Pressemitteilung, 15.08.2015

Leichnam von Kevin Jochim wurde auf Erlass der Staatsanwaltschaft in Düsseldorf beschlagnahmt

Am 6. Juli 2015 ist der Internationalist Kevin Jochim, der sich 2012 unter dem Namen Dilsoz Bahar der YPG in Rojava anschloss, im Kampf gegen den sogenannten Islamischen Staat gefallen. Die Überführung seines Leichnams zu seinen Angehörigen in Deutschland wurde in den letzten Wochen massiv erschwert. Am 14.08.15 wurde er bei der Ankunft in Düsseldorf von der deutschen Staatsanwaltschaft beschlagnahmt.

Kevin Jochim (Dilsoz Bahar) sollte von Rojava über die Türkei nach Deutschland überführt werden. Über 5 Wochen dauerte es, bis es gelang, den Leichnam nach Deutschland zu transportieren.
Auf diesem Weg wurde die Überführung an jeder Grenze massiv hinausgezögert. Kevin Jochim und weitere im Kampf gegen den Islamischen Staat Gefallene sollten nach ihrem Tod direkt in die Türkei überführt werden. Dies wurde mit der Begründung verhindert, dass die vorhandenen Dokumente ungenügend seien. Hierdurch verzögerte sich der Transport.

Am 20. Juni sollte eine erneute Überführung in die Türkei geschehen, die aber durch den Bombenanschlag durch den IS in Suruç, kurdisch Pirsûs, überschattet und letztendlich durch die Schließung der syrisch-türkischen Grenze unmöglich gemacht wurde. Hierdurch mussten die Leichname über den Irak in die Türkei überführt werden. Bereits bei der Einreise in den Irak wurden die Särge von der Südkurdischen Autonomieregierung KDP beschlagnahmt, selbiges geschah auch an dem irakisch-türkischen Grenzübergang Habur.

Sieben Tage lang waren die Angehörigen vor Ort und protestierten gegen diese unmenschliche Behandlung der Gefallenen. Durch Sitzproteste, Besetzungen des Gouverneursamtssitzes und durch Zusammenarbeit mit der Demokratischen Partei der Völker HDP, wurde die Überführung der Leichname in die Türkei zugesagt. Dennoch gab es noch ein andauerndes Hin und Her am Grenzübergang Habur.

Letztendlich konnte Kevin Jochim von Erbil über Istanbul nach Düsseldorf überführt werden. Jedoch wurde der Sarg direkt nach der Ankunft in Deutschland am späten Abend des 14. August 2015. erneut beschlagnahmt, diesmal von bundesdeutscher Seite.

Trotz der Beteiligung deutscher Behörden an der Überführung von Kevins Leichnam, sah die Staatsanwaltschaft scheinbar keinen Grund, die Familie vorab über die beabsichtigte Beschlagnahme zu informieren. Die bereits zum zweiten Mal vorbereitete Beerdigung und Gedenkveranstaltung mussten heute (15.08.2015) erneut abgesagt werden. Somit wird der Familie durch staatliche und gerichtliche Beschlüsse ein weiteres Mal die Möglichkeit eines würdevollen Abschieds und Gedenkens genommen.

Wir protestieren gegen dieses Vorgehen der deutschen Behörden und fordern eine sofortige Freigabe des Leichnams von Kevin Jochim.

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