgebung am 12. Januar 1997 ist mit erheblichen Vorkontrollen zu rechnen. Zusätzlich soll unter Berufung auf die "Wahrung der Totenruhe" der größte Teil des Vorplatzes vor der Gedenkstätte für Stände, Bühnen usw. gesperrt werden.
Die wenigen Stände, die dann noch möglich wären, sollen zusätzlich von jeder Gruppe/Organisation polizeilich angemeldet und zensiert werden.
Welch einen Hohn stellt diese "Wahrung der Totenruhe" angesichts des Polizeiüberfalls vom 14. Januar 1996 dar!?
Welch ein Hohn, wenn erlebt wurde, wie die Polizei in diesem Jahr mit derselbigen umgesprungen ist und auf dem Friedhofsvorplatz Schußwaffeneinsatz erwog (Zitat des Polizeigruppenführers Ewald aus einem Protokoll der Innenausschußsitzung vom 22. April 1996).
Vergessen wir niemals: Ein Totalverbot kann auf längere Sicht nicht ausgeschlossen werden. Zur Zeit des Hitlerfaschismus war das der Fall!
Es liegt an uns, gemeinsam dafür zu sorgen, diese Pläne zu durchkreuzen.
Es ist notwendig, den Zusammenhang zwischen der seit 1924 (!) stattfindenden Kundgebung und Demonstration zu erhalten und verstärkt zur Demonstration zu mobilisieren!
Wir fordern den PDS-Bürgermeister von Lichtenberg auf, sich für Kundgebung und Demonstration einzusetzen!

- Kommt zu den Prozessen, achtet auf Ankündigungen!

- Keine Kriminalisierung der Opfer des Polizeiüberfalls vom 14.1.1996!

- Schluß mit der Kriminalisierung der größten traditionellen Manifestation der Linken in der BRD!

- LLL-Gedenken bleibt! - trotz alledem!

SOLIDARITÄT IST EINE WAFFE!

Diesen Aufruf unterstützen:

- Rote Antifaschistische Initiative (RAI), or- ganisiert in der Antifaschistischen Aktion/ Bundesweite Organisation,
- Roter Geschichtsarbeitskreis,
- Kommunistische Autonome Gruppen,
- Kommunistische Plattform Westberlin (Rotes Bündnis LLL);
- AG Autonome Gruppen in und bei der PDS (AG AG),
- Rote Söckchen "Friedrichshain",
- Rote Hilfe e. V.,
- Bund der Antifaschisten (BdA).

Zu Aktionen gegen die Kriminalisierung rufen weiterhin auf:

- Revolutionäre Kommunisten BRD,
- Deutsche Kommunistische Partei (DKP),
- Kommunistische Plattform (KPF) der PDS Berlin.

September 1996


Interview zur Situation in Chile mit einer Frau vom Chile Komitee

Es gibt Folter in Chile

ANNA: Kannst du uns zuerst sagen, aus welchem Anlaß du dieses Jahr im September nach Chile gefahren bist?

R.R.: Es waren eigentlich verschiedene Anlässe! Der Hauptanlaß war der 11. September, das ist der Jahrestag des Putschs, und ich wollte unbedingt bei der Demonstration dabei sein. Der zweite Anlaß war der Besuch des Projektes KAIRO. Ich unterstütze das Projekt seit vielen Jahren. Und das Interessante an diesem Projekt ist, daß es schwerpunktmäßig Erwachsenenbildung macht und Hilfe zur Selbsthilfe gibt. Sie arbeiten gegen die Vereinzelung der Menschen. Sie unterstützen kleine Selbsthilfegruppen von Frauen. Sie unterstützen Einkaufsgruppen und unterhalten einen sehr schönen Kindergarten. Dann gibt es noch verschiedene Frauenarbeitsgruppen, deren Handarbeiten ich hier in Deutschland verkaufe.

Dann war ich bei CINTRA. CINTRA ist ein Rehabilitationszentrum in Chile für Folteropfer. Es wurde vor vielen Jahren noch unter der Diktatur von chilenischen Ärzten und medico international eingerichtet. Dieses Projekt finanziert sich selbst, und es ist absehbar, daß die Gelder nicht mehr ausreichen, um in zwei Jahren die Arbeit weiter fortzusetzen.

Man hat bei CINTRA eine Dokumentation erarbeitet, um wenigstens die bisherige Arbeit dokumentarisch festzuhalten. CINTRA betreut ehemalige Folteropfer, die unter den Folgen der Folter leiden. Betreut aber auch aus dem Exil zurückkehrende Chilenen, die sich nicht mehr zurechtfinden in Chile.

Es gibt viele Menschen, die immer noch unter dem Trauma der Diktatur leiden.

Ich habe mit Frauen dort gesprochen. Sie sagen, "wir wissen gar nicht, was wir ohne CINTRA machen sollen". Sie kommen dorthin und machen eben auch handwerkliche Arbeiten. Es gibt Arbeitstherapie, Gruppentherapie, es gibt Einzelgesprächstherapie. Es arbeiten sehr erfahrene Psychologen in der Einrichtung.

Es wäre sehr wünschenswert, wenn diese Einrichtung weiter existieren könnte, denn sie ist dringend notwendig. Es gibt ja auch nach wie vor in Chile pllitische Gefangene aus der "Demokratur".

Dann war es mir ein sehr großes Anliegen, mich über die politischen Gefangenen in Chile zu informieren. Es war mir leider nicht möglich, eine Besuchserlaubnis für den Hochsicherheitstrakt zu bekommen. Die Vorschriften sind sehr streng! Sie dürfen z. B. nur von den engsten Familienangehörigen Besuch erhalten. Und die Gefangenen leiden unter der sehr strengen Inhaftierung!

Mir wurde auch bei einem Gespräch mit dem Rechtsanwalt von CODEPO bestätigt, daß sehr viele Menschenrechtsverletzungen in diesen Gefängnissen vorkommen. Und daß auch die hygienischen Verhältnisse sehr schlecht sind.

Nachweisbar ist das zur Zeit bei einem politischen Gefangenen dort, der an Tuberkulose erkrankt ist. Es ist nachweisbar, daß er dort erkrankt ist und nicht vor der Inhaftierung.

Skandalös ist, daß in allen Räumen Abhörmaßnahmen stattfinden. Sogar bei Gesprächen mit Rechtsanwälten. In jedem Bereich, überall sind Abhöranlagen da.

Dann gibt es die ganz schlimme Situation der achtzehn inhaftierten politischen Frauen. Sie sind in einem Männergefängnis untergebracht. Mit kriminellen Männern, und sind täglich deren Beleidigungen ausgesetzt.

Wir wissen z. B. auch, daß eine Frau nach der Geburt ihres Kindes mehrere Wochen nicht über den Verbleib ihres Kindes informiert worden ist.

Wir wissen auch, daß Carabinieros (Polizei) bei Entbindungen dabei sind und sich dabei noch lustig machen über die Frauen.

Also es ist eine sehr, sehr unwürdige, unmenschliche Behandlung, und wir haben ein Fax nach Chile an das Justizministerium geschickt, um zu erreichen, daß diese Frauen in das Frauengefängnis Santo Domingo verlegt werden.

Ich sprach auch mit Myriam Ortega, einer Frau, die zum Tode verurteilt war unter der Diktatur und bis zum Schluß inhaftiert war. Sie hat genau dieselben Erfahrungen gemacht in San Miguel.

Und erst nachdem es Proteste gab und eine Kommission das Gefängnis besucht hat, gelang es, die Frau nach Santo Domingo zu verlegen.

ANNA: Nach der sogenannten Demokratisierung ab 1990, also ab der Aylwin-Regierung. Kannst du etwas sagen über die Folterungen bei politischen Gefangenen, die ja nach wie vor stattfinden in Chile?

R.R.: Es gibt einen Bericht von amnesty international, der 70 Folterfälle namentlich nennt.

Es gibt Folter in Chile. Es gibt die Folter nach wie vor mit Elektroschocks.

Und mir wurde auch von Myriam Ortega erzählt, daß heute die Folterer, wenn sie Frauen foltern und vergewaltigen, nicht einmal mehr den Frauen die Augen verbinden.

Die Folterer haben gar keine Scheu. Sie brauchen gar keine Angst zu haben, daß sie irgendwie angezeigt werden.

Und die Aussagen, die unter der Folter gemacht werden, sind eigentlich juristisch nicht gerichtsverwertbar! Aber diese Aussagen werden verwendet.

ANNA: Es hat in Chile eine Übergabe an die bürgerliche Demokratie gegeben. Aber die Militärs haben immer noch, auch laut Verfassung, sehr viel Macht in Chile.

R.R.: Pinochet ist nach wie vor oberster Befehlshaber des Heeres. Dann gilt noch die Verfassung von Pinochet von 1980. Danach konnte Pinochet noch 9 Senatoren seiner Wahl ernennen. So daß der Senat nicht die Regierungsmehrheit ist. Und ohne Zustimmung der Senatoren gibt es keine Gesetzes-änderung.

Es gelten noch die Gesetze von Pinochet. Vor allem sind dies zwei Gesetze, die eine wirkliche Demokratisierung in Chile behindern. Das ist das Antiterrorgesetz und das Waffenkontrollgesetz. Das sind zwei Gesetze, nach denen willkürlich verhaftet werden kann.

Man spricht auch nicht von einer Demokratie, sondern von einer Demokratur.

ANNA: Wie ist die Situation der ehemaligen politischen Gefangenen?

R.R.: Die Situation ist sehr schlecht. Erst mal haben sie kein Wahlrecht. Zweitens wird ihre Gefängniszeit nicht aus dem Register gestrichen.

Ich habe da einen ganz konkreten Fall von Elicier Maluenda. Elicier ist im Dezember verhaftet worden. Direkt nach dem Putsch. Er war dreieinhalb Jahre im Gefängnis. Ist dann entlassen worden und mußte dann innerhalb von ein paar Stunden zusammen mit seiner Familie das Land verlassen. Kehrte nach 10 Jahren wieder zurück nach Chile. Er hat keine Arbeitserlaubnis, sondern eine Bescheinigung von der Regierung. Und wenn er Arbeit sucht, muß er diese Bescheinigung vorlegen. Er hat die Möglichkeit gehabt, an einer Schule als Hausmeister zu arbeiten. Als die Direktorin die Bescheinigung sah, bekam er die Arbeit nicht. Es ist unmöglich für ihn, Arbeit zu bekommen.

Myriam Ortega hat mir gesagt, daß es in Dänemark eine Frauengruppe gibt, die sich um Frauen, ehemalige politische Gefangene aus der Diktatur, kümmert und diese auch finanziell unterstützt und ihnen Berufsausbildungsmöglichkeiten anbietet.

Das Chile Komitee hat auch z. B. die Frau, die als letzte politische Gefangene aus der Diktatur aus dem Gefängnis kam, unterstützt. Das war die Belinda. Sie wurde finanziell unterstützt für eine Berufsausbildung.

Diese Initiative ging von einer Genossin aus Frankfurt aus.

Und wir haben so viel Geld gesammelt, daß sie eine geschlossene Berufsausbildung machen konnte. Also auch in Hinblick auf die ehemaligen politischen Gefangenen gibt es noch keine Gerechtigkeit.

ANNA: Wieviele politische Gefangene gibt es in Chile?

R.R.: Es gibt um die 200 politische Gefangene!

ANNA: Du warst auch auf der Demonstration gewesen zum Jahrestag des Putsches in Chile. Was sind deine Eindrücke von dort gewesen?

R.R.: Mir wurde gesagt, daß die Anzahl der Demonstrationsteilnehmer nach dem Ende der Diktatur etwas rückläufig waren. Doch daß sie jetzt in den letzten Jahren immer stärker besucht wird. Die Demonstrationen sind militant. Und die Teilnehmer werden von den Carabinieris provoziert und angegriffen.

Diese Demonstrationen sind anders als bei uns. Sie sind viel lebhafter. Mit viel mehr Power dabei. Mit Transparenten und mit viel Aussagekraft. Man ruft immer den Namen eines Verschwundenen und der Chor ruft "Presente". Das ist sehr eindrucksvoll. Dann tragen sie die Bilder von ihren verschwundenen Angehörigen mit. An der Demonstration nahmen schätzungsweise 3000 Leute teil.

Die Demonstration ging ohne Zwischenfälle durch Santiago de Chile. Man sah unterwegs auch keine B. Und im Friedhof war an dem großen Ehrenmal, auf dem 4000 Verschwundene verzeichnet sind, eine Abschlußkundgebung.

Und während der Rede von Gladys Marie, der Vorsitzenden der Kommunistischen Partei Chiles, wurde es plötzlich am Tor vorne am Eingang unruhig. Und da kamen schon die Wasserwerfer, und Tränengasmunition wurde verschossen.

Und die jungen Leute, und ich staune immer wieder, die haben wirklich viel Mut. Und ich hab auch mal gehört von jemandem, daß sie auf einen Wasserwerfer raufspringen und mit Steinen versuchen, die Düsen kaputt zu machen.

Ich staune immer wieder, wie sie nach vorne gegangen sind und Steine geworfen haben.

Und wie die Leute Sprechchöre gemacht haben. Es war so richtig furchtlos. Mit Power sind sie gegen die Carabinieris losgegangen.

Am Abend wurde dann Pinochet im Fernsehprogramm gezeigt, als Retter des Vaterlandes vor der kommunistischen Gefahr. Mit Gottesdienst, mit Priestern und Fähnchen schwingenden reichen Chilenen, die ihn begrüßt haben.

Er ist der gute Mensch in Chile. Immer noch! Und man soll ihn nicht unterschätzen, die Rechte ist sehr, sehr stark in Chile.

ANNA: Du hast gerade gesagt, daß auf der Demonstration auch viele Bilder gezeigt und Parolen zu den Verschwundenen gerufen wurden. Gibt es eigentlich aus der Zeit von Aylwin bis jetzt Frey auch noch Verschwundene in Chile?

R.R.: Nein, das gibt es nicht mehr! Aber es gibt immer noch die Incomunicadohaft.

Das bedeutet, wenn jemand verhaftet wird, hat er einige Tage keine Möglichkeit, einen Angehörigen oder einen Rechtsanwalt zu sprechen.

In dieser Zeit werden die Leute meistens gefoltert.

Ich weiß das von früher, so war das auch in der Diktatur, wenn sie dann in ein reguläres Gefängnis verlegt wurden, gab es keine Folter mehr.

Die Folter gab es nur bei der DINA und bei der Nachfolgeorganisation CNI.

(Quelle: ANtifaschistische NAchrichten Saar

Nr. 30)


Politische Gefangene in Peru

Bereits 3 tote politische Gefangene wegen unmenschlicher Haftbedingungen

Wir befinden uns im Gefängnis Miguel Castro Castro und wenden uns im Namen der der Mitgliedschaft in der MRTA Beschuldigten und Verurteilten an die Redaktion, um folgendes mitzuteilen:


1. Die Haftordnung für Gefangene, die wegen Terrorismus verurteilt wurden, ist seit über vier Jahren in Kraft. Als Ergebnis hat es allein in diesem Gefängnis drei Tote gegeben (TBC, AIDS, Krebs).
Darüber hinaus sind Dutzende der Gefangenen an TBC erkrankt, und mehr als 80% der Gefangenen leiden an Magen-Darm-Krankheiten oder an Lebererkrankungen.
Ein Großteil der Gefangenen leidet an Sehstörungen, und es sind mehrere Fälle von Geisteskrankheit aufgetreten.
Die Unterernährung und die durch die unmenschliche Haftordung erzwungenen Lebensbedingungen führen zur Vernichtung der Gefangenen.
Diese Haftordnung mißachtet die
Grundrechte der Gefangenen: von der Verhinderung des Zugangs zu Informationen bis hin zum Verbot des Körperkontakts mit unsere Kindern, Frauen, Eltern und weiteren Familienangehörigen.

2. Die unzulängliche "Sortierungspolitik", nach der Gefangene eingeornet werden, und die Tatsache, daß wir willkürlich mit anderen Gefangenen zusammengelegt werden, hat zu Auseinandersetzungen mit Gefangenen aus Sendero Luminoso geführt.
Dadurch ist das Zusammenleben in gemeinsamen Zellen und die gemeinsame Nutzung von Einrichtungen unmöglich geworden, ebenso wie jegliche Form des Zusammenlebens.
Wir fordern eine baldige Neueinteilung.
Wir haben unsererseits mehrfach eine Verlegung der MRTA-Gefangenen beantragt, unter anderem bei einer Ministeriumskomission.
Diese hatte zugesagt, das Problem zu lösen, aber bis heute ist nichts geschehen.

Mit revolutionären Grüßen,

Carlos Aquino A., Delegierter (PAV. 2A);
Emilio Villalobos A., Delegierter (Pav. 3A);
Juan Leon M., Delegierter (Pav. 2B);
Edison Loayza A., Delegierter (Pav.3B).

"Es wäre wünschenswert, daß die entsprechenden Behörden den Inhalt dieses Briefes überprüfen und bestätigen und entsprechend handeln würden."

(Dieser Leserbrief stammt aus der Zeitung "La Republica", Lima, November 1996)

Wie wir kurz vor Redaktionsschluß noch erfahren haben, sind die Gefangenen aus der MRTA seit dem 16. Dezember in einem unbefristeten Hungerstreik für ein Ende ihrer Isolation, die sofortige Abschaffung des Anti-Terror-Gesetzes und die Änderung ihrer Haftbedingungen.

(d. Red.)


Zum Prozeß gegen Monika Haas

Am 17.12. war Souhaila Andrawes im Prozeß gegen Monika Haas als Zeugin vorgeladen.

Sie verweigerte die Aussage, und das Gericht verhängte deshalb 6 Monate Beugehaft, die auf die 12 Jahre, zu denen sie in Hamburg verurteilt wurde, nicht angerechnet werden.

Die nächsten Prozeßtermine gegen Monika Haas vor dem Oberlandesgericht Frankfurt sind:

23.12., 13 Uhr;

2.1., 9.1., 16.1., 23.1., 30.1.,

6.2., 13.2., 20.2., 27.2.,

jeweils 10.15 Uhr.


Herausgeber : Angehörige und FreundInnen politischer Gefangener in der BRD, Postlagerkarte 05 02 05, 65929 Frankfurt / M. Erscheint vierwöchentlich bei GNN Gesellschaft für Nachrichtenerfassung und Nachrichtenverbreitung, Verlagsgesellschaft in Schleswig-Holstein / Hamburg m. b. H., Palmaille 24, 22767 Hamburg. V. i. S. d. P. : Martin Fochler. Redaktionsanschrift und Bestellungen : GNN-Verlag, Palmaille 24, 22767 Hamburg, Tel. : (0 40) 38 13 93, Fax : (0 40) 3 89 83 31 (mit Empfängervermerk). Einzelpreis : 3,00 DM. Ein Halbjahresabonnement kostet 27,00 DM, ein Halbjahresförderabonnement 30,00 DM, Buchläden, Infoläden und sonstige Weiterverkäufer erhalten bei einer Bestellung ab 3 Stück 30 % Rabatt, ab 50 Stück das Heft zu 1,90 DM. Bei Bestellungen bitte Einzugsvollmacht beifügen oder Überweisung auf das folgende Verlagskonto : Hamburger Sparkasse, BLZ 200 505 50, Konto-Nr. 1269/122 311. - Herstellung und Drucklegung : GNN Gesellschaft für Nachrichtenerfassung und Nachrichtenverbreitung, Verlagsgesellschaft in Schleswig-Holstein / Hamburg m.b.H. Eigentumsvorbehalt: Nach diesem Eigentumsvorbehalt ist das Angehörigen-Info so lange Eigentum des Absenders, bis es dem Gefangenen ausgehändigt wird. "Zur-Habe-Nahme" ist keine Aushändigung im Sinne des Vorbehalts. Wird das Info dem Gefangenen nicht persönlich ausgehändigt, ist es dem Absender mit dem Grund der Nichtaushändigung zurückzuschicken. Spendenkonto der Angehörigen: Sonderkonto Kiener, Landesgirokasse Stuttgart, BLZ 600 501 01, Konto-Nr. 5454194.


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