Mitteilung von Irmgard Möller

zu ihrem Entlassungsverfahren

seit 1;/2 jahren hängen diese verfahren zur freilassung scheinbar an der gutachterfrage festpsychiater sollen es sein aus der gewißheit, daß sich darauf sowieso niemand von uns einläßt, und mit dem kalkül, daß wir ja selbst schuld wären, wenn nichts entschieden werden kann.

in meinem verfahren hier in lübeck hatte vor monaten ein vom gericht bestellter psychiater übernommen, es nach aktenlage zu machen, um - nachdem er berge von akten, die protokolle aus 22 jahren ausforschung jeder lebensäußerung gesehen hatfestzustellen, daß er sowieso nichts sagen kann. aber exploration soll sein.

ich hab am 24. april direkt mit ihm gesprochen, um das gewürge zu beenden - auch das, daß sich viele leute damit beschäftigen, welches denn nun die angemessene fachrichtung sein soll, mich/ uns zu begutachten. das hat nur einen sinn: davon abzulenken,daß es eine politische entscheidung ist,ob einer von uns rauskommt oder nicht,genauso wie es eine politische entscheidung ist, den meisten von uns nach 8, 10 oder mehr jahren durch kronzeugen oder andere konstruktionen noch etliche mal mehr lebenslänglich anzuhängen. kanther hat ende märz noch mal betont, daß nur freikommt, wer "bereue und abschwöre". das ist die ebene, auf der es entschieden wird.

ich hab ihm gesagt, daß es ein politischer konflikt istvon uns aus, wir haben uns bewußt kollektiv als politischer antagonist gegen dieses system organisiertund vom staat aus, der es auch nie anders begriffen hat. über 20 jahre kriegsführung gegen uns belegen das, wobei eine zentrale bekämpfungsstrategie darauf zielt, mit sonderjustiz und sonderhaftbedingungen die normalität dieser verfahren zu behaupten.die tatsache, daß psychiater jetzt zum einsatz kommen sollen, knüpft ja an die linien der psychologischen kriegsführung aus den ersten jahren der raf wieder an, wonach jede/r, der hier wagt anzugreifen oder widerstand zu leisten, natürlich krank sein muß. darüber hinaus sind sie brennend daran interessiert, die wirkung von jahrzehntelanger isolation ausforschen zu lassen, um sie noch effektiver anwenden zu können. das ist mit uns nicht zu machen.

die blockade oder ablenkung, die durch die gutachterfrage entstanden ist, muß beseitigt werden, indem er selbst die konsequenz zieht, daß in diesem verfahren psychiater nichts zu suchen haben.

ich habe auch darüber gesprochen, daß es um die freiheit von uns allen geht und sie bei mir - wenn sie mich nach 22 jahren weiter gefangen halten wollendabei sind, maßstäbe für alle festzulegen.das ist allen bewußt.Irmgard Möller

Eva Haule zu

lebenslang verurteilt

Letzte Woche verurteilte das Frankfurter Oberlandesgericht Eva Haule, Gefangene aus der RAF, zu lebenslanger Haft und folgte damit dem Antrag der anklagenden Bundesanwaltschaft; zusätzlich wurde im Urteil eine "besondere Schwere der Schuld" festgeschrieben.

Presseerklärung derVerteidigung, 21.4.Anläßlich des Endes der "Beweisaufnahme" im Prozeß gegen Eva Haule geben wir als Verteidiger folgende Erklärung ab:Die Bundesanwaltschaft wird heute ihren Schlußvortrag halten, in dem, so sieht es die Strafprozeßordnung vor, das Verhandlungsergebnis in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht zusammenfassend gewürdigt und ein bestimmter Antrag zur Strafhöhe gestellt wird.Dabei ist nicht viel zu würdigen. Außer den fadenscheinigen und herbeigeholten "Beweisen" zu Beginn des Prozesses ist nichts neues dazugekommen. Der Inhalt zweier Zettel, die die Aktion gegen die Air-Base politisch erklären, wird als "Geständnis" definiert und mit einigen Nebensächlichkeiten umrankt.Die Bundesanwaltschaft hat zu Beginn des Prozesses erklärt, daß nur bei direktem Täterschaftsnachweis eine Verurteilung in Betracht kommt. Demnach müßte sie heute Freispruch beantragen.Aber die politische Entscheidung ist eine andere: kein politischer Gefangener soll mehr aus dem Gefängnis kommen, so viele lebenslängliche Urteile wie möglich, vernichtende Haftbedingungen wie zu Beginn, immer neue Prozesse gegen schon lange inhaftierte und bereits mehrfach zu lebenslänglich verurteilte Gefangene, ein neuer Prozeß gegen die kranke Gefangene Adelheid Schulz, Bernd Rößner immer noch nicht endgültig entlassen, Irmgard Möller nach 22 Haftjahren immer noch im Knast und der Anhörungsprozedur unterworfen.Da die sogenannten Beweise im Prozeß gegen Eva Haule einer seriösen Prüfung nicht standhalten, haben Bundesanwaltschaft und Gericht einen Dreh gefunden, trotzdem ihr Lebenslänglich verhängen zu können: nach einem rechtlichen Hinweis des Senats in der letzten Woche kommt auch eine Verurteilung wegen Mitwirkung an der Entscheidung zum Angriff auf die Air-Base in Betracht. Das heißt, die kollektive Bestimmung von Aktionen innerhalb des gesamten Kollektivs soll als gemeinsamer Täterwille zur strafrechtlichen Verantwortung jedes RAF-Mitglieds bezüglich jedweder Aktion führen.Das ist ein Novum in den Prozessen gegen Gefangene aus der RAF. Damit wird die kollektive Bestimmung der Strategie zum eigentlichen kriminellen Delikt. Die Politik als Tat. Dies war zwar letztendlich immer Hintergrund der Prozesse, dennoch war man bemüht, einzelne Tatbeiträge einzelnen Personen zuzuweisen.Dieser mühsame Weg ist nunmehr verlassen. Die Politik wird vollkommen durchkriminalisiert.Das ist die vollkommene Machtdemonstration durch Bundesanwaltschaft und Justiz. Hieran stellt sich die Frage nach dem Sinn von Verteidigung in politischen Prozessen. Der Zeitpunkt, bis zu dem Verteidigung sinnvoll war, ist überschritten. Bei der Beliebigkeit der Prozesse und Urteilsbegründungen, bei dieser Art von Exekution politischer Macht, darf Verteidigung nicht weiter als Alibi für ein "rechtsstaatliches" Verfahren dienen. Wir werden uns also nicht weiter an diesem Prozeß aktiv beteiligen, auch nicht plädieren.Ein weiteres Lebenslänglich ist ohne Belang. Auf irgendwelchen Wegen innerhalb des von der Staatsschutzjustiz gesteckten Rahmens zu handeln, ist nicht adäquat.Es kann nur noch um die Freiheit der Gefangenen gehen.Diese Frage wird nicht im Gerichtssaal entschieden.Gerd Klusmeyer, Rechtsanwalt (Hannover)Alexander Kutsch, Rechtsanwalt (Wiesbaden)

Bernd Rößner ist endlich frei

Wie das Präsidialamt am 2.5. mitteilte, hat Bundespräsident von Weizsäcker doch endlich Bernd Rößner begnadigt - über 3 Jahre nach der Stellung des Gnadenantrags durch Bernds Mutter und 2;/2 Jahre nach der förmlichen Eröffnung des Gnadenverfahrens im Herbst 1991. Wie sehr wir uns über diese Nachricht freuen, für und mit Bernd freuen, daß er endlich in Freiheit leben kann, läßt sich nur schwer in Worte fassen. All denjenigen, die sich - teils über viele Jahre hinweg - für seine Freiheit eingesetzt haben, im besonderen seine noch gefangenen Genossinnen und Genossen, wird es ebenso gehen. Damit verbunden ist auch die Hoffnung, daß Bernd die physischen und psychischen Folgen seiner 17jährigen Haft, darunter fast 10jährige Einzelhaft, überwinden kann und wieder gesund wird. Die wesentliche Bedingung hierfür - seine Freiheit - ist nunmehr gegeben.Die Begnadigung wird zum 16. Mai wirksam; sie ist mit keinen Auflagen verbunden. Am 17. Mai wäre die 18monatige Haftaussetzung für den Aufenthalt in einer therapeutischen Einrichtung - damals von Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger statt der erwarteten und zugesagten Begnadigung durch von Weizsäcker verfügt - ausgelaufen. Bis zuletzt - d.h. eineinhalb Jahre lang - stand Bernd also unter der Drohung, vielleicht doch wieder in den Knast zurückzumüssen.Seit 1983 ist Bernd ununterbrochen krank, sein Gesundheitszustand verschlechterte sich zunehmend. Obwohl u.a. in mehreren Gutachten seine Haftunfähigkeit (als Folge vor allem der insgesamt 10jährigen Einzelisolation) festgestellt und eine Haftentlassung für dringend geboten erklärt wurde, wenn Bernd jemals wieder gesund werden sollte, blockierte insbesondere die Bundesanwaltschaft über Jahre hinweg seine Haftentlassung. In einem "Appell der Verteidiger und der Verteidigerin von Bernd Rößner" vom 16.6.92 (veröffentlicht im Angehörigen Info 95) wird diese Blockade- und Verzögerungstaktik noch einmal deutlich aufgezeigt. Dies alles vor dem Hintergrund und in dem Wissen, daß Bernds über 17jährige Gefangenschaft von einer besonderen Zerstörungskraft zeugt:

<`Nachdem Bernd Rößner beim Sturm auf die besetzte deutsche Botschaft in Stockholm im April 1975 verletzt verhaftet und in die BRD ausgeliefert wurde, ist er bis Ende 1976 in Köln-Ossendorf im Hochsicherheitstrakt in Untersuchungshaft. Dort ist er isoliert; Haftbedingungen nach dem berüchtigten 24- Punkte-Haftstatut.<`Während des Prozesses gegen ihn, Hanna Krabbe, Karl-Heinz Dellwo und Lutz Taufer von Ende 1976 bis Juni 1977 hat er stundenweise Hofgang und Umschluß mit Hanna Krabbe. Im Juli 1977 werden alle vier zu zweimal lebenslänglich verurteilt.<`Im März 1978 wird Bernd nach Straubing verlegt; dort ist er zunächst in der sog. Absonderungsabteilung, später - nach dessen Fertigstellung - im Hochsicherheitstrakt in Totalisolation (24-Punkte-Haftstatut). Hinzu kommen permanente Besuchsablehnungen: im Verlauf von drei Jahren können ihn nur drei nicht angehörige Personen besuchen. Bernd fordert seine Zusammenlegung mit den anderen Gefangenen.<`Nach dem Hungerstreik 1981 wird Bernd kurzzeitig in den sog. Normalvollzug verlegt; nachdem im Dezember 1981 ein weiterer Antrag seines Anwalts auf Zusammenlegung und Aufhebung der Isolation abgelehnt wird, verweigert Bernd den Normalvollzug. Die Anstaltsleitung reagiert daraufhin mit der Verhängung einer einwöchigen Bunkerhaft, Schreibverbot, Einkaufssperre, Streichung des Hofgangs. Nach Ablauf dieser einen Woche wird ein weiteres Mal die Bunkerstrafe verhängt und ihre ständige Wiederholung angedroht. Dann wird er wieder in die Absonderungsabteilung verlegt.<`Im Juli 1982 tritt Bernd erneut gegen seine weitere Isolation in den Hungerstreik; er bricht ihn im August ab. Er bleibt in Isolationshaft.<`Ende Dezember 1982 wird er in die JVA Frankenthal verlegt - auch dort in Isolationshaftbedingungen. Bernd stellt einen Antrag auf Verlegung nach Celle in die dort bestehende Kleingruppe. Am 29.3.83 wird Bernd von einem Rollkommando, bestehend aus 10 Beamten, zusammengeschlagen. "Anlaß" dafür ist, daß er morgens bei der Frühstücksausgabe nur im Unterhemd erschienen sei und somit gegen die Anstaltsordnung verstoßen habe. Sein Anwalt schildert den Überfall in einer Presseerklärung vom 31.3.83:"Sie nahmen ihn in einen brutalen Würgegriff, rissen ihm die Arme nach hinten und legten ihm Handschellen an, die bis auf die Knochen angezogen wurden. Die Beine wurden nach hinten weggerissen, und, mit dem Gesicht nach unten, wurde er unter Tritten und Schlägen in den Bunker geschleppt.Auf dem Weg rissen ihm mehrere Beamte die Beine auseinander, und einer trat ihm immer wieder gezielt und mit voller Wucht in die Hoden. Die Handschellen an den auf dem Rücken gefesselten Händen wurden als Tragegriff benutzt, während die Beine >tragend< auseinandergerissen und die Füße jeweils nach außen gebogen wurden. Durch die geschulten und gezielt eingesetzten Griffe wurde ein äußerst starker Schmerz verursacht.Unten angekommen, rissen ihm die Beamten alle Kleidungsstücke vom Leib, zerrissen sie teilweise und schleppten ihn nackt in den Bunker. Einer der Beamten forderte die anderen auf: >Reißt ihm die Beine auseinander und gleich die Hose runter, dann können wir ihm besser in die Eier treten.< Es folgten wieder Fußtritte in die Geschlechtsteile, um äußersten Schmerz hervorzurufen.Aufgrund der brutalen Mißhandlungen hat der Gefangene starke Schmerzen am ganzen Körper: insbesondere an Händen und Armen, Schwellungen und Blutergüsse, das Nasenbein geschwollen, Bluterguß und starker roter Striemen über dem Nasenrücken, Bluterguß an der Eichel, rasende Kopfschmerzen.";<`Nachdem Bernd mitgeteilt wird, daß sein Antrag auf Verlegung nach Celle abgelehnt ist, beginnt er am 18.4.83 einen Schmutzstreik, um seine Zusammenlegung durchzusetzen: " mein Schmutzstreik ist konkret so, daß ich:- meine tägliche Notdurft nicht mehr in das Klosettbecken verrichte, sondern auf den Fußboden der Zelle;- das wöchentliche zweimalige Duschen verweigere;- ab sofort alle gerührten Speisen und Getränke aus dem Boiler des Essenwagens verweigere, zur Vermeidung von evt. beigemischten manipulativen Medikamenten;- die Scheibe des Zellenfensters rausschlagen werde, falls das Sicherheitsschloß im Fenster abgesperrt würde, die letzte Frischluft mir entzogen würde "+Von Beginn seines Schmutzstreiks an wird er in eine Zelle im Bunker verlegt, die völlig geräuschisoliert, weißgekachelt, ohne Fenster, grell neonbeleuchtet und völlig leer ist. Nachts erhält er eine Matratze, die ihm morgens wieder weggenommen wird. Besuch wird ihm verweigert; außer Verteidigerpost darf er weder Post abschicken noch empfangen. Fünf Wochen lang befindet sich Bernd in diesem Raum. Danach wird er zurück nach Straubing in eine ähnliche Zelle verlegt, in der ihm etwas Mobiliar gelassen wird. Im Oktober 1983, nach sechs Monaten unter diesen extremen Bedingungen und nach wie vor im Dreckstreik, ist Bernds Gesundheitszustand so angegriffen, daß er kaum noch Nahrung zu sich nehmen kann und völlig abgemagert ist. Er muß den Streik abbrechen und kommt für einige Tage in die Krankenabteilung.<`Im November wird Bernd heimlich zwangsweise in die psychiatrische Abteilung des Gefängniskrankenhauses verlegt; niemand wird davon informiert. Sein einziger Besuch im Monat wird abgebrochen, als er trotz Verbots von seiner Verlegung in die Psychiatrie berichtet. Nach dem Bekanntwerden dieser Maßnahme fordern draußen zahlreiche Menschen und Gruppen in Protesttelegrammen seine sofortige Entlassung aus der Psychiatrie und die Verlegung nach Celle. Der öffentliche Druck bewirkt, daß Bernd tatsächlich aus der psychiatrischen Abteilung kommt, jedoch wieder auf der Absonderungsabteilung isoliert wird. Er hat immer größere Schwierigkeiten, sich auf Lesen und Schreiben zu konzentrieren.<`Ab 1984 kann Bernd mit Rolf Heißler, Gefangener aus der RAF, zeitweise gemeinsam Hofgang machen. Ansonsten verändert sich an den Haftbedingungen und an Besuchsablehnungen (auch -ausschlüssen und -abbrüchen) im wesentlichen nichts.<`Ab 1986 kommt Bernd in den sog. Normalvollzug. Er hat keinen Hofgang mehr mit Rolf Heißler. Nach der langen Isolation fällt ihm der Kontakt mit anderen Gefangenen sehr schwer; aus gesundheitlichen Gründen kann er an Freizeit und Umschluß nicht teilnehmen. Bernd leidet u.a. an starken Schlaf- und Konzentrationsstörungen. Immer wieder wird eine Besuchssperre gegen ihn verhängt - im Jahr 1987 hat er z.B. mindestens ein halbes Jahr lang keinen Besuch bekommen -, auch die rigide Postzensur dauert an. Sein Gesundheitszustand verschlechtert sich immer mehr. Im Juli 1988 kommt die Anstaltsärztin zu dem Ergebnis, daß Bernd haftunfähig ist. In der Folge - als Reaktion auf den zunehmenden Druck der Öffentlichkeit - lassen Bundesanwaltschaft und Gefängnisleitung verschiedene Gutachten erstellen, die alle zu dem Ergebnis kommen, daß Bernd schwer krank ist. Eine "therapeutische Situation" müsse geschaffen werden, die unter Gefängnisbedingungen natürlich nicht möglich ist.<`Im März 1990 - nach 15 Jahren Haft - findet eine Anhörung im Rahmen der Haftfortdauerüberprüfung durch das Oberlandesgericht Düsseldorf statt. Das OLG lehnt schließlich die Haftentlassung von Bernd ab: "Der Verurteilte hat aber andererseits bei seiner Anhörung durch den Senat nach anfänglicher Zurückhaltung deutlich gemacht, daß er sich nach wie vor der >RAF< zurechnet und sich unter bestimmmten, seiner Einschätzung unterliegenden Bedingungen auch vorstellen kann, sich in bewaffnetem Widerstand in der Bundesrepublik Deutschland zu betätigen." Dem liegt Bernds Antwort auf die Frage zugrunde, ob er sich eine Situation vorstellen könne, bei der er erneut bewaffnet gegen das herrschende System kämpfen würde: "Bei einer Machtübernahme des Faschismus könnte ich mir einen bewaffneten Widerstand vorstellen."<`Im Januar 1991 stellt Bernds Mutter einen Gnadenantrag. Statt die nötige Stellungnahme im Gnadenverfahren abzugeben, verzögert die Bundesanwaltschaft mit immer neuen Forderungen an Bernd (er solle sich z.B. besser in den Vollzug integrieren und kooperieren).<`Im August 1992 wird Bernd nach Kassel verlegt - er soll dann nach einem dreimonatigen Aufenthalt dort begnadigt werden unter der Auflage, daß er eine Therapie macht. Statt der erwarteten Begnadigung entscheidet Bundesjustizministerin Leutheusser- Schnarrenberger eine 18monatige Haftaussetzung, während der Bernd in eine therapeutische Einrichtung geht. Diese eineinhalb Jahre lang blieb es ungewiß, ob Bernd wieder zurück in den Knast muß oder für immer in Freiheit bleiben kann.

Wir danken allen, die sich über die ganzen Jahre hinweg für Bernds Freiheit eingesetzt haben. Und wir hoffen, daß seine Freiheit uns allen wieder neue Kraft und Entschlossenheit gibt, uns mehr und stärker und ausdauernder für die Freiheit aller politischen Gefangenen einzusetzen, vordringlich jetzt für Irmgard Möller. (d.Red.)

1`Rechtsanwalt Mannfried Matthies, in: Rambert, Binswanger, Bakker Schut, Todesschüsse, Isolationshaft, Eingriffe ins Verteidigungsrecht, Selbstverlag, Amsterdam 1983, S.2422`Presseerklärung von Rechtsanwalt M. Matthies vom 22.4.93, in: Rambert, Binswanger, Bakker Schut, a.a.o., S.244

Redebeitrag der gruppe 2 bei der Bremer Veranstaltung am 22.4.94

Resonanz und Repression beim Film

was aber wären wir für menschen (Teil 1)

Ich will euch kurz schildern, was an, ich sag mal, "Einschüchterungsversuchen" bisher gegen uns lief und läuft, was der aktuelle Stand in dieser Geschichte ist und wie wir das - zumindest vorläufig - einschätzen.Ich fange damit an, eine Ergänzung zu dem zu machen, was auf dem Flugblatt zu dieser Veranstaltung stand, nämlich, "der Film ist bis heute in 35 Städten gelaufen". Ich ergänze das, weil die Resonanz, die der Film in den letzten 6 Monaten hier in der Bundesrepublik, der ehemaligen DDR und auch im europäischen Ausland hatte, unserer Einschätzung nach auch einer der Gründe ist, warum sich jetzt staatliche Stellen doch - langsam, aber gründlich - dazu entschlossen haben, in der Richtung etwas zu probieren. Das wäre wohl nicht passiert, wenn der Film in der "Scene" geblieben wäre, wenn sich nur die Menschen dafür interessieren würden, die sich ohnehin seit 10, 15 oder 20 Jahren mit der Geschichte der Gefangenen beschäftigen.Dem ist aber nicht so. Der aktuelle Stand von heute früh ist: Der Film lief bisher in 81 Städten in der Bundesrepublik auf mehr als 100 Veranstaltungen mit bis zu 350 Personen, es gibt Vorbestellungen für den Film bis Mitte/ Ende Juni, und es ist im Moment noch nicht abzusehen, daß die Resonanz abflaut - was im übrigen auch ein Verdienst der Bundesanwaltschaft ist, muß man sagen. Außerdem wird der Film ins Holländische untertitelt, ins Italienische übersetzt, lief und läuft in den USA, in der Schweiz und in Österreich. Und er wird vor allem, und das ist das wichtige daran, von Menschen interessiert aufgenommen, die diese Zeit nicht bewußt, weil sie noch zu jung waren, oder nicht bewußt politisch aktiv handelnd und denkend mitgekriegt haben. Darin und genau darin sehen wir auch den oder einen Grund, warum, und zwar nach immerhin mehr als vier Monaten, in denen überhaupt nichts passiert ist, es plötzlich angefangen hat - und zwar ziemlich parallel hier in Bremen und gleichzeitig in München.Bei uns war das so, daß wir etwa ab November, noch ohne das in Zusammenhang mit dem Film zu bringen, festgestellt haben, daß wir des öfteren Begleitung hatten, und zwar von der, ich sag jetzt mal, wirklich saudummen Einschüchterungs-B.-Präsenz mit einem Auto an der Stoßstange, das überhaupt keinen Wert darauf legte, daß man es nicht bemerkte, bis hin zu subtilen und mit mehr Aufwand betriebenen Observationen, von denen ich meine, daß man sie vielleicht nicht entdeckt haben wollte, bis hin zu "informativen Gesprächen" mit dem Vermieter unserer Schneideräume, bei denen die Information vor allem in der Frage bestand, ob er denn wüßte, an wen er da vermietet habe. Die üblichen Methoden also. Wir haben das damals nicht auf den Film, sondern auf eine "allgemeine" Unbeliebtheit bezogen, die wir uns in den Jahren erworben haben.Ein bißchen konkreter wurde das Ganze dann, als im - ich glaube - Dezember eine rätselhafte Vorladung an zwei Leute zum Bundeskriminalamt kam, zu einer Zeugenvernehmung im Verfahren gegen Birgit Hogefeld. Eine dieser Personen bin ich, ich kenne Birgit nicht, habe sie nie gesehen, wußte deswegen auch nichts mit der Ladung anzufangen, nähere Auskünfte wollten sie den Anwälten nicht geben, und wir leisteten solchen Vorladungen natürlich auch grundsätzlich keine Folge.Der nächste Schritt war dann der - dazu sage ich jetzt nicht mehr -, daß hier in Bremen die Verhinderung der Veranstaltung gelaufen ist und gleichzeitig wir in München zwei Vorladungen vor die Bundesanwaltschaft gekriegt haben, und zwar um wiederum im Verfahren gegen Birgit Hogefeld als Zeugen auszusagen; wobei diese Ladungen ein bißchen konkreter waren. Da stand dann auch noch, Zweck der Zeugeneinvernahme sei die Verbreitung des Videofilmes was aber wären wir für menschen. Dieser "Zusammenhang" war uns bis dahin nicht klar.Eine Person hat dieser Ladung - zu der man auch grundsätzlich verpflichtet ist, zu erscheinen - Folge geleistet, vor allem auch mit der Absicht, ein wenig mehr Informationen zu dieser rätselhaften Kombination Birgit Hogefeld/Videofilm zu bekommen Ich bin nach Karlsruhe gefahren und habe einen freundlichen, oder besser zunächst sehr freundlichen, Staatsanwalt zunächst nicht gesagt, daß ich keine Aussagen machen werde, woraufhin er, und das war auch meine Absicht, eine konkrete Information darüber gegeben hat, wo die Verbindung zwischen Birgit und dem Film liegt. Sie liegt nämlich darin, daß bei Birgits Verhaftung in ihrem Gepäck - Schließfach, Rucksack oder wo auch immer, so genau wollte er sich nicht äußern - eine Kopie unseres Filmes gefunden wurde. Und damit besteht für die Bundesanwaltschaft die hervorragende Voraussetzung, in einem Verfahren gegen Birgit uns als Zeugen zu laden - als solcher ist man prinzipiell verpflichtet, auszusagen, es sei denn, man belastet sich selbst , und das wirft dann natürlich auch gleich ein bestimmtes Licht auf das, was man nicht sagen will. Das Ganze dient dazu, über diesen "Zeugentrick" alles das aufzurollen, was sie eben verdammt gerne wissen würden: Wohin ist der Film gegangen, wer nutzt den Film, wer hat den Film gemacht, wie ist der Film finanziert worden. Also alles das, von dem sie genau wissen, daß sie das in einem Ermittlungsverfahren gegen uns oder die behaupteten Hersteller und Herstellerinnen des Filmes eben nicht erfahren könnten, weil darin juristisch die Möglichkeit besteht, die Aussage zu verweigern.Das kann sich jede(r) auch selbst durch eine einfache Überlegung klar machen. Nämlich: Was nutzt es den Herren im Verfahren gegen Birgit, zu wissen, wie unser Film verbreitet wird? Was bringt es für neue Erkenntnisse dabei für Bundesanwaltschaft und Justiz im Verfahren gegen Birgit, unseren Vertriebsweg für den Film zu kennen? Simpel gar nichts. Also ist das eindeutig nichts anderes als ein Angriff auf diesen Film. Ein Angriff allerdings, den wir nicht allein gegen den Film gerichtet sehen, sondern im Zusammenhang mit Informationen über Gefangene überhaupt, z.B. mit Verfahren gegen das Angehörigen Info, mit Verfahren gegen Menschen, die im Zusammenhang mit (dem Tod) von Wolfgang Grams Plakate, Flugblätter verfaßt und veröffentlicht haben usw. Und wir begreifen diesen Angriff auch als Angriff auf die Gefangenen direkt , das hat eine ganz lange Geschichte in der BRD. Das ist die Tatsache, die wir hinter diesen Angriffen sehen.Wobei wir das noch - vorläufig jedenfalls - so einschätzen, und das ist auch die Meinung von manchen Anwälten, daß ihnen dabei eine Panne unterlaufen ist. Also wir halten das ganze erst mal nicht für eine "konzertierte Aktion" von Bundesanwaltschaft/Bremer Polizei/Länderpolizeien; heißt also, daß das, was bei euch in Bremen gelaufen ist, für die BAW eher eine Panne war, weil uns oder speziell auch mir der Angriff auf den Film hier ja die Möglichkeit geboten hätte, von meinem Zeugnisverweigerungsrecht auch als Zeuge Gebrauch zu machen: Argumentation: ich sage nichts, weil es ja bereits die ersten Anzeichen gibt, daß Verfahren gegen den Film eingeleitet werden. Für die BAW wäre es sicher besser gewesen, wenn das nicht vorher passiert wäre Faktisch spielt das aber keine Rolle. Ich habe dort mitgeteilt, daß sie von mir weder in diesem noch einem anderen Zusammenhang etwas über den Gegenstand der beabsichtigten Vernehmung erfahren werden. Mir wurde daraufhin die Verhängung eines Zwangsgeldes angedroht, was der nächste Schritt ist, Zeugen zur Aussage zu zwingen, dann erfolgt eine neue Ladung, wenn dann keine Aussagen gemacht werden, kann Beugehaft bis zu 6 Monaten verhängt werden Ob sie das zur Gänze ausreizen, kann schlecht gesagt werden. Wir warten jetzt einfach mal, wie lange sie bereit sind, dieses Spielchen weiterzuspielen. Wir sind zu diesem Spiel jedenfalls nicht bereit, von uns werden sie auch unter diesen Voraussetzungen nichts erfahren.Zum Schluß noch: Ich glaube, daß es auch sehr stark davon abhängt, wie die Solidarität sich entwickelt, wie Öffentlichkeit hergestellt wird, es hat für die derzeitige Situation bisher eine breite Solidarität gegeben, die sich u.a. auch in über 100 UnterstützerInnen für diese Veranstaltung ausdrückt und auch darin, daß der Film breit genutzt wird, als Beispiel, in Rostock wird er an einem Gymnasium von der Lehrerin als Unterrichtsmittel eingesetzt - kurz, ich glaube, daß das wesentlich ist, ob sie das so weiter durchziehen können. Auch, daß ihr hier in Bremen, wo der Film ja schon mehrmals lief und noch mal laufen wird, ist ein wesentlicher Beitrag dazu. Also: nutzt den Film, zeigt ihn, nicht, um den Film zu schützen, sondern um zu verhindern, daß die ohnehin minimalen Möglichkeiten, über die tatsächliche Geschichte und die Verhältnisse Gefangenen betreffend (zu informieren), hier nicht vollkommen plattgemacht werden.

"Wir, die Bremer Initiative Freiheit für die politischen Gefangenen, bedanken uns bei allen, die dazu beigetragen haben, daß der Film vor über 150 Menschen ohne Repressalien gezeigt werden konnte. Zur Verhinderung der Filmvorführung am 16.2. gab es Beiträge in Zeitungen, zwei Radios berichteten ("Z" in Nürnberg und der Knastfunk von Radio Dreyeckland aus Freiburg), kritische Anregungen und einfach - was auch sehr wichtig ist - viel Solidarität. Wir haben alle gemeinsam mit unseren Mitteln die Repression an diesem Punkt zurückgedrängt. Solidarität war diesmal nichts abstraktes. Daran wird aber auch deutlich, wie wir uns in Zukunft gegen diesen Staat durchsetzen können."

Kommunique der APEL

Annelyse Benoits Besuchserlaubnis

für Nathalie Menigon entzogen

PolizeiparanoiaEine neue Provokation

Am Montag, den 7. März begibt sich Annelyse Benoit, Mitglied der Alliance des prisonnier(e) en lutte (APEL), so wie sie es seit mehreren Jahren regelmäßig tut, zum Frauengefängnis von Fresnes, um dort Nathalie Menigon, gefangene Militante aus Action Directe, zu besuchen. Bei ihrem Durchgang durch die Metallschleuse stellt sich heraus, daß sie ein Taschenmesser bei sich hat, das sie vergessen hatte, zu Hause zu lassen. Sie schließt dieses Taschenmesser mit ihren übrigen Sachen in das dafür vorgesehene Schließfach ein und trifft wie gewöhnlich mit der Gefangenen zusammen.Am Ende des Besuchs, als man ihr ihre Sachen und ihren Ausweis wiedergibt, verlangt Annelyse eine Verantwortliche zu sehen, um den Vorfall zu klären und um zu vermeiden, daß Nathalie Menigon unter einem eventuellen Mißverständnis leiden muß. Man führt sie in einen Raum, wo ihr zwei Stunden lang auf ihre Fragen systematisch hinhaltende Antworten gegeben werden. Dann tauchen plötzlich zwei Polizisten auf, die ihr schonungslos mitteilen, daß sie der "Komplizenschaft" bei einem mutmaßlichen "Fluchtversuch" Nathalie Menigons verdächtigt wird und daß sie festgenommen wird. Mit Handschellen im Rücken wird sie ohne jede Rücksichtnahme in das nahegelegene Kommissariat von L'Hay-les-Roses geführt.Annelyse wird einer gründlichen Durchsuchung unterzogen, sieht sich den verschiedensten Schikanen wildgewordener Büttel gegenüber und muß schließlich ihre Verhöre über sich ergehen lassen. Erst am Abend, nach dem Eingreifen ihres Anwalts und Nachfragen bei besser informierten zuständigen Stellen, entscheidet sich die örtliche Polizei, die endlich sieht, was für eine tolle Geschichte ihre Paranoia-Konstruktion ist, die junge Frau freizulassen. Nicht ohne ihr mitzuteilen, daß man sie später vorladen wird, um ihr offiziell die Beschuldigung zur Kenntnis zu geben.Unsere Allianz legt Wert darauf, mit Nachdruck diese neue und x-te Provokation gegen eine ihrer Initiatorinnen anzuprangern.Aufgrund einer kleinen und offensichtlich zufälligen Ungeschicktheit haben die Beamten der Gefängnisverwaltung und der örtlichen Polizei, genährt durch das Klima einer Sicherheitshysterie, das die Gefangenschaft der Militanten aus Action Directe umgibt;, geglaubt, eine vollkommen unwahrscheinliche Konstruktion aufstellen zu können. Sie werden jetzt von gewissen Medien, die um Kundenfang verlegen sind, abgelöst.+Ohne Zögern hat die Gefängnisverwaltung Annelyse das Besuchsrecht bei Nathalie entzogen, wobei sie einen lächerlichen Vorwand benutzt hat, um den Raum an sozialem Leben für die Gefangenen aus Action Directe, der schon beträchtlich eingeengt ist, noch mehr zu beschränken. Die APEL prangert diese Maßnahme an und fordert, das versteht sich von selbst, die Einstellung jeder Verfolgung gegen Annelyse Benoit oder Nathalie Menigon.Für die Allianz,Freitag, 25. März 1994APEL, B.P. 378, F-75869 Paris Cedex 18, Tel.: 40.37.27.76 (Vorwahl von der BRD aus: 0033/1)

1`Bereits am 12. Januar 1994 war der Vater von JoÑelle Aubron, eine andere gefangene Militante, fast eine Stunde in der Schleusenkammer des Gefängnisses von Fresnes eingesperrt worden. Am Ende eines Besuchs, der unter direkter und ständiger visueller Überwachung abgelaufen war, wurde er verdächtigt, seiner Tochter irgendetwas übergeben zu haben. Er wurde erst freigelassen, nachdem sie einer Röntgenaufnahme unterzogen worden war.2`In französischen Zeitungen erschienen nach dieser Provokation üble Hetzartikel gegen Annelyse Benoit und Nathalie Menigon.

Keine Kriminalisierung des antifaschistischen Widerstandsund der Selbstverteidigung von ImmigrantInnen - Eingreifen ist gerechtfertigt!

Dokumentiert: Aufruf zur bundesweiten

Demonstration in Berlin am 21.5.

Deutschland 1994: Nazis zünden Wohnhäuser an, ImmigrantInnen werden auf der Straße zu Tode geprügelt, während Polizeibeamte daneben stehen (so starb der Angolaner Antonio Amadeu in Eberswalde), Hunderttausende begeistern sich für die flotten Sprüche gegen "die ausländischen Schmarotzer", von Auschwitz will man nichts gehört haben. Ganze Bevölkerungsgruppen werden von den Nazis als "lebensunwert" definiert, ausgegrenzt und zu Angriffsobjekten abgestempelt.Der bundesdeutsche Staat schürt dabei kräftig mit. Éußerungen wie "freilaufende Asylbewerber" (Weinbeck, CSU), "Asylantenschwemme" und "Staatsnotstand" (Kohl) oder die Rede von den nicht arbeitenden "Sozialbetrügern" (ebenfalls Kohl) geben vor, gegen wen in Deutschland getreten werden darf. Die Existenzangst unten in der Gesellschaft soll sich in Selbstzerstörung oder in Haß gegen die Schwächeren ummünzen.

AntifaschistInnen werdenkriminalisiert Während der rechte Terror für viele zum Normalfall geworden ist, werden diejenigen, die sich gegen die Verschärfung der Situation zur Wehr setzen, kriminalisiert. Ihnen drohen harte Strafen, lange Untersuchungshaftzeiten und schwere Repressalien. Einige der wichtigsten Beispiele in der Bundesrepublik:- Am 6. Januar 1993 wird der Antifaschist Gunther aus Wiesbaden in einer Straßensperre verhaftet und ist für 6 Monate in Untersuchungshaft. Angeblich soll er 3 Stunden vor der Straßenkontrolle an einem Angriff auf Fahrzeuge von Nazi-Kadern beteiligt gewesen sein. Dabei wurden die Frontscheiben von Autos einiger Mitglieder der verbotenen "Deutschen Alternative", die sich zu einem Treffen versammelt hatten, eingeschlagen. Gegen Gunther gab es keine weiteren Beweise als einen Knüppel im Fahrzeug und seine "autonome, sozialistische Gesinnung", die der Haftrichter als Grund für die Inhaftierung angab.- Im nordhessischen Arolsen, unweit von Fulda, werden in der Woche nach dem 14. August 1993 mindestens 13 AntifaschistInnen in Untersuchungshaft genommen. Ihnen wird vorgeworfen, den führenden Nazikader Thomas Kubiak, der zur terroristischen "Gesinnungsgemeinschaft der Neuen Front" gehört, am 14. August bei einem Angriff schwer verletzt zu haben. Während die hessische Polizei nicht daran interessiert ist, am 14. August 1993 in Fulda gegen den bisher größten Nazi-Aufmarsch zum Geburtstag von Rudolf Heß einzuschreiten, wird im Fall Arolsen der Polizeiapparat mobilisiert. Mit einer Durchsuchungswelle und 2monatiger Sonderhaft wird gegen die AntifaschistInnen vorgegangen.- Der schwerste Fall von Kriminalisierung gegen AntifaschistInnen ist jedoch der Berliner "Fall Kaindl". Zwischen dem 14. November und dem 3. Dezember 1993 werden in der Stadt die fünf AntifaschistInnen Erkan, Fatma, Mehmet, Abidin und Bahretin verhaftet. Mindestens fünf weitere werden mit Haftbefehl gesucht. Ihnen allen wird "Mord" vorgeworfen. Sie sollen im April 1992 ein Treffen von Nazis der "Deutschen Liga für Volk und Heimat" überfallen haben. Damals war eine Gruppe führender Funktionäre dieser Partei, die als Bindeglied zwischen terroristischer Nazi-Szene und den parlamentarischen Faschisten gilt, von 6-8 Vermummten in einem Restaurant angegriffen worden. Bei dem Handgemenge erlitt der 47jährige Berliner Landesschriftführer der "Deutschen Liga für Volk und Heimat" Gerhard Kaindl Messerstiche, an denen er wenig später starb.Obwohl niemand die Täter genauer beschreiben konnte, ging die Polizei, die sofort eine 20köpfige Sonderkommission bildete und 10000 DM Belohnung auslobte, von "türkischen und arabischen Tätern" aus. Ihre Ermittlungsergebnisse leitete sie im Herbst 1992 an den Funktionär der "Deutschen Liga" Torsten Thaler weiter, der in der Hauspostille der rechtsextremistischen Partei verkünden ließ: "Wir kriegen Euch alle."Die im November 1993 verhafteten fünf türkischen und kurdischen AntifaschistInnen waren in den ersten Monaten extremen Isolationshaftbedingungen unterworfen. In ihrem Freundeskreis gab es eine Durchsuchungswelle und zahlreiche Fälle von Observation. Der Mutter eines 21jährigen Gesuchten kündigte man an, "man werde ihren Sohn erschießen", falls dieser sich der Festnahme widersetzen sollte. Einem Kneipenwirt, der sich weigerte, zum Fall auszusagen, wurde mit dem Vorwand "Steuerschulden" das Lokal geschlossen. Außerdem wurde inzwischen Interpol bei den Ermittlungen eingeschaltet.Die Kriminalisierung der antifaschistischen Bewegung wird also immer aggressiver. Der Berliner Prozeß hat dabei durch die Tragweite der Vorwürfe eine ganz besondere Rolle. Er droht zum größten Antifa-Prozeß der Nachkriegsgeschichte gemacht zu werden.

Nazis werden gedecktDer faschistische Terror hingegen wird stattdessen weitgehend toleriert, gedeckt und in vielen Fällen politisch vorbereitet. Wie die Untersuchungsberichte des Landtags von Mecklenburg-Vorpommern gezeigt haben, wurde beispielsweise in Rostock-Lichtenhagen im August 1992 durch die Überbelegung des Asylbewerberheims und die Verkürzung der Öffnungszeiten in der Aufnahmestelle bei den AnwohnerInnen künstlich der Eindruck von "riesigen Massen von AsylbewerberInnen" erzeugt. Die Inbrandsetzung des Heims in der Nacht vom 23. auf den 24. August war dann auch nur durch den Abzug der Polizei möglich, die zeitgleich zu den faschistischen Pogromen Dutzende von Antifaschisten festnahm, welche gegen die Nazi-Angriffe auf das Heim einschreiten wollten (dokumentiert wurden die Ereignisse in dem sehenswerten deutsch-britischen Film Die Wahrheit liegt in Rostock). Nach den Ereignissen von Rostock sahen sich Politiker der etablierten Parteien und die großen Medien darin bestätigt, daß das "Asylrecht jetzt abgeschafft werden muß". Der faschistische Terror und die "ganz normale" Tagespolitik gingen Hand in Hand.Dieses Verhalten ist kein Einzelfall. Faschistische Mörder werden von der bundesdeutschen Justiz in der Regel als "desorientierte Jugendliche" behandelt. Der politische und organisierte Hintergrund des Solinger Attentats - der Kampfsporttrainer der Solinger Attentäter Bernd Schmitt ist Mitglied der "Deutschen Liga" - wird genauso abgestritten, wie die Möllner Jungnazis Peters und Christiansen zu Einzeltätern gemacht werden. Trotz eindeutiger Beweise wird die Existenz der bundesweiten und parteiübergreifenden Nazi-Kaderorganisation "Gesinnungsgemeinschaft der Neuen Front" vom Verfassungsschutz nach wie vor geleugnet. Und ungestört trainieren auch Dutzende von faschistischen Wehrsportgruppen am Wochenende in den Wäldern. Es ist bekannt, daß Nazi-Organisationen beträchtliche Waffenlager angelegt haben, ohne daß hiergegen etwas unternommen worden wäre.Zwar ist richtig, daß seit dem Frühjahr 1993 bei Fällen, die international Beachtung finden, härter durchgegriffen wird, aber dennoch ist "die Linke nach wie vor die größere Bedrohung für den deutschen Staat", wie die Bundesanwaltschaft selbst festgestellt hat. Es ist klar, warum: Linke Politik richtet sich vor allem gegen die Besitzenden und Privilegierten. Die mehr als 4000 rassistischen und faschistischen Gewalttaten 1993 dagegen haben die Schwächsten der Gesellschaft getroffen; genau deshalb werden sie von Staatsseite nicht als Bedrohung betrachtet. Genau deshalb sind sie eine Bedrohung für uns.

Antifaschistische Gegenwehrist legitim und notwendigUns geht es vor diesem Hintergrund nicht darum, härtere Strafen für Nazis und "Rechtsgleichheit" zu fordern. Der Staat steht nicht "neutral zwischen den Extremen", wie immer vorgegeben wird, um die Entwicklung zu mehr staatlichen Vollmachten und einer autoritären Gesellschaft zu rechtfertigen. Er ist eben kein Staat der "politischen Mitte", der von links und rechts gleichermaßen in Frage gestellt wird. Die offizielle Ideologie und die der Faschisten haben klare Berührungspunkte.Wir lehnen die in der Öffentlichkeit oft gemachte und in den Medien propagierte Gleichstellung von "Links und Rechts" deshalb ab. Faschistische Gewalt und antifaschistische Gegenwehr sind nicht das gleiche. Der menschenverachtende Terror der Nazis richtet sich pauschal gegen Menschen, die von diesen als "lebensunwert" betrachtet werden. Die antifaschistische Gegenwehr, die sich gegen den Straßenterror organisiert, verteidigt das Recht aller auf ein menschenwürdiges Leben. Daß man zur Verteidigung gegen die Nazis Gewalt anwenden muß, kann einem/r als AntifaschistIn nicht gefallen. Niemand, die oder der antifaschistische Ideen vertritt, übt Gewalt aus, weil sie ihr/ihm Spaß machen würde. Es ist nur einfach so, daß immer mehr Menschen in den letzten Jahren in der BRD zu der Erkenntnis gekommen sind, daß man sich selber verteidigen muß, daß man von der Polizei und Justiz nichts zu erwarten hat als denselben Rassismus oder dieselbe Diskriminierung wie von rechts. Die Brandanschläge und Mordversuche stellen für die Betroffenen nur den letzten Höhepunkt der tagtäglich erfahrenen Diskriminierung dar. Die Erfahrung zeigt, daß man dort, wo es antifaschistische Gegenwehr gibt, vor den Nazis sicherer ist als anderswo. So haben sich ausländische Jugendliche 1990/91 das Recht, nach Ostberlin zu fahren, regelrecht erobert. Im Gegensatz zu früher werden sie zur Zeit meist in Ruhe gelassen. ()

Antifaschismus ist mehrNatürlich ist antifaschistische Politik sehr viel mehr als die Gegenwehr auf der Straße. Antifaschistische Gegenwehr allein kann den Faschismus nicht besiegen. Nazis, die nicht mehr auf der Straße prügeln, sind immer noch Nazis. Antifaschistische Arbeit umfaßt deshalb viel mehr: antisexistische und antirassistische Jugendarbeit, die Verteidigung des Asylrechts, AusländerInnen-Beratung, politische Arbeit in den Stadtteilen usw. Die Grundstrukturen der Nazi- Ideologie, der Rassismus, der Antisemitismus, der Sexismus, kommen aus der Mitte der Gesellschaft, sie stecken in den allermeisten Köpfen. Eine antifaschistische Bewegung muß deshalb überall, an den verschiedensten Stellen der Gesellschaft, für Veränderungen arbeiten. Die Nazis sind nur ein Ausdruck des Übels. Daneben gibt es die etablierten Parteien, die die Richtung vorgeben, die Justiz und Polizei, die Medien und die rassistischen und sexistischen Ideen in weiten Teilen der Bevölkerung selbst. Politische Arbeit und eine breite antifaschistische Bewegung sind hier gefragt. ()

Kritik und SolidaritätDas Bild von "brutalen und gewaltbereiten Gruppen", das in den Medien über die antifaschistische Bewegung verbreitet wird, entspricht überhaupt nicht der Wirklichkeit. Der allergrößte Teil antifaschistischer Aktivitäten ist politischer Art, wie wir es oben beschrieben haben. Trotzdem stimmt es natürlich, daß in der antifaschistischen Bewegung Fehler gemacht worden sind wie überall. Kritische Überlegungen haben bei antifaschistischen Aktionen in den letzten Jahren oft gefehlt, zahlreiche Aktionen haben sich nicht vermittelt. Für uns ist klar, daß es für die antifaschistische Bewegung charakteristisch sein muß, der Gewalt kritisch gegenüberzustehen und dies auch nach außen darzustellen. Jede Aktion, auch Gegenwehr, muß sich legitimieren und erklären lassen. Dafür ist die Bereitschaft zur kritischen Auseinandersetzung mit allen antifaschistisch denkenden Menschen notwendig.Gleichzeitig steht für uns fest: Nazi- Treffen müssen be- und verhindert werden. Wir lassen nicht zu, daß diejenigen verfolgt werden, die das eigentlich Selbstverständliche machen: sich der Wiederkehr des Faschismus entgegenstellen.Wir rufen Euch deshalb alle dazu auf, mit uns gegen die Kriminalisierung des antifaschistischen Widerstands zu demonstrieren. Wir fordern Euch, die Ihr den Faschismus in den Köpfen, Institutionen und auf der Straße ablehnt, dazu auf, solidarisch zu sein mit den verfolgten Antifas. Wir können sicherlich Kritik aneinander und unterschiedliche Vorstellungen über unsere Praxis haben. Trotzdem bleibt, was uns eint:Die Menschenverachtung der Faschisten werden wir nicht unwidersprochen hinnehmen!UnterstützerInnen für die inhaftierten und verfolgten AntifaschistInnen

Berlin, 21.5., 15.00 UhrBreitscheidplatz (Nähe U-Bhf. Zoo)Kundgebung vor der JVA Moabit

Münchner KurdenprozesseWie wir bereits in der letzten Ausgabe des Angehörigen Infos kurz berichteten, hat am 12.4. der Prozeß gegen 13 junge Kurden wegen der Besetzung des türkischen Generalkonsulats vor dem Bayerischen Obersten Landgericht in München begonnen. Aus einem Bericht von Rechtsanwältin Angelika Lex vom ersten Prozeßtag (aus Münchner Lokalberichte Nr.9):

Ausführlich werden (in der Prozeßerklärung) Diskriminierungen schon in der Kindheit, in der Schule, insbesondere auch durch das Verbot der kurdischen Sprache und dessen Überwachung dokumentiert. Überfälle von Soldaten in den Heimatdörfern, Zerstörung von Häusern, Gewalt gegen Zivilbevölkerung, Verhaftungen, Folter und Tod sind an der Tagesordnung und werden von den Betroffenen der Öffentlichkeit anschaulich vorgeführt.Diese Berichte führten dazu, daß man gelegentlich das Gefühl bekommt, daß sich die Prozeßsituation umkehrt: nicht die Kurden sitzen auf der Anklagebank, sondern der türkische Staat.Doch die Angst, durch die Angaben im Prozeß Familie und Freunde im Heimatland zu gefährden, bleibt. Der türkische Geheimdienst ist ständig im Gerichtssaal anwesend und registiert alle Berichte genauestens.Daß die Angst der Kurden nicht unbegründet ist, zeigt ein Vorfall, der nun im Verfahren bekannt geworden ist:Das Elternhaus eines Angeklagten ist kurz nach seiner Aussage im Prozeß von Soldaten beschossen, durchsucht und vollständig zerstört worden. Der Zusammenhang mit dem Münchner Verfahren ist offensichtlich.Aus Protest gegen den Völkermord durch das türkische Regime und die Unterstützung durch deutsche Waffenlieferungen treten die Kurden von Freitag bis Dienstag in den Hungerstreik.Bei der Verwertung der ermittlungsrichterlichen Vernehmungen der Kurden unmittelbar nach ihrer Festnahme wurden erhebliche formelle Mängel festgestellt. Dies führt womöglich zu einer Unverwertbarkeit der Protokolle. Eine endgültige Entscheidung ist hierüber jedoch noch nicht gefallen.In den nächsten Wochen geht es mit der Einvernahme der ZeugInnen weiter. Leider sind die ZuschauerInnenbänke so gut wie leer. Hier würde ein bißchen mehr Solidarität den Angeklagten sehr gut tun.

Prozeßtermine sind in der Regel:Dienstag, Mittwoch, Donnerstagvon 9 bis 12 Uhr und von 14 bis 17 Uhrvoraussichtlich bis September.

Erneute Verschleppungdurch türkischeKonter-GuerillaGemeinsamer Appell gegen dieVerschleppung von Serif Avsar

Nach Angaben des Europavertreters der oppositionellen Tageszeitung Özgür Gündem, Behoet Avsar, wurde dessen Bruder Serif Avsar am 22. April 1994 um 11.30 Uhr in Diyarbakir von der türkischen Konter-Guerilla verschleppt.Die Auskunft der türkischen Behörden, man habe Serif Avsar weder inhaftiert, noch wisse man, wo er sich befindet, ist angesichts der Zeugenaussagen, die bei dem Vorfall anwesend waren, unglaubwürdig. Die Zeugen des Vorfalls konnten nicht nur das Kennzeichen des Autos der Entführer angeben, sondern auch bestätigen, daß zwei der sieben Entführer dem türkischen Geheimdienst angehören.Die Unterzeichner sehen in dem gestrigen Vorfall eine weitere gezielte Repression gegen die derzeit für zwei Wochen verbotene Zeitung Özgür Gündem. Nicht nur Journalisten und Verkäufer der oppositionellen Zeitung sind von illegalen Hinrichtungen und Folter bedroht, sondern auch die Familienangehörigen der Journalisten.Der Vorgang am 22. April und die Weigerung der Behörden, Auskunft zu erteilen, läßt die Unterzeichner befürchten, daß Serif Avsar in akuter Todesgefahr schwebt und ein weiteres Opfer der türkischen Konter-Guerilla wird.Die Unterzeichner wenden sich nachdringlich an die bundesdeutsche Öffentlichkeit, sich gegenüber den verantwortlichen Stellen in der Türkei gegen die Verschleppung von Menschen auszusprechen.Die Unterzeichner wenden sich an die türkische Regierung und an den Sondergouverneur Unüal Erkan mit der Forderung, sofort mitzuteilen, wo sich der Verschleppte Serif Avsar zur Zeit befindet und welche Vorwürfe gegen ihn erhoben werden.Bonn, 24. April 1994Unterzeichner: Angelika Beer (Bundesvorstand Bündnis 90/Die Grünen), Hans Branscheidt (medico international), Margit Czenki (Filmemacherin, IG Medien Hamburg), Michael Enger (Journalist, Hamburg), Corry Guttstedt (Journalistin, Hamburg), Karin Hagemann (MdL Hessen, Bündnis 90/Die Grünen), Asmus Henkel (Fotojournalist, DOK Hamburg), Christof Krackhardt (DOK DokumentarfotografInnenverband Hamburg), Herbert Leuninger (Sprecher PRO ASYL), Oliver Ness (Journalist, Hamburg), Karin Prinzhorn (Fotojournalistin, DOK, Hamburg), Hinrich Schultze (Fotojournalist, DOK, Hamburg), Marily Stroux (Journalistin, DOK, Hamburg), Mehmet Tanriverdi (Kurdische Gemeinde in Deutschland), Oliver Tolmein (Journalist, Hamburg), Hans Peter Weymar (Journalist, Hamburg), Günter Zint (Fotojournalist, DOK Hamburg)

Erneut @90a-Verfahrengegen Angehörigen InfoIm Verfahren gegen das Angehörigen Info 124 (@90a) erhielt jetzt die verantwortliche Redakteurin einen Strafbefehl über 1500 DM, ersatzweise 30 Tage Haft. Einspruch dagegen ist bereits eingelegt.Einen Tag nach Zustellung des Strafbefehls war zu erfahren, daß die Bundesanwaltschaft wiederum ein neues @90a-Ermittlungsverfahren "angeregt" hat. Das neue Verfahren bezieht sich auf den Aufruf zum Aktionstag für die Freilassung von Irmgard Möller, der im Angehörigen Info 138 veröffentlicht war. (d.Red.)

TermineHamburg. 6.5., 19.30 Uhr, GWA Kölibri, Totgesagte leben länger, Lesung mit Claus Goldenbaum.Berlin. 8.5., 19.30 Uhr, Falckeladen, Falckensteinstr. 46, Film Tschapajew - die authentische Geschichte eines Rotarmisten, der 1919 eine Partisanenabteilung befehligte und entscheidende Siege gegen die "Weißen Garden" errang.Bonn. 13.5., 19.30 Uhr, Stadtkino Bonn e.V. im Haus der Demokratie, Friedrichstr. 16, Film was aber wären wir für menschen. Daran anschließend offene Diskussion mit den Filmemachern der Münchner gruppe 2 über ihr Video und die bisherigen Kriminalisierungsversuche.Berlin. 15.5., 19.30 Uhr, Falckeladen, Falckensteinstr. 46, Vergessen gilt nicht - ein Film über die Anstrengungen, Kämpfe und Geschichte der Angehörigen der Gefangenen aus der RAF am Beispiel einiger Mütter.Berlin. 23.5., 19.30 Uhr, Marchstraße/Einsteinufer - Wir werden hier wohnen bleiben - ein Film über drei seit fünf Jahren besetzte und von Räumung bedrohte Häuser und eine Wagenburg in Berlin-Charlottenburg.

Info-SammeldienstAlle bisher erschienenen Nummern des Angehörigen Infos können nachbestellt werden. Bitte gebt Nummer(n) und/ oder Datum an.Preise: einzeln je Stück 1 DM und 0,80 DM Porto; ab 3 Stück je Stück 0,80 DM und 1,50 DM Porto.Die Angehörigen Infos können auch jahrgangsweise als Sammelband bestellt werden: von 1989 bis 1993. Preis pro Band (26-27 Hefte) 18 DM und 3 DM Porto. Bitte legt der Bestellung Briefmarken (bis 5 DM) oder Verrechnungsscheck bei. Bitte überweist dafür kein Geld auf das Konto des GNN-Verlags!Bestellungen unter dem Stichwort "Sammeldienst" beim GNN-Verlag, Palmaille 24, 22767 Hamburg.

N Bernd Rößner ist endlich freiN Redebeitrag der gruppe 2: Resonanz und Repression beim Film was aber wären wir für menschenN Kommunique von APEL: Annelyse Benoit wurde Besuchserlaubnis für Nathalie Menigon entzogenN Aufruf zur bundesweiten Demonstration am 21.5. in BerlinN Münchner Kurdenprozesse

Herausgeber: Angehörige und FreundInnen politischer Gefangener in der BRD, Postgerkarte 050205, 65929 Frankfurt/M. Erscheint vierzehntäglich bei GNN Gesellschaft für Nachrichtenerfassung und Nachrichtenverbreitung, Verlagsgesellschaft in Schleswig-Holstein/Hamburg m.b.H., Palmaille 24, 22767 Hamburg. V.i.S.d.P.: Christiane Schneider. Redaktionsanschrift und Bestellungen: GNN-Verlag, Palmaille 24, 22767 Hamburg, Tel.: (040)381393, Fax: (040)3898331 (mit Empfängervermerk). Einzelpreis: 1,20 DM. Ein Halbjahnement kostet 28,60DM, ein Halbnement 39DM, Buchläden, Infoläden und sonstige Weiterverkäufer erhalten bei einer Bestellung ab 3 Stück 30% Rabatt, ab 50 Stück das Heft zu 0,75 DM, jeweils plus Versandkosten. Bei Bestellungen bitte Einmacht beifügen oder Überweisung auf das folgende Verlagskonto: Hamburger Sparkasse, BLZ 20050550, Konto-Nr. 1330/110055. - Herstellung und Drucklegung: GNN Gesellschaft für Nachrichtenerfassung und Nachrichtenverbreitung, Verlagsgesellschaft in Schleswig-Holstein/Hamburg m.b.H.Eigentumsvorbehalt: Nach diesem Eigentumsvorbehalt ist das Angehörigen-Info so lange Eigentum des Absenders, bis es dem Gefangenen ausgehändigt wird. "Zur-Habe-Nahme" ist keine Aushändigung im Sinne des Vorbehalts. Wird das Info dem Gefangenen nicht perlich ausgehändigt, ist es dem Absender mit dem Grund der Nichtaushändigung zurückzuschicken.Spendenkonto der Angehörigen: Sonderkonto Kiener, Landesgirokasse Stuttgart, BLZ 60050101, Kt.-Nr. 5454194.