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In
der Türkei begann am Mittwoch ein Prozeß gegen 19 Frauen und Männer. Sie
sind wegen
Verunglimpfung und Verleumdung des Staates und seiner Sicherheitskräfte
von der Staats-
anwaltschaft Istanbul angeklagt. Sie alle sollen Rednerinnen oder Organisatoren
eines Kon-
gresses in Istanbul zum Thema sexuelle Folter in den Gefängnissen gewesen
sein.
Jutta Hermanns:
Einige Frauen haben
sexuelle Folter durch Sicherheitskräfte persönlich erlebt
und berichteten während des Kongresses von dem Erlebten. Andere Frauen
warfen dem Staat vor, sexuelle Folter und Vergewaltigung systematisch
vor
allem gegen kurdische Frauen einzusetzen. Der Ausgang des Prozesses
ist
von großer Bedeutung für die Frauen sowie für Menschenrechtsgruppen
in der
Türkei.
Der
Prozeß wurde nach eineinhalb Stunden vertagt. Was war der Grund dafür?
Jutta Hermanns:
Am Ende des ersten
Verhandlungstages mußten viele Fragen unbeantwortet
bleiben und es fehlten zahlreiche Beweismittel. So entschied das Gericht,
daß noch nachermittelt werden muß. Das ganze Verfahren ist deshalb auf
den 21.Juni vertagt worden.
Was
sind das für »fehlende Beweismittel«?
Jutta Hermanns:
Unter den Angeklagten
ist beispielsweise eine neunzehnjährige Frau, die zum
Zeitpunkt des Kongresses - auf dem sie als Rednerin aufgetreten sein
soll -
nachweislich in Haft war. Sie hat Polizisten angezeigt, die sie gefoltert
haben.
Das Verfahren läuft noch. Die Akte hierzu und der Nachweis dafür, daß
sie in
Haft war, sollen als Beweismittel vorgelegt werden. Eine andere Frau
ist be-
schuldigt, auf dem Kongreß - wie schon bei zahlreichen Veranstaltungen
zu-
vor - von ihrer Vergewaltigung berichtet zu haben. Sie aber sagt, sie
sei auf
dem Kongreß nur als Diskussionsleiterin aufgetreten. Um das alles zu
klären,
sollen nun die Tonbandprotokolle von dem Kongreß, die sich noch bei
der Po-
lizei befinden, dem Gericht übergeben werden.
Es geht also um fehlende Ermittlungen, die erforderlich sind, um überhaupt
ein
Urteil fällen zu können. Ansonsten könnte das Urteil - wie es auch immer
aus-
sehen wird - jederzeit angefochten werden.
Wie
haben die Angeklagten auf die Vertagung reagiert?
Jutta Hermanns:
Für sie ist die
Vertagung nicht weiter von Bedeutung. Das Gravierende ist in
ihren Augen, daß es überhaupt zu dem Prozeß kam. Die Frauen haben den
Finger in die Wunde gelegt. Das Verfahren gegen sie selbst empfinden
die
Frauen wie einen zweiten Freispruch für die Täter. Für sie ist es wichtig,
da-
rauf hinzuweisen, warum überhaupt ein solches Verfahren eröffnet wird:
um
andere einzuschüchtern und vom Reden abzuhalten, so daß sie nicht mehr
die Bestrafung der Täter fordern und sich insbesondere nicht mehr mit
ande-
ren Frauen zusammentun können, um in organisierter Form gemeinschaftlich
auf diese Realität hinzuweisen.
Bei
der Ankündigung der Justizreform Anfang dieser Woche hat die türkische
Regierung versprochen, gegen Folterungen vorzugehen und die Zustände in
den Gefängnissen zu verbessern. Wurde bei dem Prozeß darauf Bezug genommen?
Jutta Hermanns:
Ja, die angeklagten
Frauen haben es als absurd bezeichnet, wenn einerseits
der Folter der Kampf angesagt wird und gleichzeitig die von Folter Betroffenen
verfolgt werden, nur weil sie von solchen Dingen sprechen. Die Frauen
sagen,
solche Lippenbekenntnisse des türkischen Staates könnten derzeit bei
ihnen
nur ein bitteres Lächeln hervorrufen.
Wie
war denn das Interesse der Öffentlichkeit an dem Prozeß?
Jutta Hermanns:
Unerwartet groß,
gerade auch von seiten der Presse. Auch Kamerateams aus
dem Ausland waren gekommen. Das Publikum mußte teilweise auf dem Boden
sitzen, die Türen zum Korridor blieben offen, viele mußten von draußen
aus zu-
hören. Trotzdem: Die Angeklagten wünschen sich im Juni eine noch breitere
Öffentlichkeit.
Interview:
Andrea Schanz
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