Ein Fall, geschaffen für das Strafrechts-Lehrbuch

Frankfurter Jura-Professor Albrecht wirft der CDU in Hessen organisierte Kriminalität vor

Von Katharina Sperber (Frankfurt a. M.)

Professoren, die Strafrecht lehren, haben "endlich ein Paradebeispiel" für organisierte Kriminalität: Wie die Hessen-CDU ihre Millionen ins Ausland verschoben und wieder zurückgeholt hat. Der Frankfurter Strafrechtler Professor Peter-Alexis Albrecht sieht außerdem mindestens "ein halbes Dutzend" Strafrechtsbestände, denen sich der ehemalige Landes-Vorsitzende Manfred Kanther und sein Schatzmeister schuldig gemacht haben könnten.
"Alle Vorschriften, die unter Bundesinnenminister Kanther im Zusammenhang mit organisierter Kriminalität ins Strafgesetzbuch und in die Strafprozessordnung verschärfend eingeführt worden sind, richten sich nun gegen ihn selbst", sagte Albrecht am Montag der FR. Damit verfüge die Lehre "endlich über einen Lehrbuchfall". Bislang sei es immer "schwierig" gewesen, solche Fälle "nachzuäffen"; das Bundeskriminalamt habe auch nur ungern konkrete Beispiele genannt. Bei der organisierten Kriminalität geht es um eine "Mehrheit von Straftaten", die sich gegen die "öffentliche Ordnung" richten. Die Strafen für solche Delikte zu verschärfen, betrieb Kanther besonders intensiv während seiner Zeit als Bundesinnenminister von 1993 bis 1998. Bei der Ahndung mache das Gesetz keinen Unterschied, ob es sich um "normale" Bürger oder Politiker handele: "Politiker können nicht auf Strafausschließung hoffen."

 Bevorzugt seien Politiker aber bei den Ermittlungen, sagte Albrecht. Nur bei ihnen gebe es, wie im Fall des Ex-Bundeskanzlers Helmut Kohl, sogenannte staatsanwaltliche "Vorermittlungen". Gegen alle anderen Bürgerinnen und Bürger ermittle der Staatsanwalt sobald sich ein Verdacht ergebe.

 Der Jurist Albrecht sieht bei Kanther und dem langjährigen CDU-Schatzmeister in Hessen, Casimir Prinz Wittgenstein, Verdacht auf mehrere Tatbestände: "Untreue, Betrug, Urkundenfälschung, Steuer- und Devisenvergehen". Dabei bezieht er sich nur auf das, was die CDU bislang selbst zugegeben hat.

 Wer mehr als 3000 Mark ins Ausland bringe, müsse dies "schriftlich angezeigen". Davon könne man im CDU-Fall "aber nicht ausgehen", vermutet der Strafrechtler. Allein der Transfer in die Schweiz ergebe einen "Kaschierungsverdacht". Daraus gebe sich ein Verdacht auf einen Verstoß gegen Devisenbestimmungen. Dass die CDU, das Geld ins Ausland gebracht habe, sei allein nicht strafbewehrt, erläuterte Albrecht, "es sei denn, die Herkunft des Geldes ist problematisch". Davon müsse man aber ausgehen, "sonst hätte es die Union ja nicht in die Schweiz" verschoben. Die Millionen stammten wahrscheinlich aus Quellen, deren Aufdeckung der CDU nicht recht sein kann, sonst hätte sie das Geld auch "bei der Stadtsparkasse Frankfurt anlegen können".

 Wegen Betrug und Untreue müsse ermittelt werden, weil die Partei nach dem verschleierten Rückimport des Geldes, dieses in die Rechenschaftsberichte eingebracht und somit staatliche Zuwendungen zu Unrecht erhalten habe. Damit sei ein Schaden entstanden, dem die Staatsanwälte nachgehen müssten. Geahndet wird erwiesene Untreue mit mindestens fünf Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe.

 Den Verdacht auf Urkundenfälschung sieht Albrecht bei der Rückführung des Geldes aus der Schweiz. Sobald Wittgenstein irgendwo schriftlich niedergelegt habe, dass es sich um "Vermächtnisse" handle, die habe er im Zweifel Urkunden gefälscht. Dazu zähle auch die Ausweisung in den Rechenschaftsberichten.
 
 
 
 

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Dokument erstellt am 17.01.2000 um 20.45 Uhr 
Erscheinungsdatum 18.01.2000
 
 

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