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Presse-Echo: Freispruch für vermeintliche Superheldin

Prozessbeobachterin , 09.10.2008 16:21

(Link to English report below: "Acquittal for alledged Superheroine")

Im bisher einzigen Verfahren um die Aneignungsaktion im Hamburger Gourmet-Supermarkt ‚Frischeparadies’, wo ‚Prekäre Superhelden’ im April 2006 Delikatessen entwendeten und an Prekäre in Hamburg umverteilten, gab es nun in zweiter Instanz einen Freispruch. Eine Aktivistin aus dem EuroMayday-Umfeld war im Juni 2007 vom Amtsgericht Altona zu 50 Tagessätzen verurteilt worden und war daraufhin in Berufung gegangen.
Außer einer vagen Ähnlichkeit der Angeklagten auf unscharfen Fotos von der Aktion standen eine Reihe von Artikeln und Texten zu Prekarisierung, Aneignung und EuroMayday im Mittelpunkt. Diese waren bei Hausdurchsuchungen 4 Wochen nach dem Fall ‚gemeinschaftlichen Ladendiebstahls’ gefunden worden, welche der Staatsschutz nach zweimaliger richterlicher Weigerung mit ‚Gefahr im Verzug’ durchführte. (Die Verteidigerin Gabi Heinecke erwägt noch, zu diesem Vorgang Verfassungsklage einzureichen.)
Aufgrund vollständiger Abwesenheit von Beweisen wurden beim Prozess von allen Seiten fast nur die absurden Konstruktionen der ersten Instanz ausgeräumt und die Argumentation der Verteidigung und der UnterstützerInnen bestätigt: „Eine Kriminalisierung der Beschäftigung mit den Lebensbedingungen prekär arbeitender Menschen ist absurd. Damit würden hunderte GewerkschafterInnen, PolitikerInnen und SoziogInnen gleich mitangeklagt.“ (Peter Bremme, verdi) Entsprechend plädierte auch der Staatsanwalt für Freispruch, während der Richter sogar von einem ‚Gesinnungsurteil’ des Amtsgerichts sprach und sich für den ganzen Gang der Anklage quasi entschuldigte.
Bestätigung fanden auch die prekären Superhelden für ihre Aktionsform: Nach Aussage einer Kassiererin wurde die Situation im Laden „eigentlich erst stressig, als die vielen Polizeibeamten kamen“.

(verfasst für analyse&kritik 532 -  http://www.akweb.de)
(English version: "Acquittal for alledged Superheroine"
 http://www.indymedia.org.uk/en/2008/10/410384.html )

Presseschau vom 8. und 9.10. zum Prozess:

Vor dem Hamburger Landgericht (Hamburger Abendblatt)
Vor dem Hamburger Landgericht (Hamburger Abendblatt)

 http://www.abendblatt.de/daten/2008/10/09/949707.html

 http://www.de.indymedia.org/2008/10/229006.shtml

 http://www.de.indymedia.org/2008/10/229029.shtml

NDR Hamburg Journal:
 http://de.youtube.com/watch?v=UELpamf0wEc

 http://www.taz.de/regional/nord/hamburg/artikel/?dig=2008%2F10%2F09%2Fa0040&cHash=55a1170bb8

 http://www.welt.de/welt_print/article2550368/Freispruch-fuer-Superheldin.html

 http://www.mopo.de/2008/20081009/hamburg/panorama/keine_superheldin.html



Ergaenzungen



Hamburger Abendblatt vom 9.10.2008
10.10.2008 - 13:11

Berufungsurteil: Überfall auf Frische-Paradies

Freispruch für angebliche "Superheldin"
Das Landgericht befand die Indizien für zu dünn. Das Amtsgericht hingegen hatte die Frau 2007 wegen Diebstahls verurteilt.

Von Ralf Nehmzow
Mit Masken und Plakaten posierten gestern während des Prozesses gegen Irene H. Sympathisanten der Angeklagten vor dem Strafjustizgebäude. Nach dem Freispruch feierten sie dort mit Sekt.

Es war ein Coup, der weltweit Schlagzeilen machte: Mit weißen Masken, in Komikkostüme gehüllt - so hatte eine Gruppe von Aktivisten am 28. April 2006 das Delikatessengeschäft Frische-Paradies an der Großen Elbstraße gestürmt. Ein Edelshop, wo Promis wie TV-Koch Tim Mälzer einkaufen - ein dreister Diebstahl von Champagner, teurem Wein, feinen Pralinen und mehr. Anschließend verteilten die Täter die Luxusgüter an Bedürftige wie einst Robin Hood. Gestern beschäftigte der Fall im Berufungsprozess das Landgericht.

"Freispruch" lautet nach viereinhalbstündiger Verhandlung das Urteil gegen Irene H. (32), die wegen Diebstahls angeklagt war, weil sie bei der Aktion dabei gewesen sein soll. Bis nach Großbritannien und Japan hatten Zeitungen in aller Welt die bizarre Story der selbst ernannten "prekären Superhelden" und ihres Kampfes für mehr "soziale Gerechtigkeit" verbreitet. Die Gruppe verteilte ihre Beute anonym im Stil eines Robin Hood an einen Kindergarten, etwa an Putzfrauen, die sie für bedürftig hielten. Die "Superhelden" ließen am Tatort für die Verkäufer sogar einen Blumenstrauß zurück.

Das Amtsgericht Altona hatte Irene H. in der Sache im vergangenen Jahr wegen Diebstahls zu 750 Euro Geldstrafe verurteilt. Das Landgericht hob nun dieses Urteil zugleich auf - zu dünn seien die Indizien, urteilen die Richter und folgen damit den Anträgen der Staatsanwaltschaft und Verteidigung. "Es ist und bleibt ein Diebstahl, selbst wenn er aus politischen Motiven erfolgte", stellt der Vorsitzende Richter klar. Gleichwohl: Die Angeklagte hätte nur verurteilt werden können, wenn "sie eindeutig als Mittäterin identifiziert worden wäre", dies war aber nicht der Fall. Verhalten übt der Vorsitzende Kritik an der Justiz. Die jetzige Entscheidung "hätte auch früher ergehen können", sagt er. Hier sei die Justiz wohl "etwas schwerfällig". Die Anklage fußte letztlich nur auf einem Foto, das die "Superhelden" nach dem Überfall ins Internet gestellt hatten. Es zeigt, wie sie am Tatort freudig die Luxusgüter schwenken. Auch auf dem Bild: eine Frau mit Pferdeschwanz, die Irene H. ähnele. Das Bundeskriminalamt stellte im Juni 2006 aber klar, dass eine Identifizierung der Angeklagten aufgrund der schlechten Bildqualität unmöglich sei. Damals hätte man den Fall abschließen können, so der Vorsitzende. "Die Welt braucht Superhelden", hatte Irene H. im Amtsgerichtsprozess gesagt, sich eine weiße Maske aufgesetzt und so indirekt Sympathie für die Superhelden bekundet. Aber sie allein deswegen, nun wegen des Diebstahls zu verurteilen, das würde auf Gesinnungsstrafrecht hinauslaufen, so der Vorsitzende. Partystimmung nach dem Freispruch. Sympathisanten haben sich Masken aufgesetzt, als sie mit Irene H. fröhlich aus dem Gericht schlendern. Draußen köpfen sie eine Flasche Sekt - auf den Freispruch.

erschienen am 9. Oktober 2008

Ralf Nehmzow>


taz-hamburg vom 09.10.2008
10.10.2008 - 13:13

Zoff um Pferdeschwanz

Das Landgericht spricht Euromayday-Aktivistin vom Vorwurf des Diebstahls frei und hebt "Gesinnungsurteil" auf. Wer gegen Prekarisierung kämpft, steht nicht unter Generalverdacht

VON KAI VON APPEN

Den Umverteilungsklau in Robin Hood-Manier im Gourmet-Laden "Frische Paradies" kurz vor dem 1. Mai 2006 bezeichneten sogar Medien in Tokio und London als "lustigen Coup". Die Verurteilung von Euromayday-Aktivistin Irene H. durch das Amtsgericht Altona wegen "Diebstahls" sorgte hingegen als "Gesinnungsurteil" für Entsetzen - zumindest hierzulande. Am Mittwoch hob das Landgericht das Urteil nun auf und sprach Irene H. frei. "Die Angeklagte", sagte Richter Gerd Nickau, "konnte nicht als Mittäterin identifiziert werden."

In seiner Begründung übte Nickau scharfe Kritik: "Das Ergebnis hätte schon früher ergehen müssen", rügte er das Verhalten der politischen Staatsanwaltschaft und gab damit Verteidigerin Gabriele Heinecke Recht. Die hatte das erstinstanzliche Urteil als "Gesinnungsurteil" gegeißelt. Einzig belastendes Indiz gegen ihre Mandantin: die 31-Jährige trägt einen Pferdeschwanz.

Rund 30 "Superhelden" hatten am 28. April 2006 - verkleidet als "Spider-Mom" und "Superflex" und getarnt mit Masken - den Gourmet-Markt an der Großen Elbstraße um Champagner, Hirschkeulen, Pralinen und andere Delikatessen erleichtert. Das Diebesgut wurde anschließend an Erzieherinnen, Putzfrauen, Dauerpraktikanten, Kitas und prekär beschäftigte Ein-Euro-Jobber verteilt. Damit sollte auf den Widerspruch zwischen Arm und Reich in der Stadt der Millionäre aufmerksam gemacht werden. Fotos und Infos zu der Aktion erschienen im Internetportal Indymedia - darunter das Bild einer maskierten Frau mit Pferdeschwanz. Der Staatsschutz tappte zunächst im Dunkeln. Die Studentin Irene H. geriet ins Visier, weil sie im Euromayday-Vorbereitungskreis aktiv war - und Zopfträgerin ist.

Obwohl der Ermittlungsrichter zweimal Durchsuchungsbeschlüsse für den "Buttclub" an der Balduintreppe verweigerte, filzten Staatschutz-Fahnder den Euromayday-Treff am 31. Mai 2006 - ohne richterliche Anordnung. Der Richter, befand seinerzeit die Staatsanwaltschaft, wäre ohnehin nicht in der Lage gewesen, den komplexen Sachverhalt zu verstehen. H. wurde bei der Razzia angetroffen, ihre Wohnung gleich mit gefilzt und ihr Laptop beschlagnahmt.

Vergleiche des Indymedia-Bildes mit einem Foto von H. durch das Bundeskriminalamt brachten keine Übereinstimmungen. Dennoch verurteilte Richter Nils Werner die Frau im Juni 2007: Auf ihrem Laptop fanden sich Aufsätze zum Thema Prekarisierung. "Sie gehören zu dieser Szene", sagte Werner damals. "Das besagt gar nichts", konterte nun sein Kollege Nickau: "Wer vom Wort prekär Gebrauch macht, ist nicht automatisch Mittäter", rüffelte er den Amtsrichter. "Die Aktion kann auch spontan von einer Untergruppe durchgeführt worden sein."

KAI VON APPEN>


Die Welt (9. Oktober 2008)
10.10.2008 - 15:07

Freispruch für "Superheldin"

Landgericht kassiert Urteil gegen Studentin wegen Markt-Überfalls

Den greifbarsten Beweis liefert die Frisur der ersten Zeugin: Antje G. (34), Angestellte in einem Blankeneser Supermarkt, hat braune Haare, gebunden zu einem Zopf - genau wie die Angeklagte Irene H. Die 32-Jährige sollte am 28. April 2006 in einer Gruppe maskierter "prekärer Superhelden" das "Frischeparadies" an der Großen Elbstraße überfallen und die Beute an vermeintlich Bedürftige verteilt haben. Im Juni 2007 hatte sie das Amtsgericht Altona wegen gemeinschaftlichen Diebstahls zu 750 Euro Geldstrafe verurteilt. Das Landgericht sprach Irene H. gestern frei, aus Mangel an Beweisen.

Bisher stützte sich die Anklage auf ein Foto vom "Superhelden"-Überfall, das Ermittler des Staatsschutzes auf dem linken Internetportal Indymedia gefunden hatten und auf dem sie die Angeklagte zu erkennen glaubten. Die Person auf dem Bild passe nicht zur Statur ihrer sehr schlanken Mandantin, betonte Verteidigerin Gabriele Heinecke erneut. Auch ein Gutachten des Bundeskriminalamts belegte, dass Irene H. diesem Bild nicht einwandfrei zuzuordnen sei. "Theoretisch müsste man dann jede Brünette bestrafen, die einen Zopf hat und solche Aktionen gut findet", sagte Heinecke. "Das zeigt die Absurdität dieses Verfahrens."

Das räumte auch der Staatsanwalt ein. Laut Zeugen bestünden die "Superhelden" eben aus mehr Personen als aus einer Zopfträgerin. Auch wenn deren "romantische Vorstellungen von Robin-Hood-tum" nicht zu rechtfertigen seien, könne man Irene H. die Tat nicht mit der nötigen Sicherheit nachweisen. Bei der Angeklagten seien weder Tatmittel gefunden worden, noch habe man ihre Fingerabdrücke auf Tüten oder Bekennerschreiben entdeckt. Außerdem habe das Landeskriminalamt auf ihrem Laptop keine stichhaltig belastenden Daten gesichtet.

Auf diese "rechtswidrig erlangten Beweise" hatte sich Heinecke im Berufungsprozess eigentlich konzentriert. Denn als der Staatsschutz im Juli 2006 die Wohnung der Studentin auf St. Pauli durchsuchen wollte, verweigerten zunächst zwei Amtsrichter die Erlaubnis; erst im Nachhinein wurde die Durchsuchung genehmigt. Auf ihrem Computer fand man mehrere Schreiben, die sie klar dem Koordinationskreis für die linke Parade "Euromayday" zuordneten. Irene H.s Sympathie für die Szene hatte dem Amtsgericht als Beweislast noch gereicht. Das Schöffengericht sah die Vorwürfe jedoch nicht bestätigt. Der Freispruch hätte eigentlich schon nach dem Ergebnis des BKA-Gutachtens erfolgen müssen, sagte der Richter. Manchmal sei die Justiz eben ein bisschen schwerfällig.

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