Mai 2001

Aufruf für den 23.Juni in Istanbul

Wir brauchen Ihre/Eure politische und finanzielle Unterstützung
für eine Delegationsreise zwecks Prozessbeobachtung in Istanbul

 

In der Türkei einschließlich der kurdischen Ge-
biete sind Frauen, die durch staatliche Kräfte
festgenommen werden, mit sexueller Mißhand-
lung oder Vergewaltigung konfrontiert. Feudali-
stische Werturteile und Scham hindern Frau-
en daran, offen über diese Verbrechen zu spre-
  chen und die Täter anzuzeigen. Hinzu kommt
die berechtigte Angst, dass sie selbst oder
Familienangehörige bei einer Anzeige miss-
handelt werden, um sie so vom Reden abzu-
halten.

     
Aufgrund der aussergewöhnlichen Arbeit des
Istanbuler Projekts "Rechtlich Hilfe für Frauen,
die von staatlichen Sicherheitskräften verge-
waltigt oder auf andere Weise sexuell mißhan-
delt wurden" konnte das Tabuthema sexuelle
Folter in Gefängnissen und während militäri-
  schen Operationen ein Stück weit aufgebro-
chen werden. Das Projekt besteht seit ca.
4 Jahren und hat mittlerweile eine Zweig-
stelle in Berlin, das "FrauenRechtsBüro ge-
gen sexuelle Folter e.V.".

     
Im Juni 2000 organisierte eine breite Plattform
von unterschiedlichen Frauenorganisationen in
Istanbul einen Kongress zum Thema: Nein zu
sexueller Gewalt durch staatliche Sicherheits-
kräfte in der Türkei einschließlich der kurdi-
  schen Gebiete. Dort traten unter anderem
Frauen auf, die von ihren erlebten Folterun-
gen sprachen. Der Kongress fand breite
Aufmerksamkeit, die Presse berichtete aus-
führlich darüber.
     
Daraufhin klagte der türkische Staat 15 Frau-
en und einen Mann an, weil sie als Organisa-
torinnen, RednerInnen und Rechtsanwältinnen
auf diesem Kongress in Erscheinung traten,
darunter die konkret betroffenen Frauen. Der
  Angeklagte ist der Vater einer 16-jährigen
Betroffenen, die sich in Untersuchungshaft
befindet. Er hat zu ihrer Unterstützung am
Kongress teilgenommen.

     
Die Anklage lautet Verunglimpfung und Ver-
leumdung des Staates und seiner Sicherheits-
organe. Die Strafandrohung beträgt zwischen
1 und 6 Jahren, derzeit befinden sich die An-
  geklagten nicht in Haft. Der Prozess, der am
21.3.2001 begann, wurde von einer Frauen-
delegation aus der BRD beobachtete.

     
Die Verhandlung begann mit einer Nachtrags-
anklage gegen drei weitere Frauen, so dass
jetzt 19 Personen angeklagt sind. Die Ange-
klagten nutzten das Verfahren um ihre Positi-
onen erneut deutlich zu machen: Vergewalti-
gung ist eine Foltermethode, die systematisch
zur Anwendung kommt, davon betroffen sind
  überwiegend KurdInnen und politische Frau-
en. Die Angeklagte Frau Nasli Top erklärte,
dass sie gegen den Folterer Anzeige erstat-
tet hat, dieses Verfahren endete jedoch mit
einem Freispruch. Die Eröffnung des jetzigen
Prozesses sei nunmehr wie ein zweiter Frei-
spruch für den Täter.
     
Das Gericht beschloss weitere Untersuchun-
gen und vertagte den Prozess nach ca. zwei
Stunden auf den 21.6.2001. Die Angeklagten
  rechnen damit, dass sich der Prozess über
zwei Jahre hinziehen kann.

     
Frau Top hält in einem Interview fest, dass
das jetzige Strafverfahren eine organisierte
Form der Einschüchterung ist. Alle, die die
Bestrafung der Folterer einfordern, sollen da-
mit zum Schweigen gebracht werden. Aber,
so sagt sie, dieser Prozeß kann auch eine
andere Richtung annehmen: "es kommt si-
cher auf den weiteren Verlauf des Verfahrens
an. Insbesondere ob in der Öffentlichkeit eine
  große Unterstützung hergestellt wird. Wenn
betroffene Frauen, die bis jetzt noch nicht
geredet haben sehen, sie sind nicht alleine,
andere sind da, die hinter und neben ihnen
stehen, hier und im Ausland dann kann es
das Gegenteil bewirken." Eine kontinuierli-
che, internationale Prozessbeobachtung
und anderweitige Unterstützung der ange-
klagten Frauen ist notwendig.
     
Frauen, die am nächsten Prozesstermin
am 21.6.01 teilnehmen möchten, können
sich an die genannten Adressen wenden.
  Aktuelle und ausführliche Information finden
sich auf der homepage:
www.mediensyndikat.de/prozess
     

Im Rahmen der Delegationsreise wurden Interviews mit verschiede-
nen Frauenorganisationen, bzw. -kommissionen geführt. Diese sind
in einer jetzt erschienenen Dokumentation zusammengefasst. Sie
enthält zudem einen Prozessbericht, Pressespiegel und Hinter-
grundinformationen zu dem Istanbuler Projekt, sowie dem Berliner
FrauenRechtsBüro gegen sexuelle Folter e.V.
Die Dokumentation umfasst 44 Seiten; Kosten: 6,- DM + Porto. Sie
kann beim Feministischen Archiv bestellt werden.

Kontakte:

Feministisches Archiv e.V., Adlerstr. 12, D-79098 Freiburg; Prozessbeobachtung-Istanbul@gmx.de

Spendenkonto: M. Mayer, Stichwort: Prozessbeobachtung,
Kto-Nr.: 30 54 35 07 97 BLZ: 701 100 88 / Postbank

FrauenRechtsBüro gegen sexuelle Folter e.V.
c/o Forschungsgesellschaft Flucht und Migration e.V., Gneisenaustr. 2a, 10961 Berlin,
Tel. 0177 - 2331848, email: juttaprojektJtt@netscape.net