Internationale Initiative
Freiheit für Abdullah Öcalan - Frieden in Kurdistan
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Redebeitrag der Verteidigung Abdullah Öcalans vom 5. Mai 1999 in Istabul
 
 

Sehr geehrte PressevertreterInnen, 

Von nunmehr mehr als zwei Monaten haben wir die Verteidigung Abdullah Öcalans in seinem Strafverfahren übernommen. Dieser Prozeß, der sich eines anderen Interesses und auch anderer Maßnahmen erfreut als alle bisherigen Prozesse, wird zurecht als der „Prozeß des Jahrhunderts“ bezeichnet. Und zwar ist dieser Prozeß nicht nur aufgrund der Lage Öcalans und den Regelungen, denen er ausgesetzt ist, ein Besonderer, sondern auch aufgrund der Maßnahmen, denen sich die Anwälte ausgesetzt sehen, die in diesem Prozeß die Verteidigung übernommen haben. 

Angesichts all der Unebenheiten im Prozeß gegen unseren Mandanten, der besorgniserregenden Maßnahmen, die seine physische und psychische Gesundheit beeinflussen sowie der daraus resultierenden de facto und de jure Behinderungen unserer Verteidigungsarbeit, haben wir von Anfang an wiederholt unsere Unzufriedenheit auf dem Wege der Presse und unsere Beschwerden in Schreiben an den Staats- und den Ministerpräsidenten der Türkei, an das Staatssicherheitsgericht und an die Staatsanwaltschaft zum Ausdruck gebracht. Keine der Beschwerden, die wir an die staatlichen Stellen gerichtet haben, ist bisher beantwortet worden (siehe Anhang). 

Als AnwältInnen Abdullah Öcalans erleben wir so gut wie täglich Probleme, die auf eine Verletzung des Verteidigungsrechtes hinauslaufen. Bisher haben wir noch in Erwartung einer Antwort auf unsere Beschwerden ausgeharrt. Seit allerdings am 30. April vor dem Gebäude des Staatssicherheitsgerichtes in Ankara, im Wartesaal, im Gerichtssaal und schließlich nach der Verhandlung im Stadtteil Yenisehir (wohin die Polizei uns in einem Fahrzeug gebracht hatte) 18 AnwältInnen von der Polizei angegriffen und geschlagen wurden, stehen wir unmittelbar vor einem grundsätzlichen Entschluß. 

Ein weiterer Sachverhalt, der ebenso besorgniserregend ist wie die Angriffe auf die AnwältInnen im Staatssicherheitsgericht (DGM) Ankara, ist daß die Verhandlung selbst von Anfang bis Ende gegen das Prinzip des fairen Verfahrens verstoßend geführt worden ist. Die Protokolle, die wir zu dieser Frage für die Verhandlungen am 24. Und 30. März angefertigt haben, finden Sie im Anhang.

Wenn Sie gestatten, stellen wir Ihnen an dieser Stelle noch einmal die conditiones sine qua non eines fairen Verfahrens gegen Abdullah Öcalan  und unsere diesbezüglichen Forderungen vor, die wir zwar schon oft benannt haben, die aber von den Verantwortlichen bis heute nicht beachtet worden sind: 

Rechtsbrüche während des Untersuchungsverfahrens:

Die Geheimhaltung des Untersuchungsverfahrens ist eine grundlegende Regel des Rechtes. Diese ist sowohl hinsichtlich des Verlaufes des Verfahrens als auch hinsichtlich der Wahrung der Persönlichkeitsrechte des Angeklagten geboten. Im Falle Öcalan ist dieses rechtliche Gebot voll und ganz verletzt worden. Und dies hat mit der Verbringung Öcalans mit einem Flugzeug in die Türkei begonnen. Das Verhör, das im Rahmen des Untersuchungsverfahrens im Flugzeug begonnen hat, ist am darauffolgenden Tag mit Bildern in den türkischen Medien dokumentiert worden. Später ist diese Rechtswidrigkeit durch die Staatsanwälte des DGM fortgeführt worden, indem diese Tag für Tag den Medien sämtliche Informationen aus dem Untersuchungsverfahren zur Verfügung stellten. Der Oberstaatsanwalt beim DGM, Cevdet Volkan, hat vor einigen Tagen seine Kollegen, die mit dem Untersuchungsverfahren beschäftigt sind, beschuldigt, gegen Artikel 30 des Pressegesetzes und gegen „die Regeln der Berufsethik“ zu verstoßen, weil sie die Anklageschrift an die Presse durchsickern ließen. Daß Cevdet Volkan, der die Anklageschrift auf einer Pressekonferenz der Öffentlichkeit vorgestellt und damit in gleicher Weise gegen die „Regeln der Berufsethik“ verstoßen hat, keine rechtlichen Schritte gegen die Anklage einleitet, die mit seiner Anschuldigung in Verdacht geraten ist, gibt zu denken.

Leider hat sich ein Großteil der Medien dem rechtswidrigen Verhalten der Staatsanwaltschaft im Untersuchungsverfahren angeschlossen. Wir fragen nochmals: wer hat weshalb und wie Dokumente, die im Untersuchungsverfahren geheim gehalten werden müssen, an die Presse durchsickern lassen?

Nach geltendem Strafrecht muß ein Angeklagter, wenn gegen ihn ein Haftbefehl vorliegt, unmittelbar nach seiner Verhaftung einem Haftrichter vorgeführt und in Haft genommen werden, nachdem der Haftbefehl in seiner Gegenwart verlesen wurde. Obwohl es gegen Abdullah Öcalan einen Haftbefehl in Abwesenheit gegeben hatte, ist er - wie aus den Gerichtsakten hervorgeht - sieben Tage lang in Untersuchungshaft von der Polizei verhört worden. Diese rechtswidrige Maßnahme gegen A. Öcalan bringt nicht nur die Notwendigkeit strafrechtlicher Schritte gegen die Verantwortlichen mit sich, sondern erfordert auch, daß diese ungesetzlichen Dokumente aus dem Untersuchungsverfahren aus den Prozeßakten entfernt werden. 

Verstöße gegen die Unschuldsvermutung

Ein Angeklagter ist unschuldig, bis die gegen ihn erhobenen Vorwürfe bewiesen worden sind. Dies ist eines der Grundprinzipien des Rechtes. Im Bezug auf Abdullah Öcalan ist sich von Anfang an nicht an dieses Prinzip gehalten worden. Allen voran die führenden Regierenden und die Medien ebenso wie die von ihnen gelenkte türkische Öffentlichkeit haben dieses grundlegende Rechtsprinzip mit Füßen getreten, indem sie Abdullah Öcalan mit Attributen wie „Babymörder“, „Killer“ und „Separatistenhauptmann“ diffamiert und somit das laufende Verfahren gegen ihn irreversibel in bestimmte Bahnen gelenkt haben. Die Regierungsoberhäupter, die Medien und die Öffentlichkeit haben allerdings dort keinen Halt gemacht sondern vielmehr die Todesstrafe gegen Öcalan verhängt und angekündigt, daß diese Strafe unbedingt vollzogen werden müsse. Vom Gericht kann kein Urteil erwartet werden, das dieser Vorverurteilung zuwiderläuft. Ein Richter, der das täte, bekäme den Stempel „Apos Knecht“ aufgedrückt und schwebt ab diesem Augenblick in Lebensgefahr. 

Abdullah Öcalan ist nicht in eine gesetzliche Haftanstalt eingeliefert worden

Abdullah Öcalan hat seine siebentägig Untersuchungshaft auf der Insel Imrali verbracht und ist auch auf dieser Insel in Haft genommen worden. Als wir ihn am 25. 2. 1999 das erste Mal sahen, befand sich Öcalan noch immer in dem gleichen Gebäude, in dem er in Untersuchungshaft gewesen war und in den Händen des gleichen militärischen Personals, das zum dem Generalstab unterstehenden Amt für Sonderkriegführung gehört, welches ihn verhört hatte. Dieser Sachverhalt ist im Protokoll desjenigen Richters des Amtsgerichtes Mudanya festgehalten, der auf Anweisung der 2. Kammer des DGM Ankara unserem Verteidigergespräch beiwohnte. In jenem Protokoll steht, daß zwei maskierte Soldaten uns während des Gespräches zuhörten und daß sie auf die Belehrung, daß sie den Gesprächsort verlassen müßten, die auf meine Forderung hin stattfand, entgegneten, sie könnten den Ort solange nicht verlassen, bis ein Befehl vom Regimentskommandanten ergangen sei, womit festgestellt ist, daß es sich um Militärpersonal handelt. Dies zeigt auch, daß Abdullah Öcalan nach seiner Verhaftung nicht in einer Haftanstalt unter Verwaltung des Justizministeriums untergebracht wurde, sondern in einer Verhöranstalt unter der Befehlsgewalt des Generalstabes. Die einzige Veränderung, die sich nach der Veröffentlichung dieser rechtswidrigen Maßnahme und deren Dokumentation vollzogen hat, ist daß die Diensthabenden ihre Masken und Militärkleidung ablegen und Wärterkleidung anziehen mußten. Aber bei jedem Besuch stoßen wir in der angeblichen Haftanstalt auf Militärausrüstung. Abdullah Öcalan wird noch immer fast täglich von den Geheimdienstbeamten verhört, die sich unter dem Namen „Untersuchungskommission“ zusammengefunden haben. 

Daß Abdullah Öcalan trotz seiner Inhaftierung nicht in einer Haftanstalt unter Verwaltung des Justizministeriums einsitzt, ist eine Straftat und verwirkt den Strafverfolgungsanspruch gegen ihn. 

Anderweitige Verletzungen des Verteidigungsrechtes:

Obwohl seit nunmehr über 2 Monaten zwischen uns eine Mandatsbeziehung besteht, ist es zwischen Abdullah Öcalan und uns noch zu keinem Verteidigergespräch im Sinne der türkischen Strafprozeßordnung und der Verfahrensordnung der Staatssicherheitsgerichte gekommen. 

Das Gesetz sieht vor, daß die Gespräche zwischen AnwältIn und MandantIn an einem Ort stattfinden, wo sie niemand hört. Bei unserem ersten Gespräch mit Abdullah Öcalan am 25. Februar waren der von der 2. Kammer des DGM Ankara beorderte Richter und ein Protokollbeamter sowie zwei maskierte Soldaten anwesend. Wie oben erwähnt, wurde auch dieser Umstand in dem vom Richter angefertigten Gesprächsprotokoll festgehalten. Das Mithören unserer Gespräche durch ein oder zwei Diensthabende setzte sich auch danach bei allen Gesprächen fort. 

Andererseits dürfen wir absolut nichts zu den Gesprächen mit uns führen, und lediglich die Stifte und das Papier benutzen, die uns gegeben werden. Dies läßt uns angesichts der Dutzenden von Ordnern an Gerichtsakten keine Möglichkeit, ein ergiebiges Gespräch mit unserem Mandanten zu führen. Es lassen sich noch viele weitere Maßnahmen nennen, die eine Verletzung des Verteidigungsrechtes darstellen und die wir gegenüber offiziellen Stellen oder gegenüber der Öffentlichkeit mithilfe der Presse zur Sprache gebracht haben: 

Unsere Taschen mitsamt unserer offiziellen und privaten Dokumente, unsere Notizhefte, und unsere gesamte Bekleidung werden auf grobe Weise bis ins kleinste durchsucht; teilweise müssen wir sogar Schuhe und Socken ausziehen. Auf die Insel werden wir im Status von Gefangenen gebracht, indem alle unsere Verbindungen zur Außenwelt abgeschnitten werden. Als wären wir Verbrecher werden unsere Fingerabdrücke genommen, mit der Begründung, daß es sich angeblich um ein militärisches Sperrgebiet handele, müssen wir erniedrigende Schriftstücke unterzeichnen. 

Die Unterbindung jeglichen Kontaktes des Mandanten zur Außenwelt ist nicht nur eine Verletzung seiner seelischen Gesundheit, sondern auch des Rechtes auf Verteidigung. Trotz unserer Anträge wird Abdullah Öcalan kein mit dem Prozeß zusammenhängendes Schriftstück, keine Zeitung, kein Radio, kein Fernsehen gegeben (lediglich in letzter Zeit einige Bücher im Geiste der Staatsideologie). Ebenso wie dies eine gesetzwidrige Isolation darstellt, hindert diese Situation auch an der Vorbereitung der Verteidigung. Ebenso sind wir mit weiteren bedeutenden Beschneidungen des Rechtes auf Verteidigung derart konfrontiert, daß auf gesetzwidrige Weise Gesprächstage und -zeiten begrenzt werden und daß manchmal Verteidigergespräche nicht zugelassen werden. 

Die ernstzunehmendste Verletzung des Verteidigungsrechtes, d.h. der Ausübung dieses Rechtes, besteht wohl darin, daß die Sicherheit der AnwältInnen, die in diesem Prozeß die Verteidigung Abdullah Öcalans übernommen haben, nicht gewährleistet ist. 

Vom ersten Tag an finden zu den Anhörungen und bei unserer Hin- und Rückfahrt von Imrali Lynchdemonstrationen gegen uns statt. Das jüngste Beispiel dafür ist, was uns am 30. April im Staatssicherheitsgericht von Ankara widerfahren ist. In Ankara haben uniformierte Polizeibeamte 18 von uns im DGM und im Herzen von Ankara auf offener Straße verprügelt, weil wir AnwältInnen Abdullah Öcalans sind. Es gibt Bilder von diesem erschreckenden Angriff gegen uns. Daß dennoch bisher keine strafrechtlichen Schritte gegen die Täter eingeleitet worden sind, ermutigt natürlich die Aggressoren und rückt die Türkei in denkbar schlechtes Licht. 

Sehr geehrte Pressevertreter,

Wir möchten unmißverständlich darauf hinweisen, daß vor keinem der Unabhängigkeitsgerichte, der Ausnahmezustandsgerichte oder vor keinem der Sondergerichte nach den Militärputschen von 1971 und 1980 je Strafverteidiger so sehr erniedrigt und angegriffen worden sind. 

Eine demokratische Rechtsordnung erfordert den Gebrauch des Verteidigungsrechtes fern von irgendwelchen Beeinflussungen. 

Auf der Schwelle zum 21. Jahrhundert ist es uns nicht möglich, in einem Staat, der behauptet, die Hoheit des Rechtes zu achten, trotz der Forderung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte nach einer Antwort der Türkei auf dessen einstweilige Maßnahmen im Falle Öcalan, angesichts der Angriffe auf uns unsere Verteidigungspflichten wahrzunehmen. Wir haben dies am 3. Mai 1999 der Anwaltskammer Istanbul und der türkischen Anwaltskammernvereinigung mitgeteilt.

Im Recht ist kein Platz für Haß, Rache und Wut. In der Türkei gibt es seit 15 Jahren eine innere Auseinandersetzung, und die Schmerzen und Verluste beider Seiten sind hoch. Diese Schmerzen lassen sich nicht mit Rache, sondern nur durch Frieden und Geschwisterlichkeit lösen. Die Regierungsverantwortlichen und das Gericht müssen bei diesem Prozeß, der das Schicksal des Volkes beeinflussen wird, von Hetze Abstand nehmen und die Medien müssen sie dabei unterstützen. Wie wir stets betont haben, wünschen wir uns, daß dieser Prozeß nicht Haß, Rache und Krieg zwischen zwei Gesellschaften dient, sondern der Wiedererschaffung von Frieden und Geschwisterlichkeit. Es gibt keinen anderen Weg, um die Sehnsucht nach einer demokratischeren, sorgloseren Türkei zu stillen. 

Der Mandant Abdullah Öcalan hat erklärt, daß er zu einer demokratischen Lösung und zu Frieden beitragen möchte. Wir wollen nicht nur Abdullah Öcalan, sondern den Frieden und die Geschwisterlichkeit verteidigen. Dieselbe Sensibilität erwarten wir auch von den Anwälten der Nebenklage. 

Wie zuvor erwähnt, fällt hierbei den Medien eine große Aufgabe zu. Die Medien dürfen nicht nur die Medien eines Teiles der Gesellschaft sein, sondern müssen die Medien der gesamten Gesellschaft sein, ohne Diskriminierung auf ethnischer, religiöser oder weltanschaulicher Grundlage vorzunehmen; sie müssen zu einem Prozeß des geschwisterlichen Zusammenlebens beitragen.

Wie aus dem Gesagten und aus der Informationsmappe, die wir ihnen vorlegen, deutlich werden wird, müßten wir eigentlich nach all den Angriffen auf uns als Anwälte und damit auf das Verteidigungsrecht und aufgrund all der illegalen Maßnahmen gegen den Mandanten, gegen uns und bezüglich des Verfahrens normalerweise das Mandat niederlegen. Nur vor dem Hintergrund, daß solch ein Entschluß das Verfahren und die Bemühungen um Frieden und Geschwisterlichkeit, die eng mit ihm verbunden sind, negativ beeinflussen würde, kündigen wir hiermit an: Wenn die von uns aufgestellten Bedingungen in angemessener Zeit - bedenken Sie die Verhandlungstermine - nicht erfüllt werden, so sehen wir keine Wahl als uns aus dem Prozeß zurückzuziehen oder unser Mandat einfrieren, was das inländische Verfahren gegen unseren Mandanten angeht. 

Als Verteidigung stellen wir folgende Bedingungen:

1. Beendigung der Isolationshaft des Mandanten, Verlegung in eine gesetzliche Haftanstalt, kein Verhör durch andere Behörden oder Personen als das Gericht, Beendigung aller Maßnahmen, die seine geistige oder körperliche Existenz beeinträchtigen, Benachrichtigung der AnwältInnen über alle bisher unternommenen und alle bevorstehenden medizinischen Eingriffe, Berücksichtigung der Meinung und Empfehlungen des CPT (Europäischen Komitees zur Verhinderung von Folter) und Aushändigung von Kopien der Akten zur Vorbereitung der Verteidigung sowie von Büchern, Tageszeitungen, Radio und Fernsehen an den Mandanten. 

2. Aufhebung der Beschränkung von Verteidigergesprächstagen und -zeiten, Durchführung der Gespräche nach gesetzlichen Vorgaben, Beendigung des Einsatzes von Beamten und Abhörgeräten bei den Verteidigergesprächen.

3. Beendigung der Konfiszierung von Akten, Taschen, Stiften, Uhren, Büchern und beruflichen Notizheften und Dokumenten der AnwältInnen, sowie der Leibesvisitationen, die gegen die Berufsehre verstoßen. 

4. Gesetzliche Vorkehrungen gegen die Funktionalisierung von Verhandlungen als Lynchdemonstrationen.

5.Gewährleistung des Rechtes auf ein faires Verfahren und des Verteidigungsrechtes nach Maßgabe der einstweiligen Anordnungen des EuGHMR vom 4. März 1999.

6.Einleitung von Untersuchungen gegen die Schuldigen bei Angriffen gegen die AnwältInnen und Beendigung der Hetze durch Regierung und Medien. 

7. Beantwortung des Schriftverkehrs der Verteidigung.
 

Die Verteidigung Abdullah Öcalans
05.05.1999 - Istanbul