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Neues
Deutschland Gerichtsfarce in Istanbul: Protest
gegen
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| Heute
wird in Istanbul der Prozess gegen 18 Frauen und einen Mann fortgesetzt, denen »Verunglimpfung des Staates« vorgeworfen wird. Sie hatten auf einem Kongress die Pra- |
xis der
sexuellen Folter auf Polizeistationen angeprangert und die Bestrafung der Täter gefordert. |
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| Nein zu
sexueller Gewalt durch staatliche Si- cherheitskräfte« - lautete der Titel des Kon- gresses im Juni 2000. Ein breites Frauenbünd- nis hatte ihn in Istanbul organisiert, um auf die Praxis der sexuellen Folter auf Polizeistatio- nen oder während militärischer Operationen in den kurdischen Gebieten aufmerksam zu ma- chen. Beklagt wurden körperliche Durchsu- chungen durch männliche Beamte, Jungfräu- lichkeitskontrollen und selbst Vergewaltigun- |
gen (auch
mit Polizeiknüppeln). »Die Täter "wählen diese Art der Folter, weil sie damit rechnen, dass die Opfer darüber Stillschwei- gen bewahren«, erläutert die Anwältin Eren Keskin. »Die Ehre einer Frau hat in der Tür- kei einen hohen Stellenwert, und nicht immer ist die Familie damit einverstanden, dass ei- ne Frau ihre Vergewaltigung öffentlich macht, abgesehen von den Repressionen, die dies mit sich bringt.« |
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| Der Kongress
versuchte dieses Tabu zu bre- chen, um betroffene Frauen zu ermutigen und die Dimension der Verbrechen aufzuzeigen. So berichtete Rechtsanwältin Fatma Karakas von systematischen Vergewaltigungen bei Razzien und Hausdurchsuchungen in kurdi- schen Dörfern. Das Militär begreife dieses |
Vorgehen
als Teil seiner Kriegsstrategie ge- gen die kurdische Bevölkerung. Andere Kon- gressteilnehmerinnen sprachen von sexuel- ler Misshandlung oder Vergewaltigung durch Polizisten und forderten deren Bestrafung. Ein Vater prangerte das Verbrechen an sei- ner Tochter an. |
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| Obwohl
der Kongress offiziell genehmigt wor- den war, müssen sich Redner und Rednerin- nen ebenso wie die Organisatorinnen seit fast zwei Jahren wegen »Verunglimpfung und Ver- |
leumdung
des Staates und seiner Organe« vor dem Gericht in Istanbul verantworten. Ih- nen drohen Haftstrafen bis zu sechs Jahren. |
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| Der Prozess
gegen die 19 Angeklagten zeich- net sich in erster Linie durch Absurditäten während der jeweils etwa 30-minütigen Ver- handlungen aus. Am 21. März 2001 beispiels- weise wurde Fatma Pollatas zur Kongress- rednerin erklärt, obwohl sie eine zwanzigjäh- rige Haftstrafe absitzt und zum fraglichen |
Zeitpunkt
schon ein Jahr lang inhaftiert war. Daraufhin ordnete das Gericht die Prüfung des Sachverhalts an. Bis heute waren die Ermittlungsbehörden nicht in der Lage oder willens zu klären, ob Frau Pollatas aus dem Gefängnis fliehen und am Kongress teilneh- men konnte oder nicht. |
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| Auch den
15. Mai 2002, den fünften Verhand- lungstag, hätte man sich sparen können: Ver- lesen wurde der Schriftverkehr zwischen Staatsanwaltschaft, Polizeipräsidium und dem Gericht über den Verbleib einer Videokassette. |
Das bewusste
Video über den Kongress, das vom Gericht von Anfang an als Beweismittel herangezogen wird, ist und bleibt verschwun- den. |
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| Der heutige
Prozesstermin dürfte sich wenig von den bisherigen unterscheiden: Die Ver- |
handlung
wird nach kurzer Zeit um weitere drei Monate vertagt werden. |
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| Der Grund
für die Verzögerungstaktik liegt auf der Hand: Der Prozess wird nicht auf der juristischen, sondern auf der politischen Ebe- ne entschieden, und die ist zur Zeit unsicher. Denn wenn die Angeklagten freigesprochen würden, könnten sie den Vorwurf der sexuel- ler Folter durch Polizei- und Militärangehöri- ge ungestraft weiterverbreiten. Die Forderung nach Bestrafung der »Ordnungshüter« wäre folgerichtig - aber nicht im Sinne der türki- schen Regierung. Andererseits wäre eine |
Verurteilung
der 19 Angeklagten ein Minus- punkt auf dem Bewerbungszeugnis für die Europäische Union. Nach Einschätzung der EU- Kommission erfüllt die Türkei trotz jüng- ster Reformen ohnehin nicht die Kriterien für die Aufnahme von Beitrittsgesprächen nicht. Es gebe im politischen System der Türkei noch »Grauzonen«, beispielsweise hinsicht- lich der Rolle der Armee, ließ ein EU-Beam- ter wissen. |
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| Derweil
überzieht die türkische Regierung Un- terstützer von Vergewaltigungsopfern weiter- hin mit Prozessen, um sie einzuschüchtern. Ärztinnen des Behandlungszentrums der Menschenrechtsstiftung werden der Unterstüt- zung einer »kriminellen Organisation« beschul- digt, weil sie misshandelten Frauen Atteste ausgestellt haben. Journalisten, die Betroffene |
zitieren,
sehen sich mit Klagen wegen »Dif- famierung des Militärs« konfrontiert. Und auch die Rechtsanwältinnen der 19 Angeklag- ten werden traktiert. Allen voran Eren Keskin, die für ihre Arbeit wahlweise der »Verunglim- pfung« oder der »Aufstachelung der Bevölke- rung zu Hass und Feindschaft« angeklagt wird. |
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| Nach einer
Veranstaltung zum Internationa- len Frauentag im März dieses Jahres in Köln, auf der Eren Keskin über Frauenrechte in der Türkei sprach, griff die türkische Presse sie massiv an. Die Tageszeitung »Hürriyet« warf ihr Verrat vor und der Journalist Fatih Altayli drohte: »Ich denke, wenn Eren Keskin zurück- kommt, wird sie ihre sexuelle Belästigung be- |
kommen...Vielleicht
ist es ja das, was sie will«. Die nationale Anwaltskammer in Anka- ra hat gegen Frau Keskin inzwischen ein ein- jähriges Berufsverbot ausgesprochen. Eine Klage dagegen ist zwar möglich, Erfolg hat sie aber nur, wenn sich eine internationale Öffentlichkeit dazu verhält. |