| YPG:
Unsere einzige Bedingung ist, dass sich die bewaffneten Gruppen zurückziehen
Nach den Angriffen
bewaffneter Gruppen auf mehrere Dörfer im Gebiet Afrin, haben die Volksverteidigungseinheiten
YPG eine breitangelegte Operation gestartet, mit der die bewaffneten Gruppen
aus den Dörfern vertrieben werden konnten. In einer Erklärung der YPG
wird erklärt, dass die einzige Bedingung für einen Waffenstillstand, dass
Verlassen der bewaffneten Gruppen aus den Dörfern sei.
Seit 15 Tagen dauern die Gefechte zwischen der YPG und den bewaffneten
Gruppen an, die Resultat der Angriffe der bewaffneten Gruppen auf die
Dörfer Ziyaret und Akibe in Afrin (Westkurdistan) sind. Um die Gruppen
nun zu vertreiben hat die YPG breitangelegte Operation begonnen. Es wurden
demnach dutzende Angreifer getötet und mehrere militärische Fahrzeuge
zerstört. Bei den Gefechten verloren sieben YPG-KämpferInnen ihr Leben.
Über die Vorwürfe, dass die YPG einen Vereinbarung mit dem Baath-Regime
getroffen habe, erklären die YPG: „Wie allgemein bekannt ist, dauert der
Widerstand der YPG gegen das syrische Baath-Regime, der 2004 begonnen
worden ist, bis heute an. Aus diesem Grund werden immer noch dutzende
unsere Kader und Sympathisanten in den Gefängnissen des Baath-Regimes
festgehalten.
Seit dem Beginn der revolutionären Phase in Syrien haben wir gegen das
Regime hunderte Menschen verloren. In diesen Tagen gibt es intensive Gefechte
zwischen unseren Einheiten und dem Militär des Regimes. Daher sollten
alle wissen, dass unsere Kräfte keine Vereinbarung oder Bündnis mit dem
Regime schließen wird.“
In der Erklärung wird zudem darauf hingewiesen, dass Gefechte um das Gebiet
Afrin nicht von den YPG begonnen worden sind. Man habe bereits früher
darauf hingewiesen, dass es nur eine einzige Bedingung für eine Waffenruhe
gebe: „Die bewaffneten Gruppen sollen nicht in die Dörfer und Gebiete,
die von der YPG kontrolliert werden, eindringen. Wenn die letzten Angreifer
das Dorf Ziyaret verlassen haben, werde man wieder in einen Dialog treten“,
so die YPG.
Quelle: ANF, 08.06.2013,
ISKU
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