Frankfurter
Rundschau
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VON MIHRAN DABAG |
Mit diesem Massenmord wurde ein neuer Typus politischer Gewalt manifest: die staatlich organisierte Vernichtung einer ganzen, als innerer Feind definierten Bevölkerungsgruppe. Die jungtürkische Gewaltpolitik war Teil der radikalen Umgestaltung des osmanischen Vielvölkerstaats zu einem homogenen türkischen Nationalstaat. Im Mittelpunkt dieses nationalen "Erwachens" stand die Deklaration einer starken, auf Abstammung und Kultur gründenden türkischen Identität und deren Verwirklichung innerhalb eines neu definierten territorialen Raums, der von Thrakien bis nach Zentralasien reichte - und in dessen Zentrum die Siedlungsgebiete der Armenier lagen. Als am 24. April 1915 armenische Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens in Istanbul verhaftet und ermordet wurden, hatten die als kriegsnotwendige Umsiedlungsmaßnahmen erklärten Deportationen aus Anatolien bereits begonnen. Ortschaft für Ortschaft wurden die Familien zu Fuß in Bewegung gesetzt. Die Deportationszüge beschrieb Franz Werfel in seinem Roman Die vierzig Tage des Musa Dagh als "wandernde Lager". Denn die Deportation selbst war Methode der Vernichtung: Ca. 1,5 Millionen Armenier, mit ihnen die aramäischen Christen, wurden von der Gendarmerie, von Sondereinheiten und unter Beteiligung kurdischer und türkischer Zivilisten ermordet. |
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| Türkische Strategie der Leugnung | |
Der Gedenktag des 24. April wird bis heute von der Frage nach der Anerkennung des Verbrechens überschattet. Denn konsequent verfolgt die Türkei eine Strategie der Leugnung: Durch ein komplexes System der Negationen, in dem das Erinnern an den Genozid sogar unter Strafe gestellt werden kann, entstand eine türkische Gesellschaft, deren Geschichtsbild von Mustern türkischen Opfertums und türkischer Aufrichtigkeit geprägt ist, eine Gesellschaft, in der die Leugnung der einstmaligen armenischen Gegenwart von politischen und wissenschaftlichen Eliten fortgeschrieben wird. Die beharrlich gelehrte Gegengeschichte überantwortet jedoch nicht nur die Erinnerung an den Genozid dem Schweigen der jeweils nächsten Generation, sie macht auch den oftmals geforderten Dialog unmöglich: Wie kann eine "Annäherung" zwischen Opfern und Tätern stattfinden, ohne eine Akzeptanz der Erinnerung der Opfer? Ohne den Täter als Täter zunächst benennen zu können? Doch fördert das Verschweigen auch international eine Beruhigung des politischen Gewissens. Im Gegensatz unter anderem zur Französischen Nationalversammlung oder dem Schweizerischen Nationalrat hat sich der Deutsche Bundestag bisher verweigert, durch einen symbolischen Akt, mit einer feierlichen Erklärung dazu beizutragen, die Erinnerung an diesen Völkermord aus dem Rahmen von Leugnung und Rechtfertigung zu lösen. Begründet wird diese Verweigerung mit dem Hinweis, dass es nicht die Aufgabe des Parlaments sei, eine Interpretation von Geschichte zu sanktionieren. Doch geht es hier tatsächlich um eine Interpretation? Geht es nicht auch darum, wie Deutschland sich zu einem Verbrechen stellt, mit dem es zweifellos eng verwoben ist? Die Haltung Deutschlands im Ersten Weltkrieg war vor allem von zwei Perspektiven bestimmt. "Wir sollen lindern, aber nicht verhindern" (Botschafter Hans Frhr. von Wangenheim), so die eine Linie, und: "Es ist ein unmöglicher Zustand, mit den Türken verbündet zu sein und für die Armenier einzutreten. Jede Rücksicht, christliche, sentimentale und politische, gegenüber einer harten, aber klaren Kriegsnotwendigkeit verschwinden" (General Hans von Seeckt). Bernhard Schlink, Rechtsphilosoph und Verfassungsrichter in NRW, hat kürzlich aus rechtshistorischer Perspektive dargelegt, dass auch der sich in Schuld verstrickt, der sich zu den Tätern in einer Solidargemeinschaft befinde und diese auch nach der Tat aufrechterhalte. Als Bündnispartner der Türkei während des Ersten Weltkriegs hat Deutschland die Vernichtung der Armenier - vorsichtig formuliert - geduldet. Heute muss die Bundesrepublik sich fragen lassen, ob sie auch die Leugnung dieses Verbrechens durch die Nachfolgegesellschaft der Täter dulden will. Vielleicht sollte der Bundestag den im Jahr 2005 anstehenden 90. Jahrestag des 24. April zum Anlass nehmen, mit dieser Kontinuierung der Duldung zu brechen. Eine Erklärung gerade aus Deutschland könnte einen wesentlichen Anstoß für die Türkei bedeuten, ihre historisch falsche Darstellung selbstkritisch zu reflektieren. Nicht zuletzt könnte den in der Bundesrepublik lebenden Türken eine Möglichkeit eröffnet werden, die ihnen durch das offizielle Geschichtsbild verweigert wird: sich eigenen Geschichts- und Identitätsmustern kritisch zu stellen. Doch vor allem würde ein Zeichen dafür gesetzt, dass der nach dem Holocaust gefundene Konsens, auch die Leugnung von Völkermord zu verurteilen, nicht das Ergebnis politischen Kalküls war: In seiner Rede zum diesjährigen Gedenktag für die Opfer des Nationalsozialismus hat Wolfgang Thierse darauf hingewiesen, dass "das Entsetzen über den Holocaust die Europäer wieder zusammengeführt habe" und die Zukunft Europas davon abhänge, die "Europäische Union als Friedenswerk und Wertegemeinschaft" zu begreifen. Auch das Projekt einer "europäischen Identität", gegründet auf einer gemeinsamen Erinnerung an Kriege und Genozid, findet sich häufig in aktuellen politischen Entwürfen. |
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| Selbstprüfung Deutschlands | |
Was
ist von der Erklärung einer solchen Gemeinsamkeit zu halten, wenn sie
es ermöglicht, die Singularität und Wahrheit der Erinnerung
der Opfer zu verneinen? Wenn sie es ermöglicht, mit Selbstsicherheit
die Anerkennung des Genozids an den Armeniern angesichts der Überlegung
zu gewichten, die Türkei nicht zu "destabilisieren", da
eine "weitsichtige Politik" den "Geschichtsinterpretationsbeschlüssen" über
das "völkermordartige Verbrechen" vorzuziehen sei (Gernot
Erler, Stellv. Vorsitzender der SPD-Bundestagsfraktion)? Die eindeutige
Stellungnahme zum Genozid an den Armeniern fordert keine diplomatischen
Abwägungen von
Interessen - sie prüft die Stellung Deutschlands zu seiner eigenen Geschichte. |
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HINTERGRUND Die Position der Türkei
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Die offizielle türkische Position zum Schicksal der Armenier rechtfertigt die "Umsiedelung" hunderttausender Armenier 1915 mit deren Unterstützung für Russland im 1. Weltkrieg und bestreitet zugleich, dass dabei mehr als eine Million Armenier ums Leben gekommen seien. "Armenier, die Regimente aus Freiwilligen gründeten und sich der russischen Seite anschlossen, marschierten gemeinsam mit den russischen Besatzungskräften in Ostanatolien ein", heißt es auf der Webseite des türkischen Kulturministeriums [www.kultur.gov.tr/portal/default_de.asp?BELGENO=3195]. Sie hätten Aufstände angestiftet, seien der osmanischen Armee in den Rücken gefallen, und hätten "das zivile türkische Volk massakriert". So wird der britische Korrespondent Philips Price Zitiert: ". . . Als der Krieg ausbrach, nahmen die Armenier in diesem Gebiet (Ostanatolien) heimlich Kontakt zu russischen Zuständigen in Kaukasien auf. Mit Hilfe einer illegalen Struktur wurden aus türkischen Provinzen Freiwillige für die russische Armee geschickt..." "Da (1915) fast alle türkischen Männer im Krieg waren, hatten die Armenier großen Spielraum", heißt es. Der osmanische Staat habe sich zu der Umsiedlung in entlegene Gebiete (Syriens und Iraks) gezwungen gesehen. Die Deportation aus der Sicherheitszone der Fronten zum Kaukasus, Iran und Sinai, habe die Armenier nicht vernichten, sondern die Staatssicherheit stabilisieren sollen. "Diese Aktion stellte die erfolgreichste Umsiedelung der Welt dar", lautet das Resümee. Es seien keineswegs 1,5 Mio. Armenier ums Leben gekommen. Auf osmanischem Boden hätten damals höchstens rund 1 250 000 Armenier gelebt. Insgesamt seien 391 040 Personen in neue Siedlungsgebiete verwiesen worden, wovon 356 084 dort eingetroffen seien. Da die 26 064 Armenier von Aleppo in diesen Zahlen nicht berücksichtigt worden seien, blieben höchstens 10 000 übrig, die getötet wurden. Diese seien aber nicht von den Türken, sondern auf dem Weg von "Banden" umgebracht worden. aud |
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