Die Staatsanwaltschaft spricht Gefängniswärter der sexuellen Übergriffe frei

Ankara - Die Beschwerden wegen sexueller Übergriffe von 8 inhaftierten Frauen im Diyarbakır-E-Typ-Gefängnis gegen die Gefängniswärter blieben ergebnislos, weil „den Beschuldigten ihre als sexuelle Übergriffe zu bewertende Handlungen nicht nachgewiesen werden konnten.“
Eine der von sexuellen Übergriffen Betroffene ist die ehemalige stellvertretende Vorsitzende der kürzlich verbotenen DTP Irmak.

Die Beschwerde wurde an den Menschenrechtsverein IHD in Diyarbakır weitergeleitet. Die 8 Frauen sind laut Selma Irmak sexuellen Übergriffen wie auch Beleidigungen ausgesetzt gewesen.
Die Untersuchung von der Staatsanwaltschaft Siverek kam zu der Entscheidung, dem Vorfall nicht weiter nachzugehen.
Die gefangenen Frauen legten daraufhin im Gericht für schwere Straftaten in Siverek Widerspruch ein. Sie fordern die Aufhebung der Entscheidung der Staatsanwaltschaft. Das Gericht von Siverek jedoch entschied „abgesehen davon, dass die Behauptungen der Antragsstellerinnen gegenstandslos sind, konnten keine der Handlungen, die als sexuelle Übergriffe und Beleidigung gewertet wurden, nachgewiesen werden und eine Strafverfolgung liegt nicht im öffentlichen Interesse.“
Die Frauen wollen nun mit dem IHD die Wiederaufnahme des Verfahrens fordern.

Quelle: ANF, 18.3.2010, ISKU

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