| Kläger
: |
Öffentlichkeit
|
|
Angeklagte
:
|
- H.Y.,
- Ö.H.,
- G.T.,
- S.A.,
- D.A.,
- T.Ç.,
- B.T.
als
Organisatorinnen der Veranstaltung „Nein zu sexueller Mißhandlung
und Vergewaltigung"
- N.T.,
- F.K.,
- N.K.,
- F.K.,
- S.T.,
- S.S.,
- Z.O.,
- T.S.,
- C.G.,
als Rednerýnnen auf der Veranstaltung. .
|
| VERBRECHEN:
|
|
| DATUM
DES VERBRECHENS: 17.6.2000 |
| Zur
Anwendung gelangende PARAGRAPHEN: |
|
Gegen:
|
- H.Y., Ö.H.,
G.T., S. A., D. A., T.Ç. und B.T.:
- § 159/1 Türkisches Strafgesetzbuch (in fünf Fällen)
- N.T. §
159/1
- F.K. § 159/1
- N.K. § 159/1
(in drei Fällen)
- F.K. § 159/1
- S.T. § 159/1
- Z.O. §159/1
(in zwei Fällen)
- T.S. § 159/1
(in drei Fällen)
- C.G. §159/1
- S.S. § 159/1
|
|
Mit
Schreiben des Justizministeriums vom 24.10.2000 zum Aktenzeichen
29178 wurde
der Strafverfolgung hinsichtlich der Vergehens der namentlich bekannten
Angeklagten zu-
gestimmt. Wesentliches Ergebnis der Ermittlungen ist:
Am
10./11. Juni 2000 wurde von den Angeklagten H.Y., ÖH., G.T., S.
A., D. A. und B.T.
im Muammer Karaca Theater eine Veranstaltung mit dem Thema „Nein
zu sexueller Miß-
handlung und Vergewaltigung" durchgeführt.
Als
Rednerinnen nahmen die folgenden Personen an der Veranstaltung teil,
die in ihren
Redebeiträgen u.a. ausführten:
|
|
F.K.:
|
...
Durch den Staat werden systematisch Vergewaltigungen an kurdischen
Frauen begangen. Personen, die mit dem Staat zusammen arbeiten und
Staateskräfte üben systematisch sexuelle Gewalt gegen Frauen aus... |
|
N.K.:
|
... Wir wissen, daß die Folter durch die Konterguerilla als eine Institu-
tion des Staates, angewandt wird. Und in den östlichen Provinzen wer-
den kurdische Frauen durch Soldaten, Polizeikräfte und Spezialeinhei-
ten sexuell mißhandelt und vergewaltigt. Nach Festnahmen wird in der
Polizeihaft mit Knüppeln vergewaltigt. Bis heute werden die Täter
von
Vergewaltigung an kurdischen Frauen geschützt. Auf den Polizeiwachen
und Polizeipräsidien werden sexuelle Folter und Vergewaltigung als
eine
„Arbeitsmethode" eingesetzt.... |
|
F.K.:
|
...in den Gegenden,
in denen überwiegend KurdInnen leben, ist die
sexuelle Mißhandlung und Vergewaltigung ein an Frauen verübte Folter-
methode. In Polizeihaft kommt sexuelle Mißhandlung und Vergewaltigung
insbesondere bei politischen Frauen zur Anwendung. Frauen der Guerilla
werden von Soldaten vergewaltigt, nachdem sie getötet wurden...
|
| S.T.: |
...Ich war in
der Anti-Terror-Abteilung Istanbul in Gewahrsam. Ich wurde gefoltert
und vergewaltigt... |
|
Z.O.:
|
....die Soldaten
und Diensthabenden foltern Frauen systematisch, indem
sie sie vergewaltigen. Diese Vergewaltigungen z.B. in Bosnien, in
Tsche-
tschenien und die Vergewaltigungen der kurdischen Frauen in den östli-
chen Provinzen durch Soldaten und Polizisten sind dokumentiert...
|
|
T.S.:
|
...Die Aufgabe
der Polizei ist es, zu foltern. Es gibt eine Reihenfolge.
Zweitens sind es die Ärzte und drittens die Justiz. Auch sie sind
Folterer.
Dieser Staat hat kein Mitleid... |
| C.G.: |
...Der Staat hat
insbesondere organisierte Menschen vergewaltigt... |
| S.S.: |
...Ich war 1997
nach der Festnahme zum Polizeipräsidium in der Vatan Caddesi gebracht
worden. Dort wurde ich von Polizisten vergewaltigt.... |
|
N.T.:
|
... Bei der Festnahme
1992 wurde ich in ein Hinterzimmer des Polizei-
reviers gebracht. Sie begannen, mich zu schlagen und mißhandelten
mich
mehrmals sexuell. Sie folterten mich mit Elektroschocks an Zehen und
Fingern. Tagelang verabreichten sie mir Elektroschocks an den Fingern,
Zehen und meinem Geschlechtsorgan. Sie vergewaltigten mich mit einem
Knüppel. Manchmal zogen sie mich völlig nackt aus und schütteten kaltes
Wasser über mich... |
Durch
diese Ausführungen haben die Angeklagten den Staat, seine Organe
und das Militär verunglimpft und verleumdet.
Es wird
beantragt, die Anklage zuzulassen und das Hauptverfahren zu eröffnen.
20.11.2000
Mustafa Gülsoy
Staatsanwalt
Nr. 20815
|