Rudolf-Hess-Ersatzdemonstrationen in drei bundesdeutschen Städten mit nur geringer Beteiligung!
Antifaschistischer Protest behindert Nazidemonstrationen!
Die in mehreren Städten im Bundesgebiet für den 19. August 2006 angemeldeten und erlaubten Nazidemonstrationen zum Gedenken an den Kiegsverbrecher und Hitlerstellvertreter Rudolf Hess verliefen für die Anmelder enttäuschend und blamabel. Begleitet wurden sie von starken Protesten antifaschistischer Gruppen und empörter Anwohnerinnen und Anwohner.
Nach dem vom Bundesverfassungsgericht nach 2005 erneut bestätigten Verbot des internationalen Naziaufmarsches im bayerischen Wunsiedel, hatten verschiedene Gruppierungen und Einzelpersonen aus dem Neonazispektrum Demonstrationen u.a. in Berlin, Jena, Fulda, Altenburg, Grünstadt/Kirchheim und München angemeldet. Die letztere Demonstration war eine reine NPD-Demonstration, die vorgeblich die "Rückführung" von MigrantInnen forderte, während die Anmelder der weiteren Veranstaltungen aus dem Spektrum der Freien Kameradschaften stammen und mehr oder weniger deutlich Ersatzveranstaltungen für den Marsch in Wunsiedel angekündigt hatten. Formal richteten sich diese Demonstrationen jedoch gegen die gesetzliche Grundlage, auf der das Verbot des Hess-Marsches gestützt wurde, den im vergangen Jahr neugeschaffenen § 130 Absatz 4 StGB, der auch das Verharmlosen und Verherrlichen des Nationalsozialismus unter Strafe stellt und damit eine Grundlage für weitergehende versammlungsrechtliche Verbote schafft.
Während die Ordnungsbehörden in Berlin und München zu keinem Zeitpunkt versuchten, die Demonstrationen zu verbieten, erfolgten Verbote in Fulda, Jena und Grünstadt. Die Verbote in Fulda und Jena wurden allerdings verwaltungsgerichtlich aufgehoben
Offensichtlich mit der Absicht, die verbleibenden Demonstrationen zu stärken sagten die Veranstalter kurzfristig die Demonstrationen in Fulda und Altenburg ab, eine für Dänemark geplante Demonstration skandinavischer und norddeutscher Nazis fiel "aufgrund geringen Interesses" aus.
Es verblieb damit bei den Demonstrationen in Berlin, Jena und München sowie einer heimlich durchgeführten Demonstration im schleswig- holsteinischen Lauenburg mit etwa 50 Teilnehmenden. In München hatte der Anmelder Norman Bordin noch kurzfristig die Anmeldung auf 1.500 Teilnehmende heraufgesetzt und als Redner die aus den Freien Kameradschaften stammenden NPD-Mitglieder Thorsten Heise und Thomas Wulff angekündigt. Diese traten vor nicht einmal 150 anwesenden Nazis gar nicht erst auf. Die Demonstration wurde begleitet von etwa 500 AntifaschistInnen und empörten AnwohnerInnen. Ebenfalls weit weniger Nazis als erwartet hatten sich in Berlin eingefunden. Zwischen 200 und 300 Nazis mussten ihren Marsch immer wieder stoppen, bis die Polizei Blockaden von mehr als 600 demonstrierenden AntifaschistInnen aufgelöst hatte. Die größte Demonstration fand unter der Teilnahme des Anmelders des Hessmarsches in Wunsiedel, Jürgen Rieger, in Jena statt. Immerhin 400 Nazis hatten sich hier eingefunden und konnten leider relativ ungestört ihre Kundgebung und Demonstration durchführen. Eine antifaschistische Demonstration von etwa 500 Personen fand nach Abschluss keine Möglichkeiten zu Blockaden oder ähnlichem.
Die Kampagne NS-Verherrlichung stoppen! hatte in diesem Jahr ihre zentrale Mobilisierung zurückgenommen, nachdem klar war, dass kein zentraler Rudolf-Hess-Marsch stattfinden würde. Es war klar, dass unter diesen Bedingungen den Nazis ein Anknüpfen an die Veranstaltungen in den Jahren 2001-2004 nicht möglich sein würde. Die Hessmärsche in den Jahren 2001 bis 2004 waren Happenings der Nationalsozialistischen Bewegung. Sie waren spektrenübergreifend und international, sie waren in erheblichem Maße einheits- und identitätsstiftend. Mit ihnen war es möglich über die Person Rudolf Hess einen direkten, positiven Bezug auf den Nationalsozialismus herzustellen und diesen in Gedenken zu feiern. Dieses Konzept ist in diesem Jahr erneut gescheitert, obwohl drei dezentrale Ersatzdemonstrationen durchgeführt wurden. Die denzentralen Demonstrationen waren nicht gemeinsam geplant und strategisch ausgerichtet. Eine politische Kampagne gegen den neugeschaffenen § 130 Abs. 4 StGB wurde ebenfalls nicht initiiert.
Die antifaschistische Bewegung hat sichergestellt, dass die Verherrlichung des Nationalsozialismus nicht widerstandslos hingenommen wird. In allen Orten, in denen eine maßgebliche Zahl von Nazis ihr Hessgedenken propagieren wollten, trafen sie auf massiven antifaschistischen Protest. Die antifaschistische Bewegung hat auch gezeigt, dass sie gut daran tut, sich nicht auf staatliche Verbote zu verlassen. Nationalsozialistische Propaganda ist mit bloßen Gesetzesveränderungen und Verboten nicht beizukommen, sondern nur mit politischer Konfrontation.
Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluss zum diesjährigen Verbot des Hessmarsches in Wunsiedel deutlich gemacht, dass vor dem nächstjährigen Todestag des Hitlerstellvertreters eine endgültige Entscheidung zum Verbot vorliegen wird. Die Kampagne NS- Verherrlichung stoppen! wird ihre Aktivitäten fortsetzen, bis der Rudolf-Hess-Gedenkmarsch und alle anderen Propagandaveranstaltungen, bei denen der Nationalsozialismus verherrlicht wird, nicht mehr stattfinden können.
Wir danken allen Antifaschistinnen und Antifaschisten, die sich an diesem Wochenende erneut auf die Straßen bewegt haben um antifaschistischen Widerstand zu entwickeln.
kein ort für die verherrlichung des nationalsozialismus
kein raum für die verdrehung der geschichte
keine zeit für die nation
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