Türkei verletzt Waffenruhe: Türkisches Militär legt Hinterhalt gegen die Guerilla in Ceylanpinar

Das Hauptquartier der Volksverteidigungskräfte HPG erklärt, dass einer Guerillaeinheit bei Ceylanpinar ein Hinterhalt vom türkischen Militär gelegt worden sei. Das Kommando der HPG erklärte, dass damit, und mit dem Ausbau von Militärbasen und Wegen für Militäreinheiten wie auch mit den militärischen Staudämmen, der Waffenstillstand verletzt und der Lösungsprozess bedroht würden.
Nach der Erklärung geriet am Abend des 21. Juli 2014 eine Einheit der HPG in Ceylanpinar in den Hinterhalt des türkischen Militärs. Es kam zu einer Auseinandersetzung mit dem türkischen Militär, im Laufe dessen die Verbindung zu zwei Guerillas abgebrochen war.
Weiterhin wurde in der Provinz Colemêrg (Hakkari) von den Militärbasen in Oramar heraus, die Umgebung bombardiert, wobei große Flächen in Brand gerieten. Nachdem das Militär zu einer Operation ausrücken wollte, kam es zu einem Gefecht mit schweren Waffen und das Militär musste sich wieder zurückziehen. Das Militär bombardierte in den folgenden Tagen die Umgebung so schwer mit Artillerie, dass die Guerilla nach eigenen Angaben mit schweren Waffen darauf reagieren musste. Dabei wurden zwei Panzer und mehrere Stellungen getroffen.
Nach der Erklärung der Guerilla stellt die Gleichzeitigkeit der Ereignisse von Oramar und Ceylanpinar keinen Zufall dar, sondern einen Versuch des türkischen Militärs, den Waffenstillstand zu zerstören. Schon am 2. Juli war zwischen Wan und Elbak (Baskale) der Guerilla Servan Kocer vom türkischen Militär lebend gefangen genommen und dann extralegal hingerichtet worden. Der Generalstab wollte die Verantwortung dafür dem Iran zuschieben. „Auf die gleiche Weise versucht der Generalstab nun die Ereignisse in Ceylanpinar zu verschleiern und zu behaupten, es wären YPG-Kräfte gewesen, die von Rojava angegriffen hätten. Dies hat nichts mit der Realität zu tun. In Wirklichkeit hat das türkische Militär der HPG einen Hinterhalt gelegt und deswegen kam es zu der Auseinandersetzung“, so die Erklärung der HPG.

ANF, 24.07.2014, ISKU

ISKU | Informationsstelle Kurdistan