Liste der Atomtransport-Genehmigungen 

(letzte Aktualisierung: 21.03.2013)

Die unten stehende Tabelle listet die Transportgenehmigungen mit Stand vom 21.03.2013 des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) für Atom-Transporte ('Kernbrennstoff-Transporte") von/nach La Hague/F bzw. von/nach Sellafield/GB auf.

 

laufende Antrag-Nummer

Absender

Ziel

zu befördernde Stoffe

Beförderung

maximal genehmigte Anzahl der Brenn- elemente

Behälter- Typ

maximal genehmigte Anzahl der Transporte/ Behälter

bereits transpor- tierte   Behälter

Transport-Daten

restliche genehmigte Behälter

gültig ab

gültig bis

 

 

 

Auf Grundlage einer Vereinbarung zwischen der Bundesregierung und den Elektrizitätsversorgungsunternehmen (EVU) wurde im Jahr 2002 das Atomgesetz (AtG) novelliert. Nach § 9a Abs. 1 AtG dürfen ab dem 01.07.2005 keine "bestrahlten Brennelemente" aus "Anlagen zur Spaltung von Kernbrennstoffen zur gewerblichen Erzeugung von Elektrizität" mehr zur "Wiederaufarbeitung" ins Ausland, z.B. in die Plutonium-Fabriken von La Hague in Frankreich oder Sellafield in Groß Britannien, befördert werden.

 

BfS verheimlicht Neugenehmigungen von Atom(müll)transporten

Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) gibt am 19.04.11 auf seiner Website zu der im Internet veröffentlichten Liste der "aktuell genehmigten Transporte für Kernbrennstoffe und Großquellen" bekannt: "Auf Bitten des Bundesumweltministeriums enthält diese Liste aus Gründen der Sicherung keine Genehmigungen mehr, mit denen nicht ein Transport bereits durchgeführt worden ist."

Im Klartext bedeutet dies:
- Neugenehmigungen von 'Kernbrennstoff-Transporten' im Sinne des Atomgesetzes (AtG), dazu zählen auch Atommüll-Transporte(!), werden vom BfS in der jeweils aktuellen Liste der Transportgenehmigungen nicht mehr bekannt gegeben. - Vom BfS wird das Zurückhalten von Informationen auf neu genehmigte Atom(müll)transporte mit dem Hinweis auf die Transportsicherung begründet.
- Offensichtlich sollen damit Planungen von Protesten und Aktionen gegen neu genehmigte Atom(müll)transporte erschwert werden! 
- Die Aufnahme der neuen Transportgenehmigung in die Auflistung des BfS erfolgt demnach erst dann, wenn bereits ein Atom(müll)transport stattgefunden hat...