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FrauenRechtsBüro
Berlin, 19.2.2001 Aufruf zu einer Delegationsreise zwecks Prozessbeobachtung
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| Seit nunmehr
fast 4 Jahren ist unser Projekt „Rechtliche Hilfe für Frauen, die von staatlichen Sicherheitskräften vergewaltigt oder auf andere Weise sexuell mißhandelt wurden" in der Tür- kei einschließlich der kurdischen Gebiete ak- tiv. Das Ziel war und ist es, Frauen, die in un- terschiedlicher Weise sexuell gefoltert wurden, über ihre Rechte aufzuklären und sie zu stär- ken, um die Folterer zur Anzeige zu bringen. Bis Ende 2000 haben sich 132 betroffene Frauen an uns gewandt und der Mut dieser |
Frauen,
über die an ihnen begangene sexuel- le Folter zu sprechen und die Strafverfolgung der Folterer einzufordern sowie die gleichzeiti- ge Öffentlichkeitsarbeit des Projekts haben wesentlich dazu beigetragen, das Tabu bezüg- lich dieser weit verbreiteten Realität in der Tür- kei zu brechen, die Strafverfolgung der staatli- chen Folterer zu verlangen und z.T. durchzu- setzen und eine breite Solidarität insbesondere von Frauengruppen und –organisationen zu er- reichen. |
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| Die Europäische
Union hat der Türkei mittler- weile den Kandidatenstatus für eine Vollmit- gliedschaft nach der Umsetzung u.a. in ver- schiedenen internationalen Menschenrechts- abkommen festgeschriebener Garantien zu- erkannt. Das entsprechende Programm, wel- ches der Türkei zur Beachtung und Realisie- rung übermittelt wurde, enthält kurzfristig, mittelfristig und langfristig umzusetzende Maßnahmen. Zu den kurzfristig, d.h. inner- |
halb eines
Jahres, umzusetzenden Maßnah- men gehören u.a. die Schaffung rechtlicher Strukturen und das Ergreifen aller notwendigen Maßnahmen für einen effektiven Kampf gegen die Folter sowie die Stärkung und Unterstüt- zung der Möglichkeiten einer rechtlichen Wi- dergutmachung für die Betroffenen von Men- schenrechtsverletzungen. Unsere Arbeit findet genau in diesem Kontext statt. |
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| Eine der
wichtigsten Voraussetzungen hier- für ist es jedoch, daß die von sexueller Fol- ter betroffenen Frauen und Mädchen den |
Mut finden,
zu sprechen, Zeugnis abzulegen und ihre Folterer zur Anklage zu bringen. |
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| Aufgrund
der Öffentlichkeitsarbeit des Pro- jekts nahmen sich immer mehr Kreise, ins- besondere Frauenorganisationen, dieser Re- alität an und im Juni 2000 fand in Istanbul ein von einer Plattform mehrer Frauengrup- pen organisierter Kongreß zu dem „Thema" sexuelle Folter in der Türkei einschließlich |
der kurdischen
Gebiete statt. Auf dem Kon- greß traten verschiedene Vertreterinnen von Frauengruppen, so auch eine Anwältin unse- res Projekts in Istanbul, sowie betroffene Frau- en als Rednerinnen auf. Mehrere betroffene Frauen legten hier Zeugnis ab und berichteten von der an ihnen begangenen sexuellen Folter. |
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| Unabhängig
von manchen Kritikpunkten un- seres Projektes an der Art der Durchführung dieses Kongresses halten wir jede Aktivität |
zu dieser
nach wie vor existierenden Realität für sinnvoll. Der Kongreß stieß auf breite Re- sonanz im In- und Ausland. |
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| Am 20.11.2000
klagte die Staatsanwaltschaft Beyoðlu/ Istanbul 16 Frauen, die als Organi- satorinnen und Rednerinnen auf diesem Kon- greß in Erscheinung traten, wegen Verunglim- pfung und Verleumdung des Staates und sei- ner Sicherheitsorgane gem. Art. 159 Abs.1 Türkisches Strafgesetzbuch an. Die Strafan- drohung beträgt zwischen 1 und 6 Jahren Haft. |
Unter
den Angeklagten befinden sich drei Frau- en, die auf dem Kongreß über die von ihnen erlebte sexuelle Folter berichteten und auch die Anwältin unseres Projekts, Fatma Karakas, die eine allgemeine Auswertung der Projektar- beit vortrug. In der Anlage ist die Übersetzung der Anklageschrift beigefügt, die vollen Namen der angeklagten Frauen sind uns bekannt. |
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| Mittlerweile
wurde in einem anderen Zusam- menhang auch gegen die Rechtsanwältin des Projekts, Eren Keskin, ein Strafverfahren gem. Art. 159 Abs.1 Türkisches Strafgesetzbuch |
eingeleitet,
da sie die Presse im Oktober 2000 über die von den sogenannten „Friedens- müttern" erlebte sexuelle Folter informiert hat- te. |
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| Diese
Entwicklungen machen deutlich, daß die Türkei in keinster Wiese gewillt ist, die oben erwähnten Bedingungen zur Aufnahme als Vollmitglied in die Europäische Union um- zusetzen. Im Gegenteil. Statt die Mechanis- |
men zur
Strafverfolgung staatlicher Folterer zu stärken, werden von Folter Betroffene, de- ren Anwält/innen und Unterstützer/innen nun- mehr mit Strafverfahren überzogen, um sie vom Sprechen abzubringen. |
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| Mit großer
Sorge beobachten wir, daß die von unserem Projekt betreuten Frauen für ihren Mut nunmehr auch noch bestraft wer- den sollen. Die Absicht des Staates ist of- |
fensichtlich:
andere Frauen sollen abgeschreckt werden, von der erlittenen sexuellen Folter zu berichten und die Strafverfolgung der staatlichen Täter einzufordern. |
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| Diese
Frauen bedürfen unserer vollen Soli- darität und Unterstützung. Daher halten wir es für sinnvoll, mit einer Frauendelegation |
zum ersten
Prozeßtag gegen die angeklagten 16 Frauen nach Istanbul zu fahren, um ihnen so zu zeigen, daß sie nicht allein sind. |
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Der erste Prozeßtag wird am 21.3.2001 um 11 Uhr vor dem Strafgericht Beyoðlu/ Istanbul stattfinden. [Anklageschrift] |
Für das Projekt: Jutta Hermanns, Juristin FrauenRechtsBüro
gegen sexuelle Folter |