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Berlin, 8. Januar 2002
Aufruf
zur Delegationsreise
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| Wie wohl
die meisten von Euch schon wissen findet am 5.0.2002 um 14.45 Uhr vor dem Strafgericht Beyoglu/Istanbul der nächste und damit vierte Prozesstermin gegen die 18 ange- klagten Frauen und einen Mann (Vater einer betroffenen Gefangenen) statt, denen vorge- worfen wird, an einem am 10./11. Juni 2000 in |
Istanbul
stattgefundenen Kongress gegen sexuelle Folter als Rednerinnen oder Orga- nisatorinnen teilgenommen zu haben, und die aufgrund dessen wegen "Verunglimpfung des Staates und seiner Organe" nach Art.158 Abs.1 Türkisches Strafgesetzbuch angeklagt worden sind. |
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| Wir haben
in unseren letzten Aufrufen zur Be- obachtung des Prozesses über die Hintergrün- de dieses Verfahrens berichtet, das auch im |
Zusammenhang
steht mit zwei weiteren Ver- fahren, die derzeit in Istanbul verhandelt wer- den: |
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| Zum einen
werden - ebenfalls vor dem Istan- buler Strafgericht in Beyoglu - die Rechtsan- wältin Eren Keskin, Vorsitzende der Istanbu- ler Sektion des Menschenrechtsvereins und Mitbegründerin des Istanbuler Projekts "Rechtliche Hilfe für Frauen, die von staatli- chen Sicherheitskräften vergewaltigt oder auf andere Weise sexuell misshandelt wurden" sowie der Chefredakteur der Zeitung Yeni Gündem, Erol Tas wegen "Verunglimpfung |
der staatlichen
Sicherheitskräfte" gem. Art. 159 Abs.1 Türkisches Strafgesetzbuch i.V. m. Art.16 Abs. 1 des Pressegesetzes ange- klagt. Der Vorwurf wird begründet mit einem von Eren Keskin verfassten Bericht, der in der Yeni Gündem veröffentlicht wurde. Darin ist zu lesen, was Frauen ihr bei Gesprächen in der Haftanstalt über die von ihnen erlebte sexuelle Folter berichtet haben. |
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| In diesem
Verfahren ist der Prozess sowohl am ersten wie auch am zweiten Verhand- lungstag, dem 16.8., nach ca. 5 Minuten un- terbrochen und auf den 31.10.01 Uhr verscho- ben worden. An jenem dritten Verhandlungs- tag hielten Suna Aras und Berin Tas ihre Re- |
den. Beide
sind Schriftstellerinnen und ha- ben in ihren Reden erklärt, warum sie an dem Kongreß teilgenommen haben. An- schließend wurde abermals vertagt, und zwar auf den 5. Februar 2002, 14.45 Uhr. |
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| Zum anderen
müssen sich fünf der erwähn- ten 18 angeklagten Frauen vor dem Staats- sicherheitsgericht Istanbul verantworten we- gen "separatistischer Propaganda" und "Auf- stachelung zu Hass und Feindschaft durch das Aufzeigen ethnischer, klassenbedingter und regionaler Verschiedenheiten" gem. Art. 8 Abs. 1 "Anti-Terror-Gesetz " i.V.m. Art.312 |
Abs. 2
Türkisches Strafgesetzbuch. Diese Anklage stützt sich ebenfalls auf den ein- gangs erwähnten Sachverhalt. Angeklagt ist in diesem Verfahren, wie auch in dem Verfahren gegen 19 vor dem Strafgericht Angeklagten, auch die Rechtsanwältin Fat- ma Karakas, Mitarbeiterin in dem Istanbu- ler Frauenrechtshilfeprojekt. |
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| Dieser
Prozess begann am 28.6.2001 und ist am 11.9.01 erneut vertagt worden auf den 25. 12.01. Auch an diesem Termin ist lediglich ein nächster Verhandlungstag festgelegt wor- den. Die Verschleppung dieses wie auch der anderen beiden Prozesse lässt unseres Er- |
achtens
auf zweierlei schließen. Zum einen scheint das Gericht nicht freisprechen zu wollen. Andererseits scheut es jedoch an- gesichts der großen Öffentlichkeit derzeit auch eine Verurteilung. |
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| Es ist
daher wichtig, dass weiterhin viele nach Istanbul fahren und den Prozess beob- achten und dass ein Interesse der Öffentlich- keit an diesem Prozess aufrecht erhalten wird. Auch die angeklagten Frauen haben sich da- |
hingehend
geäußert, dass es für sie selbst sehr wichtig ist, zu sehen, dass sie mit den gegen sie erhobenen Vorwürfen nicht allei- ne dastehen, und dass die Prozessöffent- lichkeit für sie ein Schutz darstellt. |
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| Parallell
zum Prozessbesuch wollen wir die Zeit in Istanbul für Recherchearbeiten nutzen, die für die politische Arbeit von Flüchtlingen, |
AnwältInnen,
Solidaritätsprojekten und Menschenrechtsgruppen von Bedeutung sein können. |
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| Z.B. wurden
durch die Recherchearbeit der zuletzt gereisten Delegationsgruppe Behaup- tungen im letzten Lagebericht des Auswärti- gen Amtes widerlegt, demzufolge die psychi- atrische Behandlung von traumatisierten Menschen in der Türkei gewährleistet sei. Obwohl aufgrund massiver Proteste durch Menschenrechtsorganisationen diese Be- hauptungen seitens des Auswärtigen Am- tes halbherzig relativiert wurden, gab es in- |
zwischen
ablehnende Asylbescheide auf- grund genau dieser Behauptungen. Unse- re gesammelten Informationen aus Gesprä- chen mit der Anwaltskammer, der Ärzte- kammer, TOHAV, TIHV, der gerichtsmedi- zinischen Fakultät und dem IHD belegen, dass das Auswärtige Amt zum Nachteil der hierher geflüchteten Menschen Falsch- informationen verbreitet. |
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Nun planen wir ein weitergehendes Rechercheprojekt zu folgenden Themen:
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| In unserem
Jahresbericht für 2001 können wir aufzeigen, dass von 30 betroffenen Frauen, die sich an unser Büro gewandt haben, 21 aufgrund der politischen Aktivitäten von Fa- milienangehörigen gefoltert wurden; sei es um Informationen bezüglich der Angehörigen zu erhalten, oder um die Frauen stellvertre- |
tend für
die Angehörigen zu bestrafen. Dies soll durch weitere Untersuchungen belegt werden. Wir wollen damit die Behauptung des Auswärtigen Amtes widerlegen, die sogenannte Sippenhaft gäbe es in der Tür- kei höchstens in vereinzelten Fällen. |
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| Bei den
bisherigen Recherchen der vorange- gangenen Delegationen haben TherapeutIn- nen, mit denen wir in Istanbul gesprochen haben, immer wieder betont, dass die sozi- alen Probleme der Betroffenen eine erfolg- reiche Therapie stark beeinträchtigen oder |
gar verunmöglichen.
Dies wollen wir in Inter- views mit geeigneten Stellen sowie mit Be- troffenen konkretisieren. Schwerpunkt soll dabei die Situation der "Inlandsflüchtlinge" und insbesondere die der geflüchteten Frauen und Mädchen sein. |
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| Ein weiteres
längerfristiges Projekt soll auf die Finanzierung von Frauenprojekten in der Türkei und den kurdischen Gebieten bezo- gen sein. Motiviert hat uns dazu die Initiati- ve des kurdischen Frauen-Kulturzentrums Dicle in Istanbul. Sie verkaufen von Frauen in Kurdistan gewebte Teppiche und Taschen |
und finanzieren
mit dem Erlös Ausbildungs- möglichkeiten für kurdische Frauen und Mädchen. Die Erweiterung dieses Projekt nach Deutschlands wäre lohnenswert und gleichzeitig eine gute Möglichkeit für Frau- eninitiativen hier dauerhafte Verbindungen zur kurdischen Frauenbewegung aufzubauen. |
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FrauenRechtsBüro
gegen sexuelle Folter e.V. |
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