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NZZ
(CH) Völkermord oder «tragische Kriegsereignisse»? Der
historische Hintergrund
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Im zerfallenden Osmanischen Reich benutzten die herrschenden Jungtürken den Ersten Weltkrieg, um die Armenier zu vertreiben und zu vernichten, die sie als Haupthindernis für eine erfolgreiche Nationalstaatsgründung ansahen. Die heutige Türkei bestreitet allerdings vehement, dass es sich um einen Genozid gehandelt habe.
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| tmn. Die
indogermanischen Armenier wander- ten im 7. vorchristlichen Jahrhundert in das Ge- biet zwischen Schwarzem und Kaspischem Meer ein. Eigenständige Reichsgründungen erfolgten in den Jahrhunderten um Christi Ge- burt und im Hochmittelalter. In der Regel war Armenien jedoch zwischen grösseren Mäch- ten aufgeteilt: zwischen Rom und Sassaniden, |
dann Byzanz
und Arabern, schliesslich Os- manen, Persern und den - seit dem 18. Jahr- hundert - über den Kaukasus vorstossenden Russen. Die kulturelle Identität der Armenier beruhte auf der Sprache, einem eigenen Al- phabet und der Kirche, seitdem sie - im Jahr 301 - als erstes Volk das Christentum zur Staatsreligion gemacht hatten. |
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| Vom Imperium zum Nationalstaat | ||
| Im Osmanischen
Reich bildeten die um 1900 rund zwei Millionen Armenier wie andere reli- giöse Minderheiten eine autonome Gemeinde (Millet). Politische Vollwertigkeit blieb ihnen darin verwehrt, doch betätigten sie sich erfolg- reich und damit auch neiderregend in der Land- wirtschaft, im Handwerk und im Finanzwesen - nicht zuletzt dank engen Kontakten zum christlichen Europa. Seit dem 19. Jahrhundert bemühten sich die Osmanen in einem Moder- nisierungsprozess nach westlichem Vorbild, das Rechtswesen zu reformieren, die Verwal- tung zu zentralisieren und ein schlagkräftiges Heer aufzubauen. Das gleichsam «religions- ständische» System der Millet hatte nach is- |
lamischem
Recht die Herrschaft der Muslime über die «Ungläubigen» legitimiert, ihnen aber auch Schutzpflichten aufgetragen. Das natio- nalstaatliche Modell des Westens implizierte dagegen Gleichheitsvorstellungen, die sich unterschiedlich interpretieren liessen: im libe- ralen, staatsbürgerlichen oder im nationalisti- schen, ethnischen Sinn. So erfuhren die grie- chischen und armenischen Christen, aber auch Araber und Juden zuerst durch liberale Verfassungsänderungen (1856, 1876) politi- sche Emanzipation. Später aber wurden sie oft das Opfer eines türkischen Strebens nach ethnischer Homogenität. |
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| Zuerst
Russland und seit der Berliner Konfe- renz von 1878 auch die Westmächte bean- spruchten eine Protektorenrolle für die osma- nischen Christen. In dieselbe Zeit fielen die ersten Pogrome an Armeniern, in denen viele Türken fortan eine fünfte Kolonne und eine Hauptquelle für das Siechtum des «kranken Mannes am Bosporus» sahen. Die Massa- ker von 1894 bis 1896 hinterliessen zwischen 50 000 und 300 000 Tote, und 1909 fielen 25 000 Armenier neuen Ausschreitungen zum Opfer. Dabei motivierten nicht nur kollek- tiv erfahrene Demütigungen die Täter, sondern |
auch individuelle:
Die politische Emanzipation der wirtschaftlich erfolgreichen Minderheiten hatte für viele Türken einen Statusverlust dar- gestellt. Sultan Abdul Hamid begünstigte diese Morde als Warnung an die zentrifuga- len und liberalen Bewegungen im osmani- schen Vielvölkerreich; aber er sann nicht auf eine Vernichtung der aufstrebenden und sich emanzipierenden Minderheit. Ausgangspunkt dafür waren erst die auch von den Minderhei- ten vorerst begrüsste, da konstitutionelle Re- volution der Jungtürken und der Sturz Abdul Hamids im Jahr 1909. |
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| Weltkrieg als «Chance» | ||
| Die jungtürkische
Ittihad ve Terakki (Einheit und Fortschritt) erliess 1909 eine Verfassung mit Gleichberechtigung und Wahlrecht aller Untertanen, erlebte aber noch im selben Jahr die Bosnische Krise und die Balkankriege von 1912/13 als «Undankbarkeit» der auf na- tionale Unabhängigkeit drängenden Völker. Dabei erlitten viele Türken durch Krieg, Ver- treibung und Enteignung massive Schäden. Die Niederlagen in Südosteuropa veranlass- ten die Ittihad 1913, eine Einparteiendiktatur zu errichten. Die Jungtürken sahen die Schwäche des einst stolzen osmanischen |
Imperiums
als Folge von Uneinheitlichkeit und fremden Eingriffen. Als Rezept für den sozialdarwinistisch verstandenen Überlebens- kampf rückte der im 19.Jahrhundert entstan- dene Pantürkismus zur Staatsideologie auf, der sich unter anderem gegen die Sonder- rechte für Christen richtete, welche die eu- ropäischen Schutzmächte erzwungen hat- ten. Ein «turanischer» Nationalstaat bis nach Zentralasien hinein sollte an die Stelle des heterogenen Imperiums treten, mit Tür- kisch als Einheitssprache und dem Islam als - eher kultureller denn religiöser - Basis. |
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| Noch Anfang
1914 musste die osmanische Regierung den Russen Reformen zugunsten der Christen zusagen. Der von den Ittihadi- sten forcierte Eintritt in den Ersten Weltkrieg an der Seite der Mittelmächte bot nun die Gelegenheit, sich dieser «politischen Fes- seln» des Auslands endgültig zu entledigen und die «fünften Kolonnen» zu vertreiben, so auch Hunderttausende von Griechen in West- anatolien. Der militärische Vorstoss zu den turkstämmigen «Brudervölkern» im Osten scheiterte jedoch bald kläglich bei Kars, |
nicht
zuletzt wegen der auf russischer Seite kämpfenden Armenier. Zwar zeichneten sich auch im osmanischen Heer viele Armenier aus, doch andere hatten eine osmanische Neutralität befürwortet. In den Augen der Jungtürken waren sie damit nicht mehr der schutzbefohlene «ermeni millet» im isla- misch- osmanischen Sinn, sondern in natio- nalstaatlicher Logik eine separatistische Kon- kurrenz, mit der kein Zusammenleben mög- lich schien. |
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| Deportationen und Massaker | ||
| Für die
Armenier stellt der 24. April 1915 bis heute den eigentlichen Beginn der systema- tischen Verfolgungen dar, als auf Befehl des Innenministeriums die politischen und gesell- schaftlichen Führer der Armenier zu Tausen- den verhaftet und in der Regel ohne Prozess hingerichtet wurden. Es war kein Zufall, dass die Eskalation gegen die Armenier einsetzte, als die Westmächte durch den Vorstoss zu den Dardanellen (Landung bei Gallipoli am 25.April 1915) dem Osmanischen Reich den Todesstoss zu versetzen schienen. Allerdings hatten schon seit dem Herbst des Vorjahres mordende Banden armenische Dörfer in Ost- anatolien durchzogen: Die dafür zuständige |
«Spezialorganisation»
(Teskilat-i Mahsusa) rekrutierte sie unter Kurden, Flüchtlingen vom Balkan und vom Kaukasus sowie amne- stierten Häftlingen. Auch die dem Innenmini- sterium unterstellte Gendarmerie machte bei diesen Zügen mit, stiess aber im April 1915 in der Stadt Van erstmals auf systemati- schen Widerstand aufgeschreckter Armenier. Als die belagerte Stadt von Russland aus vor- übergehend entsetzt wurde, hatten die Ittiha- disten ihre «Dolchstosslegende», die auch die Niederlagen im Winter 1914/15 zu erklä- ren schien: Der innere Feind spannte mit dem äusseren zusammen. |
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| Die Selbstschutzmassnahmen
der Armenier in Van blieben eine Ausnahme, dienten aber als Begründung für die nun einsetzenden De- portationen. Den Entschluss dazu hatte das Ittihad-Zentralkomitee allerdings bereits im März gefällt: Das unzuverlässige Christenvolk sollte für immer aus seinen angestammten Wohngebieten verschwinden. Die offizielle Verfügung gegen «Personen, die in Kriegszei- ten der Regierung zuwiderhandeln», datierte vom 27.Mai 1915, als die Deportationen be- reits im Gang waren. Im Juni folgte ein Ge- setz, das die Konfiskation armenischer Be- |
sitztümer als «herrenloses
Gut» regelte. Der |
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| Durch
die Kolonnenwächter, die sie aus einer Reihe von moralisch niederträchtigen Perso- nen, Wiederholungstätern sowie Angehörigen der Gendarmerie ... zusammengestellt hatten, liessen sie die Armenier, die der Verteidigungs- möglichkeiten beraubt waren, zwecks Umsied- lung in Bewegung setzen. Als sie sich aus der Stadt entfernt hatten, liessen sie an Plätzen, die ... vor Blicken ziemlich geschützt waren, die Männer und Frauen voneinander trennen. Nachdem daraufhin ihre Sachen durch Räuber- banden geplündert worden waren ... liessen sie die Männer durch verschiedene Grausam- |
keiten
ermorden und vernichten. Die hilflosen Frauen brachte man an andere Plätze, wo man auch ihnen den Schmuck und das Bar- geld und den meisten von ihnen die Kleidung und sonstige Gegenstände abnahm, ... und vergewaltigte viele von ihnen. Danach liessen sie sie ... in entfernte Gebiete in Bewegung setzen, wobei man sie zu Fuss monatelang marschieren liess, so dass sie völlig erschöpf- ten waren und viele von ihnen vor Hunger, Durst und durch die Strapazen des Marsches starben. |
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| Nicht
nur die begleitenden Einheiten der Tes- kilat-i Mahsusa beraubten, quälten und töte- ten die Deportierten, sondern auch kurdische Banditen und muslimische Zivilisten auf dem Weg, der in die mesopotamische Wüste oder nach Syrien führte. Ein Ziel, etwa zum angeb- lichen Zweck der Neuansiedlung, war bei die- sen Todesmärschen nicht vorgesehen, huma- |
nitäre
Hilfe des Auslands wurde strikt zurück- gewiesen, solche von Mohammedanern schwer bestraft. Osmanische Gouverneure und höhere Beamte, die sich den Vernich- tungsbefehlen widersetzten, wurden abge- setzt, einige ermordet. Neben Hunger, Durst und Hitze trugen auch Seuchen zum Vernich- tungswerk bei. |
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| Die Opferzahlen
schwanken zwischen sechs- hunderttausend und 1,5 Millionen, rund zwei Drittel der vormals ansässigen armenischen Bevölkerung. Das osmanische Innenministe- rium ging 1919 von 800 000 ermordeten Ar- meniern aus. Bereits 1916 hatte Innenminister Talaat Pascha einem Deutschen gesagt: «La question arménienne n'existe plus.» Auch an- |
dere
Zeitgenossen nannten die Dinge beim Namen: Die NZZ sprach 1915 «von der Aus- rottung der Armenier in der Türkei», der Habs- burger Diplomat Graf von Trauttmansdorff in Istanbul von der «Exterminierung der armeni- schen Rasse», und Churchill nannte die «er- barmungslose Vernichtung und Deportation» ein «Verbrechen aus politischen Gründen». |
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| Erster Prozess für Menschenrechte | ||
| Nach Kriegsende
besetzen alliierte Sieger- staaten weite Teile der kleinasiatischen Küste sowie Istanbul, wo der Sultan unter dem Druck vor allem der Briten, aber an- fangs auch der türkischen Öffentlichkeit Kriegsgerichtsprozesse gegen die Verant- wortlichen am Völkermord anordnete - der erste Versuch überhaupt, ein solches Ver- brechen strafgerichtlich zu ahnden. Die Prozesse zeigten, dass die Vernichtung der Armenier systematisch «von einer |
vereinigten
zentralen Kraft organisiert» wor- den war, namentlich vom Ittihad-Zentral- komitee, von Innenminister Talaat Pascha, Kriegsminister Enver Pascha sowie den Tes- kilat-i Mahsusa unter der Leitung von Baha- eddin Sakir. Das Istanbuler Kriegsgericht verurteilte 17 Angeklagte zum Tode, konnte aber nur 3 Hinrichtungen vollziehen. Die Haupttäter entflohen, wurden allerdings spä- ter zum Teil von armenischen Attentätern ermordet. |
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| Die osmanische
Regierung hoffte, durch die- se Kooperation einen glimpflichen Frieden zu erkaufen. Dies erwies sich als illusorisch, denn der Friede von Sèvres reduzierte 1920 die Türkei auf die anatolischen Kerngebiete und gewährte ausserdem den Kurden Auto- nomie und den Armeniern eine eigenständi- ge Republik. Mustafa Kemal (Atatürk) rief zum nationalen Befreiungskampf auf, nicht zuletzt gegen die «Handlanger des Auslands» um Sultan Mehmed VI., der 1922 abgesetzt wurde. An eine Fortsetzung der 1921 unter- brochenen Kriegsgerichtsprozesse war nun nicht mehr zu denken, vielmehr wurden die Inhaftierten zu nationalen Märtyrern stilisiert und freigepresst. Viele von ihnen fochten da- rauf an Kemals Seite und bereiteten dabei im Dezember 1920 auch der kurzlebigen Re- |
publik
Armenien ein Ende: Nur dessen öst- licher, vormals russischer Teil um Jerewan blieb um den Preis der Bolschewisierung als Armenische Sowjetrepublik erhalten und wur- de 1991 unabhängig. Dort lebten um 1920 etwa 1,6 Millionen Armenier, in Ostanatolien dagegen praktisch keine mehr und in der ganzen Türkei 1927 noch 77 433. Der Friede von Lausanne ersetzte 1923 denjenigen von Sèvres und erwähnte die Armenier mit kei- nem Wort mehr. Zu einem internationalen Thema wurde der Völkermord wieder durch Attentate armenischer Geheimorganisatio- nen, denen von 1975 bis 1983 rund 30 türki- sche Diplomaten zum Opfer fielen. Solange Armenien ein Teil der UdSSR und die Türkei ein wichtiger Vorposten der Nato war, blieb die westliche Sensibilität jedoch beschränkt. |
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| Der türkische Standpunkt | ||
| 1985 erschien
der «Armenian genocide» erst- mals in einem offiziellen Papier der Uno, 1987 sprach auch das Europäische Parlament von «Völkermord». Bei solchen Gelegenheiten üb- te die Türkei stets massiven diplomatischen Druck aus; beispielsweise verhinderte sie so |
am 19.
Oktober 2000 eine entsprechende Re- solution des amerikanischen Repräsentanten- hauses. Als Frankreich am 29. Januar 2001 den Genozid offiziell anerkannte, ergriff die Türkei massive Repressalien. |
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| Auf die
schweizerische Anerkennung des Völ- kermords drängten die Interpellation Fankhau- ser (24.März 1995), die Motion Ziegler (11.Ju- ni 1998) und das Postulat Zisyadis, das der Nationalrat im vergangenen März knapp ab- lehnte. Allerdings überwies er eine Petition, der Bundesrat solle in Gesprächen mit der Türkei den Völkermord thematisieren. Da das Wort «Völkermord», die zielbewusste Zerstö- |
rung einer
ethnischen oder religiösen Gruppe, in der Türkei tabu ist, wurde dies schon als Teilerfolg für Zisyadis angesehen. Bundesrat Deiss sprach dagegen von «tragischen Ereig- nissen, die zum Tod einer sehr hohen Zahl von Armeniern geführt haben, als Folge der Massendeportationen und der zahlreichen Massaker während der Revolten und Kriege am Ende des Ottomanischen Reiches». |
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| Auf dieser
semantischen Ebene wird der Inter- pretationsstreit gegenwärtig ausgetragen, wo- bei Deiss den türkischen Empfindlichkeiten weit entgegenkam. Türkische Historiker und Offizielle, aber mit ihnen auch einige an sich namhafte Türkologen bestreiten nämlich nicht, dass während des Ersten Weltkriegs viele - in |
ihrer
Zählung 200 000 bis 600 000 - Armenier gestorben seien. Dabei handle es sich jedoch nicht um vorsätzliche und systematische Ver- nichtung, sondern um Opfer von Bürgerkriegs- wirren und Hungersnot, nachdem die Arme- nier sich erhoben hätten, wofür vor allem der Widerstand in Van angeführt wird. |
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| Gründe für ein einseitiges Geschichtsbild | ||
| Mit welchem
Aufwand die offizielle Türkei ih- ren angesichts der Quellenlage recht schäbi- gen Standpunkt vertritt, ist für Westeuropäer schwer nachvollziehbar. Doch ist der Geno- zid an den Armeniern Teil einer Politik, de- ren Prinzipien letztlich bis heute das türki- sche Staatsverständnis bestimmen. Der Zer- fall des Osmanischen Reichs wurde als kon- |
tinuierlicher,
von den Europäern geförderter Separatismus erfahren, der erst durch euro- päische Methoden aufgehalten werden konn- te: durch den von den Ittihadisten und dann Atatürk verwirklichten homogenen National- staat, der auch sonst fast überall, von Frank- reich bis zu den USA, mit grosser Gewalt erzwungen worden sei. |
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| In dieser
Perspektive wurden und werden die Armenier, aber auch die kleinasiatischen Griechen und später die Kurden als Werk- zeuge dieses Westens angesehen, die mit ihren separatistischen Bestrebungen selbst den für das nationale Überleben scheinbar unabdingbaren Kern - Anatolien - gefährde- ten, während derselbe Westen sich nie für |
türkische
oder muslimische Minderheiten einsetzen wollte. So glauben sich viele Tür- ken seit Jahrhunderten christlicher Unter- wanderung und Verleumdung ausgesetzt - obwohl die Osmanen in religiöser Hinsicht ihr Vielvölkerreich unbestreitbar viel toleran- ter regierten als die christlichen Staaten der frühen Neuzeit. |
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| Während
die Türken sich einerseits in histo- rischer Kontinuität als Opfer wahrnehmen, fehlt den meisten von ihnen andererseits nicht nur das Verständnis, selbst auch Tä- ter gewesen zu sein (und es wieder werden zu können), sondern überhaupt der histori- sche Zugang zur Zeit vor 1928, als das la- teinische Alphabet die arabische Schrift ab- löste und die Sprache türkisiert wurde. An- |
ders als
im Westen hängt die Geschichts- deutung von einer kleinen Zahl «Schriftge- lehrter» ab, das kritische Potenzial der öf- fentlichen Debatte ist damit - und auch we- gen anderer Hindernisse - beschränkt. Gleich- wohl haben in den letzten Jahren auch einige türkische Historiker die selbstkritischen Be- trachtungen wieder aufgenommen, deren die dortigen Kriegsgerichte 1919 fähig waren. |
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| An der
Historiographie und nicht an nationa- len Parlamenten ist es letztlich denn auch, zu entscheiden, ob die Massaker von 1915 «Genozid» heissen sollen oder nicht. Die Politisierung dieser Frage hat aber die tür- kische Regierung selbst zu verantworten, die ihr Geschichtsbild mit massiven Mitteln oktroyieren will. Sie wäre besser beraten, ohne Wagenburg-Mentalität und falsche |
Tabus
einen offenen wissenschaftlichen Aus- tausch und eine vollständige Aufarbeitung der Quellen (soweit sie nicht zerstört wurden) zu fördern - oder wenigstens nicht zu behin- dern. Das würde erlauben, jenseits von se- mantischen Diskussionen über den Genozid dessen Dimensionen und dessen Motive bes- ser zu verstehen, letztlich aber auch die Wurzeln und das Wesen der modernen Türkei. |