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Nazis Stoppen!

Am 18.8.07

In Friedrichshafen.

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Am 08.10.05 fand in Friedrichshafen ein Aufmarsch von Nazis des "Freien Widerstands Süd" statt. Der Verfassungschutz wusste angeblich nicht viel, die Polizei beschwichtigte, die Stadt genehmigte den Aufmarsch und versuchte die Anmeldung nicht bekannt werden zu lassen. Bürger organisierten eine Gegendemo und ein Fest weitab der Demo.


Eine breite Gegenmobilisierung rund um den Bodensee versammelte an dem Tag überraschend zahlreiche und entschlossene AntifaschistInnen, die sich den Nazis kämpferisch in den Weg stellten. 800 Polizisten knüppelten den Nazis den Weg durch die Friedrichshafener Innenstadt und setzten sogar Wasserwerfer ein.

Pressespiegel

Rechte dürfen am 15. Juli marschieren

01.07.2006, 08:40, Schwäbische Zeitung
Friedrichshafen  |  

Die Stadtverwaltung sieht keine Möglichkeit, die auf 15. Juli angekündigte Demonstration von Rechtsextremisten in Friedrichshafen zu verbieten. Das hat gestern der Leiter des Rechtsamtes, Roland Sabacinski in einem Pressegespräch deutlich gemacht.


Artikel 8 und 5 des Grundgesetzes gewährleisten für jedermann Versammlungs- und Meinungsfreiheit. Dieser Grundsatz gelte für alle Versammlungen, ohne inhaltliche Bewertung ihres Anliegens und unabhängig ihrer gesellschaftlichen Wünschbarkeit, sagte Sabacinski. Das Bundesverfassungsgericht räume dem Bürger sogar so viel Freiheit ein, grundlegende Wertungen der Verfassung in Frage zu stellen, so lange Rechtsgüter anderer nicht gefährdet seien. Unerwünschte Meinungen könne und wolle das höchste deutsche Gericht nicht unterbinden, sondern überlasse sie der politischen Auseinandersetzung.

Nur wer sich aggressiv, zielgerichtet gefährlich und verfassungsfeindlich verhält, verwirke dieses Grundrecht. Das ist bei der Gruppierung, die den Aufzug in Friedrichshafen angemeldet hat, offenbar nicht der Fall. Zumindest scheint das Gefahrenpotenzial für ein Verbot nicht ausreichend. Auch das Motto des Aufzugs "Schluss mit Repressalien, Überwachung und Verboten! Für Meinungs- und Demonstrationsfreiheit!" gebe keinerlei Anhaltspunkt für ein Verbot.

Dennoch sei das Versammlungsrecht nicht schrankenlos. Wer gegen Strafgesetze verstoße, genieße keinen Grundrechtsschutz. Wer Volksverhetzung betreibe, Gewalt verherrliche, sich vermumme oder Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen trage, dürfe an der Versammlung nicht teilnehmen.

Selbst, wenn Einzelne dagegen verstoßen, könne nicht die ganze Versammlung verboten oder aufgelöst werden. Ein Verbot kommt nach Sabacinski nur dann in Frage, wenn anhand von beweisbaren Tatsachen Gefahren prognostiziert werden können. Bloße Verdachtsmomente reichten nicht aus.

Die Anrufung eines Gerichts hält der Rechtsamtsleiter für zwecklos. Alle Untergerichte seien an die Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts gebunden, und dieses verteidige die Grundrechte bekanntlich "mit Zähnen und Klauen". Den Hebel bei den gewalttätigen Linken anzusetzen, die den Zug der Rechten stören wollen, zieht nach Sabacinski ebenso wenig. Das Grundrecht der Versammlungsfreiheit werde den Bürgern nicht nur eingeräumt, sondern durch den Staat gewährleistet. Dieser müsse deshalb Maßnahmen zur Gefahrabwehr gegen die Störer, also die Gegendemonstranten richten.

Wer den Aufzug der Rechten blockiere, müsse deshalb mit dem Einschreiten der Polizei rechnen, denn diese müsse den angemeldeten Aufzug schützen. Sich auf einen polizeilichen Notstand oder auf zuvor angemeldete Versammlungen wie die B 31-Demo oder den Tag der Bürgergarde zu berufen, sei für ein Verbot nicht ausreichend. Eine räumliche Trennung der Aufmärsche sei immer möglich.}

Die rechten Antragsteller rechnen mit rund 300 Teilnehmer aus dem eigenen Lager. Diese Zahl haben sie gegenüber der Versammlungsbehörde, dem Amt für öffentlich Ordnung, angegeben. Wo genau am 15. Juli der Demonstrationszug läuft, will die Versammlungsbehörde aus polizeitaktischen Gründen geheim halten. Auch die Dauer des Aufzugs bleibt vage. "Mehrere Stunden" habe man ins Auge gefasst, sagte die zuständige Abteilungsleiterin im Amt für öffentliche Ordnung, Corinna Wolf. Das so genannte Kooperationsgespräch mit dem Veranstalter habe bereits stattgefunden. Dabei sei auch über Auflagen gesprochen worden.

Anton Fuchsloch

Schwäbische Zeitung, 01.07.2006