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"Schmutziger Krieg" nicht mehr straffrei Türkisches Gericht verhängt hohe Haftstrafen gegen zwei Offiziere des Militärgeheimdienstes wegen Anschlags auf einen kurdischen Buchladen. Das Militär kann froh sein, dass die Affäre nicht noch weitere Kreise zieht aus Istanbul JÜRGEN GOTTSCHLICH
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Mit
einem Aufsehen erregenden Urteil gegen zwei Geheimdienstoffiziere endete
am Montagabend ein Prozess, der die
kurdisch bewohnten Gebiete im Südosten der Türkei schwer erregt
hatte. Zu jeweils 39,5 Jahren wurden zwei Offiziere des militärischen
Geheimdienstes verurteilt, weil das Gericht sie wegen Mordes und der
gezielten Anzettelung von Unruhen für schuldig befand. Das Gericht
sah es als erwiesen an, dass die beiden Geheimdienstler im November letzten
Jahres einen Bombenanschlag auf einen Buchladen in der Kleinstadt Semdinli
nahe der iranischen Grenze verübten, bei dem ein Mensch getötet
und mehrere schwer verletzt wurden. So unglaubwürdig diese Behauptung von Beginn an war, so spannend war die Frage, auf wessen Befehl das Attentat eigentlich verübt wurde. Handelte es sich um zwei aus dem Ruder gelaufene Agenten, oder war der Bombenangriff ein Indiz für die Rückkehr eines "schmutzigen Krieges", wie ihn die Türkei Anfang der 90er bereits erlebt hatte und der mit Billigung der Militärführung geführt wurde? Die Antwort, die der zuständige Staatsanwalt in seiner Anklage gab, war eine Sensation. Er beschuldigte den Chef des Heeres, General Büyükanit, als Drahtzieher des Attentats und warf ihm kriminelle Bandenbildung vor. Die Anklage sorgte für erheblichen Wirbel. Schon bald sickerte aber durch, dass der Staatsanwalt für seine Anklage lediglich auf die Aussage eines Journalisten zurückgreifen konnte, die ihm aus dem Umfeld des Ministerpräsidentenbüros zugespielt worden sein soll. Die Armeeführung schäumte - Büyükanit ist der designierte Nachfolger des jetzigen Generalstabschefs -, und der Staatsanwalt wurde suspendiert. Angeblich war die Anklage ein Versuch, Büyükanit bereits im Vorfeld als Generalstabschef auszuschalten. Das Ergebnis war, dass die Militärführung gestärkt aus dem Konflikt hervorging und die Suche nach den Hintermännern unterblieb. Dafür wurde der Prozess in nur drei Tagen durchgezogen. Der neue Staatsanwalt
hatte jeweils 50 Jahre wegen Mordes und Schürens von Unruhen gefordert.
Das Gericht blieb dahinter zurück, folgte aber der Anklage in den
wesentlichen Punkten. Das in dieser Höhe bislang einmalige Urteil
gegen Geheimdienstoffiziere hat eine klare Botschaft: Einen Rückfall
in die schmutzige Kriegsführung wie vor 15 Jahren soll es nicht geben. |
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Kommentar von JÜRGEN GOTTSCHLICH Hohe Haftstrafen
für Handlanger des Staatsterrorismus |
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Erstmals in der Geschichte des türkischen Kampfes gegen die kurdische PKK sind zwei Geheimdienstoffiziere verurteilt worden, weil sie selbst terroristische Methoden angewandt haben. Terror gegen Terror war in den 90er-Jahren in der Türkei weit verbreitet, und der Einsatz staatlich besoldeter Terrortrupps gegen tatsächliche oder vermeintliche Unterstützer der PKK ist bis heute nicht wirklich aufgeklärt. Dagegen ist das gestrige Urteil von Van ein eindeutiger Fortschritt. Das Gericht ließ sich nicht auf die sonst oft übliche Verschleppungstaktik ein, wenn es gegen Militärs oder Polizisten geht, sondern behielt die Beschuldigten in Untersuchungshaft und kam zügig zu einem in dieser Höhe einmaligen Urteil. Damit wurde ein klares Signal gegen den "schmutzigen Krieg" der Geheimdienste gesetzt. So weit, so gut. Ob hier allerdings wirklich eine unabhängige Justiz zu einem streng nach dem Buchstaben des Gesetzes gefällten Urteil gekommen ist, darf trotzdem bezweifelt werden. Zu viele politische Interessen waren mit dem Prozess verknüpft. Ein wirklicher rechtsstaatlicher Prozess hätte versuchen müssen, die Hintergründe des Attentats aufzuklären. Weil aber die Regierung die Staatsanwaltschaft dazu instrumentalisierte, den ihr verhassten designierten Generalstabschef zu stürzen, indem sie versuchte, ihn mit auf die Anklagebank setzen zu lassen, diskreditierte sie alle weiteren Aufklärungsversuche. Ein großer Teil der Justiz, jedenfalls soweit es den Staatsschutzbereich betrifft, ist auch deshalb nicht unabhängig, weil sie sich selbst als Vollstrecker eines bestimmten Staatsgedankens verstehen. So entspricht auch das gestrige Urteil den Erwartungen, die an höherer Stelle mit dem Prozess verbunden waren. Angesichts der Empörung unter den Kurden war es wichtig, dass die Täter exemplarisch bestraft wurden. Für das Militär dagegen ist es wichtig, dass nicht der Antiterrorkampf als solcher verurteilt wurde, sondern nur die Tat zwei einzelner Offiziere. Keine Strafe für die Drahtzieher bedeutet auch: kein Sieg für den Rechtsstaat.
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