Ausnahmezustand ist Praxis

ANKARA – Der türkische Generalstab hat ohne jegliche rechtliche Grundlage in Hakkari, Siirt, Elazığ und Şırnak etliche Gebiete zu „militärischen Sicherheitszonen“ vom 16. Juni bis 16. September 2009 deklariert. Dies beinhaltet u.a. ein Betretungsverbot der Gebiete. Weder über den Grund noch über die rechtliche Grundlage wollte der Generalstab Auskunft erteilen. Die Anzahl dieser de facto Ausnahmezustandsgebiete ist damit stark gestiegen.
Der Generalstab hatte schon ab dem 7. Mai für drei Monate große Gebiete in Dersim zu No-Go-Areas erklärt. Die dort lebende Bevölkerung wurde für die Zeit vertrieben.
In Hakkari wurde der Bevölkerung der Zugang zu 5 Regionen vom 15. März bis 15. Juni verboten.
Der Menschenrechtsanwalt Barış Yıldırım aus Dersim reichte klage gegen diese Ausnahmezustandsgebiete ein, da sie der Verfassung widersprächen.
In seinem Antrag an das Gericht erklärte er, dass diese Ausnahmezustandsgebiete sowohl gegen die türkische Verfassung als auch gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstießen. Er erklärte, dass diese vorübergehenden Sicherheitszonen nichts anderes als der angewandte Ausnahmezustand sei. Besonders Menschen, die ihre Tiere auf die Weiden bringen müssen, werden Opfer dieses Zustands. „Obwohl der Ausnahmezustand über die Region 2002 aufgehoben worden ist, werden unter dem Begriff der Vorübergehenden Sicherheitszonen die verfassungsmäßigen Rechte der Menschen auf Freizügigkeit und auf Zugang zu ihren Besitztümern verletzt. Es heißt nicht mehr Ausnahmezustand, aber dennoch ist es die gleiche Verfahrensweise“, so Yıldırım.

Quelle: ANF, 14.06.2009, ISKU

ISKU | Informationsstelle Kurdistan