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Stellungnahme der Roten Flora zum Großen Lauschangriff

Pressemitteilung

2007-10-29

Im Rahmen der derzeitigen Ermittlungen zum §129a-Verfahren gegen eine „militante Kampagne gegen den G8” wurden wir von unseren Anwält_innen darüber in Kenntnis gesetzt, dass mutmaßlich auch die Rote Flora von einem Großen Lauschangriff betroffen ist.

Diese Maßnahme reiht sich ein in eine Welle von immer alltäglicher werdenden Überwachungsmaßnahmen, wie zum Beispiel der Überwachung des öffentlichen Raumes, dem grundgesetzwidrigen faktischen Einsatz der Bundeswehr im Inneren, der Vorratsdatenspeicherung, der Debatte um die bevorstehenden Online-Durchsuchungen, der Überwachung, Ausgrenzung und Diskriminierung von freier Presse — ein Ende der repressiven Maßnahmen, die zum Überwachungsstaat führen, ist nicht zu erkennen.

Aufgrund konstruierter Indizienlage sind in dem aktuellen Ermittlungsverfahren gegen eine Vielzahl von Personen Maßnahmen der Observationen bzw Videoobservationen, Email-,Internet- und Telefonüberachungen ergriffen worden. Im Rahmen von Hausdurchsuchungen am 9.Mai diesen Jahres wurden weiterhin erkennungsdienstliche Behandlungen durchgeführt sowie Geruchs- und DNA-Proben erhoben. Diese Maßnahmen haben ihren vorläufigen Höhepunkt mit einem Großen Lauschangriff auf eine Privatwohnung inkl. dem heimlichen staatlichen Einbruch in diese erreicht.

In diesem Zusammenhang ist uns bekannt geworden, dass bereits im April 2007 das BKA ein Anbringen von Überwachungseinrichtunen in den Räumlichkeiten der Roten Flora für nötig hielt, jedoch zu der Zeit „aufgrund der Sensibilität des dort verkehrenden Publikums die Installation der erforderlichen Überwachungs- und Aufzeichnungstechnik nicht möglich” sei. Daher müssen wir davon ausgehen, dass die Durchsuchung vom 9. Mai in der Roten Flora unter anderem als Anlass geschaffen wurde, um endlich die Abhörtechnik installieren zu können.

Ziel dieser ganzen Maßnahmen sowohl in diesem wie auch in den anderen aktuell laufenden §129a-Verfahren ( „militante gruppe”, Durchsuchungen vom Juni bei Antifaschist_innen ) ist der Angriff auf linken Widerstand. Die einzelnen Verfahrenskonstrukte sind für uns nur ein Vorwand, Ziel ist die Zerschlagung linker Strukturen und Freiräume.

Teil des Angriffs sind auch die zahlreichen Vorladungen von Zeug_innen zu Bundesanwaltschaft und BKA, mit den möglichen Folgen von Ordnungsgeld bzw Beugehaft im Falle von Aussageverweigerungen. Nichts desto trotz halten wir es immer für sinnvoll, die Aussage grundsätzlich zu verweigern — Anna und Arthur halten's Maul!

Unsere Solidarität gilt den konkret Betroffenen, insbesondere den noch im Knast sitzenden — beschuldigt sind einige, gemeint sind wir alle!

Staatsschutzkonstrukte angreifen!

Feuer und Flamme den Sicherheitsbehörden!

Solidarität ist eine Waffe!

Rote Flora