Befunde Öcalans werden verheimlicht Neun Tage sind vergangen, seit Justizminister Cemil Cicek und der Vorsitzende des Medizinischen Instituts in Bursa, Keramettin Kurt, die Ergebnisse der Blut-, Haar-, Stuhl- und Urinproben Abdullah Öcalans veröffentlichten und erklärten, dass die Befunde keinerlei Anzeichen auf eine Vergiftung aufgezeigt hätten . Dennoch wird der Bericht immer noch geheim gehalten. Deshalb stellten Öcalans Anwälte am 12. März 2007 bei der Generalstaatsanwaltschaft in Bursa einen schriftlichen Antrag auf Aushändigung einer Kopie des medizinischen Berichts und beantragten am 14. März 2007 erneut, eine Kopie des Befundes, der die Resultate der Blut-, Haar-, Urin- und Stuhlproben beinhalten, zur Verfügung zu stellen. Die Staatsanwaltschaft teilte den Anwälten mündlich mit, dass in diesem Fall geheim ermittelt werde und daher weder der Bericht noch die Befundergebnisse ausgehändigt werden könnten. Öcalans Anwälte verlangten eine Antwort in schriftlicher Form, was die Staatsanwaltschaft zusagte, aber nicht einhielt. Auch der dritte Versuch am 16. März scheiterte. Bis heute gibt es keine schriftliche Bestätigung der staatlichen Untersuchungsergebnisse. Rechtsanwalt Ibrahim Bilmez hierzu: „Wir haben den Antrag eingereicht. Man sagte zu, uns zu informieren. Später hatten wir direkt ein Gespräch mit dem Generalstaatsanwalt, das aber auch zu keinem Ergebnis führte. Nicht einmal eine Bestätigung der Weiterleitung unseres Antrages haben wir erhalten. Es ist offensichtlich, dass wir es hier mit einer den Gesetzen widersprechenden Situation zu tun haben. Wir sind noch nicht einmal sicher, ob es wirklich einen Beschluss gab, der belegt, dass im Fall unseres Mandanten geheim ermittelt wird. Ich kann das Vorgehen der staatlichen Behörden nicht nachvollziehen. Leider gibt es im Moment nichts, was wir tun können. Juristisch haben wir nicht mehr die geringste Möglichkeit.“ Öcalans Anwälte verlangen nach den Einzelheiten des medizinischen Befundes Rechtsanwalt Ibrahim Bilmez, äußerte weiter: „Es ist bedenklich, dass die Befunde uns nicht ausgehändigt werden. Daraus entsteht natürlich der Verdacht, dass etwas verheimlicht werden soll. Einerseits wird gesagt, dass geheim ermittelt wird, andererseits gibt der Justizminister das Resultat des Berichtes der Öffentlichkeit bekannt. Wir verlangen die Einzelheiten des medizinischen Befundes, daraufhin erhalten wir die Antwort, dass alles geheim bleiben müsse und wir später darüber informiert würden. Wir können es nicht verstehen, warum dieser Bericht verheimlicht wird. Dabei ist es nachvollziehbar wichtig, dass wir die Berichte zu sehen bekommen, die wir dann analysieren lassen. Sollten Chrom- und Strontiumwerte auch in dem Bericht zu finden sein, werden wir sie natürlich mit den uns vorliegenden Werten vergleichen und von Toxikologen überprüfen lassen. Sollten wir es aufgrund dieser Analysen für nötig halten, werden wir Einspruch einlegen. Aber damit wir das machen können, brauchen wir den medizinischen Befund.“ Was sagt das Gesetz? § 153 des türkischen Strafgesetzbuches
sieht vor: „Der Anwalt hat das Recht zur Akteneinsicht und das Recht,
hiervon eine Kopie zu fertigen. Dieses Recht kann nur durch Gerichtsbeschluss
eingeschränkt werden.“ Im Hinblick auf Gutachten wird folgendes vorgesehen:
„Die Aussageprotokolle von Verhafteten wie von unter Verdacht Stehenden
sowie andere forensische Gutachten können nicht durch ein Beschluss geheim
gehalten werden. Quelle: ANF, 20.04.2007 |
Übersetzung
aus dem Türkischen |
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