Berlin, 8. Januar 2002

 

Aufruf zur Delegationsreise
zur Prozessbeobachtung
in Istanbul
Anfang Februar 2002

 

 

 

 

Wie wohl die meisten von Euch schon wissen
findet am 5.0.2002 um 14.45 Uhr vor dem
Strafgericht Beyoglu/Istanbul der nächste und
damit vierte Prozesstermin gegen die 18 ange-
klagten Frauen und einen Mann (Vater einer
betroffenen Gefangenen) statt, denen vorge-
worfen wird, an einem am 10./11. Juni 2000 in
  Istanbul stattgefundenen Kongress gegen
sexuelle Folter als Rednerinnen oder Orga-
nisatorinnen teilgenommen zu haben, und
die aufgrund dessen wegen "Verunglimpfung
des Staates und seiner Organe" nach
Art.158 Abs.1 Türkisches Strafgesetzbuch
angeklagt worden sind.
     
Wir haben in unseren letzten Aufrufen zur Be-
obachtung des Prozesses über die Hintergrün-
de dieses Verfahrens berichtet, das auch im
  Zusammenhang steht mit zwei weiteren Ver-
fahren, die derzeit in Istanbul verhandelt wer-
den:
     
Zum einen werden - ebenfalls vor dem Istan-
buler Strafgericht in Beyoglu - die Rechtsan-
wältin Eren Keskin, Vorsitzende der Istanbu-
ler Sektion des Menschenrechtsvereins und
Mitbegründerin des Istanbuler Projekts
"Rechtliche Hilfe für Frauen, die von staatli-
chen Sicherheitskräften vergewaltigt oder auf
andere Weise sexuell misshandelt wurden"
sowie der Chefredakteur der Zeitung Yeni
Gündem, Erol Tas wegen "Verunglimpfung
  der staatlichen Sicherheitskräfte" gem. Art.
159 Abs.1 Türkisches Strafgesetzbuch i.V.
m. Art.16 Abs. 1 des Pressegesetzes ange-
klagt. Der Vorwurf wird begründet mit einem
von Eren Keskin verfassten Bericht, der in
der Yeni Gündem veröffentlicht wurde. Darin
ist zu lesen, was Frauen ihr bei Gesprächen
in der Haftanstalt über die von ihnen erlebte
sexuelle Folter berichtet haben.

     
In diesem Verfahren ist der Prozess sowohl
am ersten wie auch am zweiten Verhand-
lungstag, dem 16.8., nach ca. 5 Minuten un-
terbrochen und auf den 31.10.01 Uhr verscho-
ben worden. An jenem dritten Verhandlungs-
tag hielten Suna Aras und Berin Tas ihre Re-
  den. Beide sind Schriftstellerinnen und ha-
ben in ihren Reden erklärt, warum sie an
dem Kongreß teilgenommen haben. An-
schließend wurde abermals vertagt, und
zwar auf den 5. Februar 2002, 14.45 Uhr.

     
Zum anderen müssen sich fünf der erwähn-
ten 18 angeklagten Frauen vor dem Staats-
sicherheitsgericht Istanbul verantworten we-
gen "separatistischer Propaganda" und "Auf-
stachelung zu Hass und Feindschaft durch
das Aufzeigen ethnischer, klassenbedingter
und regionaler Verschiedenheiten" gem. Art.
8 Abs. 1 "Anti-Terror-Gesetz " i.V.m. Art.312
  Abs. 2 Türkisches Strafgesetzbuch. Diese
Anklage stützt sich ebenfalls auf den ein-
gangs erwähnten Sachverhalt. Angeklagt
ist in diesem Verfahren, wie auch in dem
Verfahren gegen 19 vor dem Strafgericht
Angeklagten, auch die Rechtsanwältin Fat-
ma Karakas, Mitarbeiterin in dem Istanbu-
ler Frauenrechtshilfeprojekt.
     
Dieser Prozess begann am 28.6.2001 und ist
am 11.9.01 erneut vertagt worden auf den 25.
12.01. Auch an diesem Termin ist lediglich
ein nächster Verhandlungstag festgelegt wor-
den. Die Verschleppung dieses wie auch der
anderen beiden Prozesse lässt unseres Er-
  achtens auf zweierlei schließen. Zum einen
scheint das Gericht nicht freisprechen zu
wollen. Andererseits scheut es jedoch an-
gesichts der großen Öffentlichkeit derzeit
auch eine Verurteilung.

     
Es ist daher wichtig, dass weiterhin viele
nach Istanbul fahren und den Prozess beob-
achten und dass ein Interesse der Öffentlich-
keit an diesem Prozess aufrecht erhalten wird.
Auch die angeklagten Frauen haben sich da-
  hingehend geäußert, dass es für sie selbst
sehr wichtig ist, zu sehen, dass sie mit den
gegen sie erhobenen Vorwürfen nicht allei-
ne dastehen, und dass die Prozessöffent-
lichkeit für sie ein Schutz darstellt.
     
Parallell zum Prozessbesuch wollen wir die
Zeit in Istanbul für Recherchearbeiten nutzen,
die für die politische Arbeit von Flüchtlingen,
  AnwältInnen, Solidaritätsprojekten und
Menschenrechtsgruppen von Bedeutung
sein können.
     
Z.B. wurden durch die Recherchearbeit der
zuletzt gereisten Delegationsgruppe Behaup-
tungen im letzten Lagebericht des Auswärti-
gen Amtes widerlegt, demzufolge die psychi-
atrische Behandlung von traumatisierten
Menschen in der Türkei gewährleistet sei.
Obwohl aufgrund massiver Proteste durch
Menschenrechtsorganisationen diese Be-
hauptungen seitens des Auswärtigen Am-
tes halbherzig relativiert wurden, gab es in-
  zwischen ablehnende Asylbescheide auf-
grund genau dieser Behauptungen. Unse-
re gesammelten Informationen aus Gesprä-
chen mit der Anwaltskammer, der Ärzte-
kammer, TOHAV, TIHV, der gerichtsmedi-
zinischen Fakultät und dem IHD belegen,
dass das Auswärtige Amt zum Nachteil
der hierher geflüchteten Menschen Falsch-
informationen verbreitet.

     

Nun planen wir ein weitergehendes Rechercheprojekt zu folgenden Themen:

Hat sich durch die Arbeit des Istanbuler Frauen-Rechtshilfeprojektes der Umgang
mit den von sexueller Folter betroffenen Frauen geändert ? Wie spiegelt sich das
Brechen dieses Tabus in der gesellschaftlichen Realität wider?

     
In unserem Jahresbericht für 2001 können wir
aufzeigen, dass von 30 betroffenen Frauen,
die sich an unser Büro gewandt haben, 21
aufgrund der politischen Aktivitäten von Fa-
milienangehörigen gefoltert wurden; sei es
um Informationen bezüglich der Angehörigen
zu erhalten, oder um die Frauen stellvertre-
  tend für die Angehörigen zu bestrafen. Dies
soll durch weitere Untersuchungen belegt
werden. Wir wollen damit die Behauptung
des Auswärtigen Amtes widerlegen, die
sogenannte Sippenhaft gäbe es in der Tür-
kei höchstens in vereinzelten Fällen.

     
Bei den bisherigen Recherchen der vorange-
gangenen Delegationen haben TherapeutIn-
nen, mit denen wir in Istanbul gesprochen
haben, immer wieder betont, dass die sozi-
alen Probleme der Betroffenen eine erfolg-
reiche Therapie stark beeinträchtigen oder
  gar verunmöglichen. Dies wollen wir in Inter-
views mit geeigneten Stellen sowie mit Be-
troffenen konkretisieren. Schwerpunkt soll
dabei die Situation der "Inlandsflüchtlinge"
und insbesondere die der geflüchteten
Frauen und Mädchen sein.
     
Ein weiteres längerfristiges Projekt soll auf
die Finanzierung von Frauenprojekten in der
Türkei und den kurdischen Gebieten bezo-
gen sein. Motiviert hat uns dazu die Initiati-
ve des kurdischen Frauen-Kulturzentrums
Dicle in Istanbul. Sie verkaufen von Frauen
in Kurdistan gewebte Teppiche und Taschen
  und finanzieren mit dem Erlös Ausbildungs-
möglichkeiten für kurdische Frauen und
Mädchen. Die Erweiterung dieses Projekt
nach Deutschlands wäre lohnenswert und
gleichzeitig eine gute Möglichkeit für Frau-
eninitiativen hier dauerhafte Verbindungen
zur kurdischen Frauenbewegung aufzubauen.
     

Dies sind Vorschläge, die über die Möglichkeiten einer einzelnen Delegation
hinausgehen. Wir halten es aber für sinnvoll, damit anzufangen und wünschen
uns Reaktionen Eurerseits. An welchen Themen seid Ihr interessiert ? Habt
Ihr Ergänzungen oder weitere Vorschläge ? Bitte meldet Euch bald, da wir die
entsprechenden GesprächspartnerInnen informieren wollen.

Die nächste Delegationsreise sollte vom Wochenende 2./3. Februar bis zum
darauffolgenden Wochenende, 9./10. Februar stattfinden. Der Prozeßtermin
ist am 5.Februar 2002, um 14.45 Uhr vor dem Strafgericht Istanbul-Beyoglu.

Bitte informiert uns auch über Euren Bedarf an Hotelzimmern,
Flugverbindungen o.ä.

FrauenRechtsBüro gegen sexuelle Folter e.V.
Friedelstr. 52, 12047 Berlin
tel: 030 - 627 37 941, fax: 030 - 627 37 942
email: info@womensrightsproject.de
internet: www.womensrightsproject.de