Die USA und die Armee treiben die Türkei in den Bürgerkrieg BİRGÜL ÖZBARIŞ Irfan Dündar und Ibrahim Bilmez, Anwälte Abdullah Öcalans, äußerten in einem Interview der Zeitung "Ülkede Özgür Gündem" die Sorge, die Türkei werde durch die Armee in einen Bürgerkrieg gezogen. Dieser werde durch die USA gefördert, und das kurdische Volk so zum Sezessionismus gedrängt. Gleichzeitig wiesen sie auf die vollständige Isolation ihres Mandanten und den Zusammenhang dieser Isolationspolitik mit der herrschenden Politik der Gewalt hin. Seit drei Wochen haben Sie ihren Mandanten nicht mehr gesehen. Jetzt wurde bekannt, dass es Bestrebungen der Regierung gab, Ihren Mandanten in ein normales Gefängnis zu verlegen. Hat es tatsächlich solche Diskussionen gegeben? Irfan Dündar: Die Unterredungen mit Herrn Öcalan werden immer abhängiger von den politischen Kräfteverhältnissen im Inland und zwischen den internationalen Mächten. Tatsächlich gab es im August 2005 parallel zu den Erklärungen Erdogans in Diyarbakir eine Initiative der Regierung, unseren Mandanten in ein anderes Gefängnis zu verlegen. Es hat historische Bedeutung, dass die Regierung im Hinblick auf eine Lösung der kurdischen Frage das Thema der Verlegung Herrn Öcalans in ein anderes Gefängnis und eine Normalisierung seiner Haftbedingungen erkannt und angegangen hat. Aber die Spitze des Generalstabes hat diese Initiative verhindert. Die Regierung hatte so gesehen einen akzeptablen Prozess einleiten wollen. Aber als dies in der darauf folgenden Zeit zur Makulatur wurde und die Regierung ins Trudeln geriet, wurden selbst die ersten Schritte hin zu einer Normalisierung wieder zurückgenommen. Welche Verbindung sehen Sie zwischen der aktuell verfolgten Politik der Gewalt und der Verhinderung der Unterredungen mit Ihrem Klienten? Durch die Militäroperationen wurde der politische Prozess jäh unterbrochen. Insbesondere in Diyarbakir wurde durch die jüngsten Zwischenfälle die Politik der Gewalt bewusst untermauert. Jetzt nimmt man die gesellschaftlichen Ereignisse zum Vorwand, um ein neues Antiterrorgesetz zu verabschieden. Dies ist der Versuch, alle demokratischen Reaktionen sämtlicher KurdInnen und der oppositionellen Kräfte in der Türkei zu unterbinden und den Beitrittsprozess zur EU zu unterbrechen. Dieser Vorgang ist aufs Engste mit der Situation unseres Klienten verquickt. Unterredungen finden ohnehin allenfalls einmal im Monat oder alle zwei Monate statt. Auch das verschärft die Spannungen. Es herrschten ohnehin Spannungen, und diese Situation ist geeignet, um Gewalt zu schüren. Die Türkei existiert nicht für sich allein, es hat mit den internationalen Kräfteverhältnissen zu tun, dass sie auf diesen Kurs eingeschwenkt ist. Namik Tan, der Sprecher des Außenministeriums, hat erklärt, dass die 14 Guerillakämpferinnen und -kämpfer von den USA durch Satelliteneinsatz geortet worden sind und dass ihnen diese Informationen übermittelt wurden. Danach kam es zu den Zwischenfällen. Meiner Meinung nach war das so berechnet. Man versucht, die Türkei in eine gewisse Richtung zu ziehen. Dadurch, dass man gleichzeitig die Unterredungen mit unserem Klienten verbietet, versucht man, dies zu intensivieren. Sie sagten, dass es einige Initiativen der Regierung gegeben hat. An welchem Punkt ist dann die Regierungspolitik ins Stocken geraten? Im August 2005 hatte es den Anschein, dass die Regierung in der kurdischen Frage die Initiative ergriffen habe. Zwar versuchte sie auf der einen Seite, die Initiative zu gewinnen, auf der anderen Seite verfolgte sie aber eine Doppelstrategie. Auf der einen Seite wurde am 1. Juni das Gesetzespaket verabschiedet, [wodurch die Situation unseres Mandanten enorm verschärft wurde] auf der anderen Seite gab man einige gemäßigte Erklärungen im Hinblick auf eine Lösung ab. Anschließend jedoch wurde gegen die Regierung interveniert und die Regierung geriet zunehmend unter die Kontrolle der Armee. Es zeigt sich, dass sich die Regierung angesichts der herannahenden Parlaments- und Präsidentenwahlen völlig dem Staat unterworfen hat. Dabei spielen nicht nur innere Dynamiken eine Rolle, es ist auch ein innerer Konflikt des internationalen Systems, das die Türkei an einen bestimmten Punkt bringen will. Die Beziehungen zwischen Regierung und Armee hingegen sind völlig auf die Präsidentenwahlen fixiert. Wir wussten, dass die Regierung nicht an der Macht ist, aber bei den jüngsten Ereignissen hat sich gezeigt, dass sie nicht einmal mehr eine Regierung ist. Sie ist nur noch eine Art Subunternehmen. Nach den 1. Juni-Gesetzen wird nun ein Antiterrorgesetz verabschiedet. Wie kommentieren Sie den vorliegenden Gesetzesentwurf? Wenn dieses Antiterrorgesetz in Kraft tritt, werden sämtliche oppositionellen Kräfte vom Staat brutal unterdrückt werden. Selbst in den Zeiten, als die Gewalt am schlimmsten war, hat es nicht die angestrebten Maßnahmen gegeben, die man heute mit dem Antiterrorgesetz verabschieden will. Als 1997 die 28. Februar-Kampagne [gegen Erbakans Refah-Partei] im Gange war, haben wir gesehen, wie der zivile Bereich komplett unter die Kontrolle des Staates geriet. Das neue Antiterrorgesetz ist weniger mit dem britischen Anti Terror Act, sondern vielmehr mit dem amerikanischen Patriot Act zu vergleichen. Es ist ohnehin bekannt, dass die Armee Material wie das Handbuch zur Aufstandsbekämpfung "JT 31-15" zu Ausbildungszwecken und zur Organisierung verwendet [u.a.: terroristische Anschläge durch Sicherheitskräfte zur Destabilisierung]. Die USA bemühen sich seit dem 11. September darum, überall in der Welt der Sicherheit Vorrang einzuräumen. Die Türkei befindet sich in diesem Sog. Insofern hat dieses Gesetz einen Bezug zu unserem Mandanten und der kurdischen Frage. Besteht ein Zusammenhang zwischen dieser von Ihnen zitierten Politik mit dem kürzlich erfolgten Treffen von Ministerpräsident Erdogan mit Hamas-Vertretern? Eigentlich verhält sich Herr
Erdogan in Bezug auf die Hamas widersprüchlich. Die Hamas ist eine Organisation,
bei der die Linien des bewaffneten Kampfes und der Politik verwoben sind.
Während nun aber die Türkei auf höchster Ebene die Hamas empfängt, sind
sie in der kurdischen Frage gehandicapped. Die KurdInnen werden also ausgegrenzt? Eigentlich werden die KurdInnen zum Sezessionismus gedrängt. So wird die Hauptargumentation von Herrn Öcalan, die auf der Einheit innerhalb eines unitären Staates beruhen, unmöglich gemacht. Durch diese Praxis schürt der Staat die Spaltung zwischen KurdInnen und TürkInnen. Denn indem man die undemokratischsten Gesetze gegen die KurdInnen veranlasst, wird man verhindern, dass sie sich in der legalen Politk betätigen. Dieses Gesetz bedeutet für die KurdInnen eine anachronistische Zwangsmaßnahme in der Form "Ich erkenne deine Indentität nicht an, du musst mir 100%-ig gehorchen." Die Türkei drängt ganz offen auf Sezessionismus. Die in- und ausländischen Machtzentren verfolgen ein Projekt, um die Kurdinnen von der Türkei abzuspalten. Dies steht im diametralen Gegensatz zu den Thesen von Herrn Öcalan, die er in den letzten sieben Jahren vorgelegt hat. Welche Rolle spielen die internationalen Mächte in der von Ihnen beschriebenen Politik? Sie versuchen, die Szenarien, die im Rahmen des Greater Middle East Project entworfen werden, für die Türkei anzupassen. Ein Beispiel dafür ist, dass die USA geheimdienstliche Informationen über die 14 GuerillakämpferInnen weitergegeben haben, um das kurdische und das türkische Volk gegeneinander aufzubringen. Das wird gut organisiert. Zuerst wurde der Boden für die Gewalt bereitet, die sozialen Aufstände wurden einkalkuliert und das Ganze dann zum Vorwand für die Verabschiedung des Antiterrorgesetzes gemacht. In der nächsten Zeit werden wir sehen, wie sich durch diese Maßnahmen, die in kein Rechtssystem der Welt passen, der Sezessionismus weiter verstärken wird. Man versucht, durch die verschärfte Isolation Öcalans die KurdInnen in eine Atmosphäre der Gewalt zu ziehen. Die Ansichten und Gedanken Herrn Öcalans haben nicht nur für die KurdInnen, sondern für den ganzen Mittleren Osten Bedeutung. Dies ist eine Tatsache, unabhängig von seiner Situation. Es gibt natürlich Bedenken, weil seine Wirkung so weitreichend ist. Daher wird diese Position als ein Hinderniss für eine Lösung des Problems aufgefasst. Aber es ist auch nicht schwer zu erkennen, dass eine Suche nach einer Lösung, die selbst in der Identitätskrise steckt und auf der Zurückweisung, sowohl der beteiligten Parteien als auch von Stimmen von außen beruht, nicht weiterkommen kann. Die Isolation heizt die Spannungen an Was haben Sie nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte EGMR über die Wiederaufnahme des Verfahrens unternommen? Ibrahim Bilmez: Mit dem Eintreffen des Antrags unseres Mandanten am 11. Gerichtshof für schwere Straftaten in Ankara am 2. Januar 2006 hat das Wiederaufnahmeverfahren begonnen. Später, am 27. März, haben wir einen Antrag auf eine Wiederaufnahme des Verfahrens unter fairen Bedingungen gestellt. Wir hatten erwartet, dass es, während diese Prozedur im Gange ist, zu einer Verbesserung der Haftbedingungen unseres Mandanten kommt. Jedoch werden weiterhin Unterredungen mit unserem Mandanten unterbunden. Er kann nahezu keines der Rechte in Anspruch nehmen, die alle anderen Gefangenen in der Türkei haben. Am 12. Mai hat der EGMR geurteilt, dass das Verfahren wieder aufgenommen werden muss. Seither wurden jedoch die Haftbedingungen immer weiter verschärft. Seit dem 1. Juni 2005 haben wir unseren Mandanten lediglich fünfmal sehen können. Alle fünf Unterredungen wurden von einem Bediensteten des Justizministeriums auf Band aufgezeichnet. Wie bewerten Sie die Erklärung, die der Ankaraer Oberstaatsanwalts zur Wiederaufnahme des Verfahrens vor einigen Tagen abgegeben hat? Der Oberstaatsanwaltschaft in Ankara hat unseren Antrag an den 11. Gerichtshof gar nicht geprüft und sich ohne weiter auf unsere Forderungen einzugehen damit begnügt zu erklären, eine Wiederaufnahme des Verfahrens unseres Mandanten könne wegen der rechtlichen Hindernisse in der Strafprozessordnung nicht stattfinden. Wir warten nun darauf, dass der Gerichtshof seinen Beschluss fällt. Wenn diese Entscheidung negativ ausfällt, werden wir den Fall in die höchste Instanz vor den Kassationsgerichtshof bringen. Die abschließende Entscheidung wird dann der Kassationsgerichtshof fällen. Momentan gibt es noch keinen juristischen Beschluss über eine Wiederaufnahme des Verfahrens. In unserem Antrag haben wird ausgeführt, dass eine Verfassungswidrigkeit vorliegt. Wenn dies berücksichtigt wird und die Regelung in der Strafprozessordnung aufgehoben wird, dann wird sich die Frist noch einmal um sechs Monate verlängern. Wenn auch der Kassationsgerichtshof die Wiederaufnahme des Verfahrens ablehnt, entsteht eine Situation, die zwischen dem Ministerrat des Europarats und der Regierung der Türkei gelöst werden muss. Die Unterredung mit Ihrem Mandanten wurde unterbochen, während die Ereignisse in Diyarbakir stattfanden. Worauf führen Sie es zurück, dass die Unterredung genau in dem Moment abgebrochen wurde, als Sie über die Vorfälle informierten? Unsere bisher letzte Unterredung am 29. März wurde, bevor sie überhaupt richtig begonnen hatte, von den Bediensteten auf völlig willkürliche Weise abgebrochen. So etwas ist während der gesamten letzten sieben Jahre nicht vorgekommen. Zwar wurde uns nach 20 Minuten erlaubt, die Unterredung erneut zu beginnen, aber diese fand dann in einer sehr gespannten Atmosphäre statt. Es war uns nicht möglich, einen richtigen Dialog zu führen. Es war der zweite Tag der Ereignisse in Diyarbakir, und uns war das Ausmaß der Ereignisse nicht bekannt. Wir gehen davon aus, dass das Abbrechen und die Fortsetzung der Unterredung mit den Vorfällen in Diyarbakir zu tun hat. Denn auch die staatlichen Vertreter wissen sehr genau, dass in einer so angespannten Situation ein willkürlicher Abbruch der Unterredung die Spannungen noch weiter verschärft hätte. All dies zeigt auch, dass die Maßnahmen gegen unseren Mandanten keinesfalls von der politischen Konjunktur unabhängig sind. Wenn bekannt ist, dass die Isolation, die gegen unseren Mandanten angewandt wird, die Spannungen erhöht und dies trotzdem fortgesetzt wird, so heißt dies ganz klar, dass in der Türkei eine Politik der Gewalt im Gange ist. Erwägen Sie rechtliche Schritte gegen den Abbruch der Unterredug zu unternehmen? Wir haben die Informationen
über diese widerrechtliche Intervention während der Unterredung als Anhang
zu unserer Klage gegen die Maßnahmen infolge der 1. Juni-Gesetze beim
Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eingereicht. Sie haben erklärt, dass Sie insbesondere während der letzten drei Wochen keine für die Unterredung zuständige Stelle erreichen können, die Ihre Beschwerden und Anträge entgegennimmt. Wie begegnet man Ihnen? Ja, leider finden wir keine Ansprechperson, wenn wir zur Unterredung aufbrechen. Die Gendarmerie-Kommandantur weist uns mit den Begründungen "Das Boot ist kaputt" oder "Das Wetter ist zu schlecht" zurück. Wenn wir uns an den Staatsanwalt wenden, wird das gleiche wiederholt. Es wird ständig behauptet, das Boot werde repariert, aber es wird in keiner Weise repariert. Das ist nicht glaubwürdig. Das Justizministerium hat nach den Berichten des Antifolterkomitees erklärt, es werde ein Schiff namens "Tuzla" bereitgestellt. Aber dieses Schiff haben wir seit zwei Jahren nicht zu Gesicht bekommen. Offiziell wurde uns nichts mitgeteilt, aber an die Presse sickerte durch, das Schiff sei vom Justizministerium zurückgezogen worden mit der Behauptung, es könne am Hafen in Gemlik nicht anlegen. Dabei weiß jeder, dass selbst viel größere Schiffe jeden Tag dort anlegen. Quelle: ÖG, 22.04.2006, ISKU |
Übersetzung
aus dem Türkischen |
| ISKU | Informationsstelle Kurdistan |