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Ein Fall, geschaffen für das Strafrechts-Lehrbuch Frankfurter Jura-Professor Albrecht wirft der CDU in Hessen organisierte Kriminalität vor Von Katharina Sperber (Frankfurt a. M.) Professoren, die Strafrecht lehren, haben
"endlich ein Paradebeispiel" für organisierte Kriminalität: Wie
die Hessen-CDU ihre Millionen ins Ausland verschoben und wieder zurückgeholt
hat. Der Frankfurter Strafrechtler Professor Peter-Alexis Albrecht sieht
außerdem mindestens "ein halbes Dutzend" Strafrechtsbestände,
denen sich der ehemalige Landes-Vorsitzende Manfred Kanther und sein Schatzmeister
schuldig gemacht haben könnten.
Bevorzugt seien Politiker aber bei den Ermittlungen, sagte Albrecht. Nur bei ihnen gebe es, wie im Fall des Ex-Bundeskanzlers Helmut Kohl, sogenannte staatsanwaltliche "Vorermittlungen". Gegen alle anderen Bürgerinnen und Bürger ermittle der Staatsanwalt sobald sich ein Verdacht ergebe. Der Jurist Albrecht sieht bei Kanther und dem langjährigen CDU-Schatzmeister in Hessen, Casimir Prinz Wittgenstein, Verdacht auf mehrere Tatbestände: "Untreue, Betrug, Urkundenfälschung, Steuer- und Devisenvergehen". Dabei bezieht er sich nur auf das, was die CDU bislang selbst zugegeben hat. Wer mehr als 3000 Mark ins Ausland bringe, müsse dies "schriftlich angezeigen". Davon könne man im CDU-Fall "aber nicht ausgehen", vermutet der Strafrechtler. Allein der Transfer in die Schweiz ergebe einen "Kaschierungsverdacht". Daraus gebe sich ein Verdacht auf einen Verstoß gegen Devisenbestimmungen. Dass die CDU, das Geld ins Ausland gebracht habe, sei allein nicht strafbewehrt, erläuterte Albrecht, "es sei denn, die Herkunft des Geldes ist problematisch". Davon müsse man aber ausgehen, "sonst hätte es die Union ja nicht in die Schweiz" verschoben. Die Millionen stammten wahrscheinlich aus Quellen, deren Aufdeckung der CDU nicht recht sein kann, sonst hätte sie das Geld auch "bei der Stadtsparkasse Frankfurt anlegen können". Wegen Betrug und Untreue müsse ermittelt werden, weil die Partei nach dem verschleierten Rückimport des Geldes, dieses in die Rechenschaftsberichte eingebracht und somit staatliche Zuwendungen zu Unrecht erhalten habe. Damit sei ein Schaden entstanden, dem die Staatsanwälte nachgehen müssten. Geahndet wird erwiesene Untreue mit mindestens fünf Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe. Den Verdacht auf Urkundenfälschung sieht Albrecht bei der
Rückführung des Geldes aus der Schweiz. Sobald Wittgenstein irgendwo
schriftlich niedergelegt habe, dass es sich um "Vermächtnisse" handle,
die habe er im Zweifel Urkunden gefälscht. Dazu zähle auch die
Ausweisung in den Rechenschaftsberichten.
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