25.9.2001

Aufruf zu einer
Delegationsreise zur Prozessbeobachtung
am 10. Oktober 2001
in Istanbul

Wie wohl die meisten von Euch schon wis-
sen findet am 18.10.2001 um 15.00 Uhr vor
dem Strafgericht Beyoglu/Istanbul der näch-
ste und damit dritte Prozesstermin gegen
die 18 angeklagten Frauen und einen Mann
statt, denen vorgeworfen wird, an einem am
10./11. Juni 2000 in Istanbul stattgefunde-
  nen Kongress gegen sexuelle Folter als
Rednerinnen oder Organisatorinnen teilge-
nommen zu haben, und die aufgrund des-
sen wegen "Verunglimpfung des Staates
und seiner Or gane" nach Art.158 Abs.1
Türkisches Strafgesetzbuch angeklagt
worden sind.
     
Wir haben in unseren letzten Aufrufen zur
Beobachtung des Prozesses über die Hin-
tergründe dieses Verfahrens berichtet, das
  auch im Zusammenhang steht mit zwei wei-
teren Verfahren, die derzeit in Istanbul ver-
handelt werden:
     
Zum einen werden - ebenfalls vor dem Istan-
buler Strafgericht in Beyoglu - die Rechtsan-
wältin Eren Keskin, Vorsitzende der Istan-
buler Sektion des Menschenrechtsvereins
und Mitbegründerin des Istanbuler Projekts
"Rechtliche Hilfe für Frauen, die von staat-
lichen Sicherheitskräften vergewaltigt oder
  auf andere Weise sexuell mißhandelt wur-
den" sowie der Chefredakteur der Zeitung
Yeni Gündem, Erol Tas wegen "Verunglim-
pfung der staatlichen Sicherheitskräfte"
gem. Art.159 Abs.1 Türkisches Strafgesetz-
buch i.V. m. Art.16 Abs.1 des Pressege-
setzes angeklagt.
     
Der Vorwurf wird begründet mit einem von
Eren Keskin verfassten Bericht, der in der
Yeni Gündem veröffentlicht wurde. Darin ist
zu lesen, was die Friedensmütter ihr bei
Gesprächen in der Haftanstalt über die von
ihnen erlebte sexuelle Folter berichtet ha-
  ben. In diesem Verfahren ist der Prozess so-
wohl am ersten wie auch am zweiten Ver-
handlungstag, dem 16.8., nach ca. 5 Minu-
ten unterbrochen und auf den 31.10.01 Uhr
verschoben worden.

     
Zum anderen müssen sich fünf der erwähn-
ten 18 angeklagten Frauen vor dem Staats-
sicherheitsgericht Istanbul verantworten we-
gen "separatistischer Propaganda" und
"Aufstachelung zu Haß und Feindschaft
durch das Aufzeigen ethnischer, klassen-
bedingter und regionaler Verschiedenhei-
ten" gem. Art.8 Abs.1 "Anti-Terror-Gesetz"
i.V.m. Art.312 Abs.2 Türkisches Strafge-
  setzbuch. Diese Anklage stützt sich eben-
falls auf den eingangs erwähnten Sachver-
halt. Angeklagt ist in diesem Verfahren, wie
auch in dem Verfahren gegen die 18 Frauen
und einen Mann, auch die Rechtsanwältin
Fatma Karakas, Mitarbeiterin in dem Istan-
buler Frauenrechtshilfeprojekt. Dieser Pro-
zess begann am 28.6.01 und ist am 11.9.01
erneut vertagt worden auf den 25.12.01.
     
Bei diesem Verfahren ist unter anderem ein
Umstand zu erwähnen: die Frauen werden
zweimal und vor zwei verschiedenen Ge-
richten angeklagt und jedesmal aufgrund
desselben Umstands, d.h. wegen dessen,
was sie vermeintlich auf dem erwähnten
  Kongress im letzten Jahr gesagt haben sollen.
Im Ergebnis kann das zu einer Doppelbestra-
fung wegen derselben Sache führen. Unter
rechtsstaatlichen Gesichtspunkten ist solch
eine Vorgehensweise nicht denkbar und auch
nicht zulässig.
     
Auf eben diesen Umstand wiesen die Ange-
klagten in dem Prozess gegen die 18 Frauen
und einen Mann beim letzten Verhandlungs-
tag, dem 28.6.2001 hin. Auch bei diesem
zweiten Prozesstag waren Delegationsteil-
nehmerInnen aus der Schweiz, Freiburg und
Berlin anwesend. Wie schon beim ersten
  Termin war auch eine große Anzahl interna-
tionaler PressevertreterInnen gekommen.
Auch aufgrund der großen Beachtung, die
der Prozess in den Medien fand, waren zwei
Abgeordnete der Menschenrechtskommis-
sion des türkischen Parlaments im Gerichts-
saal anwesend.
     
Wie beim ersten Termin im März vertagte
sich das Gericht nach nur 45 Minuten Ver-
handlungsdauer. Zum einen muß weiterhin
geprüft werden, ob und in welchem Gefäng-
nis eine der Angeklagten zum Zeitpunkt
des Kongresses gewesen ist. Nachweis-
lich befand sie sich zum damaligen Zeit-
punkt wie auch heute noch in Haft und
konnte deshalb an dem Kongress nicht
  teilgenommen haben, so dass die gegen sie
erhobenen Vorwürfe jeglicher Grundlage ent-
behren. Zum anderen muß das Gericht dem
von den Angeklagten geltend gemachten Um-
stand der Eröffnung zweier Prozesse gegen
einige von ihnen nachgehen. Angeblich wuß-
te das Gericht in Beyoglu nicht von dem
ebenfalls eröffneten Prozess vor dem Staats-
sicherheitsgericht.
     
Die Verschleppung dieses wie auch der an-
deren beiden Prozesse läßt unseres Erach-
tens auf zweierlei schließen. Zum einen
scheint das Gericht nicht freisprechen zu
  wollen. Andererseits scheut es jedoch ange-
sichts der großen Öffentlichkeit derzeit auch
eine Verurteilung.

     
Es ist daher wichtig, dass weiterhin viele nach
Istanbul fahren und den Prozess beobachten
und dass ein Interesse der Öffentlichkeit an
diesem Prozess aufrecht erhalten wird. Auch
die angeklagten Frauen haben sich dahinge-
  hend geäußert, dass es für sie selbst sehr
wichtig ist, zu sehen, dass sie mit den ge-
gen sie erhobenen Vorwürfen nicht alleine
dastehen, und dass die Prozessöffentlich-
keit für sie einen Schutz darstellt.
     

Aus einem weiteren Grund ist zum derzeiti-
gen Zeitpunkt eine Delegationsreise in die
Türkei von besonderer Bedeutung. Kürzlich
wurde der neueste Lagebericht des Auswär-
tigen Amtes zur Situation in der Türkei ver-
öffentlicht. In diesem Bericht wird unter an
-
derem im Hinblick auf die medizinische und
psychologische Betreuung und Behandlung
gefolterter Menschen in der Türkei in einem

  einzigen Satz schlichtweg behauptet, dass
eine solche möglich und ausreichend ge-
währleistet sei. Noch im letzten Lagebericht
war genau das Gegenteil festgestellt worden.
Die angeblich neuen Erkenntnisse bzw. die
neue Einschätzung der Behandlungsmöglich-
keiten begründet das Auswärtige Amt mit
keinem Wort.

     
Die Treffen, die im Zusammenhang mit der Prozessbeobachtung mit verschiedenen Ini-
tiativen vor Ort organisiert werden, können
und sollten dazu genutzt werden, Informa-
  tionen und Material zu sammeln, das belegt,
dass die Ausführungen des Auswärtigen Am-
tes in einigen Teilen schlicht falsch sind.

     

In Absprache mit Frauen, die zum Prozess am 18.10. nach Istanbul fahren werden, sind folgende Treffen vorgesehen:

Im medizinischen Bereich: mit Mitarbeiterinnen der TIHV (Menschenrechtsstif-
tung Türkei); der TOHAV (Stiftung für soziale Rechtsstudien); den Ärztinnen für
Menschenrechte bei der Istanbuler Ärztekammer.

Im juristischen Bereich: mit Mitarbeiterinnen des Menschenrechtsvereins IHD;
des Istanbuler Projekts "Rechtliche Hilfe für durch Sicherheitskräfte vergewal-
tigte oder auf andere Weise sexuell misshandelte Frauen"; mit Anwältinnen für
Menschenrechte bei der Istanbuler Anwaltskammer.

Bei dem Treffen mit dem IHD soll auch die versuchte Abschiebung von ca. 400
Menschen aus verschiedenen afrikanischen Ländern aus der Türkei nach Grie-
chenland im Juli dieses Jahres zur Sprache kommen. Bei dieser polizeilichen
Operation (wir berichteten) ist es zu Vergewaltigungen und Misshandlungen
durch die türkischen Behörden, vor allem aber durch die türkischen Gendarme
an der Grenze gekommen.

 

Die Treffen und Gespräche werden an den auf den Prozess folgenden
Tagen stattfinden.

Am Prozesstag selbst werden wir uns 2 Stunden vor Prozessbeginn, also um
13.00 Uhr, in den Räumen des IHD treffen und dann gemeinsam zum Gericht
fahren. Im Anschluss an den Prozess wird es, wiederum beim IHD, eine erste
Auswertung des Prozesses geben, bzw. Zeit für Fragen nach dem Prozessver-
lauf, da im Prozess selbst eine Übersetzung in der Regel nicht möglich ist.

Wir bitten alle, die nach Istanbul fahren wollen, ihre An- und Abreisezeiten mit-
zuteilen, damit die Termine in Istanbul abgesprochen werden können und mög-
licherweise am Donnerstagvormittag vor Prozessbeginn schon Treffen mit Ver-
treterinnen des IHD und beim Frauenrechtshilfeprojekt vereinbart werden können.

Für Übersetzungen während aller vorgesehenen Termine wird gesorgt. Bei guten
Englischkenntnissen, könnten einige der Treffen auf Englisch sein. Gebt daher
bitte eventuelle Sprachkenntnisse bei der Anmeldung an.

Kontakt über:

FrauenRechtsBüro gegen
sexuelle Folter e.V.
Friedelstr. 52
12047 Berlin
Tel.: 030 - 627 37 941
Fax.: 030 - 627 37 942
email: info@womensrightproject.de

oder in Freiburg:

Feministisches Archiv e.V.
Adlerstr. 12
79098 Freiburg
email: Prozessbeobachtung-Istanbul@gmx.de

oder in Köln:

Filiz.Bicakcioglu
@FA-5204.fin-nrw.de
(nur in türkisch)