Seeblättle <<  >>  Quelle:  Seeblättle  Jg. 2001  Nr.2


Dokumentiert: Stellungnahme zum Fall "Soppelsa"

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Frank,

Herr Soppelsa lebt seit 1961 in Deutschland, hat hier gearbeitet und Sozialbeiträge bezahlt. Sein Antrag auf eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis wurde in einem Schreiben vom 08.11.00 mit der Begründung abgelehnt, daß er auf öffentliche Mittel zur Sicherung seines Unterhaltes angewiesen ist. In demselben Schreiben wurde ihm allerdings eine 2-jährige Aufenthaltserlaubnis angeboten, obwohl eigentlich auch hierfür Bedingung ist, daß er seinen Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln bestreitet. Es ist also eine Frage des Ermessens, ob von den laut Gesetz erforderlichen Bedingungen abgewichen wird, wobei die Abweichung bezüglich einer 2-jährigen Aufenthaltserlaubnis mit Artikel 8 der EMRK begründet wird. Wenn aufgrund der EMRK Artikel 8 im Falle einer 2-jährigen Aufenthaltserlaubnis von den Bedingungen der nationalen Gesetzgebung abgewichen werden kann, so müßte dies logischerweise auch bezüglich einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis möglich sein, insbesondere da hierfür triftige Gründe wie die Schwerbehinderung von Herr Soppelsa und seine Ängste vor einer drohenden Zwangsausreise vorliegen!

Aufgrund seines fortgeschrittenen Alters, sowie aufgrund seiner durch einen Herzinfarkt bedingten 50%-igen Invalidität halten wir es für geboten, Herrn Soppelsa durch eine Befristung der Aufenthaltserlaubnis nicht länger zu drängen, eine Arbeit zu suchen, sondern seinem Antrag auf eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis nachträglich doch noch statt zu geben. Die Logik, daß er arbeitsfähig sei, da er trotz Invalidität über längere Zeit ein Restaurant geführt habe, erscheint uns fragwürdig und unserer Meinung nach gebührt Herr Soppelsa Anerkennung, daß er trotz 50% Invalidität das Risiko einer selbstständigen Erwerbstätigkeit eingegangen ist, um der öffentlichen Kasse nicht zur Last zu fallen. Eine Zeit lang ging dies gut, am Ende machten ihm gesundheitliche und finanzielle Probleme zu schaffen, so daß er sich gezwungen sah, die Gaststätte aufzugeben.

Die 2-jährige Aufenthaltserlaubnis widerspricht der Aussage des Pressesprechers des Freiburger Regierungspräsidiums, Soppelsa sei faktisch als Inländer zu betrachten. Sie bedeutet für Herrn Soppelsa die Fortsetzung der Ungewißheit und Angst, doch noch außer Landes zu müssen. Mit seinem Anwalt bemüht er sich bereits um eine Altersrente, so daß die Abhängigkeit von öffentlichen Mitteln in absehbarer Zeit endet oder zumindest erheblich reduziert wird.

Aufgrund der o.g. Situation bittet das Forum OB-Frank, noch einmal zu überprüfen, ob das Vorliegen einer Schwerbehinderung ausreichend in die bisherigen Überlegungen einbezogen wurde und sich bei den zuständigen Behörden für die Erteilung einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis einzusetzen. (...) Gerade in einer Zeit, in der Politiker den Kampf gegen Diskriminierung auf ihre Fahne schreiben, wäre die Erteilung einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis für Herrn Soppelsa ein konkretes Zeichen für die Ernsthaftigkeit solcher Absichtserklärungen.

Die Vertreter des Forums für Integration


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linksrheincm17.04.2001