FrauenRechtsBüro
gegen sexuelle Folter

Berlin, 19.2.2001

Aufruf zu einer Delegationsreise zwecks Prozessbeobachtung

 

Seit nunmehr fast 4 Jahren ist unser Projekt
„Rechtliche Hilfe für Frauen, die von staatlichen Sicherheitskräften vergewaltigt oder auf andere
Weise sexuell mißhandelt wurden" in der Tür-
kei einschließlich der kurdischen Gebiete ak-
tiv. Das Ziel war und ist es, Frauen, die in un-
terschiedlicher Weise sexuell gefoltert wurden,
über ihre Rechte aufzuklären und sie zu stär-
ken, um die Folterer zur Anzeige zu bringen.
Bis Ende 2000 haben sich 132 betroffene
Frauen an uns gewandt und der Mut dieser
  Frauen, über die an ihnen begangene sexuel-
le Folter zu sprechen und die Strafverfolgung
der Folterer einzufordern sowie die gleichzeiti-
ge Öffentlichkeitsarbeit des Projekts haben
wesentlich dazu beigetragen, das Tabu bezüg-
lich dieser weit verbreiteten Realität in der Tür-
kei zu brechen, die Strafverfolgung der staatli-
chen Folterer zu verlangen und z.T. durchzu-
setzen und eine breite Solidarität insbesondere
von Frauengruppen und –organisationen zu er-
reichen.
     
Die Europäische Union hat der Türkei mittler-
weile den Kandidatenstatus für eine Vollmit-
gliedschaft nach der Umsetzung u.a. in ver-
schiedenen internationalen Menschenrechts-
abkommen festgeschriebener Garantien zu-
erkannt. Das entsprechende Programm, wel-
ches der Türkei zur Beachtung und Realisie-
rung übermittelt wurde, enthält kurzfristig,
mittelfristig und langfristig umzusetzende
Maßnahmen. Zu den kurzfristig, d.h. inner-
  halb eines Jahres, umzusetzenden Maßnah-
men gehören u.a. die Schaffung rechtlicher
Strukturen und das Ergreifen aller notwendigen
Maßnahmen für einen effektiven Kampf gegen
die Folter sowie die Stärkung und Unterstüt-
zung der Möglichkeiten einer rechtlichen Wi-
dergutmachung für die Betroffenen von Men-
schenrechtsverletzungen. Unsere Arbeit findet
genau in diesem Kontext statt.

     
Eine der wichtigsten Voraussetzungen hier-
für ist es jedoch, daß die von sexueller Fol-
ter betroffenen Frauen und Mädchen den
  Mut finden, zu sprechen, Zeugnis abzulegen
und ihre Folterer zur Anklage zu bringen.

     
Aufgrund der Öffentlichkeitsarbeit des Pro-
jekts nahmen sich immer mehr Kreise, ins-
besondere Frauenorganisationen, dieser Re-
alität an und im Juni 2000 fand in Istanbul
ein von einer Plattform mehrer Frauengrup-
pen organisierter Kongreß zu dem „Thema"
sexuelle Folter in der Türkei einschließlich
  der kurdischen Gebiete statt. Auf dem Kon-
greß traten verschiedene Vertreterinnen von
Frauengruppen, so auch eine Anwältin unse-
res Projekts in Istanbul, sowie betroffene Frau-
en als Rednerinnen auf. Mehrere betroffene
Frauen legten hier Zeugnis ab und berichteten
von der an ihnen begangenen sexuellen Folter.
     
Unabhängig von manchen Kritikpunkten un-
seres Projektes an der Art der Durchführung
dieses Kongresses halten wir jede Aktivität
  zu dieser nach wie vor existierenden Realität
für sinnvoll. Der Kongreß stieß auf breite Re-
sonanz im In- und Ausland.
     
Am 20.11.2000 klagte die Staatsanwaltschaft
Beyo
ðlu/ Istanbul 16 Frauen, die als Organi-
satorinnen und Rednerinnen auf diesem Kon-
greß in Erscheinung traten, wegen Verunglim-
pfung und Verleumdung des Staates und sei-
ner Sicherheitsorgane gem. Art. 159 Abs.1
Türkisches Strafgesetzbuch an. Die Strafan-
drohung beträgt zwischen 1 und 6 Jahren Haft.
  Unter den Angeklagten befinden sich drei Frau-
en, die auf dem Kongreß über die von ihnen
erlebte sexuelle Folter berichteten und auch
die Anwältin unseres Projekts, Fatma Karakas,
die eine allgemeine Auswertung der Projektar-
beit vortrug. In der Anlage ist die Übersetzung
der Anklageschrift beigefügt, die vollen Namen
der angeklagten Frauen sind uns bekannt.
     
Mittlerweile wurde in einem anderen Zusam-
menhang auch gegen die Rechtsanwältin des
Projekts, Eren Keskin, ein Strafverfahren gem.
Art. 159 Abs.1 Türkisches Strafgesetzbuch
  eingeleitet, da sie die Presse im Oktober
2000 über die von den sogenannten „Friedens-
müttern" erlebte sexuelle Folter informiert hat-
te.
     
Diese Entwicklungen machen deutlich, daß
die Türkei in keinster Wiese gewillt ist, die
oben erwähnten Bedingungen zur Aufnahme
als Vollmitglied in die Europäische Union um-
zusetzen. Im Gegenteil. Statt die Mechanis-
  men zur Strafverfolgung staatlicher Folterer
zu stärken, werden von Folter Betroffene, de-
ren Anwält/innen und Unterstützer/innen nun-
mehr mit Strafverfahren überzogen, um sie
vom Sprechen abzubringen.
     
Mit großer Sorge beobachten wir, daß die
von unserem Projekt betreuten Frauen für
ihren Mut nunmehr auch noch bestraft wer-
den sollen. Die Absicht des Staates ist of-
  fensichtlich: andere Frauen sollen abgeschreckt
werden, von der erlittenen sexuellen Folter zu
berichten und die Strafverfolgung der staatlichen
Täter einzufordern.
     
Diese Frauen bedürfen unserer vollen Soli-
darität und Unterstützung. Daher halten wir
es für sinnvoll, mit einer Frauendelegation
  zum ersten Prozeßtag gegen die angeklagten
16 Frauen nach Istanbul zu fahren, um ihnen
so zu zeigen, daß sie nicht allein sind.

Der erste Prozeßtag wird am 21.3.2001 um 11 Uhr
vor dem Strafgericht Beyoðlu/ Istanbul stattfinden.
[Anklageschrift]

Für Übersetzungen ist gesorgt. Es wird auch die Möglichkeit bestehen
mit den Angeklagten, den Anwältinnen, dem Menschenrechtsverein
IHD und eventuell der Frauenkommission der Anwaltskammer Istanbul
Gespräche und Interviews zu führen. Auf Wunsch werden Termine mit
verschiedenen Frauenorganisationen wie z.B. dem kurdischen Frauen-
verein „Frauenzentrum Dicle", der Vereinigung werktätiger Frauen
„EKB" oder den Frauen der Frauenkommission der politischen Partei
HADEP organisiert.

Unserer Zweigstelle ist es leider nicht möglich, Kosten zu tragen. Für
diejenigen Interessierten, die von Berlin aus mitfliegen wollen, bestehen
zwei Flugmöglichkeiten und zwar

    • am 19.3.2001 mit Türkisch Airlines für ca. 490 DM,
    • am 20.3.2001 mit Beytas Reisen für ca. 350 DM.

Wir wären allen Frauen, die einen Flug selber organisieren wollen,
dankbar, uns Mitteilung über ihre Teilnahme an der Delegationsreise
zu machen. Wir werden den Teilnehmerinnen sodann ein Programm
mit Treffpunkten und Terminen mitteilen. Soll durch uns eine Hotel-
unterkunft besorgt werden, bitten wir ebenfalls um kurze Mitteilung
einschließlich der Angabe einer ungefähren Preisklasse.

Für das Projekt: Jutta Hermanns, Juristin


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