Übersetzung aus dem Türkischen:

Anklageschrift

Türkische Republik
Generalstaatsanwaltschaft Beyoðlu

Az. Ermittlungsverfahrens : 2000/29797
Az. Hauptsache : 2000
Anklage : 2000



ANKLAGESCHRIFT
Schwurgericht Beyoðlu

Kläger : Öffentlichkeit

Angeklagte :

 

 

 

 

 

 

 

 

 

  1. H.Y.,
  2. Ö.H.,
  3. G.T.,
  4. S.A.,
  5. D.A.,
  6. T.Ç.,
  7. B.T.
    als Organisatorinnen der Veranstaltung „Nein zu sexueller Mißhandlung und Vergewaltigung"
  8. N.T.,
  9. F.K.,
  10. N.K.,
  11. F.K.,
  12. S.T.,
  13. S.S.,
  14. Z.O.,
  15. T.S.,
  16. C.G.,
    als Rednerýnnen auf der Veranstaltung. .
VERBRECHEN:  
DATUM DES VERBRECHENS: 17.6.2000
Zur Anwendung gelangende PARAGRAPHEN:

Gegen:

 

 

 

 

 

  • H.Y., Ö.H., G.T., S. A., D. A., T.Ç. und B.T.:
    - § 159/1 Türkisches Strafgesetzbuch (in fünf Fällen)
  • N.T. § 159/1
  • F.K. § 159/1
  • N.K. § 159/1 (in drei Fällen)
  • F.K. § 159/1
  • S.T. § 159/1
  • Z.O. §159/1 (in zwei Fällen)
  • T.S. § 159/1 (in drei Fällen)
  • C.G. §159/1
  • S.S. § 159/1

Mit Schreiben des Justizministeriums vom 24.10.2000 zum Aktenzeichen 29178 wurde
der Strafverfolgung hinsichtlich der Vergehens der namentlich bekannten Angeklagten zu-
gestimmt. Wesentliches Ergebnis der Ermittlungen ist:

Am 10./11. Juni 2000 wurde von den Angeklagten H.Y., ÖH., G.T., S. A., D. A. und B.T.
im Muammer Karaca Theater eine Veranstaltung mit dem Thema „Nein zu sexueller Miß-
handlung und Vergewaltigung" durchgeführt.

Als Rednerinnen nahmen die folgenden Personen an der Veranstaltung teil, die in ihren
Redebeiträgen u.a. ausführten:

 

F.K.:

... Durch den Staat werden systematisch Vergewaltigungen an kurdischen Frauen begangen. Personen, die mit dem Staat zusammen arbeiten und Staateskräfte üben systematisch sexuelle Gewalt gegen Frauen aus...

N.K.:

 


 


... Wir wissen, daß die Folter durch die Konterguerilla als eine Institu-
tion des Staates, angewandt wird. Und in den östlichen Provinzen wer-
den kurdische Frauen durch Soldaten, Polizeikräfte und Spezialeinhei-
ten sexuell mißhandelt und vergewaltigt. Nach Festnahmen wird in der
Polizeihaft mit Knüppeln vergewaltigt. Bis heute werden die Täter von
Vergewaltigung an kurdischen Frauen geschützt. Auf den Polizeiwachen
und Polizeipräsidien werden sexuelle Folter und Vergewaltigung als eine
„Arbeitsmethode" eingesetzt....

F.K.:



...in den Gegenden, in denen überwiegend KurdInnen leben, ist die
sexuelle Mißhandlung und Vergewaltigung ein an Frauen verübte Folter-
methode. In Polizeihaft kommt sexuelle Mißhandlung und Vergewaltigung
insbesondere bei politischen Frauen zur Anwendung. Frauen der Guerilla
werden von Soldaten vergewaltigt, nachdem sie getötet wurden...
S.T.:
...Ich war in der Anti-Terror-Abteilung Istanbul in Gewahrsam. Ich wurde gefoltert und vergewaltigt...

Z.O.:

 


....die Soldaten und Diensthabenden foltern Frauen systematisch, indem
sie sie vergewaltigen. Diese Vergewaltigungen z.B. in Bosnien, in Tsche-
tschenien und die Vergewaltigungen der kurdischen Frauen in den östli-
chen Provinzen durch Soldaten und Polizisten sind dokumentiert...

T.S.:


...Die Aufgabe der Polizei ist es, zu foltern. Es gibt eine Reihenfolge.
Zweitens sind es die Ärzte und drittens die Justiz. Auch sie sind Folterer.
Dieser Staat hat kein Mitleid...
C.G.:
...Der Staat hat insbesondere organisierte Menschen vergewaltigt...
S.S.:
...Ich war 1997 nach der Festnahme zum Polizeipräsidium in der Vatan Caddesi gebracht worden. Dort wurde ich von Polizisten vergewaltigt....

N.T.:

 

 


... Bei der Festnahme 1992 wurde ich in ein Hinterzimmer des Polizei-
reviers gebracht. Sie begannen, mich zu schlagen und mißhandelten mich
mehrmals sexuell. Sie folterten mich mit Elektroschocks an Zehen und
Fingern. Tagelang verabreichten sie mir Elektroschocks an den Fingern,
Zehen und meinem Geschlechtsorgan. Sie vergewaltigten mich mit einem
Knüppel. Manchmal zogen sie mich völlig nackt aus und schütteten kaltes
Wasser über mich...

Durch diese Ausführungen haben die Angeklagten den Staat, seine Organe und das Militär verunglimpft und verleumdet.
Es wird beantragt, die Anklage zuzulassen und das Hauptverfahren zu eröffnen.

20.11.2000
Mustafa Gülsoy
Staatsanwalt
Nr. 20815