Studium / Ausbildung

Zulassungsvoraussetzungen an den Universitäten

Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen

Finanzielle Voraussetzungen

Hilfen

(aus: DAAD: Studium in Deutschland, Informationen für Ausländer über das Studium an deutschen Universitäten, 5. Auflage 1997)

Zulassungsvoraussetzungen an den Universitäten

Die Unterrichtssprache an deutschen Universitäten ist bis auf wenige Ausnahmen Deutsch. Es wird empfohlen, schon im Herkunftsland gute Deutschkenntnisse zu erwerben. Vor Antritt des Studiums muß die "Deutsche Sprachpüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber - DSH" abgelegt werden. Die Prüfung kann zweimal wiederholt werden.

Wenn der Schulabschluß dem deutschen Abitur nicht gleichkommt oder nicht anerkannt wird, ist eine "Feststellungsprüfung" abzulegen. Wer 2 Semester erfolgreich im Heimatland studiert hat, kann direkt zum Studium zugelassen werden.

Bewerber/Bewerberinnen, die die Feststellungsprüfung ablegen müssen, sollten unbedingt 1 Jahr lang das vorbereitende Studienkolleg besuchen, welches fachspezifisch und im Charakter einer Schule vorbereitet. Es gibt den T-Kurs (technische und mathematisch-naturwissenschaftliche Fächer), den M-Kurs (für Medizin, Pharmazie, Biologie und verwandte Fächer), den W-Kurs (wirtschafts- und sozialwissenschaftliche Fächer) und den G-Kurs (germanistische, historische und philosophische Fächer).

Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen

Studienbewerber/-bewerberinnen, die nicht aus EU-Staaten oder Staaten kommen, mit denen die BRD abweichende Regelungen vereinbart hat (Honduras, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino, Schweiz und die USA), brauchen ein Visum zu Studienzwecken. Das Visum wir in der deutschen Botschaft oder dem Konsulat ausgestellt.

Ein Touristenvisum kann nicht im Nachhinein in ein Studentenvisum umgewandelt werden. Deshalb ist anzuraten, sich gleich ein Studienvisum zu besorgen, um eine unnötige Ausreise zu sparen. Um Zeit zu sparen, sollte man sich frühzeitig bei der deutschen Auslandvertretung beraten lassen. Die Vorbereitungen der nötigen Unterlagen dauern bis zu einem Jahr. Folgende Unterlagen sind für ein Visumsantrag nötig:

Konnte man vom Heimatland aus noch keine Kontakte zu deutschen Universitäten knüpfen, so gibt es neben dem Visum zu Studienzwecken eine zweite Form von Visum, mit dem zunächst ohne formelle Bewerbung und ohne Zulassung einer Hochschule oder studienvorbereitenden Einrichtung nach Deutschland eingereist werden kann - mit dem sogenannten "Studienbewerber-Sichtvermerk". Damit ist es möglich, sich 3 Monate lang in Deutschland über die Möglichkeiten eines Studiums zu informieren, fehlende Unterlagen für eine Bewerbung oder zur Aufnahme des Fachstudiums zu beschaffen und dann die Aufenthaltserlaubnis in Deutschland zu verlängern, ohne ausreisen zu müssen. Die notwendigen Unterlagen sind dieselben wie oben, außer dem Zulassungsbescheid.

Finanzielle Voraussetzungen

Hilfen

Die Akademischen Auslandsämter der jeweiligen Universitäten geben Beratung.

Die Hochschulen an sich vergeben keine Stipendien, ein Antrag auf Förderung hat keinen Sinn. Es gibt allerdings andere Institutionen, die Stipendien vergeben. Das umfangreichste deutsche Stipendienprogramm ist das des DAAD. Allerdings können sich nur fortgeschrittene Studenten/Studentinnen oder, je nach Herkunftsland und Fachrichtung, nur Graduierte um ein DAAD-Stipendium bewerben. Bei anderen Stipendiengebern gelten jeweils unterschiedliche Bedingungen. Eine Förderung eines Vollstudiums vom ersten bis zum letzten Semester ist beim DAAD und den meisten anderen Institutionen nicht möglich.

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