Internationale Initiative
Freiheit für Abdullah Öcalan - Frieden in Kurdistan
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Redebeitrag von RA. Hasip Kaplan 

Der Fall Öcalan unterliegt nun der internationalen Rechtsprechung

In dem Zeitraum zwischen dem 16. Februar 1999, als Abdullah Öcalan auf die Insel Imrali gebracht wurde, und dem heutigen Tag haben die Behinderungen der Verteidigung die Dimension körperlicher Angriffe erreicht. Leider sind alle unsere Versuche, auf dem inländischen Rechtsweg ein faires Verfahren und das Recht auf Verteidigung einzufordern, ergebnislos geblieben. 

Unsere Beschwerden und Anträge an den Staatspräsidenten, den Ministerpräsidenten, den Innenminister, den Justizminister, den Oberstaatsanwalt beim Staatssicherheitsgericht (DGM) Ankara und den Präsidenten der 2. Kammer dieses Gerichtes sind ebenso erfolglos gewesen wie die Schreiben der Anwaltskammer Istanbul und der türkischen Anwaltskammervereinigung.

Wenngleich unser Mandant zuvor AnwältInnen in Europa ein Mandat erteilt hatte, wollte er vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EuGHMR) von AnwältInnen aus der Türkei verteidigt werden und hat uns deshalb besondere Vollmachten erteilt. Wir haben in diesem Sinne am 8. April 1999 eine Klage beim EuGHMR eingereicht.

Als AnwältInnen haben wir uns die erforderliche Mühe gegeben, diese letzte Chance der Türkei für einen Friedensprozeß und eine „demokratische Lösung“ des Problemes bestmöglich zu nutzen und werden dies auch weiterhin tun. Allerdings sind die einstweiligen Maßnahmen des EuGHMR vom 4. März und seine Entscheidung, daß „ein faires Verfahren gewährleistet und die Behinderungen der Verteidigung aufgehoben werden“ müssen nicht umgesetzt worden. 

Die Angriffe auf die Verteidigung haben sich tagtäglich gesteigert. Aus diesem Grunde sind wir nach Strasbourg gegangen und haben in einer Einreichung am 21.-22. April „sofortige und wirksame“ Maßnahmen gefordert. Unsere Forderung wurde am 29. April verhandelt und zugelassen. Von der Regierung wurde bis zum 30. Juni eine Antwort eingefordert. 

In der geforderten Antwort soll die Regierung Auskunft über alle Rechtsverletzungen von den Ereignissen in Kenya über Imrali bis hin zur 2. Kammer des DGM Ankara geben. Sofort darauf wird von uns ein Kommentar gefordert, auf dessen Grundlage die Zulässigkeit der Klage beschieden wird. Bei Zulassung wird Gelegenheit zu einer gütlichen Einigung zwischen Öcalan und der Türkei gegeben, kommt diese nicht zustande wird zur Anhörung aller ZeugInnen zum Prozeß übergegangen. 

Das heißt, daß gleichzeitig mit dem Beginn der Verurteilung auf dem inländischen Rechtswege vor dem DGM auf Imrali auch das Internationale Gerichtsverfahren in Straßbourg begonnen haben wird. 

Ein zweites internationales Gerichtsfall, das wir anstrengen, soll im Rahmen der Behinderung von inländischen Rechtsmitteln zu Asyl, Auslieferungsrecht, Folter, Verletzung des Rechtes auf Leben, Sicherheit und Freiheit der Person und Diskriminierung gegen Griechenland, Italien, Deutschland, Holland und die Türkei zusammen eröffnet werden. 

Von D`Allema bis Simitis, von Demirel bis Ecevit sollen alle in die Verhaftung verwickelten Personen und ausländischen Geheimdienste als Zeugen in diesem Prozeß geladen werden, der vor dem Strasbourger EuGHMR im Rahmen des Europarates verhandelt werden soll.

Gegen Länder wie Kenya, die USA und Israel, die außerhalb der Rechtsprechung des Europarates stehen, soll in Zusammenarbeit von AnwältInnen aus der Türkei mit rechtlichen BeraterInnen aus dem Ausland Klage bei der Menschenrechtskommission der Vereinten Nationen eingereicht werden. 

Der Fall Öcalan hat internationale Dimensionen. Auch seine Verurteilung wird eine internationale sein. Der Prozeß hat begonnen. Jeder Staat wird mit seinen Taten vor der Geschichte dort seinen Platz einnehmen, wo es ihm zusteht.