Systematische Rechtsverletzungen auf Imrali

Auf einer Pressekonferenz in der Istanbuler Zweigstelle des Menschenrechtsvereins IHD hat das Verteidigerteam von Abdullah Öcalan auf die schweren Isolationsbedingungen hingewiesen, denen sein Mandant, seit seiner Festnahme am 15. Februar 1999, ausgesetzt ist. Als Unterstützer nahmen an der Pressekonferenz die Menschenrechtlerin Eren Keskin, der DTP-Provinzverbandsvorsitzende Halil Aksoy, die Chefredakteurin der Tageszeitung „Gündem“ Yüksel Genc sowie Mitglieder des IHD-Vorstandes teil.

Hatice Korkut und Ibrahim Bilmez vom Verteidigerteam Öcalans sowie Rechtsanwalt Abdulbaki Boga vom IHD-Vorstand gaben eine Erklärung zu den Haftbedingungen auf Imrali ab, die als „schwere Isolation“ bezeichnet wurden. Wie Rechtsanwältin Korkut ausführte, sei ihr Mandant systematischen Rechtsverletzungen im Ein-Personen-Gefängnis Imrali ausgesetzt. Die im Juni 2005 eingeführte Reform im Vollzugsrecht, die als Schritt zur Demokratisierung gepriesen worden sei, habe das genaue Gegenteil bewirkt und biete die juristische Grundlage für weitere Rechtsverletzungen. Dies gelte für alle Haftanstalten in der Türkei, stelle jedoch in der seit 1999 andauernden Isolation auf Imrali mit personenbezogenen Vorgehensweisen eine neue Qualität dar. „So wie beim Beispiel Guantanamo ist Imrali heutzutage eine der Gefängnisinseln, auf denen das Recht nicht zählt.“

Weiter wies Korkut darauf hin, dass auch der Bericht des Antifolterkomitees CPT vom März 2008 zu ähnlichen Ergebnissen gekommen sei. „Neben der Tatsache, dass unser Mandant seit über neun Jahren der einzige Gefangene auf einer Gefängnisinsel ist, werden seine Rechte – insbesondere das Recht auf Verteidigung, auf Kommunikation mit der Außenwelt, auf Gesundheit, Zugang zu Presse und Medien, auf Hofgang und ähnliches – so stark eingeschränkt, dass das Wesen des Rechtes ramponiert wird. Die Möglichkeit Briefe zu schreiben, existiert nicht, und die Briefe, die ihm aus anderen Gefängnissen geschickt werden, werden selten und meistens geschwärzt ausgehändigt. In seiner Zelle gibt es ein Radio, das nur auf eine einzige Frequenz eingestellt ist. Tageszeitungen werden mit zehntägiger Verspätung ausgehändigt und bestimmte Zeitschriften sowie alle kurdischsprachigen Medienorgane werden ohne Verweis auf eine rechtliche Grundlage zurückgehalten. Auch kommt es vor, dass die Aushändigung bestimmter Bücher, die nicht verboten sind, als bedenklich betrachtet werden. Neben diesen Einschränkungen profitiert er trotz vielfacher Anträge nicht von Rechten, die allen Untersuchungs- und Strafgefangenen in der Türkei zugestanden werden, wie zum Beispiel Besuch ohne Trennscheibe, Telefon sowie der Möglichkeit, neben Verteidigern und Angehörigen von drei weiteren Personen besucht zu werden.“

Die mit der Strafvollzugsreform 2005 eingeführte Bestimmung der Anwesenheit einer dritten Person bei Verteidigerkonsultationen neben Anwalt und Mandant werde im Falle Öcalans noch dadurch überschritten, dass das gesamte Gespräch aufgezeichnet werde. „Auch wenn dieses Vorgehen nur gegen unseren Mandanten Anwendung findet, so sollte nicht vergessen werden, dass mit diesen Gesetzen der Kern des Rechtes auf Verteidigung stark beeinträchtigt wird und somit nicht nur die Rechte der Kurden im allgemeinen und Herrn Öcalans im besonderen bedroht werden, sondern die Rechte aller Untersuchungs- und Strafgefangenen.“

Weiter betonte Korkut, Öcalan befinde sich nicht nur in seiner Zelle in Isolation, sondern sei auch der einzige Gefangene auf der gesamten Insel. Allein dieser Fakt verdeutliche, wie stark ihr Mandant von der Außenwelt isoliert werde. In der medizinischen Fachliteratur werde die Isolation als „weiße Folter“ bezeichnet. „Aufgrund von Disziplinarstrafen werden immer wieder Radio, Bücher, Zeitungen und Zeitschriften aus der Zelle entfernt. Das bedeutet, dass unser Mandant neben einem einstündigen Hofgang täglich 23 Stunden in einem leeren Raum mit weißen Wänden konfrontiert ist.“

Bereits zuvor sei Öcalan fünf Mal mit jeweils 20-tägigen Disziplinarstrafen belegt worden. Innerhalb der vergangenen 40 Tage seien im Verweis auf drei weitere Disziplinarverfahren insgesamt 50 Tage „Bunkerstrafe“ hinzugekommen. „Dieses Mal sind auch Schreibwaren wie Stift und Papier und sogar die Brille unseres Mandanten beschlagnahmt worden. Das zeigt, dass er über den Status eines Gefangenen hinaus mit einer langfristig angelegten Politik der physischen und psychischen Zerrüttung konfrontiert ist.“

Schließlich wies Rechtsanwältin Korkut darauf hin, dass die Grundlage für die Haftsituation als solche und den Druck, dem ihr Mandant ausgesetzt sei, die nicht gelöste kurdische Frage sei.

Quelle: ANF, 13.06.2008, ISKU

Übersetzung aus dem Türkischen
ISKU | Informationsstelle Kurdistan