| Die
Staatsanwaltschaft spricht Gefängniswärter der sexuellen Übergriffe frei
Ankara - Die Beschwerden wegen
sexueller Übergriffe von 8 inhaftierten Frauen im Diyarbakır-E-Typ-Gefängnis
gegen die Gefängniswärter blieben ergebnislos, weil „den Beschuldigten
ihre als sexuelle Übergriffe zu bewertende Handlungen nicht nachgewiesen
werden konnten.“
Eine der von sexuellen Übergriffen Betroffene ist die ehemalige stellvertretende
Vorsitzende der kürzlich verbotenen DTP Irmak.
Die Beschwerde wurde an den
Menschenrechtsverein IHD in Diyarbakır weitergeleitet. Die 8 Frauen sind
laut Selma Irmak sexuellen Übergriffen wie auch Beleidigungen ausgesetzt
gewesen.
Die Untersuchung von der Staatsanwaltschaft Siverek kam zu der Entscheidung,
dem Vorfall nicht weiter nachzugehen.
Die gefangenen Frauen legten daraufhin im Gericht für schwere Straftaten
in Siverek Widerspruch ein. Sie fordern die Aufhebung der Entscheidung
der Staatsanwaltschaft. Das Gericht von Siverek jedoch entschied „abgesehen
davon, dass die Behauptungen der Antragsstellerinnen gegenstandslos sind,
konnten keine der Handlungen, die als sexuelle Übergriffe und Beleidigung
gewertet wurden, nachgewiesen werden und eine Strafverfolgung liegt nicht
im öffentlichen Interesse.“
Die Frauen wollen nun mit dem IHD die Wiederaufnahme des Verfahrens fordern.
Quelle: ANF, 18.3.2010,
ISKU
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