NZZ (CH)
18.8.2001

Völkermord oder «tragische Kriegsereignisse»?

Der historische Hintergrund
der Massenvernichtung
von Armeniern 1915

 

 

Im zerfallenden Osmanischen Reich benutzten die herrschenden Jungtürken den Ersten Weltkrieg, um die Armenier zu vertreiben und zu vernichten, die sie als Haupthindernis für eine erfolgreiche Nationalstaatsgründung ansahen. Die heutige Türkei bestreitet allerdings vehement, dass es sich um einen Genozid gehandelt habe.

 

tmn. Die indogermanischen Armenier wander-
ten im 7. vorchristlichen Jahrhundert in das Ge-
biet zwischen Schwarzem und Kaspischem
Meer ein. Eigenständige Reichsgründungen
erfolgten in den Jahrhunderten um Christi Ge-
burt und im Hochmittelalter. In der Regel war
Armenien jedoch zwischen grösseren Mäch-
ten aufgeteilt: zwischen Rom und Sassaniden,
  dann Byzanz und Arabern, schliesslich Os-
manen, Persern und den - seit dem 18. Jahr-
hundert - über den Kaukasus vorstossenden
Russen. Die kulturelle Identität der Armenier
beruhte auf der Sprache, einem eigenen Al-
phabet und der Kirche, seitdem sie - im Jahr
301 - als erstes Volk das Christentum zur
Staatsreligion gemacht hatten.
     
Vom Imperium zum Nationalstaat    
     
Im Osmanischen Reich bildeten die um 1900
rund zwei Millionen Armenier wie andere reli-
giöse Minderheiten eine autonome Gemeinde
(Millet). Politische Vollwertigkeit blieb ihnen
darin verwehrt, doch betätigten sie sich erfolg-
reich und damit auch neiderregend in der Land-
wirtschaft, im Handwerk und im Finanzwesen
- nicht zuletzt dank engen Kontakten zum
christlichen Europa. Seit dem 19. Jahrhundert
bemühten sich die Osmanen in einem Moder-
nisierungsprozess nach westlichem Vorbild,
das Rechtswesen zu reformieren, die Verwal-
tung zu zentralisieren und ein schlagkräftiges
Heer aufzubauen. Das gleichsam «religions-
ständische» System der Millet hatte nach is-
  lamischem Recht die Herrschaft der Muslime
über die «Ungläubigen» legitimiert, ihnen aber
auch Schutzpflichten aufgetragen. Das natio-
nalstaatliche Modell des Westens implizierte
dagegen Gleichheitsvorstellungen, die sich
unterschiedlich interpretieren liessen: im libe-
ralen, staatsbürgerlichen oder im nationalisti-
schen, ethnischen Sinn. So erfuhren die grie-
chischen und armenischen Christen, aber
auch Araber und Juden zuerst durch liberale
Verfassungsänderungen (1856, 1876) politi-
sche Emanzipation. Später aber wurden sie
oft das Opfer eines türkischen Strebens nach
ethnischer Homogenität.

     
Zuerst Russland und seit der Berliner Konfe-
renz von 1878 auch die Westmächte bean-
spruchten eine Protektorenrolle für die osma-
nischen Christen. In dieselbe Zeit fielen die
ersten Pogrome an Armeniern, in denen viele
Türken fortan eine fünfte Kolonne und eine
Hauptquelle für das Siechtum des «kranken
Mannes am Bosporus» sahen. Die Massa-
ker von 1894 bis 1896 hinterliessen zwischen
50 000 und 300 000 Tote, und 1909 fielen
25 000 Armenier neuen Ausschreitungen
zum Opfer. Dabei motivierten nicht nur kollek-
tiv erfahrene Demütigungen die Täter, sondern
  auch individuelle: Die politische Emanzipation
der wirtschaftlich erfolgreichen Minderheiten
hatte für viele Türken einen Statusverlust dar-
gestellt. Sultan Abdul Hamid begünstigte
diese Morde als Warnung an die zentrifuga-
len und liberalen Bewegungen im osmani-
schen Vielvölkerreich; aber er sann nicht auf
eine Vernichtung der aufstrebenden und sich emanzipierenden Minderheit. Ausgangspunkt
dafür waren erst die auch von den Minderhei-
ten vorerst begrüsste, da konstitutionelle Re-
volution der Jungtürken und der Sturz Abdul
Hamids im Jahr 1909.
     
Weltkrieg als «Chance»    
     
Die jungtürkische Ittihad ve Terakki (Einheit
und Fortschritt) erliess 1909 eine Verfassung
mit Gleichberechtigung und Wahlrecht aller
Untertanen, erlebte aber noch im selben Jahr
die Bosnische Krise und die Balkankriege
von 1912/13 als «Undankbarkeit» der auf na-
tionale Unabhängigkeit drängenden Völker.
Dabei erlitten viele Türken durch Krieg, Ver-
treibung und Enteignung massive Schäden.
Die Niederlagen in Südosteuropa veranlass-
ten die Ittihad 1913, eine Einparteiendiktatur
zu errichten. Die Jungtürken sahen die
Schwäche des einst stolzen osmanischen
  Imperiums als Folge von Uneinheitlichkeit
und fremden Eingriffen. Als Rezept für den
sozialdarwinistisch verstandenen Überlebens-
kampf rückte der im 19.Jahrhundert entstan-
dene Pantürkismus zur Staatsideologie auf,
der sich unter anderem gegen die Sonder-
rechte für Christen richtete, welche die eu-
ropäischen Schutzmächte erzwungen hat-
ten. Ein «turanischer» Nationalstaat bis
nach Zentralasien hinein sollte an die Stelle
des heterogenen Imperiums treten, mit Tür-
kisch als Einheitssprache und dem Islam
als - eher kultureller denn religiöser - Basis.
     
Noch Anfang 1914 musste die osmanische
Regierung den Russen Reformen zugunsten
der Christen zusagen. Der von den Ittihadi-
sten forcierte Eintritt in den Ersten Weltkrieg
an der Seite der Mittelmächte bot nun die
Gelegenheit, sich dieser «politischen Fes-
seln» des Auslands endgültig zu entledigen
und die «fünften Kolonnen» zu vertreiben, so
auch Hunderttausende von Griechen in West-
anatolien. Der militärische Vorstoss zu den
turkstämmigen «Brudervölkern» im Osten
scheiterte jedoch bald kläglich bei Kars,
  nicht zuletzt wegen der auf russischer Seite
kämpfenden Armenier. Zwar zeichneten sich
auch im osmanischen Heer viele Armenier
aus, doch andere hatten eine osmanische
Neutralität befürwortet. In den Augen der
Jungtürken waren sie damit nicht mehr der
schutzbefohlene «ermeni millet» im isla-
misch- osmanischen Sinn, sondern in natio-
nalstaatlicher Logik eine separatistische Kon-
kurrenz, mit der kein Zusammenleben mög-
lich schien.

     
Deportationen und Massaker    
     
Für die Armenier stellt der 24. April 1915 bis
heute den eigentlichen Beginn der systema-
tischen Verfolgungen dar, als auf Befehl des
Innenministeriums die politischen und gesell-
schaftlichen Führer der Armenier zu Tausen-
den verhaftet und in der Regel ohne Prozess
hingerichtet wurden. Es war kein Zufall, dass
die Eskalation gegen die Armenier einsetzte,
als die Westmächte durch den Vorstoss zu
den Dardanellen (Landung bei Gallipoli am
25.April 1915) dem Osmanischen Reich den
Todesstoss zu versetzen schienen. Allerdings
hatten schon seit dem Herbst des Vorjahres
mordende Banden armenische Dörfer in Ost-
anatolien durchzogen: Die dafür zuständige
  «Spezialorganisation» (Teskilat-i Mahsusa)
rekrutierte sie unter Kurden, Flüchtlingen
vom Balkan und vom Kaukasus sowie amne-
stierten Häftlingen. Auch die dem Innenmini-
sterium unterstellte Gendarmerie machte bei
diesen Zügen mit, stiess aber im April 1915
in der Stadt Van erstmals auf systemati-
schen Widerstand aufgeschreckter Armenier.
Als die belagerte Stadt von Russland aus vor-
übergehend entsetzt wurde, hatten die Ittiha-
disten ihre «Dolchstosslegende», die auch
die Niederlagen im Winter 1914/15 zu erklä-
ren schien: Der innere Feind spannte mit dem
äusseren zusammen.

     
Die Selbstschutzmassnahmen der Armenier
in Van blieben eine Ausnahme, dienten aber
als Begründung für die nun einsetzenden De-
portationen. Den Entschluss dazu hatte das
Ittihad-Zentralkomitee allerdings bereits im
März gefällt: Das unzuverlässige Christenvolk
sollte für immer aus seinen angestammten
Wohngebieten verschwinden. Die offizielle
Verfügung gegen «Personen, die in Kriegszei-
ten der Regierung zuwiderhandeln», datierte
vom 27.Mai 1915, als die Deportationen be-
reits im Gang waren. Im Juni folgte ein Ge-
setz, das die Konfiskation armenischer Be-
 

sitztümer als «herrenloses Gut» regelte. Der
deutsche Vizekonsul in Erzurum hielt im Au-
gust 1915 fest: «Die armenische Frage soll
nun im gegenwärtigen Krieg gelöst werden»,
und zwar «in einer Form, die einer absoluten
Ausrottung der Armenier» gleichkomme.
Führende Ittihadisten bestätigten dem ame-
rikanischen Botschafter Morgenthau, dass
sie diese «neue Methode des Massakers»
selbst angeordnet hatten. Beschrieben wird
sie im Urteilsspruch eines türkischen Kriegs-
gerichts von 1919 folgendermassen:


     
Durch die Kolonnenwächter, die sie aus einer
Reihe von moralisch niederträchtigen Perso-
nen, Wiederholungstätern sowie Angehörigen
der Gendarmerie ... zusammengestellt hatten,
liessen sie die Armenier, die der Verteidigungs-
möglichkeiten beraubt waren, zwecks Umsied-
lung in Bewegung setzen. Als sie sich aus der
Stadt entfernt hatten, liessen sie an Plätzen,
die ... vor Blicken ziemlich geschützt waren,
die Männer und Frauen voneinander trennen.
Nachdem daraufhin ihre Sachen durch Räuber-
banden geplündert worden waren ... liessen
sie die Männer durch verschiedene Grausam-
  keiten ermorden und vernichten. Die hilflosen
Frauen brachte man an andere Plätze, wo
man auch ihnen den Schmuck und das Bar-
geld und den meisten von ihnen die Kleidung
und sonstige Gegenstände abnahm, ... und
vergewaltigte viele von ihnen. Danach liessen
sie sie ... in entfernte Gebiete in Bewegung
setzen, wobei man sie zu Fuss monatelang
marschieren liess, so dass sie völlig erschöpf-
ten waren und viele von ihnen vor Hunger,
Durst und durch die Strapazen des Marsches
starben.

     
Nicht nur die begleitenden Einheiten der Tes-
kilat-i Mahsusa beraubten, quälten und töte-
ten die Deportierten, sondern auch kurdische
Banditen und muslimische Zivilisten auf dem
Weg, der in die mesopotamische Wüste oder
nach Syrien führte. Ein Ziel, etwa zum angeb-
lichen Zweck der Neuansiedlung, war bei die-
sen Todesmärschen nicht vorgesehen, huma-
  nitäre Hilfe des Auslands wurde strikt zurück-
gewiesen, solche von Mohammedanern
schwer bestraft. Osmanische Gouverneure
und höhere Beamte, die sich den Vernich-
tungsbefehlen widersetzten, wurden abge-
setzt, einige ermordet. Neben Hunger, Durst
und Hitze trugen auch Seuchen zum Vernich-
tungswerk bei.
     
Die Opferzahlen schwanken zwischen sechs-
hunderttausend und 1,5 Millionen, rund zwei
Drittel der vormals ansässigen armenischen
Bevölkerung. Das osmanische Innenministe-
rium ging 1919 von 800 000 ermordeten Ar-
meniern aus. Bereits 1916 hatte Innenminister
Talaat Pascha einem Deutschen gesagt: «La
question arménienne n'existe plus.» Auch an-
  dere Zeitgenossen nannten die Dinge beim
Namen: Die NZZ sprach 1915 «von der Aus-
rottung der Armenier in der Türkei», der Habs-
burger Diplomat Graf von Trauttmansdorff in
Istanbul von der «Exterminierung der armeni-
schen Rasse», und Churchill nannte die «er-
barmungslose Vernichtung und Deportation»
ein «Verbrechen aus politischen Gründen».
     
Erster Prozess für Menschenrechte    
     
Nach Kriegsende besetzen alliierte Sieger-
staaten weite Teile der kleinasiatischen
Küste sowie Istanbul, wo der Sultan unter
dem Druck vor allem der Briten, aber an-
fangs auch der türkischen Öffentlichkeit
Kriegsgerichtsprozesse gegen die Verant-
wortlichen am Völkermord anordnete - der
erste Versuch überhaupt, ein solches Ver-
brechen strafgerichtlich zu ahnden. Die
Prozesse zeigten, dass die Vernichtung
der Armenier systematisch «von einer
  vereinigten zentralen Kraft organisiert» wor-
den war, namentlich vom Ittihad-Zentral-
komitee, von Innenminister Talaat Pascha,
Kriegsminister Enver Pascha sowie den Tes-
kilat-i Mahsusa unter der Leitung von Baha-
eddin Sakir. Das Istanbuler Kriegsgericht
verurteilte 17 Angeklagte zum Tode, konnte
aber nur 3 Hinrichtungen vollziehen. Die
Haupttäter entflohen, wurden allerdings spä-
ter zum Teil von armenischen Attentätern
ermordet.
     
Die osmanische Regierung hoffte, durch die-
se Kooperation einen glimpflichen Frieden zu
erkaufen. Dies erwies sich als illusorisch,
denn der Friede von Sèvres reduzierte 1920
die Türkei auf die anatolischen Kerngebiete
und gewährte ausserdem den Kurden Auto-
nomie und den Armeniern eine eigenständi-
ge Republik. Mustafa Kemal (Atatürk) rief
zum nationalen Befreiungskampf auf, nicht
zuletzt gegen die «Handlanger des Auslands»
um Sultan Mehmed VI., der 1922 abgesetzt
wurde. An eine Fortsetzung der 1921 unter-
brochenen Kriegsgerichtsprozesse war nun
nicht mehr zu denken, vielmehr wurden die
Inhaftierten zu nationalen Märtyrern stilisiert
und freigepresst. Viele von ihnen fochten da-
rauf an Kemals Seite und bereiteten dabei
im Dezember 1920 auch der kurzlebigen Re-
  publik Armenien ein Ende: Nur dessen öst-
licher, vormals russischer Teil um Jerewan
blieb um den Preis der Bolschewisierung als
Armenische Sowjetrepublik erhalten und wur-
de 1991 unabhängig. Dort lebten um 1920
etwa 1,6 Millionen Armenier, in Ostanatolien
dagegen praktisch keine mehr und in der
ganzen Türkei 1927 noch 77 433. Der Friede
von Lausanne ersetzte 1923 denjenigen von
Sèvres und erwähnte die Armenier mit kei-
nem Wort mehr. Zu einem internationalen
Thema wurde der Völkermord wieder durch
Attentate armenischer Geheimorganisatio-
nen, denen von 1975 bis 1983 rund 30 türki-
sche Diplomaten zum Opfer fielen. Solange
Armenien ein Teil der UdSSR und die Türkei
ein wichtiger Vorposten der Nato war, blieb
die westliche Sensibilität jedoch beschrän
kt.
     
Der türkische Standpunkt    
     
1985 erschien der «Armenian genocide» erst-
mals in einem offiziellen Papier der Uno, 1987
sprach auch das Europäische Parlament von
«Völkermord». Bei solchen Gelegenheiten üb-
te die Türkei stets massiven diplomatischen
Druck aus; beispielsweise verhinderte sie so
  am 19. Oktober 2000 eine entsprechende Re-
solution des amerikanischen Repräsentanten-
hauses. Als Frankreich am 29. Januar 2001
den Genozid offiziell anerkannte, ergriff die
Türkei massive Repressalien.

     
Auf die schweizerische Anerkennung des Völ-
kermords drängten die Interpellation Fankhau-
ser (24.März 1995), die Motion Ziegler (11.Ju-
ni 1998) und das Postulat Zisyadis, das der
Nationalrat im vergangenen März knapp ab-
lehnte. Allerdings überwies er eine Petition,
der Bundesrat solle in Gesprächen mit der
Türkei den Völkermord thematisieren. Da das
Wort «Völkermord», die zielbewusste Zerstö-
  rung einer ethnischen oder religiösen Gruppe,
in der Türkei tabu ist, wurde dies schon als
Teilerfolg für Zisyadis angesehen. Bundesrat
Deiss sprach dagegen von «tragischen Ereig-
nissen, die zum Tod einer sehr hohen Zahl
von Armeniern geführt haben, als Folge der
Massendeportationen und der zahlreichen
Massaker während der Revolten und Kriege
am Ende des Ottomanischen Reiches».
     
Auf dieser semantischen Ebene wird der Inter-
pretationsstreit gegenwärtig ausgetragen, wo-
bei Deiss den türkischen Empfindlichkeiten
weit entgegenkam. Türkische Historiker und
Offizielle, aber mit ihnen auch einige an sich
namhafte Türkologen bestreiten nämlich nicht,
dass während des Ersten Weltkriegs viele - in
  ihrer Zählung 200 000 bis 600 000 - Armenier
gestorben seien. Dabei handle es sich jedoch
nicht um vorsätzliche und systematische Ver-
nichtung, sondern um Opfer von Bürgerkriegs-
wirren und Hungersnot, nachdem die Arme-
nier sich erhoben hätten, wofür vor allem der
Widerstand in Van angeführt wird.
     
Gründe für ein einseitiges Geschichtsbild    
     
Mit welchem Aufwand die offizielle Türkei ih-
ren angesichts der Quellenlage recht schäbi-
gen Standpunkt vertritt, ist für Westeuropäer
schwer nachvollziehbar. Doch ist der Geno-
zid an den Armeniern Teil einer Politik, de-
ren Prinzipien letztlich bis heute das türki-
sche Staatsverständnis bestimmen. Der Zer-
fall des Osmanischen Reichs wurde als kon-
  tinuierlicher, von den Europäern geförderter
Separatismus erfahren, der erst durch euro-
päische Methoden aufgehalten werden konn-
te: durch den von den Ittihadisten und dann
Atatürk verwirklichten homogenen National-
staat, der auch sonst fast überall, von Frank-
reich bis zu den USA, mit grosser Gewalt
erzwungen worden sei.
     
In dieser Perspektive wurden und werden die
Armenier, aber auch die kleinasiatischen
Griechen und später die Kurden als Werk-
zeuge dieses Westens angesehen, die mit
ihren separatistischen Bestrebungen selbst
den für das nationale Überleben scheinbar
unabdingbaren Kern - Anatolien - gefährde-
ten, während derselbe Westen sich nie für
  türkische oder muslimische Minderheiten
einsetzen wollte. So glauben sich viele Tür-
ken seit Jahrhunderten christlicher Unter-
wanderung und Verleumdung ausgesetzt -
obwohl die Osmanen in religiöser Hinsicht
ihr Vielvölkerreich unbestreitbar viel toleran-
ter regierten als die christlichen Staaten der
frühen Neuzeit.
     
Während die Türken sich einerseits in histo-
rischer Kontinuität als Opfer wahrnehmen,
fehlt den meisten von ihnen andererseits
nicht nur das Verständnis, selbst auch Tä-
ter gewesen zu sein (und es wieder werden
zu können), sondern überhaupt der histori-
sche Zugang zur Zeit vor 1928, als das la-
teinische Alphabet die arabische Schrift ab-
löste und die Sprache türkisiert wurde. An-
  ders als im Westen hängt die Geschichts-
deutung von einer kleinen Zahl «Schriftge-
lehrter» ab, das kritische Potenzial der öf-
fentlichen Debatte ist damit - und auch we-
gen anderer Hindernisse - beschränkt. Gleich-
wohl haben in den letzten Jahren auch einige
türkische Historiker die selbstkritischen Be-
trachtungen wieder aufgenommen, deren die
dortigen Kriegsgerichte 1919 fähig waren.
     
An der Historiographie und nicht an nationa-
len Parlamenten ist es letztlich denn auch,
zu entscheiden, ob die Massaker von 1915
«Genozid» heissen sollen oder nicht. Die
Politisierung dieser Frage hat aber die tür-
kische Regierung selbst zu verantworten,
die ihr Geschichtsbild mit massiven Mitteln
oktroyieren will. Sie wäre besser beraten,
ohne Wagenburg-Mentalität und falsche
  Tabus einen offenen wissenschaftlichen Aus-
tausch und eine vollständige Aufarbeitung
der Quellen (soweit sie nicht zerstört wurden)
zu fördern - oder wenigstens nicht zu behin-
dern. Das würde erlauben, jenseits von se-
mantischen Diskussionen über den Genozid
dessen Dimensionen und dessen Motive bes-
ser zu verstehen, letztlich aber auch die
Wurzeln und das Wesen der modernen Türkei.