Neues Deutschland
10.10.2002

Gerichtsfarce in Istanbul:

Protest gegen
sexuelle Folter
wird kriminalisiert

Von Wanda Lass

 

Heute wird in Istanbul der Prozess gegen 18
Frauen und einen Mann fortgesetzt, denen
»Verunglimpfung des Staates« vorgeworfen
wird. Sie hatten auf einem Kongress die Pra-
  xis der sexuellen Folter auf Polizeistationen
angeprangert und die Bestrafung der Täter
gefordert.

     
Nein zu sexueller Gewalt durch staatliche Si-
cherheitskräfte« - lautete der Titel des Kon-
gresses im Juni 2000. Ein breites Frauenbünd-
nis hatte ihn in Istanbul organisiert, um auf die
Praxis der sexuellen Folter auf Polizeistatio-
nen oder während militärischer Operationen in
den kurdischen Gebieten aufmerksam zu ma-
chen. Beklagt wurden körperliche Durchsu-
chungen durch männliche Beamte, Jungfräu-
lichkeitskontrollen und selbst Vergewaltigun-
  gen (auch mit Polizeiknüppeln). »Die Täter
"wählen diese Art der Folter, weil sie damit
rechnen, dass die Opfer darüber Stillschwei-
gen bewahren«, erläutert die Anwältin Eren
Keskin. »Die Ehre einer Frau hat in der Tür-
kei einen hohen Stellenwert, und nicht immer
ist die Familie damit einverstanden, dass ei-
ne Frau ihre Vergewaltigung öffentlich macht,
abgesehen von den Repressionen, die dies
mit sich bringt.«
     
Der Kongress versuchte dieses Tabu zu bre-
chen, um betroffene Frauen zu ermutigen und
die Dimension der Verbrechen aufzuzeigen.
So berichtete Rechtsanwältin Fatma Karakas
von systematischen Vergewaltigungen bei
Razzien und Hausdurchsuchungen in kurdi-
schen Dörfern. Das Militär begreife dieses
  Vorgehen als Teil seiner Kriegsstrategie ge-
gen die kurdische Bevölkerung. Andere Kon-
gressteilnehmerinnen sprachen von sexuel-
ler Misshandlung oder Vergewaltigung durch
Polizisten und forderten deren Bestrafung.
Ein Vater prangerte das Verbrechen an sei-
ner Tochter an.
     
Obwohl der Kongress offiziell genehmigt wor-
den war, müssen sich Redner und Rednerin-
nen ebenso wie die Organisatorinnen seit fast
zwei Jahren wegen »Verunglimpfung und Ver-
  leumdung des Staates und seiner Organe«
vor dem Gericht in Istanbul verantworten. Ih-
nen drohen Haftstrafen bis zu sechs Jahren.

     
Der Prozess gegen die 19 Angeklagten zeich-
net sich in erster Linie durch Absurditäten
während der jeweils etwa 30-minütigen Ver-
handlungen aus. Am 21. März 2001 beispiels-
weise wurde Fatma Pollatas zur Kongress-
rednerin erklärt, obwohl sie eine zwanzigjäh-
rige Haftstrafe absitzt und zum fraglichen
  Zeitpunkt schon ein Jahr lang inhaftiert war.
Daraufhin ordnete das Gericht die Prüfung
des Sachverhalts an. Bis heute waren die
Ermittlungsbehörden nicht in der Lage oder
willens zu klären, ob Frau Pollatas aus dem
Gefängnis fliehen und am Kongress teilneh-
men konnte oder nicht.
     
Auch den 15. Mai 2002, den fünften Verhand-
lungstag, hätte man sich sparen können: Ver-
lesen wurde der Schriftverkehr zwischen
Staatsanwaltschaft, Polizeipräsidium und dem
Gericht über den Verbleib einer Videokassette.
  Das bewusste Video über den Kongress, das
vom Gericht von Anfang an als Beweismittel
herangezogen wird, ist und bleibt verschwun-
den.

     
Der heutige Prozesstermin dürfte sich wenig
von den bisherigen unterscheiden: Die Ver-
  handlung wird nach kurzer Zeit um weitere
drei Monate vertagt werden.
     
Der Grund für die Verzögerungstaktik liegt
auf der Hand: Der Prozess wird nicht auf der
juristischen, sondern auf der politischen Ebe-
ne entschieden, und die ist zur Zeit unsicher.
Denn wenn die Angeklagten freigesprochen
würden, könnten sie den Vorwurf der sexuel-
ler Folter durch Polizei- und Militärangehöri-
ge ungestraft weiterverbreiten. Die Forderung
nach Bestrafung der »Ordnungshüter« wäre
folgerichtig - aber nicht im Sinne der türki-
schen Regierung. Andererseits wäre eine
  Verurteilung der 19 Angeklagten ein Minus-
punkt auf dem Bewerbungszeugnis für die
Europäische Union. Nach Einschätzung der
EU- Kommission erfüllt die Türkei trotz jüng-
ster Reformen ohnehin nicht die Kriterien für
die Aufnahme von Beitrittsgesprächen nicht.
Es gebe im politischen System der Türkei
noch »Grauzonen«, beispielsweise hinsicht-
lich der Rolle der Armee, ließ ein EU-Beam-
ter wissen.

     
Derweil überzieht die türkische Regierung Un-
terstützer von Vergewaltigungsopfern weiter-
hin mit Prozessen, um sie einzuschüchtern.
Ärztinnen des Behandlungszentrums der
Menschenrechtsstiftung werden der Unterstüt-
zung einer »kriminellen Organisation« beschul-
digt, weil sie misshandelten Frauen Atteste
ausgestellt haben. Journalisten, die Betroffene
  zitieren, sehen sich mit Klagen wegen »Dif-
famierung des Militärs« konfrontiert. Und
auch die Rechtsanwältinnen der 19 Angeklag-
ten werden traktiert. Allen voran Eren Keskin,
die für ihre Arbeit wahlweise der »Verunglim-
pfung« oder der »Aufstachelung der Bevölke-
rung zu Hass und Feindschaft« angeklagt
wird.
     
Nach einer Veranstaltung zum Internationa-
len Frauentag im März dieses Jahres in Köln,
auf der Eren Keskin über Frauenrechte in der
Türkei sprach, griff die türkische Presse sie
massiv an. Die Tageszeitung »Hürriyet« warf
ihr Verrat vor und der Journalist Fatih Altayli
drohte: »Ich denke, wenn Eren Keskin zurück-
kommt, wird sie ihre sexuelle Belästigung be-
  kommen...Vielleicht ist es ja das, was sie
will«. Die nationale Anwaltskammer in Anka-
ra hat gegen Frau Keskin inzwischen ein ein-
jähriges Berufsverbot ausgesprochen. Eine
Klage dagegen ist zwar möglich, Erfolg hat
sie aber nur, wenn sich eine internationale
Öffentlichkeit dazu verhält.